Protokoll der Sitzung vom 20.06.2017

§ 75 Abs. 1 GO.LT schreibt vor, durch Namensaufruf abzustimmen, wenn ein Beschluss einer Mehrheit bedarf, die nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zu berechnen ist. Diesen Namensaufruf nehmen wir nunmehr vor. Ich bitte Herrn Heuer, den Namensaufruf durchzuführen.

Ich bitte die Aufgerufenen, laut und deutlich mit Ja, mit Nein oder mit Enthaltung zu antworten. Der Zuruf ist durch den Schriftführer zu wiederholen.

Herr Heuer, Sie können beginnen.

(Schriftführer Guido Heuer ruft die Mitglie- der des Landtages namentlich zur Stimm- abgabe auf)

Jetzt haben wir die Situation, dass deutlich mehr Abgeordnete - das kann man schon mit bloßem Augen erkennen - als zu Beginn der Abstimmung im Saal sind. Jetzt müssen wir einmal gucken, wie wir das am besten hinkriegen.

Herr Heuer, wir machen das jetzt wie folgt: Weil es so schön war, gibt es eine zweite Runde. Bei all den Abgeordneten, bei denen Sie ein Kreuz bei „nicht anwesend“ gemacht haben, fragen Sie mal sicherheitshalber, ob sie wirklich nicht anwesend sind. Gehen Sie am besten nach Ihrer Liste vor, dann kriegen wir das einigermaßen hin.

(Schriftführer Guido Heuer ruft die Mitglie- der des Landtages, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben, namentlich zur Stimmabgabe auf)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor die Auszählung beginnt, will ich auf ein sehr ernstes Problem hinweisen. Für einen der Abgeordneten, der während der ersten Abstimmung nicht im Raum war, der aber jetzt im Raum ist, gab es von Herrn Heuer keinen zweiten Namensaufruf. Das war aber kein Versäumnis von Herrn Heuer.

Als der Abgeordnete der AfD aufgerufen worden ist, um hier abzustimmen, war er nicht im Raum, aber jemand hat für ihn geantwortet, und zwar mit Ja. Das ist von Herrn Heuer in der Liste auch so vermerkt worden; er hat das auch noch einmal wiederholt. Herr Gehlmann hat gesehen, dass Herr Kohl nicht anwesend war und

hat ihn in seiner Liste als „nicht anwesend“ geführt.

Fakt ist, dass jemand fälschlicherweise für Herrn Kohl in der Abstimmung geantwortet hat. Wer es war, lässt sich jetzt mit Sicherheit nicht mehr feststellen. Ich sage jetzt einmal: Das kann, wenn man ein guter Mensch ist, als Versehen gewertet werden. Es könnte allerdings auch als Fälschungsversuch gewertet werden. Ich bitte ausdrücklich darum, bei solchen Vorgängen darauf zu achten, dass nicht einmal der entfernteste Verdacht einer Fälschung bei einem Namensaufruf aufkommen kann.

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Falls es wirklich ein Versehen gewesen ist, wäre es spätestens zu dem Zeitpunkt, als Herr Heuer das Wort „Ja“ wiederholt hat, wichtig gewesen, dass sich derjenige gemeldet und gesagt hätte, es ist ein Versehen.

(Vizepräsident Wulf Gallert ruft Hagen Kohl, AfD, zur Stimmabgabe auf)

- Dann vermerken wir das so. - Jetzt hat sich der Kollege Poggenburg gemeldet. Aber bevor Herr Poggenburg als Fraktionsvorsitzender redet, würde ich die Stimmen auszählen lassen.

Wir haben ein Ergebnis. Mit Ja haben 20 Abgeordnete gestimmt und mit Nein haben 58 Abgeordnete gestimmt. Neun Abgeordnete waren nicht anwesend. Damit ist das notwendige Zweidrittelquorum eindeutig nicht erreicht worden. Somit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden.

Bevor ich Herrn Poggenburg das Wort erteile, begrüßen wir ganz herzlich auf unserer Tribüne Damen und Herren des Ortsverbandes DIE LINKE Kabelsketal. Herzlich willkommen!

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt haben Sie das Wort, Herr Poggenburg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich will nur kurz für meine Fraktion zu dem vorgetragenen Sachverhalt Stellung nehmen, dass beim Namensaufruf eines Abgeordneten, der nicht im Raum war, Ja gerufen wurde. Ich habe gerade noch einmal mit einigen gesprochen. Da ging es darum, dass wohl „Nicht anwesend?“ gefragt wurde; das ist dann bejaht worden.

