Protokoll der Sitzung vom 20.06.2017

Wenn der Staat seine Grundaufgaben nicht an die Lebenswirklichkeit der Bevölkerung anpasst, dann verliert er auch seine Legitimation. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Feußner, Herr Knöchel hat eine Frage.

Dann soll er sie stellen.

Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Feußner, Sie haben jetzt in einer Generalunterstellung behauptet, dass uns irgendwelche Posten oder Ähnliches des PersVG dienen sollen und unser Entwurf das sogar noch verstärken soll. Ist Ihnen bekannt, dass sowohl bereits in der Vergangenheit als auch nach unserem Entwurf Personalvertretungen von den Beschäftigten des Landes gewählt werden, und bezieht sich Ihre Generalunterstellung auch auf diejenigen, die die Personalräte wählen?

Herr Knöchel, wir haben schon einmal eine ähnliche Diskussion im Finanzausschuss geführt.

Diese möchte ich hier nicht wiederholen. Wir können das, wenn auch unser Gesetzentwurf vorliegt, ganz intensiv im Finanzausschuss weiter diskutieren. Das möchte ich an der Stelle jetzt nicht tun. Aber es gibt ein paar Ungereimtheiten. Diese werden wir mit unserem Gesetz beseitigen.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Dann bin ich sehr gespannt!)

Da es keine weiteren Fragen gibt, danke ich Frau Feußner für die Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Lippmann noch einmal. Herr Lippmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank. Es geht auch ganz schnell. - Zu dem zuletzt geäußerten Personalratsverständnis von der ansonsten von mir durchaus geschätzten Kollegin Feußner äußere ich mich jetzt einmal nicht. Auf die Diskussion im Ausschuss und mit Blick auf den Entwurf der Landesregierung bin ich gespannt, wie darin bestimmte Probleme gelöst werden und ob es dafür eine Mehrheit gibt.

Herr Kohl ist nicht mehr anwesend. Ich hätte ihm gern auf seine Frage oder seine Aussage, das sei ein Auftragswerk, geantwortet. Ich sage es einmal hier in die Runde: Selbstverständlich ist das ein Auftragswerk; denn wir sind der Landesgesetzgeber, und der öffentliche Dienst ist das, wofür wir unmittelbar Verantwortung tragen.

Anders als in der freien Wirtschaft haben wir keinen Bundesgesetzgeber, der uns ein Betriebsverfassungsgesetz dafür schafft, sondern wir haben 16 Personalvertretungsgesetze. Damit ist es unsere originäre Aufgabe; deswegen machen wir es auch. Der Auftragsgeber sind die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die von uns erwarten und insbesondere von den Abgeordneten - das betone ich noch einmal -, dass wir unsere Arbeit machen.

Lieber Kollege Erben, das Pathos am Anfang hätte ich dir und den anderen gern erspart, wenn es nicht die Genese dieses Gesetzgebungsprozesses gegeben hätte und wenn es nicht das Faktum gegeben hätte, dass wir schon einmal fünf Jahre lang eine Legislaturperiode mit der Ansage im Koalitionsvertrag, da etwas zu machen, ohne ein Ergebnis gehabt hätten.

Zu den Hinweisen des Finanzministers, dass man keinen Zeitdruck habe und es ausreiche, den Gesetzentwurf im Spätherbst einzubringen, sage ich: Da werden nicht nur wir - das hören ja auch andere - uns daran erinnern und gucken, ob das im Spätherbst erfolgt.

Die Frage, ob man Zeitdruck hat oder nicht, ist natürlich eine Frage der Perspektive. Wenn ich zu

der Seite gehöre, der bereits vor sechs Jahren von einer Landesregierung versprochen wurde, dass man etwas tun wolle - einmal unabhängig davon, was es dann ist -, dann, denke ich, ist schon eine gewisse Erwartungshaltung vorhanden, die mit einem gewissen zeitlichen Druck verbunden ist und damit eben nicht den SanktNimmerleins-Tag meint.

(Zuruf von Minister André Schröder)

Denn im Unterschied zu Frau Feußner sind wir schon der Auffassung, dass es einige Defizite gibt, die inzwischen auch historisch gewachsen sind, aber die auch mit der Novellierung im Jahr 2004 entstanden sind. Wer als Personalrat unter diesen Bedingungen arbeiten muss,

(Zuruf von Eva Feußner, CDU)

der hat eben nicht das Empfinden, dass wir gut arbeiten können und ein gutes Personalvertretungsgesetz haben.

