Willi Mittelstädt

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Fraktion DIE LINKE liegt das freie Schwimmen am Herzen, und Sie wollen diesbezüglich die Kommunen und die von ihnen eingerichteten Bademöglichkeiten rechtlich absichern und damit die Haftungsfrage klären.
Fakt ist, Freiwasserbadeanstalten in Sachsen-Anhalt bleiben vor allem deshalb geschlossen, weil Sanierungsgelder fehlen, Sanierungsarbeiten
nicht qualitätsgerecht ausgeführt werden und vor allem bei notwendiger Aufsicht die Rettungsschwimmer seit Jahren in großem Maßstab fehlen. Dieses Problem wird sich nicht grundlegend durch Rettungsschwimmer lösen lassen, die nur saisonbedingt und überwiegend ehrenhalber tätig sind. Insoweit besteht daher Handlungsbedarf. Wenn das entsprechende Fachpersonal nicht vorhanden ist, können auch keine Bäder betrieben werden. Das ist so; also müssen wir im Vorfeld versuchen, diese Dinge zu klären.
Lassen Sie mich aus dem Badesicherheitsgesetz des Landes Schleswig-Holstein zitieren:
„Soweit Badestellen nicht eingerichtet oder betrieben sind oder auf andere Weise für ein natürliches Gewässer der Badeverkehr eröffnet wurde, erfolgt die Benutzung, insbesondere zum Schwimmen und Baden, auf eigene Gefahr.“
Das konnte so natürlich nicht stehen bleiben. Daher wurde die Landesregierung in Kiel beauftragt, eine Verordnung zu erlassen, in der nähere Regelungen über den Umfang der Badeaufsicht, die Anforderungen an die Aufsichtspersonen, die erforderlichen Sicherungs- und Rettungsvorkehrungen und die Kennzeichnung der Badestellen getroffen werden.
Kommen wir zum Fazit. Die Sachlage ist klar. Es gibt zwei Möglichkeiten. Die eine ist: Es ist eine Badeanstalt an einem Gewässer ausgewiesen, die technisch und personell der Rechtslage entspricht. Hier kann gebadet werden. Ich gehe davon aus, dass die Anlagenteile - sei es ein Sprungbrett, seien es Stege - eventuell vom TÜV abgenommen sind, sodass sie den Vorschriften entsprechen, dass Sanitäranlagen und Rettungsschwimmer ebenso vorhanden sind wie Aufsichtspersonal. Dann kann aus meiner Sicht eine
Badeanstalt betrieben werden. Der Betreiber - sei es die Kommune oder ein privater Betreiber - muss für die Rechtssicherheit sorgen. Zur Not gibt es - so muss ich es als Autofahrer ja auch machen - eine Haftpflichtversicherung.
Die andere Möglichkeit ist: Baden an einem Gewässer ist verboten. Wenn am Gewässer keine technischen Anlagen zur Verfügung stehen, heißt das eindeutig, hier darf nicht gebadet werden, und wer es dennoch macht, der tut es auf eigene Gefahr.
Daher ist unser Vorschlag: Zuerst sollten die grundlegenden Strukturdefizite für die nächste Freiwasserbadesaison abgebaut werden. Das schafft Rechtssicherheit. Dann sollte, sofern es tatsächlich notwendig ist, per Gesetz die Haftungspflicht geregelt werden.
Nun ist ja der Vorschlag unterbreitet worden, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen; ich glaube, der Innenausschuss ist genannt worden. Wir würden dem zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Mobilität ist in der heutigen Zeit eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Der hohe Bevölkerungsanteil älterer Menschen in Deutschland ist für den ÖPNV eine zusätzliche Herausforderung. Mit zunehmendem Alter nehmen Gesundheitsbeschwerden zu und damit auch die Zahl der mobilitätsbehinderten Menschen. Die Barrierefreiheit beschränkt sich dabei keineswegs nur auf alte oder behinderte Menschen. Auch Personen, die temporär von einer Mobilitätseinschränkung betroffen sind, wie zum Beispiel Personen mit Kinderwagen, Reisende mit schweren Koffern oder Fahrrädern, sind davon betroffen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass jeder in seiner Mobilität eingeschränkt werden kann, macht das Ziel der Barrierefreiheit im ÖPNV zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Mobilität ist somit ein zentrales Element. Jedoch werden behinderte Menschen im Alltag oftmals eingeschränkt. Es muss für jeden selbstverständlich sein, Busse, Züge, Straßenbahnen und Flugzeuge nutzen zu können. Viele Kommunen und öffentliche Verkehrsunternehmen haben darauf bereits entsprechend reagiert. Aber es gibt noch viele bauliche Probleme zu lösen. Es sind noch zahlreiche Barrieren vorhanden, die wechselseitig aufeinander wirken. Diese Wechselwirkungen verstärken sich, wenn nur Treppen vorhanden sind und Aufzüge fehlen. Der Minister hat auf diese Problematik hingewiesen.
Beispielsweise können schlecht beleuchtete und wenig übersichtliche öffentliche Plätze und Tunnel ebenfalls eine Barriere darstellen. Dunkle öffentliche Plätze erhöhen die Kriminalität. Letzteres führt möglicherweise dazu, dass die dortige Bausubstanz durch Vandalismus und Verschmutzung geschädigt wird. Die so entstandene Angst verringert das Sicherheitsempfinden und stellt somit auch ein Hindernis dar. Behinderte Menschen werden solche Plätze natürlich meiden.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz des Bundes sind die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen; das ist ja festgelegt worden.
Ich muss aber auch sagen - Frau Lüddemann hat ja darauf verwiesen -, es gibt allerdings dort auch Ausnahmen. Diese Frist gilt natürlich nicht, wenn Ausnahmen im Nahverkehrsplan konkret benannt und begründet werden. Man hat höchstwahrscheinlich auch damals schon erkannt, dass das Ziel bis zu diesem Zeitpunkt so nicht erreichbar sein wird.
Das Land setzt sich das Ziel, eine flächendeckende Stufenfreiheit im Schienenpersonennahverkehr als eine wesentliche Grundlage für die Barrierefreiheit bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Hierzu ist im Jahr 2017 oder im Jahr 2018 die Festlegung in der Landesregierung getroffen worden. Das zeigt ja eigentlich auch, wie kompliziert es sicherlich ist, Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens herzustellen.
Eine umfassende Freiheit von Hindernissen bei allen Arten der Mobilitätseinschränkungen ist in der Praxis nicht umsetzbar. Das hängt damit zusammen, dass mit der Zunahme der Beseitigung aller Hindernisse die Kosten und der Aufwand überproportional steigen. Deshalb hat der Gesetzgeber in § 62 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes diese Ausnahmeregelung geschaffen. Die Aufgabenträger des ÖPNV dürfen finanziell dadurch nicht überfordert werden, dass alle zur gleichen Zeit ihre Mobilitätsbedürfnisse vollkommen befriedigt haben wollen. Eine vollständige Barrierefreiheit ist nicht immer zwingend umsetzbar.
Werte Abgeordnete! Die Barrierefreiheit ist eine notwendige und erforderliche Aufgabe. Diese ist auch zielgerichtet umzusetzen. Doch der ÖPNV steht heute mit seinen Aufgabenträgern vor schwierigen Problemen. Die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs ist gefährdet.
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, wurden in Deutschland ab März 2020 zahlreiche Schutzmaßnahmen ergriffen. Der Alltag hat sich damit komplett verändert. Das wirtschaftliche und öffentliche Leben wurde auf ein Minimum reduziert. Die Fahrgastzahlen im ÖPNV sind während des Lockdowns ab Ende März 2020 auch in Sachsen-Anhalt komplett eingebrochen. Teilweise gingen die Fahrgastzahlen um 90 % zurück. Schulen, Kindergärten und Universitäten wurden geschlossen. Auch die verhängten Kontakt- und Ausgangssperren, die Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice sowie die Reisewarnung führten zu einem Rückgang des Verkehrsaufkommens. Das Mobilitätsverhalten hatte sich über Nacht geändert. Aufgrund der Einschränkung des öffentlichen Lebens wurden Fahrpläne umgestellt, Taktfrequenzen geändert und auch weniger Angebote bereitgestellt. Erst nach und nach erholt sich der ÖPNV.
