Zwölfter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2013 bis 31. März 2015
Zwölften Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2013 bis 31. März 2015 (Drs. 6/4812)
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt hat gemäß § 22 Abs. 4a Satz 1 des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt seinen Zwölften Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis 31. März 2015 vorgelegt.
Die Landesregierung hat zu diesem Tätigkeitsbericht gemäß § 22 Abs. 4a Satz 2 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger ihre Stellungnahme vorgelegt. Die Landtagspräsidentin hat beide Drucksachen gemäß § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Inneres und Sport, zur Mitberatung an die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung, für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, für Bildung und Kultur, für Arbeit, Soziales und Integration, für Landesentwicklung und Verkehr und für Finanzen überwiesen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 7. Sitzung am 16. Februar 2017 erstmals mit diesen beiden Unterrichtungen. Zunächst wurde dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Gelegenheit gegeben, sich zu seinem Tätigkeitsbericht zu äußern.
Er legte dar, dass in dem Tätigkeitsbericht die Entwicklungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung beschrieben wurden, aber auch auf aktuelle Stichworte der Digitalisierung der Gesellschaft, wie Internet der Dinge, Wirtschaft 4.0, die Vorratsdatenspeicherung sowie die Grundfrage nach dem Verhältnis von Freiheit und Sicherheit eingegangen wurde.
Es wurden die Maßnahmen, die verschiedene Gebiete betreffen, betrachtet. Der Landesdatenschutzbeauftragte betonte, dass im Datenschutz nach wie vor die Grundrechte im Blick stehen, die den Rahmen setzen, und es um Datenschutz durch und mittels Technik sowie um Kontrollmaßnahmen, auch durch unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörden, und um den Bereich der Medienbildung geht. Der Landesdatenschutzbeauftragte verwies auch auf staatliche Überwachung, Datenerhebung und Vernetzungen durch Internetkonzerne.
Die Landesregierung verwies in ihrem Redebeitrag auf die Datenschutzgrundverordnung und auf die Transparenz, mit der Datenschutz stets zu begleiten ist.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte im Verlauf der Beratung ausdrücklich, die Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten zu teilen, und wies darauf hin, dass der Datenschutz in der heutigen Zeit eine große Herausforderung ist. Dies betreffe sowohl das klassische Konfliktfeld zwischen dem behördlichen Handeln und dem Schutz von Daten der Bürgerinnen und Bürger als auch das in den letzten Jahren wesentlich größer gewordene Feld des Datenschutzes im Bereich von Unternehmen, denen vielfach ohne weiteres Daten zur Verfügung gestellt würden bzw. das Einverständnis zur Datenverarbeitung erklärt werde, ohne dass der Mehrzahl der Betroffenen klar sei, was genau mit den Daten geschehe.
Im Ergebnis seiner Beratung teilte der Ausschuss für Inneres und Sport den beteiligten Ausschüssen mit, dass er sich mit den in Rede stehenden Drucksachen befasst hat und sie den beteiligten Ausschüssen zur Beratung übermittelt.
In der Folgezeit befassten sich auch die beteiligten Ausschüsse - ich habe es eingangs erwähnt, welche es sind - mit den Unterrichtungen und teilten dem federführenden Ausschuss für Inneres und Sport mit, dass die Beratung im Ausschuss erfolgte ist und sie die Unterrichtungen zur Kenntnis genommen haben.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz nahm an allen Beratungen teil. Er informierte den Ausschuss für Inneres und Sport im Verlaufe seiner abschließenden Beratung am 8. Juni 2017 über den Beratungsverlauf in den beteiligten Ausschüssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zwölfte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie die dazugehörige Stellungnahme der Landesregierung wurde zur Beratung und Berichterstattung an die von mir genannten Ausschüsse überwiesen. Die Ausschüsse sind dem nachgekommen.
Eine Beschlussempfehlung wurde nicht verabschiedet. Gleichwohl wurde die Landtagspräsidentin in einem Schreiben informiert, dass die Beratung in den Ausschüssen stattgefunden hat und der Ausschuss für Inneres und Sport eine Berichterstattung im Plenum anregt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Abg. Herrn Kohl für die Berichterstattung. - Das Hohe Haus hat die Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Somit ist der Tagesordnungspunkt 35 erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem völlig intransparenten Verfahren versucht sich das Bundesfamilienministerium seit mehr als zwei Jahren an einer Reform des SGB VIII. Wir konnten dies in Sachsen-Anhalt ebenfalls spüren; denn im April wurde der Landesjugendhilfeausschuss um eine kurzfristig und in wenigen Tagen zu erstellende Stellungnahme gebeten. Es war schon ein ungeheuerlicher Vorgang, alles in einem Takt von drei Tagen zu absolvieren.
