Protokoll der Sitzung vom 22.06.2017

Frage 9 EU-Strukturprogramm soll neue Arbeitsplätze schaffen

Fragesteller ist der Abg. Herr Mittelstädt. Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf das Ende der Braunkohlenförderung forderte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff am 2. Juni 2017 ein EU-Strukturförderprogramm für die vom Stellenabbau betroffenen Regionen des Landes Sachsen-Anhalt.

Am 11. Juni 2017 stellte der Ministerpräsident allerdings auch fest, dass die EU immer bürokratischer werde und aus diesem Grunde Förderträger abgeschreckt würden, Förderanträge zu stellen, und in der Folge EU-Fördermittel in dreistelliger Millionenhöhe nicht abgerufen würden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie steht die Landesregierung zu den Mög

lichkeiten, die Braunkohle im Rahmen der stofflichen Umwandlung für die chemische Industrie bietet?

2. Welche Rahmenbedingungen müssen seitens

der EU-Fördermittelpolitik generell erfüllt sein, um mit einem EU-Strukturprogramm langfristig für mehr als 9 000 Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt von der Braunkohlenförderung abhängen, Ersatz in Form von Industrieprojekten oder Firmenneuansiedlungen zu schaffen?

Vielen Dank. - Die Antwort erfolgt durch Herrn Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Willingmann. Sie haben das Wort.

Danke sehr, Frau Präsidentin.

Zu 1: Ich antworte namens der Landesregierung dem Abg. Mittelstädt, dass die Landesregierung der stofflichen Nutzung der Braunkohle als Rohstoffquelle für die chemische Industrie große Bedeutung beimisst und grundsätzlich die Machbarkeit der stofflichen Nutzung der Kohle aus dem mitteldeutschen Revier bereits in den Jahren 2011 bis 2014 im Rahmen des durch das BMBF geförderten Wachstumskerns IBI - Innovative Braunkohleintegration - nachgewiesen worden ist.

Auf Grundlage dieser Forschungsergebnisse sollen im Rahmen der Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie Sachsen-Anhalts 2014 bis 2020 die weiter erforderlichen Innovationsprozesse gestaltet werden, etwa auf dem Leitmarkt Chemie oder Bioökonomie auf dem Zukunftsfeld Kohlechemie.

Es geht jetzt in nächster Zeit schrittweise um die Etablierung einer verfahrenstechnischen Veredlungskaskade im Forschungs- und Demonstrationsmaßstab am Chemiestandort Leuna sowie um den Nachweis der Wirtschaftlichkeit und technischen Funktionsfähigkeit der Elemente einer auf Braunkohle basierten, CO2-armen Wertschöpfung im industriellen Umfeld.

Noch in diesem Jahr ist beabsichtigt, die bereits grob konzipierte Demonstrationsanlage am Standort Leuna durch Projektierung der einzelnen Prozessstufen und durch Erarbeitung von Geschäftsmodellen weiter zu untersetzen.

Zu 2: Der höhere Aufwand gegenüber der vorangegangenen Förderperiode resultiert unter ande

rem aus den neuen beihilfe- und vergaberechtlichen Vorschriften. Es gibt aber Bestrebungen der EU-Kommission, Vereinfachungen für die EUFörderung herbeizuführen. Hierin bringt sich das Land gerade aktiv ein.

In dieser Strukturfondsperiode steht ein sehr breites Spektrum an Förderprogrammen zur Verfügung, welches für verschiedene Projekte auch in der Braunkohleregion genutzt werden kann. Es reicht von der Beratung über die Existenzgründung, Unternehmensnachfolge und Innovation bis hin zu Betriebserweiterungen und Unternehmensneuansiedlungen. Hinzu kommen Unterstützungsmöglichkeiten für die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.

Finanziert wird all dies aus Programmen des Landes, des Bundes und der EU-Strukturfondsmittel. Selbst der Koordinierungsrahmen für die GRW enthält eine sogenannte experimentierte Klausel. Die Länder können jährlich GRW-Fördermittel in Höhe von bis zu 10 % der Landesquote, höchstens jedoch 10 Millionen €, für Maßnahmen einsetzen, die nicht im Koordinierungsrahmen vorgesehen sind, insbesondere Machbarkeitsstudien sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte.

In Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen und regionalen Akteuren, die sogenannte Projektgruppe Innovation im Revier, soll hierzu bis Mitte dieses Jahres eine Antragsskizze erarbeitet werden.