In dieser Zeit machten die Verkehrsunternehmer keinen Umsatz, erzielten keine Gewinne und fuhren Millionenverluste ein. Auf mindestens 5 Milliarden € werden diese Verluste für Deutschland geschätzt. Hilfe kam vom Bund in Höhe von 2,5 Milliarden €. Ein Teil der Verluste wurde auch in Sachsen-Anhalt ausgeglichen.
Es bleibt die Frage, mit welcher Verlusthöhe im Jahr 2020 zu rechnen ist. Sind es 300 Millionen € oder sind es 400 Millionen €? Was unternimmt das Land, um hier gegenzusteuern? Welche Auswirkungen auf die Mobilität sind zu erwarten? - Das Ende der aktuellen Nachfragekrise im ÖPNV hängt von drei Faktoren ab, nämlich davon, wann die Einschränkungen Maskenpflicht und Kontaktsperren aufgehoben werden und wie schnell die Nachfrage nach Verkehrsangeboten wieder steigt.
Welche Änderung wird infolge der Coronakrise für die Mobilität entstehen? - Während des Lockdowns ging die Reduktion des Verkehrs viel weiter, als die Wissenschaft das unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten betrachtet hat. Der Verkehr verlagerte sich hin zu den individuellen Fahrmöglichkeiten wie Fahrrad und Auto. Es bleibt also offen, wie sich das Mobilitätsverhalten nach der Coronakrise entwickelt.
Das Unbehagen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, ist jetzt wesentlich stärker ausgeprägt. Vor allem Frauen sehen aufgrund der jetzigen Situation die Nutzung von Bus und Bahn sehr kritisch. Auch junge Menschen sind bei der Nutzung des ÖPNV zurückhaltend geworden.
Das sind die Zielgruppen, die als Fahrgäste fehlen. Auch die Carsharing-Branche kämpft wie der ÖPNV um das Überleben und hat starke Umsatzeinbrüche zu verzeichnen.
- Ja, der Kauf eines Privatfahrzeuges kennzeichnet meines Erachtens ein Schutzbedürfnis.
Der Zuwachs der Automobilität als Alternative zum Massenverkehr ist offensichtlich. Dies ist gleichzeitig ein Indiz für die gewünschte Privatsphäre und das eigentliche Hygienebewusstsein. Die aktuelle Nachfrage- und Einnahmekrise wird viele unterschiedliche und tief greifende Auswirkungen und Konsequenzen für die Verkehrsunternehmen haben.
Grundsätzlicher Veränderungsbedarf wird offensichtlich und schneller relevant. Das reicht von strategischen Grundsatzfragen im Verkehrsmix bis hin zu organisatorischen Änderungen der Betriebsabläufe. Erforderlich ist eine kundenorientierte Offensive mit einer Neuausrichtung des
ÖPNV, einem einheitlichen Tarif- und Fahrkartensystem, einem Ausbau flexibler Verkehrsangebote, einer zielgerichteten Steuerung der aktuellen Angebotskapazitäten im Linienverkehr, einem digitalen Vertrieb der Fahrscheine mit einfachem Kundenzugang bei allen Tarifmodellen, einer Entwicklung flexibler und dynamischer Tarifprodukte und mit einer Weiterentwicklung des digitalen Kundenmanagements.
Möglich sind zum Beispiel neue Mobilitätsangebote mit Carsharing, Leihrädern und E-Rollern. Das kann als Bestandteil eines Abos angeboten werden. Wenn ich im Homeoffice arbeite, brauche ich ein flexibles Auto. Die Integration von mehreren Mobilitätsangeboten auf einer Plattform soll es den Nutzern des ÖPNV ermöglichen, dass er schnell von A nach B kommen kann.
Abschließend möchte ich feststellen, dass die Pandemie uns auch weiterhin begleiten wird. Die genauen Auswirkungen hängen von der weiteren Entwicklung und von der Frage ab, ob erneut die Notwendigkeit besteht, die derzeit bestehenden Einschränkungen zu verschärfen.
Ja.
Ein Satz noch. - Die Rückbesinnung auf das Auto wird den individuellen Verkehr stärken und den ÖPNV weiter zurückdrängen. Das eigene Auto geht als deutlicher Gewinner aus der Krise hervor. Das hört sich zwar etwas eigenartig an. Aber das stammt aus einer internationalen Verkehrszeitschrift.
Das war es. - Ich danke für das Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag, die Schieneninfrastruktur auszubauen, ist auch ein großes Anliegen der AfD. Die Bahn hat einen schlechten Ruf, Verspätungen, Ausfälle und Schäden stehen auf der Tagesordnung. Nicht selten habe ich selbst auf dem Bahnsteig gestanden, der Zug war da und die Türen öffneten sich nicht oder haben sich nicht geschlossen. Oder wenn ich im Zug saß, funktionierte die Klimaanlage nicht. Das war kein Sonderfall, sondern das hat sich häufiger abgespielt.
Gemessen an anderen Ländern finden wir in Deutschland eine gegensätzliche Entwicklung vor. Wir wollen mehr Schienenverkehr, haben aber die notwendigen Investitionen vernachlässigt, ja, verschlafen.
Mit der Bahnreform im Jahr 1994, mit der die Privatisierung der Deutschen Bahn AG eingeleitet worden ist, sind 5 400 km Bahnstrecke stillgelegt und nur 1 700 km Bahnstrecke neu gebaut worden. Es mag sein, dass andere hierzu andere Zahlen haben, aber der Trend ist derselbe.
In die Straße ist 150-mal mehr investiert worden. Seit 1994 wurden 247 000 Straßenkilometer aller Art neu gebaut. Vergleicht man die Investitionen in den Schienenverkehr mit denen anderer Länder, ergibt sich folgender Stand - das ist auch der Grund für die vielen Probleme, die wir mit der Bahn haben -: Wie die Allianz pro Schiene erklärte, gab der deutsche Staat im vergangenen Jahr für das Eisenbahnschienennetz pro Bürger 77 € aus. Nun der Vergleich mit anderen Ländern: In der Schweiz waren es 365 €, in Österreich 218 € und in Dänemark 182 €. Über diese Differenzen sollte man durchaus nachdenken.
Dass der Bund dieses Defizit erkannt hat, ist sehr begrüßenswert. Die vorgesehene Bereitstellung von 22 Milliarden € für den Ausbau des Schienennetzes bis zum Jahr 2022 ist der erste richtige Schritt. Um die Rückstände der Versäumnisse der letzten Jahre nachzuholen, sind aber wesentlich mehr Finanzmittel für Investitionen erforderlich und notwendig. Wir müssten über eine Größen
ordnung von 40 Milliarden € bis 60 Milliarden € reden.
Deutschland hat sich aufgrund der Klimaproblematik große Ziele gesetzt. Die Deutsche Bahn könnte zur Erreichung dieser Ziele einen großen Anteil leisten. Dazu müsste die Bahn ihre Strategie grundsätzlich ändern. Das Auslagern von Transportleistungen auf andere Unternehmen ist der falsche Weg gewesen. Aufgabe der Bahn muss es sein, den Personen- und Güterverkehr in eine Regie zu führen.
Die Forderung der AfD ist es somit, mehr Güterverkehr auf die Schiene zu bringen. Gegenwärtig transportiert die Bahn 18 % der Güter auf der Schiene. Ziel sollte eine Steigerung auf 30 % bis 35 % sein. Um dies zu erreichen, müssen Investitionen in die Straße und die Schiene neu geregelt werden.
Ich habe kurz angeschnitten, in welchem Umfang Österreich investiert hat. Österreich hat heute 42 % der Verkehre auf der Schiene.
Der letzte Satz. - Es wurde vorgeschlagen, den Antrag an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Diesem Antrag schließen wir uns an; denn dort haben wir die Möglichkeit, die Deutsche Bahn vorzuladen, um ihren Bericht zu dem Zustand der Bahn abzugeben. - Vielen Dank.
Herr Striegel, wir haben einen Klimawandel. Den bestreitet auch niemand.
- Nein, das ist ja nicht richtig. - Alle, was sich auf unserer Erde bewegt, Herr Striegel, hat auch einen gewissen Einfluss. Wenn ich atme oder wenn ich etwas esse - auch all das beeinflusst das Klima.
- Nein, das sind keine neuen Erkenntnisse.
Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Fraktion DIE LINKE stellt im Ergebnis der im Rahmen des letzten Plenums inhaltlich adäquat behandelten Thematik heute einen Antrag. Die damalige Debatte und das Ergebnis derselben haben Sie offenbar verpasst; denn über das ganze Problem der Alleen ist im April 2019 intensiv beraten worden. Dazu sind auch Beschlüsse gefasst worden.
Zumindest könnte man doch wohl erwarten, dass Lösungsansätze präsentiert werden, die noch vor der nächsten Ausschusssitzung zum Ersatz von ca. 7 000 Alleebäumen führen. Ob dies das Ziel Ihres Antrags ist, erscheint bereits mit Blick auf die Einleitung Ihres Antrags fraglich; denn der deutliche Handlungsbedarf wurde von allen Parteien festgestellt. So ist vom Landtag beschlossen worden, diese Problematik in die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Umwelt und Energie zu überweisen; denn das sind die Fachausschüsse dafür mit den jeweiligen Fachministerien.
Um dieses Ideenvakuum auszugleichen, ordnen Sie den Alleen eine ökosystemare Bedeutung zu. Wer nun diese systematische Abarbeitung der zwölf Prinzipien des ökosystemaren Ansatzes und damit eines existierenden Konzeptes in Form einer internationalen Vereinbarung oder der sogenannten Malawi-Prinzipien von 1998 in Ihren Antragsforderungen erwartet, der findet keine Biodiversität, sprich Antragsvielfalt, sondern nur sechs magere und vor allem bekannte Forderungen.
Großzügig können wir Prinzip 1 der gesellschaftlichen Wahrheit zum Umgang mit den Ressourcen der Alleen in Form des gewählten Ansatzes er
kennen. Aber bereits bei der dezentralisierten Gestaltung des Managements der Alleen - Prinzip 2 - stellen Sie die falschen Forderungen; denn dann müssten Sie grundsätzlich die Zuständigkeiten für die Alleen ändern und die beiden in Funkstille befindlichen Ministerien außen vor lassen, wobei wir uns darin einig waren, welche Ministerien dafür zuständig sind.
Die Prinzipien 3 bis 9 beschreiben ausschließlich das Management des Ökosystems, seine Auswirkungen, Verknüpfungen usw. Dazu äußerten Sie sich nicht.
Prinzip 10 fokussiert auf das eigentliche Gleichgewicht, das, wie die Große Anfrage ergab, als mehr als fragil zu bezeichnen ist.
Prinzip 11 ist völlig verkannt, da der Kenntnisstand bis auf das Fehlen der Bäume bzw. der Alleen marginal ist und wissenschaftliche Arbeiten nicht existieren.
In Bezug auf Prinzip 12 stellt sich die Frage, was eine interministerielle Arbeitsgruppe richten soll, wenn Wissenschaft und Gesellschaft in das System einzubinden sind, Sie dies aber negieren.
Der Antrag entspricht nicht Ihrer Zielgröße, liefert keinerlei neue Erkenntnisse, keine zeitliche Straffung der Abläufe und ist aufgrund der dargelegten Mängel abzulehnen. Und die Bäume - ca. 7 000 - fehlen nach wie vor. - Vielen Dank.
Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine Große Anfrage zum Zustand der Alleen und Baumreihen in Sachsen-Anhalt gestellt und will heute die größtenteils ernüchternden Fakten debattieren.
Um diese Bewertung zu verstehen, lohnt es sich, erst einmal die Vorgeschichte der Großen Anfrage zu betrachten. Wie bei den meisten grünen Themen war es der grüne Abg. Dietmar Weihrich, der im Februar 2015 den Alleenschutz in SachsenAnhalt in einer umfangreichen Kleinen Anfrage aufgriff. Das Ergebnis war damals bereits unbefriedigend. So kam es im November 2015 zur
Nachfrage der grünen Abg. Berthold, wann denn genaue Fakten zum Baumbestand auszuwerten wären. Die Antwort enthielt keine wesentlich anderen konkreten Anhaltspunkte.
Drei Jahre später, im November 2018, schlug der BUND Alarm und es kam zur Großen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion, die per Antrag vom 20. Dezember 2018 für das Plenum heute vorgesehen wurde.
Wie Herr Aldag bereits sagte: Damals stellte der BUND schon fest, dass es ein Defizit bei der Nachpflanzung von Bäumen von ca. 7 600 Stück bis zum Jahr 2020 gibt. Also, die Situation war auch damals schon alarmierend. Die Beantwortung durch die grüne Umweltministerin Prof. Dr. Dalbert ließ leider nur viele grüne Wünsche offen und lässt im Fortgang der Aufbereitung der Antworten auf Kommunikationsengpässe zwischen grüner Fraktion und grün geführtem Umweltministerium schließen.
Nachdem der zuständige Abg. Herr Wolfgang Aldag die ersten Kapitel der Großen Anfrage gelesen hatte, stellte er am 1. März 2019 die erste Nachfrage, wann es denn nun termingenau endlich tatsächlich das Baumregister online gäbe. Ich glaube, das gibt es immer noch nicht.
Nachdem er in der Großen Anfrage weiter gelesen hatte, steigerte sich fünf Tage später, am 6. März 2019, seine Unzufriedenheit noch aufgrund der Ausführungen zur Abstandsregelung für Verkehrssicherheitseinrichtungen und zu den möglichen Folgen von Verkehrsunfällen, da Bäume in Alleen nicht ersetzt werden und einige untere Naturschutzbehörden sich zudem weigern, Sturmschäden an Alleebäumen zu melden. Darauf wurde bereits durch den Minister hingewiesen.
Das Defizit der fehlenden Bäume und damit auch die mangelhafte Umsetzung eines konsequenten Alleenschutzes gefiel auch dem Vorsitzenden des Umweltausschusses letztendlich nicht. So erfolgte am 26. März 2019 auch noch eine Nachfrage des Abg. Jürgen Barth, der eingangs auf die Umsetzung des Alleenschutzes gemäß dem Koalitionsvertrag hinwies und dann das Ministerium vor die Aufgabe stellte, die genannten qualitativen Einwirkungen des Klimawandels auf Alleen und Baumreihen zu quantifizieren. Wir werden sehen, ob das nun fertiggestellte Baumregister in der Lage sein wird, diese Informationen zu liefern.
Die Große Anfrage zeigt allerdings auch, dass es zum Beispiel für die Ahndung von registriertem Baumfrevel, der gegen das Landesnaturschutzgesetz verstößt, keine gesetzliche Grundlage gibt. Folglich registrieren drei Landkreise diese Ver
stöße auch gar nicht erst. In acht Jahren wurden somit im gesamten Land nur 20 Verstöße durch nicht landwirtschaftliche Verursacher und 26 Verstöße durch landwirtschaftliche Verursacher überhaupt registriert.
Dramatisch kann man die Lage bei den Obstgehölzen bezeichnen. Diese erkennt man, auch ohne dass es hierzu konkretes Datenmaterial gibt. Diese Problematik wird auch gar nicht erst erfasst. Ob die Verluste an Obstbäumen und damit auch der Verlust an genetischer Vielfalt von Sorten noch ersetzt werden können, erscheint fraglich. Da Wildunfälle mithin die häufigste Unfallursache darstellen, muss bei der Neuanlage von Obstalleen auch die Standortfrage neu gedacht werden, um die Lockwirkung des Obstes auf das Wild auszuschließen und um zu verhindern, dass weitere Unfälle provoziert werden. Hierbei spielt vielleicht eine Rolle, doch Obstwiesen verstärkt in Betracht zu ziehen.
Eines ist aber klar: Es besteht Handlungsbedarf, um die fehlenden Bäume zu ersetzen. Nach einer Anfrage in der Drs. 4/131 aus dem Jahr 2004 hatte Sachsen-Anhalt noch 850 km Alleen an Bundes- und Landesstraßen, davon 175 km mit Kronenschluss. Den aktuellen Stand erfährt man nicht aus der Antwort auf die Große Anfrage, sondern den teilte die grüne Fraktion bereits in ihrer Pressemitteilung am 30. Oktober 2018 mit: Es sind noch 650 km. Sachsen-Anhalt, das Land der Alleen, hat also in zehn Jahren 100 km an Alleenlänge verloren.
Wir haben den grünen Kollegen im Parlament daher etwas unter die Arme gegriffen und einen Entschließungsantrag eingebracht. Dessen Umsetzung ist simpel. Unsere Umweltministerin Frau Prof. Dr. Dalbert tätigt eine Suchanfrage in ihrer Datenbank, dem Baumkataster, und ermittelt nun endgültig die exakte Anzahl der fehlenden Bäume. Mit dieser Information können ihre Experten im MULE die entsprechende Bestellung zum benötigten Pflanzmaterial auslösen.