(Unruhe und Lachen bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf: Nein!)

- Nicht nein, es ist bejaht worden, also die Frage „Nicht anwesend?“. Uns ist die Tragweite

(Katrin Budde, SPD: Jetzt auf einmal!)

und die Gewichtung auch klar. Ich wollte es nur richtigstellen. Es ist auch meine Aufgabe, das richtigzustellen. Uns ist die Tragweite klar. Wir werden in Zukunft ein wenig mehr Obacht geben. Es war aber vorhin die Frage gestellt worden oder so kam es zumindest bei einigen an, ob er nicht anwesend sei. Und darauf hat jemand gesagt, ja.

(Zuruf: Dann wiederholt er das auch noch!)

Er hat damit auch Recht gehabt. - Danke.

(Beifall bei der AfD)

Ich habe bereits gesagt, wenn man ein guter Mensch ist, dann kann man das so interpretieren. Langer Rede kurzer Sinn: Wir beenden damit den Tagesordnungspunkt 10.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 11

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/1121

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 7/1329

(Erste Beratung in der 23. Sitzung des Landtages am 05.04.2017)

Der Berichterstatter ist der Abg. Herr Geisthardt. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nach einer Verfassungsdebatte bitte ich Sie, wieder in die Niederungen der normalen Politik zurückzukommen.

Den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Drs. 7/1121 hat der Landtag in der 23. Sitzung am 5. April dieses Jahres nebst einem von der Fraktion der AfD in der Drs. 7/1208 vorgelegten Änderungsantrag zur Beschlussfassung an unseren Ausschuss überwiesen. Zu diesem Änderungsantrag werde ich noch ausführen, aber zunächst zu den Inhalten des Gesetzentwurfes.

Der erste Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes ist in Artikel 1 die Umbenennung von Hörfunkprogrammen des Deutschlandradios.

In Artikel 2 wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag auch für

die verfassungskonforme Besetzung des Hörfunkrates und des Verwaltungsrates in den Regelungen des Deutschlandradio-Staatsvertrages umgesetzt.

In Artikel 3 ist eine Regelung zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag enthalten. Dabei geht es in erster Linie um eine Stabilisierung des Beitrages bei gleichzeitiger Absicherung der Mittel für den anstehenden Reformbedarf.

Wenn allerdings - das darf ich an dieser Stelle anmerken - heute aus manchen Anstalten die Vorstellung geäußert wird, dass Reformen abgelehnt werden, aber mehr Geld gefordert wird, dann sage ich nur: Achtung, wir sollten an dieser Stelle sehr vorsichtig sein. Reformen sind gerade in diesem Bereich sehr notwendig.

Meine Damen und Herren! Die Inhalte des Gesetzentwurfes kennen Sie aus der ersten Lesung. Sie wurden bei uns ausführlich behandelt und die Fraktionen haben im April auf die für sie besonders wichtigen Punkte Bezug genommen. Deswegen sage ich in dieser Situation: Wir wollen auf die Tagesordnung, die noch sehr lang ist, Bezug nehmen und es deswegen kurz halten.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten hat sich in der 10. Sitzung am 28. April 2017 mit diesem Gesetzentwurf befasst. Als Beratungsgrundlage diente die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Ich möchte mich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dafür bedanken; denn zwischen der Überweisung an den Ausschuss und der Beschlussfassung im Ausschuss hatten wir nur drei Wochen Zeit. Dies ist für dieses eminent wichtige Gesetz eine sehr kurze Zeitspanne. Deswegen ist es sehr wichtig gewesen, dass uns der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst an dieser Stelle zur Seite gestanden hat.

Der Ausschuss hat es in der ersten Beratung geschafft, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.

Im Rahmen dieser Beratung hat die Fraktion der AfD vorgetragen, dass der Änderungsantrag in der Drs. 7/1208 zurückgenommen werde, weswegen er dort nicht behandelt worden ist. Das ist einvernehmlich so besprochen worden.

Im Ergebnis dieser Beratung empfiehlt der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien dem Landtag mit 8 : 3 : 0 Stimmen die Annahme des Entwurfs eines Gesetzes zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der vorliegenden Fassung. Die Beschlussempfehlung ist Ihnen in der Drs. 7/1329 zugegangen.

Ich bitte um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Da keine Debatte vereinbart worden

ist, können wir darüber direkt abstimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)