Zudem stellt der Bund für zehn Jahre, bis zum Jahr 2020, im Rahmen des Energie- und Klimaschutzfonds jährlich 4 Millionen € für verschiedene Projekte in allen deutschen Braunkohleregionen zur Verfügung. Eine detaillierte Untersetzung, was förderfähig sein soll, wird noch mit der entsprechenden Richtlinie folgen.

Ein rechtzeitiges Vorpreschen bei der EU zur Anschlussunterstützung ist jedenfalls nicht schädlich. Wir werden uns in dieser Richtung auch verhalten.

Aber nicht nur die Förderung spielt eine wichtige Rolle. Der von der Bundesregierung im Jahr 2016 beschlossene Klimaschutzplan 2050 sah die Einsetzung einer Kommission Wachstum, Strukturwandel, Regionalentwicklung 2018 vor, beim BMWi angesiedelt und unter Anbindung anderer Bundesressorts und Länder. Dazu zählen wir üblicherweise auch.

Kurzum: Es gibt bereits heute vielfältige Möglichkeiten, den Strukturwandel in der Braunkohleregion zu unterstützen, aber es gibt natürlich auch die regionale Verantwortung, sich an diesen Entwicklungsprozessen zu beteiligen. Wir können sie nicht alleine verorten. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Professor. Entschuldigung, es sollte keine Nichtachtung sein, aber es ist ein bisschen kribbelig. Es gibt keine Nachfragen.

Wir kommen zu

Frage 10 Technisches Versagen führt zum Umknicken von Windkraftanlagen

Die Frage stellt der Abg. Daniel Rausch von der AfD-Fraktion.

Zum Jahresanfang knickten in Deutschland vier Windkraftanlagen um. Als Ursache wurde nun offenbar die Pitch-Regelung festgestellt, die bei starkem Sturm den Rotor aus dem Wind drehen sollte und bei den umgeknickten Anlagen versagt haben soll. Der Bundesverband Windenergie empfiehlt deshalb, Windräder zwei Mal jährlich zu warten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo und in welcher Zahl stehen Windkraftanla

gen der betroffenen Typen DE-Wind D4 und Tacke TW 1,5 bzw. GE 1,5 der Baujahre 1999 bis 2002 in Sachsen-Anhalt?

2. Welche technischen Wartungsintervalle für

Windkraftanlagen schlägt die Landesregierung in Konsequenz vor?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch Herrn Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel. Bitte schön. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen des Abg. Rausch wie folgt.

Zu Frage 1: Nach Auswertung des aktuellen Raumordnungskatasters stehen in Sachsen-Anhalt zwei Windkraftanlagen des Typs DE-Wind D4 und 20 Windkraftanlagen des Typs Tacke TW 1,5. Von diesen Anlagen sind zwei Anlagen im Jahr 1999, sieben im Jahr 2001 und 13 im Jahr 2002 in Betrieb genommen worden.

Zu Frage 2: Die technischen Wartungsintervalle ergeben sich nach § 16a der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt aus der Bauartengenehmigung durch das Deutsche Institut für Bautech

nik. Demzufolge sind wiederkehrende Prüfungen in regelmäßigen Intervallen durch Sachverständige an Maschine und Rotorblättern sowie an der Tragstruktur durchzuführen.

Die Prüfintervalle hierfür ergeben sich aus den gutachterlichen Stellungnahmen zur Maschine. Sie betragen höchstens zwei Jahre, dürfen jedoch auf vier Jahre verlängert werden, wenn durch von der Herstellerfirma autorisierte Sachkundige eine laufende Überwachung und Wartung der Windenergieanlage durchgeführt wird.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keine Anfragen.

Wir kommen zur

Frage 11 Sanierung der Bohrschlammdeponie Brüchau

Sie wird gestellt vom Abg. Herrn Volker Olenciak von der AfD-Fraktion. Sie haben das Wort. Bitte

Danke Frau Präsidentin. - Am 17. Mai 2017 führte der Geschäftsführer der Mitteldeutschen Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft (MDSE), Harald Rötschke, im Rahmen der Veranstaltung „Chemiepark Bitterfeld-Wolfen: Gemeinsame Anstrengungen sichern Traditionsstandort“ an einer Übersicht von Sanierungsstandorten der MDSE aus: „…neben den mitteldeutschen Standorten haben wir noch die Deponie in der Altmark: Wie heißt der Ort? Ach ja, Brüchau …“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und wo wurde die Sanierung der Bohr

schlammdeponie Brüchau durch die zuständige Behörde des Landes Sachsen-Anhalt ausgeschrieben?

2. Mit welchem Konzept beginnt die Sanierung