Parallel dazu wird der Ministerkollege Herr Webel zu einem klärenden Gespräch gebeten, um die für die Beamten des MULE und des Verkehrsministeriums konfuse Lage des Einflusses der Fahrzeugrückhaltesysteme auf einzuhaltende Abstände bei Baumneupflanzungen eindeutig zu entwirren, einen Handlungsbedarf festzulegen und die Haftungsfrage zu klären. Der Herr Minister hat ja die Problematik erkannt und auch darauf verwiesen. Nur, es gibt einfach keine Handlungsweisen.
In einem Arbeitsgespräch können die Experten der beiden Ministerien die zu bepflanzenden Straßen und deren Abschnitte festlegen. Dann kann es auch schon pünktlich im Herbst mit der Pflanzung der neuen Bäume losgehen. Da unsere Bevölkerung ihren Alleen und Baumreihen unein
geschränkt zugetan ist, würde es der Umweltministerin mit Leichtigkeit gelingen, eine entsprechende landesweite Pflanzaktion zu organisieren.
Damit hätte diese Große Anfrage dann ein praktisches Ergebnis für die Natur im Land SachsenAnhalt erzielt und trüge zum Erhalt der Baumreihen und Alleen als Kulturgut bei. Kollege Aldags Nachfrage wäre durch Funktionalität beantwortet und die Bedenken des Vorsitzenden des Umweltausschusses wären durch einen Erfolgsbericht der Umweltministerin zur Anzahl der gepflanzten Bäume im Dezember 2019 zur Jahresbilanz ausgeräumt.
Stimmen Sie daher unserem Entschließungsantrag zu und entscheiden Sie dies unter der Option, dass auch die uns folgenden Generationen noch in den Genuss kommen, eine gesunde und funktionelle Allee in ganzer Pracht zu genießen. - Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Azubi-Ticket anschieben: Kreise und Städte bei Modellprojekten unterstützen“ - dass dies in unserem Land noch nicht greift, zeigt wieder einmal, dass Sachsen-Anhalt auf diesem Gebiet anderen Bundesländern hinterherhinkt.
Frau Hildebrandt, Sie haben recht, wir treten wieder einmal auf der Stelle. Über das Thema ist schon im Ausschuss beraten worden, auch im Landtag haben wir schon darüber gesprochen - eine Lösung zeichnet sich gegenwärtig noch nicht ab.
Es sollte allen Abgeordneten im Landtag ein großes Anliegen sein, die Voraussetzungen zu schaffen, damit wir Interesse bei unseren Schülerinnen und Schülern wecken, einen Ausbildungsberuf im Handwerk anzustreben. Wie Sie wissen, sind die Ausbildungszahlen im Handwerk seit Jahren rückläufig. In Magdeburg gibt es nach mir vorliegenden Informationen die Bewerbung von e i n e m Jugendlichen für das Maurerhandwerk. Dies zeigt, wie groß die Nachwuchssorgen im Handwerk sind.
Was für Studierende mit einem Semesterticket während der Studienzeit möglich ist, nämlich kostenlos Bus und Bahn zu benutzen, sollte auch für Auszubildende möglich sein. Ich meine, das Semesterticket müssen sie erwerben, auch Lehrlinge sollen ihr Ticket erwerben.
Wie bereits erwähnt wurde, gibt es schon Ausbildungstickets in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Hessen. Dort zahlt ein Schüler 31 € pro Monat für ein Ticket und ist damit berechtigt, in ganz Hessen Verkehrsmittel zu nutzen.
Herr Minister Webel, es ist richtig, dort hat man eine Lösung gefunden. Dort geht es über Verbünde hinweg.
- Ach, die habe nur einen. Na gut. Und die anderen? Sachsen?
In Brandenburg hat man eine Lösung, die ähnlich aussieht. Thüringen hat eine Regelung zugunsten der Auszubildenden geschaffen. Und in Sachsen zahlt ein Azubi für ein Monatsticket 48 €. Diese Bundesländer zeigen, dass ihnen die Ausbildung von Jugendlichen in Handwerksberufen am Herzen liegt.
Die Dezentralisierung von Ausbildungsstätten aus wirtschaftlichen Gründen hatte zur Folge, dass die Auszubildenden als Ergebnis mit hohen Kosten für die An- und Abreise zu Ausbildungsstätten belastet wurden. In Einzelfällen müssen die Auszubildenden 200 € und mehr pro Monat an Fahrkosten aufbringen.
Laut Information der Handwerkskammer Sachsen-Anhalt haben wir im Land 23 485 Auszubildende, die eine einfache Fahrstrecke von insgesamt mehr 1 Million km zur Ausbildungsstätte zurücklegen - nur für eine Fahrt. Die dabei entstehenden Kosten werden von den Azubis und von den Eltern getragen.
Was unbedingt in diese Betrachtung einbezogen werden muss, ist die Tatsache, dass wir in Sachsen-Anhalt drei Verkehrsverbünde haben und dass darüber hinaus noch verbundfreie Gebiete existieren, deren Fahrkartensysteme nicht vereinheitlicht sind. Das ist so. Hierüber muss man mit der Nasa reden. Das ist eine richtige Aufgabe. Hierzu muss mit der Nasa unbedingt eine Einigung erzielt werden mit dem Ergebnis: eine Fahrkarte für ganz Sachsen-Anhalt.
Auch sollte dringend die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Auszubildende zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung sowie zu Fahrtkosten aus Anlass des Besuchs einer auswärtigen Berufsschule überarbeitet werden. Wenn wir als Abgeordnete 30 Cent je gefahrenen Kilometer erstattet bekommen, dann soll man mir einmal erklären, warum bei Schülern laut Richtlinie nur 10 Cent zugrunde gelegt werden. Oder geht man davon aus, dass sie mit dem Tretroller fahren?
Na gut, dann muss ich mir das andere sparen. - Wir als AfD-Fraktion stellen den Antrag, zum
1. August 2019 dieses Ticket bei uns im Land Sachsen-Anhalt einzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, Herr Minister, dann stimmen wir dem zu, was Sie vorgeschlagen haben: Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und in weitere Ausschüsse. - Ich danke Ihnen.
Ich habe gesagt, dass wir von der AfD vorschlagen, dieses Ticket zum 1. August 2019 im Land Sachsen-Anhalt einzuführen. Wenn dies nicht möglich sein sollte, würde ich dem zustimmen, was Herr Minister Webel und andere vorgeschlagen haben: den Antrag auch in andere Ausschüsse zu überweisen und dort weiter darüber zu beraten. Im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr wurde darüber schon beraten.
Werter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Das Handwerk in unserer Gesellschaft und Wissenschaft zu stärken, erfordert die Kraft aller. In mehr als 1 100 Handwerksbetrieben erwirtschaften mehr als 4 200 Mitarbeiter Leistungen im Wert von mehr als 300 Millionen €.
Ein gut aufgestelltes Handwerk stellt eine große Versorgungssicherheit für die Bevölkerung dar, sichert sehr viele Arbeitsplätze und schafft gute Voraussetzungen für die Ausbildung von Jugendlichen. Um dies zu gewährleisten, ist die Politik dazu aufgefordert, die entsprechenden Grundlagen zu schaffen.
Uns allen ist der demografische Wandel in unserer Gesellschaft bekannt. Allein um diesem Zustand entgegenzuwirken, müssen wir alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, nutzen.
Oft diskutieren wir in diesem Parlament darüber, wie das Handwerk weiter gestärkt werden kann. Beispielhaft möchte ich hier die bereits eingeführte Meistergründungsprämie hervorheben, die zweifellos zu Neugründungen von Handwerksbetrieben geführt hat.
- Richtig, Herr Striegel, auch mal was Gutes. - Wir diskutieren ja auch im Landtag darüber, vor allem vor dem Hintergrund, dass in den letzten 20 Jahren die Ausbildung zum Meister um 50 % zurückgegangen ist.
Um verstärkt Jugendliche zu motivieren, einen Handwerksberuf zu erlernen, ist es unbedingt erforderlich, die Fahrtkostenrückerstattung für die An- und Abreise der Lehrlinge zu schulischen und praktischen Ausbildungsstätten abzuschaffen. Dies könnte zum Beispiel durch das Ausstellen eines entsprechenden Ausweises, wie es bei Studenten schon üblich ist, erfolgen.