Von der Seite her würde ich gern aus der Runde herausgehen und Ihre Aussagen, Herr Schröder, aber auch die von anderen so verstehen wollen, dass man sich bei dem Gesetzentwurf der Regierung, der dann von der Koalition getragen wird, nicht auf die drei nicht gerade revolutionären Fragen begrenzt, auf die man sich im Koalitionsvertrag verständigt hat, sondern dass man unseren Gesetzentwurf sozusagen im Sinne von Amtshilfe mindestens als eine wertvolle Materialsammlung betrachtet, aus der man sich nach Herzenslust bedienen kann, auch über die drei Koalitionspunkte hinaus. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Da es auch hierzu keine Fragen gibt, danken wir Herrn Lippmann für die Ausführungen. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Durch Herrn Lippmann wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen zu überweisen. Ein Vorschlag zur Federführung wurde nicht unterbreitet.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Das müsste Finanzen sein! - Siegfried Borgwardt, CDU, meldet sich zu Wort)

- Herr Borgwardt, Sie haben das Wort.

Wir, die Koalitionsfraktionen, wollten eigentlich nur eine Überweisung in den Finanzausschuss vornehmen.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Wirklich wahr? - Swen Knöchel, DIE LINKE: Dann müssen wir einzeln abstimmen! - Eva Feuß- ner, CDU: Dann einzeln abstimmen! - Swen Knöchel, DIE LINKE: Finanzen wäre feder- führend!)

Finanzen federführend?

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Ja! Mitbera- tend Inneres und Sport!)

Dann stimmen wir über die zwei Vorschläge ab. Die Fraktion DIE LINKE beantragt eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Wer für die Überweisung in diese Ausschüsse ist - -

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wir müssen das einzeln abstimmen! - Swen Knöchel, DIE LINKE: Erst mal Finanzen! - Unruhe)

Logisch wäre, wenn wir zuerst über das abstimmen würden, was offensichtlich beide Seiten wollen, nämlich die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen, und danach über das Zusätzliche.

Dann stimmen wir zunächst über die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen ab. Wer für die Überweisung in diesen Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und Teile der AfD-Fraktion.

(Unruhe bei der AfD)

Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist der Überweisung in den Ausschuss für Finanzen zugestimmt worden.

Jetzt stimmen wir über den weiteren Vorschlag ab, über die Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Die Federführung bleibt beim Ausschuss für Finanzen? Ist das so richtig, Herr Knöchel?

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Wir müssen abstimmen, ob es überhaupt die Überwei- sung in einen zweiten Ausschuss gibt, und dann müssten wir über die Federführung abstimmen! Also erst mal Innen abstim- men!)

Also stimmen wir jetzt darüber ab: Wer für die Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport und die Federführung beim Ausschuss für Finanzen ist, bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion DIE LINKE und einige Abgeordnete der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Koalition. Stimmenthaltungen? - Sehe

ich nicht. Somit ist der Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 18 abgehandelt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 19

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Landesentwicklung

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/1540

Einbringer ist der Abg. Herr Scheurell. Herr Scheurell, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen mit Herrn! Uns liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Landesentwicklung zur ersten Beratung vor. Die Überschrift mag verwundern. Der Gesetzentwurf soll lediglich das Landesentwicklungsgesetz des Landes SachsenAnhalts ändern.

Das Landesentwicklungsgesetz enthält die rechtlichen Grundlagen zur Organisation, zu den Aufgaben, zum Verfahren und den Instrumenten der Raumordnung und Landesplanung in SachsenAnhalt. Es wurde am 23. April 2015 vom Landtag verabschiedet und ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten.

Bei dem aktuellen Gesetzentwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, handelt es sich im Wesentlichen um rechtstechnische Anpassungen. Das aktuelle Landesentwicklungsgesetz soll an die bundesgesetzliche Regelung des Raumordnungsgesetzes angeglichen werden.

Hintergrund des Ganzen ist, landesrechtlich die Wahrung der in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung sicherzustellen. Es soll gewährleistet werden, dass die Raumordnungsbehörden während des Aufstellungsverfahrens von Raumordnungsplänen die Entscheidung über die Zulassung von raumbedeutsamen Vorhaben befristet gegenüber den Genehmigungsbehörden untersagen können, soweit die Vorhaben der Verwirklichung den vorgesehenen Zielen der Raumordnung entgegenstehen würden.

Um Wildwuchs insbesondere von Windkraftanlagen zu verhindern, müssen wir die Genehmigungs- und Raumordnungsbehörden in die Lage versetzen, dem Einhalt zu gebieten.