Die Gegenfinanzierungsvorschläge durch Steuermehreinnahmen, den neuen Bund-Länder-Finanzausgleich und weitere Punkte würden wohl dazu führen, dass auf anderen Politikfeldern unseres Landes Einsparungen vielleicht auch in Größenordnungen erfolgen müssten. Oder kennt die Fraktion DIE LINKE eine Möglichkeit, einen eingenommenen Euro gleich mehrfach wieder ausgeben zu können?
Ich plädiere daher für die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zur federführenden Beratung sowie an den Finanzausschuss und an den Ausschuss für Inneres und Sport zur Mitberatung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Krull, warten Sie einmal. Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Knöchel, und ihn nehme ich jetzt auch dran. - Bitte sehr.
Herr Abg. Krull, Sie haben hier versucht darzustellen, dass Ihnen unser Gesetzentwurf zu früh kommt, weil Sie auf einen ergebnisoffenen Prozess verwiesen haben. Dazu eine Feststellung und eine Frage. Wir sind als Gesetzgeber gehalten, bis zum 31. Dezember ein neues KiFöG vorzulegen, um die Maßgaben des Urteils des Landesverfassungsgerichts umzusetzen. Angekündigt hat die Landesregierung den Gesetzentwurf für Oktober, das heißt also für die Zeit nach der Bundestagswahl.
Jetzt meine Frage: Wenn es so ergebnisoffen ist, warum hat dann Ihre Koalition in den Haushaltsberatungen den Ansatz des Jahres 2018 für die Erstattungen nach dem Kinderförderungsgesetz so deutlich unter denen des Jahres 2017 veranschlagt?
Sehr geehrter Herr Abg. Knöchel, zum einen soll die entsprechende Vorlage zum Ergebnis der Umfrage zum dritten Quartal 2017 vorliegen. Dann werden wir intern auch mit den entsprechenden Vorlagen anfangen zu arbeiten. Diese Zeit sollten wir uns auch nehmen.
Ich gebe zu, es ist ein sehr sportives Ziel, wenn wir den Gesetzentwurf im Oktober einbringen, die Regelung zum 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, das Landesverfassungsgericht hatte Kritik an einem Punkt, der 50:50-Regelung. Alle weiteren Punkte müssten oder könnten wir zum 1. Januar 2018 einpflegen. Falls wir dazu länger brauchen, würde das dem Urteil des Landesverfassungsgerichts nicht widersprechen.
Was die Haushaltsansätze angeht, haben wir gesagt, - das ist auch die entsprechende Mehrheit in der Koalition gewesen -, wir werden uns das Gutachten anschauen, werden sehen, wo gegebenenfalls Einsparungsmöglichkeiten sind. Es kam ein Vorschlag von der CDU-Fraktion, der ja wieder kritisiert worden ist - anders habe ich das auch nicht erwartet -, wo möglicherweise Kosten eingespart werden können. Warum wir auf dieses Gutachten so stark abheben, ist auch die Frage, die wir uns stellen müssen, warum ein Kita-Platz in einigen Gemeinden 900 € und in anderen 1 700 € kostet. Diese Fragen sind zu klären.
Vielleicht ergeben sich auch daraus Einsparungspotenziale, die wir dann entsprechend einsetzen werden.
Alles andere werden wir sicherlich sehr intensiv - auf diese intensiven Debatten freue ich mich - auch mit Ihren Vertretern im Ausschuss in den entsprechenden Beratungen beraten.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Dann hat für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Tobias Rausch das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Heute diskutieren wir zum wiederholten Male über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes. Diesmal diskutieren wir über den Gesetzentwurf „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetztes“, Drs. 7/1435. Jetzt wollte ich eigentlich einen Exkurs zur Historie des KiFöG machen, jedoch hat Frau Hohmann dazu schon ausgeführt.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, um es vorweg zu nehmen: Der Gesetzentwurf der LINKEN geht in manchen Sachen schon in die richtige Richtung.
Schließlich sollte das Ziel beim KiFöG, auch fraktionsübergreifend, sein, dass die Eltern endlich entlastet werden. Dafür sitzen Sie, werte Kollegen, hier im Landtag, um Politik für das Volk zu machen.