Nach meiner Auffassung ist es nicht förderlich gewesen, dass man für einige Handwerksparten den Meisterabschluss ausgesetzt hat. Dies wirkt auch den ständig steigenden Anforderungen an einen Handwerksbetrieb entgegen.
Wenn wir von einer Gleichwertigkeit des Handwerksbetriebes mit dem Bachelorgrad sprechen, dann sollte dies für alle Handwerksbetriebe gelten. Die vier Säulen zur Führung eines Handwerksbetriebes, Wissen, Fähigkeit, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit, gelten für alle Handwerksbetriebe. Eine gute Ausbildung der Menschen war schon immer die Voraussetzung für eine hohe Qualität der Produktion „Made in Germany“.
Nun zum eigentlichen Sachverhalt. § 64 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt legt fest, wer zur Bauvorlage berechtigt ist. So zum Beispiel ist der Verweis darauf gerichtet, dass es eine Architektin, ein Architekt sein muss. In Absatz 2 erweitert man den Personenkreis der Berechtigten dadurch, dass Ingenieure nach einer entsprechenden Antragstellung bei der Ingenieurkammer die Berechtigung erhalten können.
Andere Bundesländer haben dies seit Jahrzehnten in der Bauordnung verankert und erweitert auf diese Berufsgruppen, um die es heute in unserem Antrag geht. So ist zum Beispiel in Bayern in Artikel 61 Abs. 3 der Bauordnung ausdrücklich vermerkt, dass Ingenieurinnen und Ingenieure oder Techniker der Fachrichtung Bautechnik und die Handwerksmeister des Maurer-, Betonbauer- sowie des Zimmererfachs ebenfalls bauvorlageberechtigt sind.
Die dort ausgeführten Einschränkungen in Bezug auf Leistungen können genauso übernommen werden, wobei ich aber bemerken möchte, dass dies speziell die Grundlage für die Diskussion unter Fachleuten sein sollte.
In der Regel geht es um geringfügige Leistungen, um technisch einfache Bauvorhaben. Vielleicht ein oder zwei Beispiele. Beispielsweise ist in der Bayerischen Bauordnung geregelt, dass es Wohnungen mit einer Wohnfläche von maximal 200 m² oder Garagen mit einer Grundfläche von maximal 200 m² sein dürfen, um dieses Leistungsprofil einzugrenzen.
Bei der Durchführung von Bauvorhaben liegt die Verantwortung immer bei dem ausführenden Betrieb. Das heißt, wenn ein Meister Ausführungsunterlagen zur Realisierung erhalten hat, hat er diese zu prüfen und eventuelle Mängel in diesem Projekt dem Projektleiter mitzuteilen. Letztendlich bedeutet dies, dass der Handwerksmeister auch ein umfangreiches Wissen auf seinem Fachgebiet haben muss.
In den alten Bundesländern ging die Regelung weder auf Kosten der Bausicherheit noch wurden freiberufliche Architekten in ihrer Existenz bedroht. Vielmehr haben die Regelungen dort zu einer Entbürokratisierung, Baubeschleunigung
und Kostenreduzierung bei einfachen Bauvorhaben beigetragen.
Nicht jeder Handwerksmeister muss unbedingt diesen Weg mitgehen. Aber wer das möchte, kann diese Voraussetzung nutzen und in seiner Praxis umsetzen. In den alten Bundesländern - das haben meine Recherchen ergeben - sind es nur etwa 10 % der Handwerksbetriebe, die davon Gebrauch machen.
Für den Bauherrn ergibt sich der Vorteil, dass er bei kleineren Bauvorhaben die Planung und Ausführung an einen Auftragnehmer vergeben kann. Das spart dem Bauherrn Geld und Koordinierungsaufwand.
Aber auch die Region hat einen Mehrgewinn, da Handwerksmeister in der Regel vor Ort sind, während Bauträger meist überregionale Firmen sind.
Anders als in den alten Bundesländern soll die Bauvorlageberechtigung nicht automatisch mit dem Erlangen des Meisterbriefes erteilt werden. Stattdessen soll ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich weiterzubilden und in einer Prüfung die Fachkenntnisse nachzuweisen.
Daraus ist abzuleiten, dass die Erstellung von Bauvorlagen durch einen Meister oder Techniker in einem noch festzulegenden Umfang ermöglicht werden muss. Das habe ich ja mehr oder weniger schon einmal angeschnitten.
Jetzt noch einmal kurz, warum es zu diesem Antrag der AfD-Fraktion kommt. Viele Handwerksmeister haben uns dieses Problem angetragen. Beim Handwerkerfrühstück - ich war leider nicht zugegen - wurde durch einen Handwerksmeister gefragt, warum er in seinem Bundesland danach arbeiten darf, ihm das 5 km weiter, in SachsenAnhalt, nicht mehr möglich ist. - Das ist sicherlich auch schwer nachvollziehbar.
So wie ich auch in dem Kontext - - Herr Minister Webel ist ja nicht so sehr begeistert von dieser Variante. Vielleicht wird Herr Meister dazu nachher noch etwas sagen. Die Stellungnahme der Regierung auf die Kleine Anfrage von Herrn Meister war ja aus meiner Sicht sehr, sehr traurig.
Aber ich sage erst einmal nichts. Dazu werden Sie sich sicherlich äußern.
Herr Minister Webel, viele Kollegen von Ihnen sind ja der Auffassung, dass das wirklich notwendig ist in unserer Bauordnung. Ich hoffe auch, dass hier nachher die Zustimmung dazu gegeben wird.
Ich bin schon der Auffassung, dass das ein Weg nach vorn ist. Wir sollten uns auch darüber einig sein, dass wir dem Handwerksmeister mehr Bewegungsfreiheit, mehr Aktivitäten ermöglichen;
das ist unser Anliegen. Ich bitte darum, diesem Antrag von uns zuzustimmen. Wir werden sehen, wie die Debatte dazu aussieht. Ich habe nachher vielleicht noch einmal fünf oder drei Minuten Rederecht. - Ich danke erst einmal.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Scheurell, so viel Entgegenkommen zu dem Antrag, den wir hier eingebracht haben, hätte ich wirklich nicht erwartet. Es ist ja richtig erfreulich, dass man doch noch einmal unter einen Hut kommt.
Ich will jetzt nicht noch einmal auf alle Vor- und Nachteile eingehen. Wir stimmen auch dem Antrag zu, dass wir eine erweiterte Überweisung
vornehmen sollen. Das ist uns genauso recht, wenn man der Auffassung ist, man muss hier und da noch beraten.
Ich habe mir schon gedacht, dass Herr Meister auf die Stellungnahme zu seiner Anfrage reagieren wird. Es war wirklich eine dürftige Stellungnahme, muss ich sagen. Ich habe sie auch vor mir liegen. Das ist fast nicht nachzuvollziehen.
Ansonsten noch eine kurze Anmerkung zu zwei Dingen, weil hier etwas gesagt wurde, was die Versicherungen betrifft.
Herr Dr. Grube, ich habe 30 Jahre lang einen Handwerksbetrieb gehabt. Man schließt für eine Leistung, die man erbringt, eine Versicherung ab. Wenn ich mein Leistungsprofil verändere, dann muss ich zur Versicherung gehen und sagen, ich erweitere mein Leistungsprofil um die und die Leistungen. Dann zahle ich eine höhere Prämie. Das ist ganz normal. In diesem Fall wäre die Versicherung nach meiner Auffassung auch unproblematisch.
Sicherheitsstandards müssen auch von einem Handwerksbetrieb eingehalten werden. Darüber gibt es gar keine Diskussion. Wenn behauptet wird, dass das Fundament nicht richtig hergestellt worden ist oder dass die Frosttiefe falsch berechnet worden sei, dann muss ich sagen: So etwas muss man bei einem Handwerksmeister voraussetzen.
Ich möchte abschließend nur noch auf eines hinweisen: Die Bauvorlageberechtigungen sind in vielen Bundesländern zugelassen: in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Man praktiziert dieses also bereits in vielen Bundesländern.
Darum haben wir auch gesagt, wir können abstimmen, denn es liegt ja eigentlich schon alles vor. Ich habe ja auch schon einige Bauordnungen gelesen. Darin hat keine Rolle gespielt, ob der eine nun sagt, ich mache 150 m², oder ob der andere 200 m² nimmt oder sonst etwas. Nun ist es so.
Ich freue mich darüber, dass wir eine Einigkeit erzielt haben. Wir stimmen dem zu, den Antrag auch an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zu überweisen. - Ich danke.