Auch wenn der jetzige Entwurf als deutlich abgeschwächt gegenüber den Vorgängerversionen erscheint, ist die fachliche Kritik an ihm breit.
Wir als LINKE lehnen eine Novelle des SGB VIII nicht komplett ab. Wir wollen eine Jugendhilfe, die finanziell gut ausgestattet ihre Aufgaben wahrnimmt und Kindern und Jugendliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.
Dazu müssen Rechtsansprüche ausgebaut werden und in einzelnen Regelungen verbindlich formuliert werden. Zudem ist es uns ein Anliegen, die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen insgesamt, aber auch in den Angeboten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken.
Sehr geehrte Damen und Herren! Aus unserer Sicht waren viele Punkte der geplanten Reform des SGB VIII sehr zu kritisieren. Der Gesetzentwurf beinhaltete viele handwerkliche Fehler und warf - zumindest aus unserer Sicht - deshalb viele Fragen auf, so zum Beispiel die Einrichtungsdefinition nach § 45, die Gefährdung ehrenamtlich betriebener Einrichtungen durch den § 48a oder die aus unserer Sicht zu unverbindlich geregelte Einführung von Ombudsstellen, um nur einige Beispiele zu nennen.
desrat diskutiert worden. Die Empfehlung der Ausschüsse an den Bundesrat übt stellenweise harte und berechtigte Kritik an den eingebrachten Regelungen, die auch wir teilen können. Hoffen wir, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. Juli diesen Empfehlungen nachkommt.
Insbesondere ein Punkt ist jedoch aus unserer Sicht bisher nicht ausgeräumt worden. Deshalb unser Antrag. Es geht uns um die Regelung, die es den Ländern erlaubt, über Rahmenverträge Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer festzulegen.
Immerhin empfehlen die Ausschüsse, die Passage zu streichen, nach der vom Abschluss dieser Rahmenverträge die Kostenerstattung von den Ländern an die Kommunen abhängig gemacht werden sollte. Hierdurch bestünde ein erhebliches finanzielles Risiko für die Kommunen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Sicht auf die Dinge geht jedoch noch ein Stück weiter. Warum sollte für unbegleitete minderjährige Ausländer nicht wie für alle anderen Kinder und Jugendlichen auch der normale Leistungskatalog des SGB VIII gelten?
In der Begründung der Ausschussempfehlungen des Bundesrates heißt es, dass neben einer bedarfsgerechten Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer junger Menschen dabei insbesondere die Gleichbehandlung deutscher und ausländischer Kinder, Jugendlicher und junger Volljähriger sichergestellt werden muss.
Das liest sich gut, aber genau an dieser Stelle werden wir skeptisch. Wenn eine Gleichbehandlung erfolgen soll, dann bedarf es keiner Rahmenverträge.
Wer, meine Damen und Herren, hat etwas davon, dass die Gleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen infrage gestellt wird? Wer, meine Damen und Herren, hat etwas davon, dass Kinder aus Kindereinrichtungen herausgerissen werden, um abgeschoben zu werden?
Wer, meine Damen und Herren, hat etwas davon, wenn sich ein Kind, wie heute in Halle passiert, in Begleitung von Polizei von seinen Freunden in der Kita verabschieden muss?
Viele Fragen, die offen und unbeantwortet bleiben. Genauso viele Fragen fanden jüngst in der Anhörung am Montag im Familienausschuss statt. Es gab eine Menge Kritik der Anzuhörenden, die in die gleiche Richtung geht. In der Anhörung wur
de erneut deutlich, wie umfangreich die geplanten Änderungen sind und wie unvorhersehbar die Folgen sein werden.
Ich möchte Ihnen aus zwei Stellungnahmen zitieren. Beginnen möchte ich mit Prof. Dr. Dr. Reinhard Wiesner, ein uns sehr bekannter Forscher von der Freien Universität Berlin. Er schrieb: