Ich danke Frau Eisenreich für Ihre Ausführungen. - Für die Fraktion der GRÜNEN spricht die Abg. Frau Frederking. Frau Frederking, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Windenergie ist und bleibt die tragende Säule der Energiewende.
Wir brauchen deshalb eine kluge Steuerung für den Bau von neuen Anlagen, sodass es nicht zu einem inakzeptablen Wildwuchs an ungünstigen Standorten kommt.
bereich gebaut werden dürfen, wenn keine rechtswirksamen Regelungen zur Windkraftnutzung in den regionalen Entwicklungsplänen vorliegen und soweit der Bau der Anlagen weiteren Zielen der Regionalplanung nicht entgegensteht.
Wird von § 35 Gebrauch gemacht, dann kann es sein, dass Windkraftanlagen auch dort stehen, wo sie wirklich niemand haben will. Das würde nicht wirklich zur Akzeptanz beitragen und kann nicht gewollt sein.
Wir begrüßen deshalb, dass im vorliegenden Gesetzentwurf die Vorgaben aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes nachvollzogen werden und die regionale Planungsgemeinschaft die Entscheidung für raumbedeutsamen Vorhaben, wie es bei der Windenergienutzung der Fall ist, befristet für bis zu drei Jahre gegenüber der Genehmigungsbehörde auch dann schon untersagen kann, wenn sich der regionale Entwicklungsplan erst in Aufstellung befindet.
Wenn also zu erwarten ist, dass im künftig beschlossenen regionalen Entwicklungsplan der vorgesehene Standort nicht ausgewiesen sein wird, dann soll dort auch jetzt schon nicht mehr gebaut werden.
denn dem Plan liegt ein fairer Ausgleich der Interessen von Menschen, vom Naturschutz und vom Landschaftsbild zugrunde.
Auch Erleichterungen beim Repowering, das heißt dem Ersatz von bestehenden durch neue, leistungsstärkere Anlagen, tragen zur Begrenzung des Wildwuchs bei und konzentrieren Windräder in ausgewiesenen Vorrang- oder Eignungsgebieten.
Mit der im Koalitionsvertrag verankerten 1:1-Repowering-Regelung und der Erweiterung der Standortauswahl für neue Anlagen erhalten die Betreiberinnen und Betreiber von Windrädern einen größeren Anreiz, bestehende Anlagen abzubauen. Das führt bei ungünstigen Altstandorten zu Entlastungen des Orts- und Landschaftsbildes. So erreichen wir einen konfliktarmen Ausbau der Windenergie. - Vielen Dank.
Ich danke Frau Frederking für die Ausführungen. - Für die CDU-Fraktion spricht noch einmal der Abg. Herr Scheurell. Herr Scheurell, Sie haben das Wort.
- Also, Ihre Begeisterung, sehr geehrter Herr Kollege, müssen Sie doch nicht so zum Ausdruck bringen.
Ich möchte noch einmal deutlich herausstellen, dass es sich bei den Änderungen im Wesentlichen um rechtstechnische Anpassungen an die bundesgesetzlichen Normen des Raumordnungsgesetzes handelt.
Hinsichtlich der Änderung zum Repowering in § 4 des Landesentwicklungsgesetzes handelt es sich um die gesetzliche Manifestierung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelung. In Ausnahmefällen darf von außerhalb eines Vorrang- und Eignungsgebietes in ein Vorrang- und Eignungsgebiet 1 : 1 repowert werden. Die Regel bleibt jedoch weiterhin 2 : 1.
Hinsichtlich der noch offenen Fragen zu dem Gesetzentwurf freue ich mich auf den Austausch im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr.
Da es eine interministerielle Arbeitsgruppe gibt, gehen doch all die guten Ideen, die sich sowohl dem Artenschutz, sehr geehrte Frau Eisenreich, als auch den Interessen der Umwelt und des Umweltschutzes widmen, in diese Würdigung mit ein. Ich meine, es würde ausreichen, wenn wir es allein im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beraten.
Es ist doch unbenommen, dass alle Kollegen eingeladen sind, sich in unserem Ausschuss mit zu Wort zu melden; denn über das Landesentwicklungsgesetz wurde damals nicht nur federführend in unserem Ausschuss, sondern darüber wurde allein in unserem Ausschuss beraten. - Danke.
- Damals war eine gute Zeit, sehr geehrter Herr Lange. Wir sind konservativ und wollen auf Gutes und Geübtes nur wieder verweisen und zurückkommen. - Danke.
Ich konnte wahrnehmen, dass der Vorschlag unterbreitet wurde, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Wenn darüber Konsens herrscht, dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist das komplette Haus. Wer stimmt dagegen? - Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? - Zwei Stimmenthaltungen. Somit ist der Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zugestimmt worden.
Wird der Antrag aufrechterhalten, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Energie zu überweisen?
- Ja. Dann stimmen wir darüber ab. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Umwelt und Energie zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und drei Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Teile der AfD-Fraktion. Demzufolge ist der Antrag abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 19 ist erledigt.
Antrag des Freistaats Thüringen „Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)“ im Bundesrat unterstützen
Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/1041 wurde in der 21. Sitzung des Landtages am 2. März 2017 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Er zielt darauf ab, dass der Landtag die Entschließung der Länder Thüringen, Berlin und Brandenburg begrüßt und sich damit für eine stärkere Berücksichtigung der sozialen Situation der Soloselbstständigen ausspricht und eine bessere Unterstützung dieser Personengruppe seitens der Bundesregierung einfordert.
Die Landesregierung soll aufgefordert werden, den entsprechenden Antrag des Freistaats Thüringen im Bundesrat zu unterstützen und sich an der Entschließung zur Änderung des SGB V zu beteiligen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat über den Antrag in der 13. Sitzung am 24. Mai 2017 beraten. Dazu lag ihm der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor.