Ich sehe keine Fragestellungen. Insofern könnte zum Abschluss der Debatte die Abg. Frau Heiß für die Fraktion DIE LINKE noch einmal das Wort ergreifen.
Vielen Dank für die Debatte und für die Offenheit, Herr Stahlknecht. - Herr Schmidt, ich finde, eine Nennung von Beispielen aus dem SponsoringBericht ist nicht anklagend. Wenn Sie das so empfinden, dann tun Sie das, aber das war hier nicht meine Absicht.
Ich finde es schade, dass wir das noch mal in den Ausschuss überweisen, weil aus meiner Sicht die Verordnung des Bundes mehrfach geprüft ist und sich bewährt hat. Ich glaube nicht, dass wir es besser machen können. Wir gehen eher die Gefahr ein, wenn wir das anders regeln, dass wir dann auch eine Prüfung des Landesrechnungshofes bekommen und wir das dann noch mal und noch mal verändern müssen. Aber gut: Wir werden uns bei einer Überweisung der Stimme enthalten.
Ich habe aber tatsächlich noch ein Beispiel, wo es dann doch ein bisschen kritisch wird mit dem Sponsoring. Der Vorfall ist auch noch gar nicht so lange her, und zwar war das im November vergangenen Jahres, da ging es um Microsoft. Vielleicht erinnern sich da die Kollegen aus dem Bildungsausschuss. Microsoft hatte angeboten, dass sie 238 000 Lizenzen zur Verfügung stellen für die Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt. Das sah der Rechnungshof ein bisschen kritisch. Wenn ich einmal zitieren darf, was Herr Barthel selbst sagte:
„Aus Sicht des Landesrechnungshofes habe es noch keinen vergleichbaren Fall gegeben, dass der spätere Hersteller eines Produkts im Vorfeld eine Bedarfsanalyse als Berater vorgenommen habe.“
Das heißt, Microsoft sollte selbst eine Analyse darüber machen, wie wichtig es doch ist, dass ihre Produkte in unseren Schulen angewendet würden, um da neue Kunden zu bekommen. Das ist schon ein kritisches Beispiel auch in SachsenAnhalt, was Sponsoring angeht. - Vielen Dank für die Debatte.
Ich sehe keine Nachfragen. Dann sind wir am Schluss der Debatte angelangt. - Wir kommen nun zur Abstimmung. Beantragt worden ist die Überweisung in den Innenausschuss, mitberatend Finanzausschuss. Kann ich das gemeinsam abstimmen lassen? - Es erhebt sich kein Widerspruch.
Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD
und fraktionslose Abgeordnete, okay. Wer ist dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der genannte Antrag in die Ausschüsse überwiesen worden. Damit beenden wir den Tagesordnungspunkt 19.
Einbringerin für die Fraktion DIE LINKE ist Abg. Frau Eisenreich. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele werden schon einmal einen Stromausfall erlebt haben. Diese waren meist kurzzeitig. Trotzdem wurde diese Situation, in der in den eigenen vier Wänden nichts mehr so funktioniert wie gewohnt, schon nach wenigen Minuten zur Belastung.
Wie gravierend muss es jedoch für Menschen sein, wenn ihnen der Strom abgeklemmt wird, weil sie angesichts ständig steigender Strompreise
Für die Betroffenen bedeutet das einen massiven Einschnitt in Ihrer Lebensqualität. Sie schämen sich dafür, dass sie ihre Rechnungen nicht bezahlen können. Nur selten suchen sie selbst Hilfe in solch einer schwierigen Situation. Sie ziehen sich in der Folge aus ihrem sozialen Umfeld zurück.
Damit einher geht meist auch eine unbeheizte Wohnung. Die Konsequenzen sind für Kinder, ältere Menschen und Kranke besonders schwerwiegend: Kälte und fehlendes Licht, keine warme Mahlzeit, unsaubere Wäsche, kein Telefon, kein Internet usw.
Was für die meisten hier selbstverständlich erscheint, wird dann zum Luxus, grenzt aus, weil man sich nicht mehr im sozialen Umfeld beteiligt, nicht weiß, worüber man reden soll, und sogleich die eigenen Sorgen zu einer schwerwiegenden Belastung werden. Wer versucht, sich in dieser Situation anderweitig mit Elektrizität und Wärme zu versorgen, riskiert Wohnungsbrände.
Meine Damen und Herren! Im Jahr 2016 waren bundesweit mehr als 330 000 Haushalte von dieser außerordentlichen sozialen Härte betroffen. Dabei spricht man auch von „Energiearmut“.
Und obwohl Gerichte die Versorgung einer Wohnung mit Strom zum anerkannten Existenzminimum zählen, sind die Regelsätze für die Energieversorgung beim Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe nicht bedarfsdeckend. Ebenso wenig werden sie bei absehbaren Preissteigerungen angepasst. Das ist eine völlig verfehlte Sozialpolitik und muss endlich geändert werden.
