Um Wildwuchs insbesondere von Windkraftanlagen zu verhindern, müssen wir die Genehmigungs- und Raumordnungsbehörden in die Lage versetzen, dem Einhalt zu gebieten.
Hinsichtlich der in § 4 des Landesentwicklungsgesetzes vorgesehenen Änderungen sollen diese die im Koalitionsvertrag geschlossene Vereinbarung abbilden, meine sehr geehrten Damen
und Herren. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu auf Seite 119 - Sie werden das alles schon kennen; ich wage es trotzdem, dieses Zitat beizubringen -:
„Dabei werden wir insbesondere darauf achten, dass, abweichend von der gesetzlichen Repowering-Regelung im Landesentwicklungsgesetz, eine Einzelwindkraftanlage außerhalb von Eignungsgebieten durch eine neue Einzelwindkraftanlage innerhalb eines Eignungsgebietes ersetzt werden kann.“
Es geht bei der neuen Regelung also darum, dass alte Windkraftanlagen, welche sich außerhalb von Vorrang- und Windeignungsgebieten befinden, ausnahmsweise im Verhältnis 1 : 1 durch die Errichtung einer neuen Anlage innerhalb eines Vorrang- und Eignungsgebietes repowert werden können. Wer also nur eine Windkraftanlage besitzt, die sich außerhalb eines Vorrang- und Eignungsgebietes befindet, soll diese trotzdem abbauen und eine neue Anlage innerhalb eines Vorrang- und Eignungsgebietes errichten dürfen.
Hierbei auf ein strenges Repowering-Verhältnis von 2 : 1 zu beharren oder zu fordern, dass eine neue Anlage innerhalb eines Vorrang- und Eignungsgebietes nur bei Rückbau von zwei Altanlagen außerhalb eines solchen Gebietes gebaut werden darf, würde diejenigen Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften benachteiligen, die nur eine solche Windkraftanlage besitzen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Insofern gilt dennoch weiterhin der Grundsatz des Zwei-zu-eins-Repowerings von Windkraftanlagen, von dem in Ausnahmefälle jedoch abgewichen werden kann. Wir wollen mit weniger, aber neueren Anlagen mehr Energie erzeugen und so den technischen Fortschritt im Sinne der Bevölkerung nutzen. Die Menschen sollen nicht durch immer mehr Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zu Wohnorten belastet werden.
Mit der Änderung der bisher bestehenden Regelung, dass Altanlagen im Rahmen des Repowerings nur dann als solche anerkannt werden, wenn sie frühestens ein Jahr vor Inbetriebnahme der neuen abgebaut wurden, dahin gehend, dass der Zeitraum auf fünf Jahre erweitert wurde, wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Errichtung neuer Anlagen regelmäßig ein langer Planungszeitraum vorausgeht. Mit dieser Änderung tragen wir dazu bei, die Regelung zum Repowering praxisnäher zu gestalten.
Die rechtstechnische Anpassung in § 7 und in § 12 des Landesentwicklungsgesetzes soll die Möglichkeit zur Untersagung von Entscheidungen über die Zulassung von Maßnahmen und Vorhaben bieten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich Ihnen diese komplexe Thematik anhand eines Beispiels verdeutlichen. Es gibt regionale Planungsgemeinschaften, die sich zurzeit im Aufstellungsverfahren für den regionalen Entwicklungsplan befinden. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg wurden die bisherigen Regelungen zur Windenergie verworfen. Aufgrund dessen stehen einige Planungsgemeinschaften nun ohne raumordnungsrechtlich wirksame Regelungen zur Windenergie da - sehr peinlich.
Dies hat zur Folge, dass sich die Frage nach der Zulässigkeit einer regionalplanerischen Untersagung in den Fällen stellt, in denen die beantragten Vorhaben im Widerspruch zu den in Aufstellung befindlichen, aber noch nicht verbindlich festgesetzten Zielen der Raumordnungspläne stehen. Wenn die betroffenen regionalen Planungsgemeinschaften einen Wildwuchs von Windkraftanlagen verhindern wollen, brauchen sie ein wirksames Mittel. Dieses Mittel können wir ihnen mit den Änderungen des Landesentwicklungsgesetzes an die Hand geben.