Doch auch das muss ich sagen, werte LINKE: Ihr Gesetzentwurf, der riecht schon sehr stark, um nicht zu sagen, er stinkt förmlich nach Schau
fensterpolitik. Getreu dem Motto: Im September ist die Bundestagswahl, wir machen mal einen Gesetzentwurf, um den Leuten zu zeigen: Seht her, wir kümmern uns, wir interessieren uns für eure Probleme!
Die sonst so begeisterten LINKEN-Evaluierungsfanatiker haben diesmal aufgrund der bevorstehenden Bundestagswahl nicht genug Zeit, um abzuwarten, bis die Evaluierung abgeschlossen ist. Der erste Teil der Evaluierung wurde am 31. Mai 2017 übermittelt, der zweite Teil steht noch aus. Dieser wird erst ungefähr im Oktober fertig sein. Jedoch ist da der Bundestag bekanntlich schon gewählt.
Hier hat die Ministerin Grimm-Benne Recht. Und ich danke Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie es so deutlich gemacht haben. Sie haben mit Ihrer Rede die LINKE demaskiert und ihre Scheinheiligkeit dargestellt.
Daher legt die LINKE einen Gesetzentwurf vor, der sicherlich noch einiger Änderungen bedarf, sobald alle Ergebnisse vorliegen. Hierzu werden wir im Ausschuss und nach Abschluss der vollständigen Evaluierung einen entsprechenden Antrag einbringen.
Wir verzichten, im Gegensatz zu Ihnen, werte LINKE, bei einem für die Familien in unserem Land so wichtigen Thema auf diesen billigen Populismus.
Wir gehen mit der gebotenen Sorgfalt an das Thema heran, machen nach Abschluss der Evaluierung alles Schritt für Schritt, so wie es sein soll. Sie machen ja schließlich auch nicht den zweiten Schritt vor den ersten. Oder etwa doch? - Bei manchen kommt es mir so vor.
Deswegen muss ich Ihnen sagen, werte Kollegen der LINKEN, Ihre Effekthascherei heißen wir nicht gut, um nicht zu sagen, sie widert uns an. Deswegen können wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte LINKE, Sie haben mit Ihrem Gesetzentwurf den Stein ins
Rollen gebracht. Das wird Ihnen keiner mehr nehmen. Aber nicht immer ist derjenige, der der Erste ist, auch der Beste. Das muss ich an der Stelle einmal so deutlich sagen.
Denn es hat schon etwas von Wahlkampf, wenn Sie sich hier hinstellen und versprechen, wirklich alles, alles, was in dem Bereich der Kinderförderung in den letzten - ich sage jetzt einmal vorsichtig, nur etwa - zehn Jahren diskutiert wurde, besser zu machen, und das koste es was es wolle; ohne zu sagen, wo das Geld herkommt. Ich finde, das ist schon Wahlkampf.
Sie schlagen in Ihrem Gesetz - ich habe mir das sehr ernsthaft vorgenommen - im Wesentlichen drei Verbesserungen vor: zum einen die personelle Verstärkung in den Einrichtungen und die Anrechnung mittelbarer pädagogischer Arbeit, die Festlegung von Freistellungszeiten für Leitungsaufgaben, die Ermöglichung professioneller Teams. Dadurch soll die Arbeitsbelastung der pädagogisch Mitarbeitenden reduziert werden und es soll mehr Zeit für die Arbeit am Kind bleiben.
Das ist doch erst einmal eine sachlich völlig klare Richtung. Das hat die Ministerin sehr ausführlich dargestellt. Jeder, der den Koalitionsvertrag gelesen hat, weiß, das ist etwas, was CDU, SPD und GRÜNE wollen und was wir auch tun werden. Das haben wir in den GEW-Veranstaltungen auch immer so gesagt.
Zum anderen wollen sie die bürokratische Verschlankung des Finanzierungssystems. Das ist auch erst einmal total in Ordnung. Das haben wir uns alle in den letzten Jahren immer wieder gewünscht. Aber so einfach, wie Sie es hier darstellen, ist es eben dann doch nicht.