Danke, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bereits im Jahr 2016 äußerte sich der damalige Leiter der Stabsstelle Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen, Jürgen Hintzmann, in einem Interview zum Thema illegal Verfolgung von Greifvögeln. In einem begleitenden Artikel wird ausgeführt:
„Sie werden vergiftet, erschossen oder in grausamen Fallen gefangen. Ihre Horste werden zerstört oder durch das Fällen umliegender Bäume als Brutstätten unbrauchbar gemacht. Greifvögel und andere Großvögel sind in Deutschland auf dem Papier streng geschützt. In der Praxis geraten sie aber immer stärker in das Visier von skrupellosen Tätern, deren Interessen sie im Weg stehen. Der Umfang der illegalen Greifvogelverfolgung ist erschreckend. Das ganze Ausmaß ist wegen der extrem hohen Dunkelziffer noch nicht einmal in Ansätzen bekannt.“
Da sich in den letzten Jahren in der Presse und lokal die Einzelfälle häufen, bei denen sogenannte windsensible Vogelarten im Zusammenhang mit der Planung von Windparks zum Zielpunkt von Straftaten wurden und werden, die unter anderem gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen
und mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden können, aber letztendlich keine Täter festgestellt wurden, ergab sich die Notwendigkeit, diese Problematik für das Land Sachsen-Anhalt zu beleuchten. Zudem waren in den wenigen überregionalen Publikationen für das Land Sachsen-Anhalt bisher keine aussagekräftigen Daten vorhanden.
Allerdings ist die Problematik breiter gefächert, als es den Anschein hat. Denn eine Studie des Nabu zur illegalen Greifvogelverfolgung über den Zeitraum von 2005 bis 2015 erfasste neben der Zerstörung der Horste und der Störungen während der Brut, auch den Abschuss von Einzelvögeln, die gezielte Vergiftung oder den Tod infolge des unsachgemäßen Einsatzes von Fungiziden, die unberechtigte Entnahme von Einzelvögeln und vor allem den Fang mit Fallen aller Art.
Vor allem Brutpaare von Rotmilan, Schwarzstorch und Seeadler können den Bau von Windenergieanlagen verhindern oder erschweren. Dieses Faktum hat sich mittlerweile herumgesprochen. Einen klaren Hinweis zu erbringen, dass Greifvogelhorste wirklich gezielt zerstört werden, um damit den Bau von Windenergieanlagen umzusetzen, ist aber offenbar schwer zu realisieren. Zudem erscheinen diese Taten als höchst unsinnig; denn einmal festgestellte Horste bleiben für drei Jahre planungsrelevant.
Da allerdings geplant und ausschließlich gegen Bäume mit Horsten oder bekannte Brutpaare vorgegangen wird, spricht dies eindeutig für vorsätzliche und geplante Straftaten. Vor allem, wenn Baum, Horst und Stubben beräumt oder getarnt werden.
Basierend auf den enormen Geldeinnahmen, die der Verkauf oder die Verpachtung von Land für Windenergieanlagen mittlerweile einbringen,
schreiten vermeintliche Nutznießer von Windenergieprojekten trotzdem viel öfter zur Tat, als letztendlich bekannt ist.
Eine von der „Deutschen Wildtier Stiftung“ in Auftrag gegebene, repräsentative Umfrage des Emnid-Institutes zeigt, dass „für 65 % der Befragten [...] im Zweifelsfall der Schutz von Vögeln und anderen Tieren Vorrang vor dem Bau von Windkraftanlagen haben“ sollte.
Aufgrund der letzten Sitzung des Umweltausschusses im Rotmilanzentrum in Halberstadt ist es erforderlich, heute exemplarisch auf die Durchführung der Schutzmaßnahmen für eine Verantwortungsart des Landes hinsichtlich der Umsetzung der Drs. 6/3527 vom 16. Oktober 2014 einzugehen. Es war ein Beschluss des Landtages zu einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unterschrieben von unserer heutigen Ministerin. Darin ist bereits verankert, und zwar in der
Überschrift, der Verantwortung für den Rotmilan gerecht zu werden.
Besonders dann, wenn es in einer derartigen Sitzung des Umweltausschusses in der Diskussion Aussagen gibt, dass ein zu negatives Szenario der Art dargestellt wird, dann wundert es nicht, dass der genannte Beschluss in einem Zeitraum von vier Jahren nur ein Papier-Milan geblieben ist.
Kommen wir nun zu den Punkten im Einzelnen. Erstens sollten Maßnahmen ergriffen werden, um den Erhalt und gegebenenfalls die Wiederherstellung einer stabilen Population zu gewährleisten. - Nun, das Getane reicht nicht aus, wie wir wissen. Dieser Punkt ist also offen. Seit Mitte der 90erJahre ist der Bestand an Rotmilanen um ca. 50 % zurückgegangen.
Zweitens. Die gegenwärtigen Lebensbedingungen des Rotmilans entsprechen nicht den Erfordernissen für die Erhaltung einer stabilen Population. - Im Jahr 2018 tun sie weiterhin nicht. Auch dieser Punkt ist somit offen.
Drittens. Das Projekt „Rotmilan - Land zum Leben“ sollte unterstützt werden. - Das Land Sachsen-Anhalt als zentrales Verbreitungsgebiet innerhalb der Weltpopulation des Rotmilans nimmt nicht in der Form eines Referenz-Lebensraumes teil. Das ist mehr als unerklärlich und schadet der Reputation unseres Landes außerordentlich.
Viertens. Es ist zu prüfen, wie in den Hauptverbreitungsgebieten die Landbewirtschaftung stärker auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen des Milans ausgerichtet werden kann. - Auch das wurde nicht umgesetzt. Nicht einmal die Vorschläge der DBU zur Nutzung der Gewässerrandstreifen als potenzielles Nahrungshabitat wurden in das Umweltsofortprogramm aufgenommen.
Fünftens. Das Kompetenzzentrum für den Rotmilan in Halberstadt ist zu unterstützen, um sowohl Landnutzer als auch die breite Bevölkerung für den Vogelschutz zu sensibilisieren. - Mit knapp drei Personalstellen ist der Begriff „Kompetenzzentrum“ entsprechend seiner Bedeutung allerdings kaum zu rechtfertigen. Es muss weitere finanzielle Unterstützung erfolgen.
Sechstens. Auch die Maßnahmen und Projekte, die mit EU-Förderung bis 2020 umgesetzt werden sollen, waren wieder ein Thema. - Ein Glück für den Rotmilan, dass Hessen und Niedersachsen entsprechende Projekte beispielhaft umsetzten und die erforderlichen Publikationen veröffentlichen.
Zum Ende des Papiers wird es noch einmal beschlussgigantisch. Es sollte im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Großprojekt für produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen zur
Bestandserhaltung des Rotmilans initiiert werden. - Wo bitte, Frau Ministerin und Herr Aldag, ist das Großprojekt? Wann kommt es?
Herr Aldag, Sie haben den letzten Antrag zum Rotmilan in den Umweltausschuss eingebracht. Leider haben Sie Ihren Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16. Oktober 2014 in der Drs. 6/3475 mit de genannten Beschluss nicht ausgewertet. Deshalb hat die AfD-Fraktion das für Sie übernommen.
Vielleicht können Sie ja nachher detailliert darlegen, wie Sie - nun in Regierungsverantwortung - Ihrer auf der Agenda stehenden Verantwortung für den Rotmilan gerecht werden wollen und mit welchem Konzept Sie gegen die Verfolgung geschützter Vogelarten im Land vorgehen wollen.
Auch diese Problematik haben wir mit der Großen Anfrage für Sie aufbereitet. Denn im Gegensatz zu fast allen Bundesländern, die entweder Stabsstellen für Umweltkriminalität haben oder derartige Straftaten über staatliche Vogelwarten erfassen, verläuft es im Land Sachsen-Anhalt so, wie es nachfolgend die Landesregierung in der Antwort zu unserer Großen Anfrage ausführt:
„Es ist nicht bekannt,“
- diese Aussage scheint in Sachsen-Anhalt schon fast Standard zu sein -
„wie viele Ermittlungsverfahren seit 2000 anhängig sind bzw. waren, da entsprechende Daten über Straftaten mit Bezug auf die Zerstörung von Horsten von geschützten Greifvögeln und anderen geschützten Vogelarten nicht gesondert erfasst werden. Deshalb können entsprechende Zahlen auch nicht aus Statistiken entnommen werden.“
Außerdem antwortet sie:
„Die Fragen zu Straftaten und zur Strafverfolgung durch Polizei und Justiz können nur eingeschränkt beantwortet werden, da entsprechende Daten der Staatsanwaltschaften und der polizeilichen Kriminalstatistik nicht nach einzelnen Tierarten oder -ordnungen unterscheidet.“
Es stellt sich die Frage, warum die nun aktenkundig erfassten zwölf Fälle zum Rotmilan, zwei Fälle zum Schwarzstorch und ein Fall zum Seeadler so mühsam zusammengestellt wurden und bis auf eine Selbstanzeige, die ein geringes Bußgeld zur Folge hatte, keine Täter ermittelt werden bzw. wurden.
