Protokoll der Sitzung vom 06.04.2017

Ich will damit auch sagen, dass ich mich, wenn die Koalition vehement vorschlägt, dass der von mir geführte Ausschuss federführend sein soll, dem anschließen kann. Ich will aber ausdrücklich betonen, dass ich in Personalunion als bildungs- und sportpolitischer Sprecher hier stehe.

(Minister Marco Tullner: Oh!)

Wer sich fragt, warum wir diesen Antrag so einbringen, dem will ich ausdrücklich erklären, dass ich der Seite des sportpolitischen Sprechers ein leichtes Übergewicht gegeben habe.

(Minister Marco Tullner: Ah!)

Ich will nur darauf hingewiesen haben, damit wir der Sportseite ausreichend Aufmerksamkeit schenken.

Last, but not least will ich darauf hinweisen, dass wir zu der Frage einer Überführung in Landesträgerschaft ausdrücklich nur einen Prüfauftrag, aber immerhin einen Prüfauftrag formuliert haben. Es muss schon im Blick sein, dass die Kommunalisierung seinerzeit ziemlich erzwungen war.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das muss nicht zwingend heißen, dass sie zurückgeführt werden muss. Wir haben einen inhaltlichen Kontext hergestellt. Wenn es im Paket dessen, was herauskommt, sinnvoll ist, die Schulen als Landesschulen zu führen, dann sollten wir uns

dem nicht aus irgendwelchen anderen Gründen verweigern, sondern wir sollten darüber inhaltlich diskutieren.

Das setzt natürlich voraus, dass selbstverständlich mit den jetzigen Schulträgern vernünftige und zeitnahe Gespräche geführt werden und dass man dies im Einvernehmen macht und nicht etwa mit der Brechstange, aber es sollte auch kein Tabu sein. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Lippmann. - Es gibt keine Nachfragen. Somit treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. Ich stelle fest, dass sowohl in den Bildungsausschuss als auch in den Innenausschuss überwiesen werden soll. Strittig ist, welcher der beiden Ausschüsse federführend sein soll.

Es gibt den Antrag der Fraktion DIE LINKE, dass die federführende Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport erfolgen soll, die Mitberatung im Ausschuss für Bildung und Kultur. Die Koalitionsfraktionen haben die Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport beantragt.

Ich werde zunächst darüber abstimmen lassen, ob überhaupt eine Überweisung in die genannten Ausschüsse erfolgen soll. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Nicht. Somit wurde eine Überweisung des Antrages beschlossen.

Jetzt stimmen wir darüber ab, ob die federführende Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport erfolgen soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Die Antragsteller waren etwas zögerlich. Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD stimmen dafür. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und einige Vertreter der AfD-Fraktion.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Auszählen! - Siegfried Borgwardt, CDU: Das ist die Mehrheit!)

Ich habe vernommen, dass ausgezählt werden soll. Wenn ein Antrag gestellt wird, dass ausgezählt werden soll, müssen wir das tun. Das werden wir auch tun. Wer also dem Antrag zustimmt, dass der Antrag federführend im Innenausschuss beraten werden soll, den bitte ich um sein Kartenzeichen. Ich bitte die beiden Schriftführer, die Stimmen zu zählen. -

(Siegfried Borgwardt, CDU: Das sind die kleinen Erfolge!)

Wer stimmt dagegen?

(Eva von Angern, DIE LINKE: Weniger! - Olaf Meister, GRÜNE, betritt den Plenar- saal)

Es werden immer mehr.

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Herr Meister, Sie wissen nicht einmal, worum es geht. - Mi- nister Marco Tullner: Herr Meister, worum geht es denn?)

Bitte noch einmal alle Hände ordentlich hoch.

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Alle, oder nur die, die dagegen sind? - Heiterkeit bei der SPD)

Sehr geehrter Herr Vizekollege, alle die, die zur letzten Abstimmung gehören.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Das ist doch eindeutig!)

31 Stimmen dafür und 40 Stimmen dagegen. Somit ist der Antrag auf Überweisung zur federführenden Beratung in den Innenausschuss abgelehnt worden.

Jetzt lasse ich aber doch noch einmal ordnungsgemäß abstimmen. Wer damit einverstanden ist, dass der Ausschuss für Bildung und Kultur der federführende sein soll, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und einige Stimmen der AfD. Wer stimmt dagegen? - Es sind vier Stimmen von der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind übrige Stimmen der AfD und die Stimmen der LINKEN.