Da es sich bei den Änderungen um wesentliche und wichtige Änderungen für die Praxis handelt, sahen es die Koalitionsfraktionen als nicht hinnehmbar an, mit der Vorlage des Gesetzentwurfes noch länger zu warten. Im Zuge des Landtagsbeschlusses vom 29. September im Jahr des Heils 2016 mit dem Titel „Repowering von Windkraftanlagen erleichtern“ - Sie erinnern sich alle an die Drs. 7/426 - wurde die Landesregierung beauftragt zu prüfen, was unternommen werden muss, damit abweichend von der gesetzlichen Repowering-Regelung eine einzelne Windenergieanlage außerhalb eines Vorrang- und Eignungsgebietes durch eine neue Einzelwindenergieanlage innerhalb Vorrang- und Eignungsgebietes repowert werden kann.
Zusätzlich soll geprüft werden, welcher Handlungsbedarf bei der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Windenergienutzung besteht, um ein Repowering aller nicht in Vorrang- und Eignungsgebieten befindlichen Windenergieanlagen zu ermöglichen.
Dazu wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe zwischen unserem federführenden Ministerium, sehr geehrter Herr Minister, nämlich dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, und dem Ministerium der sehr geehrten Frau Prof. Dr. Dalbert, dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, eingerichtet. Diese interministerielle Arbeitsgruppe hat sich bereits zweimal getroffen. Ein Zwischenbericht wird für Ende Juli dieses Jahres erwartet.
druck. Wir wollen verhindern, dass sich Antragssteller gerichtlich gegen die Entscheidungen der Behörden zur Wehr setzen und neuen Windkraftanlagen außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten Tür und Tor geöffnet werden.
Da wir den Zwischenbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe Ende Juli nicht mehr abwarten konnten, bevor der Gesetzentwurf in die erste Beratung geht, möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass es zu der zweiten Beratung dieses Gesetzentwurfes noch geringfügige Änderungen hinsichtlich der Regelungen zum Repowering geben wird. Diese Änderungen werden dann das Ergebnis des Zwischenberichts der interministeriellen Arbeitsgruppe dieser beiden Ministerien aufgreifen und abbilden.
Für Ihre Geduld, sich diese Rede an einem so sommerlichen Tag von mir bieten lassen zu müssen, danke ich Ihnen und wünsche der Beratung einen guten Verlauf.
Es gibt keine Nachfragen. Dann danke ich Herrn Scheurell für die Ausführungen. - Für die Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Webel. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke den Koalitionsfraktionen für den Entwurf dieses Gesetzes und auch für die Einbringung heute in dieser Landtagssitzung. Ich danke ausdrücklich Frank Scheurell als Einbringer für seinen umfänglichen Vortrag. Der Begründung für diesen Gesetzentwurf habe nichts hinzuzufügen.
Ich möchte den Landtag allerdings bitten, eine zügige Beratung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr durchzuführen, weil wir dieses Gesetz auf einer der nächsten Sitzungen gern verabschieden würden. - Herzlichen Dank.
Ich danke Minister Webel für die Ausführungen. - Für die AfD spricht der Abg. Herr Mrosek. Herr Mrosek, Sie haben das Wort.
tretene Landesentwicklungsgesetz, welches am 23. April 2015 verabschiedet wurde, soll nunmehr präzisiert werden. Es soll den bundesgesetzlichen Regelungen des Raumordnungsgesetzes angepasst werden - ein Schritt, der bereits überfällig ist.
In der Tat ist es so, dass dem Wildwuchs von Windkraftanlagen nur dann Einhalt geboten werden kann, wenn Genehmigungs- und Raumordnungsbehörden entsprechende gesetzliche Befugnisse haben. Eine alte Windkraftanlage außerhalb eines Vorranggebietes kann nur innerhalb eines Vorranggebietes im Verhältnis 1 : 1 repowert werden. Das würde in der Regel zutreffen bei Eignern einer Windkraftanlage. Ansonsten gilt der Grundsatz des Repowerings im Verhältnis 2 : 1.
Die AfD kann das unterstützen. Ein Repowering im Verhältnis von 3 : 1 oder von 4 : 1 wäre besser. Aber darüber können wir im Ausschuss LEV diskutieren. Wir möchten diesen Gesetzentwurf deshalb im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr weiterhin beraten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Es gibt keine Fragen. Ich danke dem Abg. Mrosek für die Ausführungen. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Dr. Grube.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sachsen-Anhalt ist das Land der erneuerbaren Energien und das ist gut so.
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das nicht nur so bleiben soll, sondern dass das auch besser werden soll und auch besser werden muss.
