Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, unserer Umweltministerin Prof. Dr. Dalbert einmal recht herzlich danke zu sagen. Sie hat die bloße Ankündigung meiner mündlichen Anfrage schon zum Anlass genommen, im Hinblick auf die Parkplatzsituation an der Rappbodetalsperre tätig zu werden. Das finde ich gut und das sollte man auch anerkennen und loben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Inbetriebnahme der neuen Hängeseilbrücke an der Rappbodetalsperre im Harz als neue Touristenattraktion hat sich die dortige Parkplatzsituation erheblich verschärft. Aufgrund des Besucherandrangs kommt es insbesondere an den Wochenenden zu chaotischen Zuständen.
harz am Brocken und des Betreibers Harzdrenalin UG, kurz- und mittelfristig neue zusätzliche Parkplätze zu schaffen, um dem Besucherandrang gerecht zu werden?
unterstützen, um im Bereich der Rappbodetalsperre kurz- und mittelfristig neue Parkplätze zu schaffen?
Vielen Dank, Herr Steppuhn. - Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert antworten. Bitte.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen des Herrn Abg. Steppuhn namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Im Rahmen der Pläne der Investoren war bereits vor mehr als einem Jahr absehbar, dass die vorhandenen kommunalen Parkplätze nicht ausreichen werden. Der Investor hatte ohne geeignetes Flächeneigentum keine Möglichkeit für einen Parkplatzbau.
Daher haben der Landesforstbetrieb und die Stadtverwaltung der Stadt Oberharz am Brocken in Voraussicht auf die kommende Parkplatzproblematik ein umfassenderes Flächentauschverfahren als freiwilligen Landtausch initiiert, nach dem die jeweiligen Interessenlagen der Stadt und des Landesforstbetriebs arrondiert und ausgeglichen worden wären.
Aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen einzelner Ortschaftsräte im Stadtrat der Stadt Oberharz am Brocken wurde dieses Flächentauschverfahren aber nicht wie geplant im Frühjahr 2017 zu Ende geführt. Die Flächen um den bisherigen kommunalen Parkplatz blieben im Eigentum des Landes. Insofern unterstützt die Stadt Oberharz am Brocken die Parkplatzerweiterung, kann aber nicht aktiv werden. Damit bleibt die mögliche Einflussnahme der Stadt auf diesen bisherigen kommunalen Parkplatz beschränkt.
Zu Frage2: Der Landesforstbetrieb und der Talsperrenbetrieb des Landes arbeiten zeitgleich an sich ergänzenden und die Situation entlastenden Lösungen. Infolge des nicht umsetzbaren Flächentausches hat der Landesforstbetrieb in Abstimmung mit meinem Haus einen Bauerlaubnisvertrag vorbereitet, nach dem der Investor das notwendige rechtliche Waldumwandlungsverfah
ren mit den verbundenen Baugestattungen und Maßnahmen wie ein Eigentümer vorantreiben kann. Dieser konnte am vergangenen Freitag, dem 16. Juni 2017, unterzeichnet werden.
Der Landesforstbetrieb stellt damit ca. 8 000 m² eines weit größeren Flurstückes im direkten Anschluss an den kommunalen Parkplatz zur Verfügung. Es können dort - je nach Gestaltung der Parkflächen - mehr als 240 Parkplätze zusätzlich geschaffen werden.
Der vorhandene Fichtenbestand wird nach Erteilung der Waldumwandlungs- und Baugenehmigungen durch den Landkreis Harz als zuständige Behörde durch den Landesforstbetrieb geräumt. Dabei handelt es sich um einen aufgerissenen älteren Bestandsrest, geprägt von Sturm- und Borkenkäferschäden mit unterständiger Naturverjüngung, der bereits endgenutzt werden kann.
Die Waldumwandlungsgenehmigungen beinhalten eine Beurteilung bestehender Waldfunktionen, also Schutz- und Erholungsfunktionen, des aktuellen Fichtenbestandes sowie daraus resultierende Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, die zum vollen oder teilweisen Ausgleich nachteiliger Wirkungen der Umwandlung führen. Diese Maßnahmen sind vom Investor umzusetzen. Weitergehende Vereinbarungen hierzu mit dem Investor sind nicht vorgesehen.
Der Landesforstbetrieb erhält ab sofort einen festen monatlichen Betrag für die zur Verfügung gestellte Fläche. Bei Inbetriebnahme des Parkplatzes wird ein deutlich höheres Entgelt für diese Gestattung fällig.
Bis zur Bauausführung des neuen Parkplatzes hat der Landesforstbetrieb als Übergangslösung eine aufgeschotterte Fläche von ca. 6 500 m², den sogenannten Holzlagerplatz, neben der Zufahrt zur Rappbodetalsperre als Parkfläche zur Tagesmiete der Firma Harzdrenalin angeboten.
Auch der Talsperrenbetrieb nutzt diese Fläche regelmäßig für Veranstaltungen mit erhöhter Besuchererwartung. Da aber diese Fläche ca. 1,3 km vor der Staumauer liegt, wird diese Möglichkeit von den Besuchern nicht vollumfänglich genutzt. Aufgrund der akuten Verkehrssituation seit Inbetriebnahme der Brücke setzt sich auch der Talsperrenbetrieb mit dafür ein, eine Entspannung zu schaffen.
Es muss natürlich alles versucht werden, um einen Unfall auf der L 96, die über die Rappbodetalsperre verläuft, zu verhindern. Dafür wird vom Talsperrenbetrieb für den Übergang eine Fläche am sogenannten Windenhaus hergerichtet und der Firma Harzdrenalin übergeben, wo dann zusätzlich ca. 60 bis 70 Kraftfahrzeuge geparkt werden können. Dies soll insbesondere in der Ferienzeit mit für eine Entspannung sorgen.
