Protokoll der Sitzung vom 20.06.2017

(Zustimmung bei der SPD)

Danke. - Jetzt habe ich nach § 62 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung die Chance festzustellen, dass die Ministerin länger geredet hat. Ich muss es nicht, aber ich tue es. Also, jede nachfolgende Fraktion hat nunmehr zehn Minuten Redezeit.

(Zustimmung von Monika Hohmann, DIE LINKE)

Mit einem dezenten Hinweis auf unseren umfangreichen Plan könnte ich sagen, maximal zehn Minuten Redezeit. Gehen wir nunmehr in die Debatte der Fraktionen. Für die CDU-Fraktion hat der Abg. Herr Krull das Wort. Dann bitte.

(Zustimmung von Daniel Szarata, CDU)

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, ich hatte mich auf eine Rede von sechs Minuten eingestellt. Ich denke auch, dass ich unter der Vorgabe von zehn Minuten bleiben werde.

Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Wir beschäftigen uns in der heutigen Debatte mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes der Fraktion DIE LINKE.

Meine sehr geehrten Damen und Herren der LINKEN! Was Sie und die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an dieser Stelle eint, ist der Wille zur Novellierung des Kinderförderungsgesetzes. Eine entsprechende Selbstbindung haben sich die regierungstragenden Fraktionen auch im Koalitionsvertrag gegeben. Da enden aber auch schon wieder die Gemeinsamkeiten.

(Zustimmung von Dr. Verena Späthe, SPD)

Bevor ich auf die einzelnen Punkte Ihres Gesetzentwurfes eingehe, möchte ich einige grundsätzliche Bemerkungen machen. In Ihrer Pressemitteilung zum Gesetzentwurf vom 31. Mai suggerieren Sie mehr oder weniger deutlich, dass sich die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung Zeit ließen und eine Verzögerungstaktik anwendeten bei der Vorlage dieses Gesetzent

wurfes. Ich wende dagegen ein, dass ein solches Papier auf einer breiten und tiefen Informationsbasis erfolgen muss, zum Beispiel bezogen auf die Umfrage bei den Kindertageseinrichtungen.

Wir haben Mitte Mai eine erste Auswertung, eine Powerpoint-Präsentation, gesehen. Die komplette Studie inklusive der Kosten- und Finanzierungsströme liegt aber noch nicht vor. Wir wollen diese abwarten, um unser Gesetz entsprechend mit Hand und Fuß zu formulieren, ganz zu schweigen von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kinderförderungsgesetz. Sie wenden ein, Ihre Regelung würde das nicht betreffen.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Genau!)

Meine Fraktion und ich sind der Ansicht, dass die Argumente, die in Karlsruhe vorgebracht und von den Richterinnen und Richter entsprechend gewichtet werden, selbstverständlich mit Teil des Gesetzesvorhabens sein müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich arbeiten wir intern bereits an entsprechenden Vorschlägen. Wir werden sie aber erst dem Parlament und der Öffentlichkeit präsentieren, wenn die oben genannten Informationen vorliegen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: So ist es!)

Darüber hinaus gilt es selbstverständlich, den Beschluss zum Entschließungsantrag in Drs. 7/301 zu berücksichtigen, in dem es unter anderem heißt:

„Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag das Ergebnis der laufenden Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes vorzulegen und in Vorbereitung auf die Novellierung die folgenden Punkte ergebnisoffen zu prüfen:

a) die grundlegende Finanzierungssyste

matik der Kinderbetreuung in SachsenAnhalt;

b) die landeseigenen Möglichkeiten der

Kostendämpfung für Eltern, Gemeinden und Landkreise wie zum Beispiel durch die Betreuungszeiten;

c) die Verbesserung der tatsächlichen

Fachkraft-Kind-Relation und

d) die Ausfallzeit des Personals (Urlaub,

Krankheit, Fortbildung) bei der Bemessung des Personalschlüssels.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt auf einzelne Punkte des Gesetzentwurfes eingehen. Sie wollen die alleinige Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes als

örtliche Träger der Jugendhilfe. Ist das Ihr Verständnis von lebendiger und ernst genommener kommunaler Selbstverwaltung?