Somit ist die Überweisung federführend in den Ausschuss für Bildung und Kultur erfolgt und mitbestimmend in den Ausschuss für Inneres und Sport erfolgt.

An dieser Stelle werden wir noch einmal einen kleinen Wechsel vornehmen.

Der kleine Wechsel ist erfolgt.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 18

Erste Beratung

Kapitalerträge gerecht besteuern

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1176

Einbringer ist der Abg. Herr Knöchel. Herr Abg. Knöchel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Zu vorgerückter Stunde, aber aus ge

gebenem Anlass ein Antrag meiner Fraktion zum Steuerrecht. Es geht um Zweierlei, zum einen um die Reflektion einer steuerrechtlichen Fachdiskussion über die Wirkung der 2009 eingeführten Abgeltungssteuer, zum anderen um eine Gerechtigkeitsdebatte.

Und ja, die Herren, die rechts im Haus sitzen, wird es freuen, es geht auch um Flüchtlinge.

(Zuruf von André Poggenburg, AfD)

Die Kosten und Wirkungen einer verfehlten Flüchtlingspolitik, darum geht es auch in diesem Antrag. Die Flüchtlinge allerdings, um die es hier geht, sind die teuersten aller Flüchtlinge, nämlich Steuerflüchtlinge.

(Beifall bei der LINKEN)

Anlass der Debatte ist ein Antrag des Landes Brandenburg im Bundesrat, der eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer zum Gegenstand hat. Es handelt sich dabei um die Bundesratsdrucksache 643 aus dem Jahr 2016, wozu meine Fraktion meint, dass die Landesregierung dieser zustimmen sollte.

Was ist der Hintergrund dieser Initiative?- Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurden ab 2009 die Einkünfte aus Kapitalvermögen aus der progressiven Einkommensteuer herausgenommen und einem Steuersatz von 25 % unterworfen. Das ist die sogenannte Abgeltungsteuer.

Bei dieser Abgeltungsteuer handelt es sich faktisch um einen Höchststeuersatz, der nach § 32d Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes für Steuerpflichtige mit niedrigerem individuellen Steuersatz im Rahmen einer Günstigerprüfung Anwendung findet.

Man kann also sagen: Die Abgeltungsteuer ist eine Begünstigung derer, deren individueller Steuersatz über 25 % liegt. Das sind bei Alleinstehenden diejenigen, die ein zu versteuerndes Einkommen von über 45 000 € haben, bei Ehegatten 90 000 €. Wohlgemerkt, zu versteuerndes Einkommen, nicht Einnahmen oder Einkünfte.

Das Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmern in Deutschland - hier sind gemeint die durchschnittlichen Einnahmen pro Jahr - lag laut Statistischem Bundesamt 2015 bei 32 634 €. Wenn man dann die Abzüge vornimmt, kann man sagen, dass das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen in Deutschland liegt weit weg vom Abgeltungssteuersatz.

Für wen also hat man diesen geschaffen? - Ein Blick in die Begründung für die damalige Steuerreform verrät es: Die Abgeltungsteuer wurde mit der Begründung eingeführt, dass sie zur Eindämmung der Steuerflucht diene und deshalb aus fiskalischen Gründen gerechtfertigt sei.

Diese Kapitulation des Staates vor Steuerflüchtlingen führte allerdings nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Steigerungen bei den Steuereinnahmen aus Kapitalvermögen konnten, so weist es auch die Bundesratsdrucksache aus, nur durch die intensivere Tätigkeit der Finanzbehörden erreicht werden. Ich erinnere hier an die sogenannten Steuer-CDs. Verbesserte Kontroll- und Mitteilungsverfahren waren hier effektiver als alle Nachgiebigkeit gegenüber den Steuerflüchtigen.

Aber vielleicht noch einige Erläuterungen: Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nicht nur die Zinsen auf Omas Sparbuch. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören vor allem Dividenden, Gewinnanteile, Investmenterträge sowie Zinsen aller Art, nachzulesen in § 20 des Einkommensteuergesetzes. Als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten dabei nur solche Einnahmen, die einem Privatvermögen zuzuordnen sind. Sobald diese Einnahmen zu einem Betriebsvermögen gehören, sind sie dort zu erfassen und mit dem für das Unternehmen zutreffenden Steuersatz zu versteuern.