Neben der Herstellung der Parkplätze muss die Firma Harzdrenalin eine Löschwasserreserve schaffen. Da der Talsperrenbetrieb für das gegenüberliegende Dienstobjekt ebenfalls die Auflage von der unteren Baubehörde hat, eine entsprechende Löschwasserreserve zu schaffen, wurde in Absprache mit den Behörden vereinbart, dass der Talsperrenbetrieb und Harzdrenalin eine gemeinsame Anlage auf der genannten Fläche errichten. Vorgesehen ist eine naturnahe Teichanlage. - Herzlichen Dank.
Frage 2 Personalsituation an der Philosophischen Fakultät II der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Germanistisches Institut
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - In der jüngsten Zeit sind Informationen an die Öffentlichkeit gelangt, dass in der Ausbildung für das Lehramt an Grund- und Förderschulen und für die Ausbildung im Ergänzungsfach Deutsch als Zweitsprache in naher Zukunft erhebliche Probleme drohen. Grund dafür sind befristete Lehraufträge, die in der nächsten Zeit auslaufen und aufgrund der Rechtslage nicht mehr verlängert werden können.
Die Situation wäre geeignet, den Abschluss von Lehramtsstudiengängen zu verzögern und Absolventenzahlen zu verringern. Das würde die Personalsituation an den Schulen in Sachsen-Anhalt weiter zuspitzen, Interessen des Landes wären direkt berührt.
Treffen diese, auch in der Presse veröffentlichten, Meldungen zu und, sollten sie zutreffen, was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um die Universität zu veranlassen, ihre Verpflichtungen in der Lehramtsausbildung zu erfüllen?
Vielen Dank. - Die Antwort wird seitens der Landesregierung durch Herrn Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Armin Willingmann erfolgen.
Frau Präsidentin, schönen Dank. - Herr Abg. Lange! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir können das abkürzen.
An der Kleinen Anfrage ist für uns im ersten Moment etwas missverständlich, dass Sie von Lehraufträgen reden. Wir wissen beide: Lehraufträge und Befristungen sind zwei Paar Schuhe.
Wir meinen befristete Beschäftigungsverhältnisse, die es selbstverständlich an der Martin-LutherUniversität gibt und die tatsächlich in Einzelfällen, wie mir jetzt mitgeteilt wurde, nun auslaufen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine weitere Verlängerung nicht gegeben sind. Das ist erst einmal der Fakt in Bezug auf diese Dienstverhältnisse.
Die Information der Martin-Luther-Universität dazu lautet, dass es sich um eine kleine einstellige Zahl von Verträgen handelt, bei denen tatsächlich im Moment optional nichts mehr möglich ist, weil die Befristungsgrenzen erreicht sind.
Davon unabhängig, muss man sagen, ist die Frage, wie künftig die Lehramtsausbildung an der Martin-Luther-Universität sichergestellt werden
soll, noch diesen Sommer zu beantworten. Es ist bekannt, dass darüber mit Kollegen Tullner Gespräche geführt werden. Sobald wir die Lehrerbedarfsberechnungen für die nächsten Jahre haben, werden wir mit der Martin-Luther-Universität in Gespräche darüber eintreten, wie man künftig die Lehramtsausbildung bei einer gegebenenfalls erhöhten Kapazität sicherstellt. Dafür wird es möglicherweise auch wieder unbefristete Beschäftigungsverhältnisse geben. Aber es wäre jetzt zu früh, dies bereits in Aussicht zu stellen.
Wie gesagt, die Abfolge - mehrfach kommuniziert in der Öffentlichkeit - ist so: Erst wissen wir, wie hoch der Lehrerbedarf ist, dann wissen wir, wie viele Referendar- und Lehrerstellen es gibt, dann schauen wir, wie viele Lehramtsstudienplätze wir haben, und dann schauen wir, wie viel Personal wir dafür an der Universität brauchen.
Ich kann Sie aber insoweit beruhigen: Zumindest aus unserer derzeitigen Sichtweise sieht es nicht so aus, dass der ordnungsgemäße Lehrbetrieb gefährdet wäre. - Vielen Dank.
ist also, dass ihr Studium ordnungsgemäß weiterläuft und dort keine Lehrveranstaltungen gefährdet sind? - Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage. Es handelt sich dabei um Studierende, die im Rahmen der derzeit gültigen 550 Studienplätze bereits zugelassen sind. Das heißt, das, was hier sozusagen angeboten wird, ist ein Angebot der Universität, das auch mit Sicherheit dauerhaft zur Verfügung gestellt werden muss, damit man genau den Lehrkräftebedarf absichern kann. Warum werden dann nur befristete Verträge ausgesprochen und keine unbefristeten Verträge, obwohl es sich um eine Daueraufgabe handelt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Lange, es ist schwierig, wenn wir die autonome Personalpolitik der Martin-Luther-Universität zum Gegenstand parlamentarischer Beratungen machen. Wir müssen akzeptieren, dass es bei der Bedarfsplanung und bei der Lehrplanung an der MartinLuther-Universität kundige Menschen gibt, im Dekanat wie in der Universitätsverwaltung, die den Bedarf an befristeten und unbefristeten Stellen fehlerfrei ermitteln und dann versuchen, damit das Lehrangebot aufrechtzuerhalten.
Nach den uns mitgeteilten Informationen besteht nicht die Sorge, dass der Lehrbetrieb nicht ordnungsgemäß weiter läuft, dass also ein qualitativer Einbruch jetzt nicht zu befürchten ist.