Letztlich fordern wir mit unserem Gesetzentwurf, die Interessen der jungen Nachwuchskräfte stärker zu berücksichtigen. Die bisherigen Regelungen haben die Jugend- und Auszubildendenvertretungen gegenüber den anderen Personalvertretungen über die Maßen benachteiligt. Das wollen wir ändern. Wir wollen junge Leute in unseren öffentlichen Einrichtungen motivieren, sich zu engagieren und gestaltend mitzuwirken und sie nicht schon am Beginn eines solchen Engagements unnötig frustrieren.
Dass im Rahmen eines solchen Modernisierungsgesetzes heute den Fragen des Datenschutzes ausreichend Raum und Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, erwähne ich als eine Selbstverständlichkeit zum Schluss meiner Vorstellung unseres Gesetzesvorhabens nur noch am Rande.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Gesamtschau können und wollen wir mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Mitbestimmung die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöhen. Wir sind davon überzeugt, dass eine effiziente und umfassende Mitbestimmung zu einer erhöhten Arbeitszufriedenheit, zu einer Verringerung von krankheitsbedingten Ausfällen und zu einer Verbesserung der Arbeitsergebnisse beiträgt.
Ich selbst war in den letzten 26 Jahren stets sowohl als Arbeitnehmervertreter in Personalräten als auch als Dienstvorgesetzter bzw. als Arbeitgeber tätig. Ich kenne also beide Seiten sehr gut und kann aus diesen intensiven Erfahrungen mit der Mitbestimmung aus tiefer Überzeugung sagen, dass starke Personalräte die Qualität der Arbeit in den Dienststellen und die Effizienz der Aufgabenerledigung verbessern und nicht etwa behindern.
Gute und erfolgreiche Dienststellenleitungen arbeiten mit ihren Personalvertretungen vertrauensvoll zusammen und beteiligen sie umfassend an den Entscheidungen in der Dienststelle. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte ein wichtiges Signal sein, das von einer Novellierung des Personalvertretungsgesetzes ausgesendet wird.
Ein modernes Personalvertretungsrecht ist für uns keine Frage von Ideologie oder parteipolitischen Grundüberzeugungen. Es ist eine Frage des Respekts, der Fairness und der Verantwortung gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Ob Sachsen-Anhalt ein modernes Personalvertretungsrecht bekommt und seine Beschäftigten in konstruktiver und damit motivierender Weise an der weiteren Gestaltung des öffentlichen Dienstes beteiligt, kann und darf auch keine Frage des Geldes, sondern muss eine Frage des Sachverstandes und der Entwicklungsperspektiven im öffentlichen Dienst sein.
Was wir uns nicht leisten können, sind schwache Personalvertretungen und weitere Jahre des Stillstandes. Wir fordern die Koalitionsfraktionen daher auf, mit uns zusammen zum Wohle der Beschäftigten und zum Wohle des öffentlichen Dienstes in unserem Lande zügige und konstruktive Beratungen durchzuführen.
Wir beantragen die Überweisung unseres Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Inneres und Sport und an den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank.
Herr Lippmann, vielen Dank, dass Sie mir eine Frage beantworten möchten. Ich habe eine Frage. Sie sprachen von effizienter und umfangreicher Mitbestimmung. Ist das nicht ein Widerspruch in sich, wenn man einerseits mehr Bürokratie schafft, aber andererseits Abläufe effizienter gestaltet will? Wie soll das in der Praxis aussehen? Können Sie uns davon einen Eindruck vermitteln?
Lieber Herr Kohl, das ist ganz einfach. Dies hängt mit der Grundeinstellung darüber zusammen, welche Auffassung man von Personalvertretungen und Personalräten hat, also von den Menschen, die sich für eine solche Aufgabe zur Verfügung stellen.