Wir haben heute einen Gesetzentwurf vorliegen - ich möchte zum Ernst der Lage zurückkommen -, mit dem wir etwas reparieren wollen, was derzeit kaputt ist. Dass etwas kaputt ist, ist nicht die Schuld derjenigen, die es auf den Weg gebracht haben, sondern ist darauf zurückzuführen, dass die regionalen Entwicklungspläne der regionalen Planungsgemeinschaften einen unterschiedlichen Rechtsstatus haben und zum Teil beklagt werden.
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien muss eine gewisse Ordnung gelten, weil sie erstens Akzeptanz schafft und weil wir zweitens lange
weg sind von einer Phase der Errichtung und des Ausbaus der erneuerbaren Energien, in der überall Anlagen aufgestellt wurden. Daher wollen wir die Landesregierung in die Lage versetzen, auf der Grundlage von regionalen Entwicklungsplänen, die zwar noch keine Rechtskraft haben, sich aber in der Aufstellung befinden, genau solche Windkraftanlagen, die außerhalb von Windvorranggebieten neu entstehen sollen, zu untersagen. Wenn man diese Untersagungsmöglichkeit nicht hat, könnten aus baurechtlicher Sicht solche Anlagen entstehen.
Wir bitten um eine möglichst zügige Beratung des Gesetzentwurfes. Wir wollen, dass die Planungshoheit dort verbleibt, wo sie ist, nämlich vor Ort, auch wenn der Beratungsstand zum Teil sehr unterschiedlich ist. Deshalb haben wir als Fraktionen und nicht die Landesregierung diesen Gesetzentwurf eingebracht. Ich werbe für eine zügige Beratung im Ausschuss und hoffe auf eine möglichst schnelle Umsetzung nach dem Sommer. - Vielen Dank.
Es gibt keine Nachfragen. Ich danke dem Abg. Dr. Grube für seine Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Eisenreich. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des im Jahr 2015 verabschiedeten Landesentwicklungsgesetzes steht unter anderem in der Fortsetzung des von der Koalition im September eingebrachten Antrages zur Erleichterung des Repowerings von Windkraftanlagen.
In der Debatte dazu sowie in den Ausschussbefassungen sind zahlreiche Argumente ausgetauscht worden. Die Absicht der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen der quantitativen, räumlichen und zeitlichen Repowering-Regeln ist in Anbetracht des aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetzes durchaus nachvollziehbar. Denn es drohen eine Reduzierung der Windenergieleistungen und ein Verfehlen der Klimaschutzziele, weil entscheidende Anreize für das Repowering fehlen und die Neuerrichtung von Windkraftanlagen aufgrund der Ausschreibungsregelungen erschwert wird.
Allerdings ergeben sich aus dem Entwurf auch eine ganze Reihe Fragestellungen, unter anderem zur Umsetzung der räumlichen Ausdehnung auf das gesamte Land Sachsen-Anhalt sowie zur zeitlichen Erweiterung auf bis zu fünf Jahre und damit verbunden auch zur Unterstützung der regionalen
Planungsgemeinschaften bei der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten. Dazu haben wir bereits im September vergangenen Jahres einen Kriterienkatalog gefordert.
Außerdem ist aus unserer Sicht die Leitlinie zum Artenschutz an Windkraftanlagen, die sich noch in der Erarbeitung befindet, mit einzubeziehen. Denn diese Leitlinie soll sowohl die Bedingungen für rechtssichere Entscheidungen beschreiben als auch Konflikte zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien sowie natur- und artenschutzrechtlichen Belangen lösen. Die angestrebten Änderungen des Gesetzes sollten deshalb Hand in Hand mit der neu erarbeiteten Leitlinie gehen und nicht unabhängig hiervon betrachtet werden.
Diese und andere Aspekte sind ausführlich in den Fachausschüssen mit Anhörungen und Stellungnahmen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie aller Beteiligten zu erörtern, damit die Landesziele am Ende auch rechtlich sicher gehandhabt werden können. Dies gilt auch für die in Ihrem Entwurf unter den Nrn. 2 und 3 vorgeschlagenen Änderungen.
Wir stimmen einer Überweisung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu, beantragen aber auch, den Ausschuss für Umwelt und Energie einzubeziehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Frau Eisenreich für Ihre Ausführungen. - Für die Fraktion der GRÜNEN spricht die Abg. Frau Frederking. Frau Frederking, Sie haben das Wort.