Die Energieversorgung ist ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge, auf das jede und jeder Anspruch hat. Steigende Stromkosten dürfen nicht dazu führen, dass finanziell schlechter gestellte Menschen von diesem Element der Daseinsvorsorge ausgeschlossen werden.
Die Fraktion DIE LINKE fordert daher, dass durch die Landesregierung im Bundesrat eine Gesetzesinitiative eingebracht wird, mit der Stromsperren für zahlungsunfähige Verbraucherinnen und Verbraucher untersagt werden. In diesem Zusammenhang sind Regelungen zu finden, damit die Grundversorgung mit Energie immer gewährleistet bleibt. Hier sehen wir die Einführung von Sozialtarifen als mögliches und wichtiges Element zur Sicherung der Versorgung.
Am 14. Dezember 2016 nutzte ich die Fragestunde der Landtagssitzung zu einer Anfrage über die Anzahl und Dauer der Stromsperren in SachsenAnhalt sowie die Entwicklung der Anzahl von
Die Antwort der Frau Ministerin Dalbert förderte jedoch zutage, dass aufgrund der Erhebungsmethode der Bundesnetzagentur für SachsenAnhalt keine konkreten Zahlen ableitbar sind. Wenn wir uns jedoch hier in Sachsen-Anhalt ernsthaft dieser Problematik stellen wollen, benötigen wir dringend eine Datenbasis, die eine Analyse der Istsituation ermöglicht.
In diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich für eine Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung einzusetzen. Damit sollen Energiedienstleister verpflichtet werden, die Sozialbehörden bei Zahlungsunfähigkeit privater Haushalte zu unterrichten. Hilfe für die Betroffenen zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit bzw. Vermeidung der Überschuldung kann doch nur dann angeboten werden, wenn die Behörden Kenntnis von einer solchen Notsituation haben.
Menschen, die Grundsicherungsleistungen erhalten, sind durch steigende Stromkosten besonders stark betroffen. Seit Jahren hinken die Regelsatzhöhen dem Bedarf hinterher, und trotz vehementem Stromsparens der Betroffenen kommt es immer wieder zu Energiearmut.
Energiekosten sind als Kosten für den Lebensunterhalt aufzuführen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich auf der Bundesebene für eine bedarfsdeckende Regelsatzhöhe einzusetzen.
Mit den genannten Maßnahmen soll Betroffenen in unserem Land geholfen und für sie unzumutbare soziale Härten vermieden werden. Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass Menschen und insbesondere auch Kinder unverschuldet in Energiearmut geraten.
Deshalb erwarten wir auch im ersten Halbjahr 2018 einen Bericht der Landesregierung über die Umsetzung der beauftragten Schritte und erste Ergebnisse. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Frau Eisenreich, das war nicht der Grund, warum ich Sie noch mal nach vorn gebeten habe. Ich habe zwei Wortmeldungen aus der AfD-Fraktion,
habe aber gesagt bei den Dreiminutendebatten: Belassen wir es mal bei einem. Herr Mrosek und Herr Rausch. - Herr Rausch geht schon ans Mikro. - Sie werden ihm jetzt wahrscheinlich den Vortritt lassen. - Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Eisenreich, Sie sagten vorhin in Ihrer Rede, dass Familien frieren müssten, weil Kälte entsteht.
Meine erste Frage ist an Sie: Wie viele Familien kennen Sie in Sachsen-Anhalt, denen es so ergangen ist? Meine zweite Frage an Sie wäre - - Oder zuerst die erste Frage. Dann eine zweite.
Na ja, Sie haben ja keine konkreten Zahlen genannt. Ich kann Ihnen sagen: Wir betreuen ungefähr 500 Wohnungen. Da ist es nämlich so: Wenn Sie mit Strom heizen, heizen Sie mit Nachtspeicherheizung. Dann ist es so, dass dann, wenn Sie Schuldner sind und zum Jobcenter gehen, die Ihre Kosten übernehmen, weil der Strom für die Heizung nicht abgestellt werden darf. Da sollten Sie sich mal richtig informieren; das ist völlig praxisfern, was Sie erzählt haben.
Damit sind wir am Ende des Wortbeitrags von Frau Eisenreich angelangt. Für die Landesregierung spricht nunmehr die Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert.
Danke, Herr Präsident. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Stromsperren bedeuten in der Tat für die Betroffenen einen gravierenden Eingriff in ihre Lebensführung und in ihre existenziellen Bedürfnisse. Und es ist auch paradox, dass zum Beispiel einfache Fernseh- oder Radiogeräte bzw. Waschmaschinen nach der Zivilprozessordnung einem Pfändungsverbot unterliegen, weil sie eben gerade Grundbedürfnisse betreffen und zu allgemeinen Lebensführung benötigt werden. Die Versorgung mit Strom stellt ebenfalls ein Grundbedürfnis dar und ist unstreitig Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.