Wenn man das als Bürokratie versteht - wie gesagt, ich habe 26 Jahre in Personalräten gearbeitet -, dann muss ich sagen, dass das nicht mein Verständnis ist. Das, was sich der Dienstherr mit den Personalräten unter anderem einkauft, ist Fachverstand, den er nicht immer in diesem Umfang auf den Arbeitsebenen hat. Das ist beispielsweise meine Erfahrung.
Die Verwaltung spart sich viele Ehrenrunden, wenn sie ihre Personalräte frühzeitig beteiligt, und zwar in allen Angelegenheiten, und nicht erst dann, wenn sich die Personalräte die Beteiligung ertrotzen.
Herr Lippmann, Herr Abg. Diederichs hat eine Frage. Würden Sie zur Beantwortung zur Verfügung stehen?
Stellungnahmen von Hauptpersonalräten eingeholt oder haben sie ihn aus der Fraktion heraus entworfen?
So einen Gesetzentwurf zaubern wir nicht aus der hohlen Hand. Unser Arbeitsprozess hat zweieinhalb Jahre gedauert und ist dokumentiert worden. In diesem Arbeitsprozess fand unter anderem eine große Konferenz, die sehr gute Ergebnisse gebracht hat, mit Personalräten unterschiedlichster Behörden statt.
Darüber hinaus hat eine Anhörung stattgefunden. Wir haben jede Menge schriftliche Zuarbeiten gehabt, die wir verarbeitet haben. Es ist ein sehr intensiver Arbeitsprozess gewesen. Ich sage gern an dieser Stelle noch einmal: Wir haben, wenn überhaupt, nur Weniges, zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte, neu erfunden. Vielmehr haben wir im Wesentlichen in unserem Gesetzentwurf Teile aus anderen Gesetzen übernommen. Was neu darin entsteht, ist angelehnt an andere Personalratsvertretungsgesetze, was dort gut funktioniert.
Es gibt keine weiteren Fragen. Ich danke dem Abg. Herrn Lippmann für die Ausführungen. - Es ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Schröder. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe Ihren Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren von den LINKEN, trotz der sehr kurzfristigen Einbringung durchgeschaut. Ich komme in einem ersten Eindruck zu einem für Sie vielleicht überraschenden Ergebnis; denn in der Tendenz und in einigen Details des Gesetzentwurfes ist er gar nicht mal so schlecht. Auf jeden Fall ist das ein Entwurf, über den man reden kann.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen dann über das Personalvertretungsrecht reden, wenn wir als Landesregierung, so ist es in der Koalitionsvereinbarung festgelegt worden, einen eigenen Gesetzentwurf zum Personalvertretungsrecht eingebracht haben.
Insofern, sehr geehrter Herr Lippmann, kann ich Ihrer Hoffnung nicht entsprechen, dass sich die Landesregierung, wenn es um das Dienstrecht
geht, zurückhält. Die Landesregierung ist nicht in erster Linie parteiisch, sondern, wenn es um das Dienstrecht geht, in erster Linie zuständig.
Zurzeit befindet sich ein vordringlicheres Vorhaben der Landesregierung im internen Abstimmungsprozess, nämlich die Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften. Wir wollen in einem Artikelgesetz das Beamtengesetz, das Richtergesetz, das Beamtenversorgungsgesetz und das Besoldungsgesetz ändern.
Im Wesentlichen geht es um die Anpassung der Altersgrenze an die im Rentenrecht Geltende, um die Besoldungsanpassung an die aktuellen Tarifverträge und um die Wiederaufnahme der Zahlung von Weihnachtsgeld. Darauf ist in diesem Haus schon eingegangen worden. In jederlei Hinsicht ein dicker Brocken. Dieses vordringliche Gesetzesvorhaben werden wir in Kürze in diesem Haus diskutieren.
Zurück zum Personalvertretungsgesetz. Ich beabsichtige nach der Sommerpause, die regierungsinterne Abstimmung dazu zu beginnen. Wir werden das Vorhaben dann fertigstellen und ohne Zeitnot im Spätherbst einbringen.