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Ja! - Hendrik Lange, DIE LINKE: Ja!)

Meine Fraktion hat ein anderes Anliegen.

Dazu wollen Sie auch das Finanzausgleichsgesetz erneut anfassen, ein Gesetz, das erst vor Kurzem hier im Landtag beschlossen worden ist und das eine seltene, in diesem Fall aber wohl mehr als verdiente einheitlich positive Reaktion in der Öffentlichkeit hervorruft.

Sollten die von Ihnen veranschlagten Mehreinnahmen durch das geänderte FAG nicht ausreichen, wären die Landkreise übrigens gegebenenfalls gezwungen, ihre Kreisumlage zu erhöhen. Die Gemeinden würden also indirekt doch wieder an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligt, ohne jegliche Chance auf Mitgestaltung.

Ein weiterer Punkt ist die Abkehr von den Pauschalen hin zu einer festen Beteiligung an den Istpersonalkosten. Man kann natürlich die Frage stellen, welche Auswirkungen ein solcher Systemwechsel hätte. Das ist einer der Punkte, über den wir sicherlich sehr lebendig in den dazu anstehenden Ausschussberatungen diskutieren werden.

Sehr kritisch sehen wir auch, dass nur noch tarifgebundene Kindertageseinrichtungen ihre Personalkosten finanziert bekommen sollen.

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Na, das ist klar!)

Wir würden als Gesetzgeber in das Vertragsverhältnis zwischen den Trägern als Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern eingreifen.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Ach so!)

Existieren andere vertragliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sehen wir keine Notwendigkeit, zwingende Vorschriften zu erlassen.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Na ja!)

Wenn die im Gesetzentwurf geplante Ausweitung der Arbeitszeit zur Vor- und Nachbereitung sowie der Ausgleich des Ausfalls von pädagogischem Personal Realität würden, dann wäre damit im Jahr 2022 - die Ministerin hat es bereits erwähnt - ein entsprechender Personalmehrbedarf verbunden.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Das ist jetzt schon nötig!)

Ob es 2 800 oder 3 000 sind, darüber kann man streiten.

Neben der Finanzierung des Personals müsste dieses Personal erst einmal gefunden werden.

(Zustimmung von Dr. Verena Späthe, SPD)

Wer die Personalsituation zurzeit dort kennt, der weiß, wie schwierig es bereits jetzt ist.

(Zustimmung von Kristin Heiß, DIE LINKE - Zuruf von Swen Knöchel, DIE LINKE)

Einer der Punkte, die auch etwas Gutes an sich haben, ist, wir haben morgen unseren Koalitionsantrag zu Fachkräften und Kindertageseinrichtungen auf der Tagesordnung. Mit Ihrem Gesetzentwurf gehe ich davon aus, dass Sie diesem Antrag morgen entsprechend zustimmen werden.

(Birke Bull-Bischoff, DIE LINKE: Ja klar! War ja unsere Forderung in der letzten Le- gislaturperiode!)

Viele weitere Fragen zu den Folgen der eingebrachten Vorschläge, zum Beispiel zur Übernahme der Kosten für die Küchennebenleistungen durch die Landkreise, zu den Auswirkungen der neuen Geschwisterregelung bis hin zur Finanzierung des weiteren Personals bei nachgewiesenem Bedarf gemäß § 21 Abs. 6 Ihres Entwurfes, sind insbesondere auf ihre finanziellen Auswirkungen hin zu klären, ganz zu schweigen von den Kosten, die bei der Reduzierung der Elternbeiträge auf null entstehen würden.

Das bringt mich zu dem Punkt der entstehenden Mehraufwendungen. Die Fraktion DIE LINKE geht davon aus, dass die Kosten für das Land auf 585 Millionen € im Jahr 2022 steigen würden. Das ist eine Verdoppelung gegenüber 2016.