In der Nabu-Statistik von 2005 bis 2015 werden für Sachsen-Anhalt nur fünf Fälle ausschließlich für Greifvögel erfasst. Das Signal, das hierdurch vermittelt wird, ist - wie auch bei den ande
ren Delikten gegen geschützte Vogelarten - eindeutig.
Das ist das vorläufige und ernüchternde Ergebnis unserer Großen Anfrage. Straftaten gegen geschützte Vogelarten werden medial nur kurz zur Kenntnis genommen, inkonsequent verfolgt und als Kavaliersdelikt geahndet. Werten Sie die Unterlagen aus und schützen Sie die Vogelarten vor derartigen Straftaten.
Nun konkret zum Rotmilan. Für die Jungvögel der aktuellen Brut können Sie in diesem Jahr sicherlich keine verbesserten Lebensbedingungen mehr schaffen. Die Reproduktionszahlen bleiben unterhalb der erforderlichen Quote. Aber für eine stabile Population im nächsten Brutjahr muss Ihr Antrag aus dem Jahr 2014 vollumfänglich umgesetzt werden. Wir werden Ihnen entsprechende Vorschläge unterbreiten. - Ich danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Koalition wird von der AfD-Fraktion vollumfänglich unterstützt; denn wir wissen, dass es Probleme bei den Infrastrukturmaßnahmen gibt. Zu einigen Beispielen werde ich mich auch äußern.
Doch mir fehlt der Glaube, und es ist schon eigenartig, dass die Koalition ihre eigenen Minister zu mehr Aktivitäten aufruft, Sanierungsstau zu beseitigen und Ertüchtigung der Infrastruktur zu koordinieren. Haben die Fachbereiche nicht ordentlich gearbeitet? - Wenn wir den heutigen Stand einiger Bauvorhaben sehen, könnte man durchaus diesen Eindruck gewinnen.
Wenn wir die großen Infrastrukturmaßnahmen in unserem Bundesland betrachten, dann frage ich mich, warum wir erst heute zu einem solchen Maßnahmenplan kommen bzw. ein Kataster erarbeiten wollen.
Der Wirtschaftsminister Herr Willingmann hat sich ja oft zu dem Sachverhalt schnelles Internet geäußert. Ich meine, die immer wieder zu hörende Äußerung, wir müssten unser Bundesland nicht schlechtreden, ist ja in Ordnung. Aber wenn wir das im Verhältnis sehen und feststellen, dass wir, gemessen an 16 Bundesländern, wieder einmal das Schlusslicht bilden, dann muss man sich durchaus die Frage stellen, was in dieser Rich
tung schiefgelaufen ist und worüber wir noch intensiver nachdenken müssen; denn ein schnelles Internet - das wissen wir - ist eine Voraussetzung, wenn sich Betriebe ansiedeln sollen und erweitern wollen oder wenn die Bevölkerung immer stärker nach einem schnellen Internet nachfragt.
Im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr diskutieren wir regelmäßig über die Fertigstellung des Autobahnabschnittes A 143, über 12,6 km, die Westumfahrung Halle, die Verbindung von der A 43 zur A 14. Es ist schon etwas enttäuschend, wenn wir wissen, dass diese 12,6 km 1994 unter der Rubrik Deutsche Einheit im Wert von 80 Millionen DM geplant wurden und wir heute von einem Bedarf von 245 Millionen € reden, laut Mitteilung der „MZ“ vom 17. April 2018 sogar von 350 Millionen €. Hier muss man schon einmal fragen: Was läuft hier schief?
Es geht auch um die Steuergelder in enormer Höhe, die hier zusätzlich verbraucht werden. - Herr Thomas, wenn wir über Arbeitskräfte reden, so ist es natürlich richtig, dass wir in der heutigen Zeit größere Probleme haben. Aber 1994 hatten wir diese Probleme bei den Arbeitskräften meines Erachtens nicht. Die 12,6 km hätten lange fertiggestellt sein können.
Welche Belastungen müssen die Bewohner von Halle noch ertragen, weil es der Politik nicht gelingt, innerhalb von 24 Jahren 12,6 km Autobahn zu bauen? - Eine Fertigstellung oder überhaupt ein Baubeginn sind ja immer noch infrage gestellt. So konnte man der „MZ“ entnehmen, dass insoweit noch einige Probleme bestehen und die Unterlagen neu erstellt werden mussten.
Die Fertigstellung der Nordverlängerung der A 14 - Gesamtlänge 97 km, fertiggestellt sind gerade einmal 5,6 km - war für 2015 geplant. Der Termin der endgültigen Fertigstellung ist offen. Andere Bundesländer wie Brandenburg und MecklenburgVorpommern haben die Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen.
Die B6n-Verlängerung von Köthen zur A 9 ist ein ähnliches Problem; auch hier gibt es viele Dinge. Ich war vor ungefähr zehn Tagen einmal vor Ort, weil unser Minister für Landesentwicklung und Verkehr gesagt hat, Ende des Jahres sollte dieser Abschnitt fertig sein. Also, von Fertigstellung war da noch nichts zu sehen.
Zu den 10 Millionen €, die zusätzlich bereitgestellt wurden, weil man die Knoblauchkröte mehr oder weniger als Sicherung dort haben wollte. Da, wo wir an den Teichen nachgeschaut haben, konnten wir keine Knoblauchkröte entdecken. Es gibt diese Kröten. Wir haben diese an den Bauzäunen
entdeckt. Ob das 10 Millionen € mehr ausmachen sollte?
Natürlich bringen Baumaßnahmen Behinderungen im Straßenverkehr mit sich. Aber die größten Behinderungen entstehen doch, wenn Baumaßnahmen über Jahre gestreckt werden, weil die terminlichen Planungen und das Papier, auf dem sie stehen, nichts wert sind.
Aus meiner Sicht ist auch gar nicht nachvollziehbar, dass sich die Landesregierung bis zum vierten Quartal des Jahres 2018 Zeit lassen möchte - was der 31. Dezember 2018 sein kann -, um eine Berichterstattung abzugeben.
Wenn es die Koalition mit diesen Antragstellungen ernst meint, dann sollte man zeitnah einen Plan vorlegen. Die Landesregierung müsste im Parlament noch vor der Sommerpause Bericht erstatten. Das wäre glaubhaft.
Wie ich bereits erwähnt habe, stimmen wir diesem Antrag grundsätzlich zu; denn wir gehen grundsätzlich davon aus, dass es nur zur Verbesserung der Infrastrukturmaßnahmen kommen kann. Wir schlagen außerdem vor, rechtzeitig die zuständigen Fachausschüsse, den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft, einzubeziehen. - Ich danke.
Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie aus dem Entwurf hervorgeht, sollen Wohnungsmissstände vermieden bzw. unterbunden werden. Der Minister hat diesbezüglich schon sehr ausführlich gesprochen. Gestatten Sie mir aber dennoch einige Worte dazu.
Durch das Gesetz soll den Kommunen und den Wohnungsgenossenschaften die Möglichkeit gegeben werden, einzugreifen, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um Missbrauch von Wohnraumnutzung handelt. Das ist sehr wichtig. In der Vergangenheit - zumindest habe ich so etwas immer wieder erleben müssen - war dies nicht so einfach. Es gab nur dann eine Möglichkeit, einzugreifen, wenn man versucht hat, mit der Polizei einen gemeinsamen Weg zu gehen, oder wenn richterliche Beschlüsse vorgelegen haben.
Wohnungswirtschaftliche Verbände sowie die Architektenkammer begrüßen diesen Gesetzentwurf uneingeschränkt, wobei ausdrücklich hervorzuheben ist, dass keine Pflicht zum Einschreiten besteht; dies hat auch der Herr Minister schon zum Ausdruck gebracht. Jeder kann für sich entscheiden, wann er eingreift. Aber es ist auch gut, ein Gesetz zu haben, mit dem man unbürokratisch und sofort einschreiten kann; denn wir wissen, dass große Schäden im Wohnraum entstehen können, wenn es Bewohner gibt, die sich nicht an Gesetz und Ordnung halten. Diese Schäden hat letztlich der Wohnungseigentümer zu tragen.
Wir sind uns sicherlich alle dessen bewusst, dass die private Nutzung von Wohnraum einen besonderen Stellenwert besitzt. Es ist aber auch bekannt geworden - der Minister verwies ebenfalls bereits darauf -, dass es in Sachsen-Anhalt wiederholt zu Fällen von Wohnungsmissständen, Überbelegung sowie Verwahrlosung von Wohnungen usw. gekommen ist. Deshalb unterstreichen wir vor allem § 3 des Gesetzentwurfes - Mindestanforderungen an den Wohnraum. Ich kann mich noch erinnern, vor zwei Tagen im Fernsehen gesehen zu haben, dass Wohnraum vermietet wurde, der das genaue Gegenteil von Wohnraum war: Es waren weder Toiletten noch sonst etwas vorhanden. Das müssen wir natürlich auch unterbinden, wenn Profithaie am Werk sind.
Zu § 7 - Nutzung -: mindestens 9 m² je Mieter. Herr Minister, ich würde sagen, da sollte man noch einmal schauen. In einer 100-m²-Wohnung könnten durchaus zehn Menschen wohnen. Ob das aber unter Hinzuziehung der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 so gut ist, weiß ich nicht. Das müsste man einmal genauer analysieren.
Hervorzuheben ist, dass dieses Gesetz privat genutzten Wohnraum ausschließt und das Gesetz am 31. Dezember 2021 außer Kraft gesetzt werden soll. Hier, denke ich, zieht vor allem auch, dass der private Wohnraum einen besonderen Stellenwert in unserer Gesellschaft hat und man bis zu diesem Zeitpunkt prüfen kann: Hat dieses Gesetz eine starke Unterstützung für die Kommunen und die Wohnungsgenossenschaften gebracht?
Etwas verwirrend stellt sich für mich der Sachverhalt dar, dass heute der Entwurf im Parlament beraten werden soll. Laut Tagesordnung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr vom 3. April 2018 soll er in der nächsten Ausschusssitzung am 3. Mai 2018 beraten werden. Ich weiß nicht, wie diese Doppelung zustande gekommen ist, dennoch ist die AfD-Fraktion der Auffassung, dass das ein guter Gesetzentwurf ist. Wir unterstützen ihn und empfehlen, ihn an den
Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. - Ich danke.
Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Aufgrund der doch relativ harten Angriffe gegenüber dem Amt des Vizepräsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt, hier vor allem mit meinem Namen verbunden, aber auch aufgrund persönlicher Angriffe, die ich logischerweise ertragen muss, das weiß ich - - Aber, wie gesagt, hier steht auch das Amt des Vizepräsidenten in der Diskussion.
Ich glaube, Grund dafür war eine Kundgebung, die sich in Merseburg ergeben hat. Ich habe einen Brief von Bürgern aus dem Wohngebiet Merseburg-Nord, Reinefarthstraße, erhalten. Parallel da
zu hat sich die Bürgerbewegung mit mir in Verbindung gesetzt und die Frage gestellt, ob wir nicht vor Ort eine Kundgebung veranstalten können, um mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen.
Ich habe gesagt, das können wir machen, und hier gab es eigentlich einen kleinen Fehler, den ich mit zu verantworten habe. Die Bürgerbewegung hat mir gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass der, der für die Veranstaltung die Verantwortung trägt, nicht der Antragsteller sein darf. Daraufhin habe ich gesagt, ich habe damit kein Problem. Dann schreibt doch meinen Namen als Antragsteller hinein, und ihr habt die Verantwortung. Das war ein Fehler. Das weiß ich. Ich habe mich später noch beim Ordnungsamt erkundigt, und es wurde mir gesagt, es hätte auch alles der Veranstalter oder der Verantwortliche der Bürgerbewegung machen können. Gut, das ist so gewesen.
Ich muss auch sagen, dass ich die Kundgebung in keiner Art und Weise beworben habe. Das wird man mir nicht nachweisen können. Es gab auch keine Rednerliste, auf der ich als Redner vorgesehen war. Ich bin eigentlich, wenn man so will, mit dieser Veranstaltung in dieses System nicht integriert gewesen. Das war so.
Der durch die Bürgerbewegung erstellte Flyer ist logischerweise etwas zeitiger erstellt gewesen. Auf diesem Flyer ist nirgendwo festgehalten worden, dass ich dort teilnehme, dass ich dort rede oder dass ich als Abgeordneter irgendwie anwesend bin.
Das ist auf diesem Flyer nicht zu finden. Aber ich sage es diesbezüglich noch mal, weil ja der Flyer eine Woche vorher oder etwas zeitiger erstellt worden ist.
Bei der Eröffnung der Veranstaltung durch die Bürgerbewegung hat diese noch mal eindeutig gesagt: Es ist eine Veranstaltung der Bürgerbewegung und keine Veranstaltung der AfD. Ich habe bei dieser Veranstaltung auch keine Rede gehalten.
Ja, ich war vor Ort; und zwar aufgrund des Fehlers, den ich erläutert habe. Ich war deshalb für die Veranstaltung in gewisser Hinsicht verantwortlich. Ich wollte sichergehen, dass die Festlegungen des Ordnungsamts vorgetragen werden, dass die Versammlung in der vorgegebenen Zeit beendet wird und dass der Versammlungsort, wie es eigentlich immer bei so einer Kundgebung ist, zeitnah nach der Beendigung verlassen wird. Das hat dann auch die Bürgerbewegung kundgegeben. Ich habe mich mit dem Ordnungsamt und der Polizei noch kurzgeschlossen, und es gab keine Beanstandungen.
Dann kurz noch etwas zur Person Liebich. Ja, der Herr Liebich ist mir als Person bekannt. Aber eines muss ich sagen: Keiner wird mir nachweisen können, dass ich irgendwo im Netz Kommentare von Herrn Liebich vervielfältigt habe oder Stellungnahmen dazu abgegeben habe. Das habe ich nie gemacht. Ich habe auch über meinen Laptop oder mein Handy nie den Namen Liebich aufgerufen. Ich könnte meine Technik zur Verfügung stellen. Er war mir ein Begriff und mehr kann ich nicht sagen.
Ja. Herr Präsident, ein Wort noch. - Ich möchte auch, weil man sagt, ich stehe mit Herrn Liebich auf einer Stufe, das ganz deutlich zurückweisen. Ich weise auch zurück, dass man mich als Rechtsextremisten oder als Rassisten bezeichnet. Ich habe in meinem Leben nie solchen Organisationen angehört und habe mich diesbezüglich auch nie an solche Leute gehalten. Das ist nicht mein Leben gewesen.
Ja. Herr Präsident, ich danke.
Ich danke. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! „Verkehrssicherheitsarbeit im Land flächendeckend stärken“ ist eine Äußerung, zu der jeder Bürger stehen muss.
Natürlich sind ältere Menschen sowie Behinderte und Kinder im Straßenverkehr besonders gefährdet. Hier gilt es, auch in der Auswertung von Unfällen besondere Maßnahmen zu ergreifen. Dies vermisse ich allerdings im Antrag der Fraktion DIE LINKE. Die von der Fraktion DIE LINKE aufgezeigten Punkte unter der Überschrift „Die Landesregierung wird aufgefordert“ - hier zitiere ich nur den Punkt 1:„ein ständiges […] Gremium zur Verkehrssicherheit einzurichten“ - sind für mich nicht nachvollziehbar und treffen auch nicht den Kern.
Wir haben Polizeidienststellen, die für Verkehrssicherheit, Unfallverhütung und Unfallauswertung verantwortlich sind. Hier laufen alle Ergebnisse zusammen. Natürlich sind auch Institutionen wie der Automobilklub, Fahrradklub, Landesverkehrswacht dazu aufgerufen, ihre Erkenntnisse den Behörden zur Verfügung zu stellen. Ich glaube, das machen sie auch.
Natürlich stimme ich auch zu, wenn man diesen Institutionen eine bessere finanzielle Ausstattung gibt.