Ich sage ausdrücklich, dass wir keine Zeitnot haben; denn anders, als es Ihrer Einschätzung obliegt, sind wir der Meinung, dass das jetzige Gesetz sicherlich nicht mehr ganz aktuell ist, aber immer noch eine solide Arbeitsgrundlage für die Personalräte, für die Gestaltung der Teilhabe, für die Beschäftigten im Land und in den Kommunen darstellt. Wir werden die Dinge allgemeiner und spezieller Art, die wir im Koalitionsvertrag festgelegt haben, übernehmen.
Sie haben bereits den Passus der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte aus dem Koalitionsvertrag übernommen. Vielen Dank, das ist gut so. Das werden wir natürlich auch in das komplexe Regelungswerk übernehmen: Struktur der Personalräte, aktives und passives Wahlrecht, Organisation der Personalräte, Sicherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und als Kernregelung natürlich die Teilhaberechte der Beschäftigten, die vom Personalrat wahrgenommen werden.
Vieles werden wir in dem Gesetz technisch und ordnend und somit, wenn man so sagen will, auch unpolitisch festlegen. In der Beurteilung geht es mehr um folgerichtige, sinnvolle und effiziente Festlegungen als um politisch-ideologische.
Es gibt ein paar Dinge in Ihrem Gesetzentwurf, die man auch kritisch ansprechen kann. Ich denke, wir können uns auf eine interessante Diskussion, die wir in den Ausschüssen fortsetzen werden, freuen.
Es gibt keine Fragen. Herr Minister, danke für die Ausführungen. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Thomas Lippmann, wenn Sie Ihren Gesetzentwurf vorhin mit etwas weniger Pathos eingebracht hätten, dann hätte ich noch mehr Lob für den Gesetzentwurf ausgesprochen.
Es wird vermutlich niemanden überraschen, wenn ich erwähne, dass das eine oder andere, was im Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE enthalten ist, auch im Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten sein wird. Wir haben eine Reihe von Vereinbarungen innerhalb der Koalition getroffen.
Da wir mit denselben Hauptpersonalräten und Gewerkschaften gesprochen haben, mit denen auch die Fraktion DIE LINKE gesprochen hat, ist das eine oder andere, was im Gesetzentwurf auftaucht, eben nicht überraschend.
Der Minister hat eben über die Prioritäten bei den Gesetzgebungsvorhaben im Beamtenrechtshaus MF gesprochen. Die Novelle des Beamtenrechts ist jetzt erst einmal vorrangig.
Ich gehe aber davon aus, dass im Herbst ein Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegen wird, den wir qualifiziert gemeinsam mit Ihrem Gesetzentwurf beraten können; denn in der Tendenz stimmen wir mit Ihren Vorschlägen in vielem überein. Das heißt nicht, dass wir jede Detailregelung mittragen.
Ich will an dieser Stelle auf den vielleicht für den einen oder anderen vermeintlichen Randaspekt hinweisen, der mir aber am Herzen liegt. Wir werden in den nächsten Jahren die Situation haben, dass weniger als 6 000 aktiven Polizeivollzugsbeamten teilweise bis zu 1 500 Anwärter für den Polizeivollzugsdienst gegenüberstehen, die keine adäquate Jugend- und Auszubildendenvertretung haben. Wer sich die Situation anguckt, der stellt fest, dass wir ein solches Missverhältnis noch nie hatten. Weniger als 6 000 aktive Polizisten stehen 1 500 Polizeischülern, um das einmal so untechnisch zu bezeichnen, gegenüber.
Eine ähnliche Situation in Sachsen hat, so glaube ich, zu einer sehr guten Lösung in § 58 Abs. 2 des Sächsischen Beamtengesetzes geführt. Ich glaube, auch das ist ein Punkt, über den wir nach
einer Überweisung Ihres Gesetzentwurfes und der Überweisung unseres Gesetzentwurfes reden sollten. - Herzlichen Dank.