Protokoll der Sitzung vom 24.08.2017

Erstens. Die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird als Behörde eigener Art sowie generell verselbstständigt. Bisher ist die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Präsidentin des Landtages eingerichtet.

Zweitens. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz erhält im Haushalt des Landes SachsenAnhalt einen eigenen Einzelplan. Bisher wurde die Geschäftsstelle im Einzelplan des Landtages ausgewiesen.

Drittens. Die personalrechtlichen Befugnisse für das Personal der Geschäftsstelle liegen beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Bisher lagen diese bei der Präsidentin des Landtages. Seitens der Landtagsverwaltung war lediglich für einige Personalmaßnahmen Einvernehmen herzustellen bzw. eine Zustimmung einzuholen. Bisher ernannte die Präsidentin des Landtages die Beamten der Geschäftsstelle. Nach einer entsprechenden Anpassung des Delegationserlasses des Ministerpräsidenten kann zukünftig der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Beamten der Geschäftsstelle selbst ernennen.

Viertens. Der Landesbeauftragte erfüllt künftig die für ihn nach der Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutz-Richtlinie Justiz und Polizei vorgesehenen Aufgaben. Dabei stehen ihm die dort verankerten Befugnisse zu, die auch ein Anordnungsrecht gegenüber öffentlichen Stellen umfassen. Bisher ergaben sich Aufgaben und Befugnisse allein aus nationalem Recht. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz stand gegenüber öffentlichen Stellen nur ein Beanstandungsrecht zu.

Fünftens und schlussendlich: Anordnungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz gegenüber öffentlichen Stellen können gerichtlich überprüft werden. Wegen der bisher beschränkten Befugnisse des Landesbeauftragten für den Datenschutz war es in der Vergangenheit nicht erforderlich, für Landesbehörden einen gerichtlichen Rechtsschutz vorzusehen.

Ich bitte Sie um eine Überweisung in die von Ihnen vereinbarten Ausschüsse. Das ist mit Sicherheit der Ausschuss für Inneres und Sport. Alles Weitere wird dann in den Redebeiträgen von Ihnen dargestellt werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt keine Fragen. Dann fahren wir in der Debatte fort. Für die AfD spricht der Abg. Herr Lieschke.

Bevor Herr Lieschke das Wort ergreift, begrüßen wir im Hause Damen und Herren Schule des Zweiten Bildungsweges Magdeburg. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Lieschke, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wir lesen Folgendes im Gesetzentwurf: Die geltende Regelung im Datenschutzgesetz des Landes SachsenAnhalt steht nicht im Einklang mit der DS-GVO. - Aha. Das heißt also im Umkehrschluss, dass das Bundesdatenschutzgesetz langsam durch eine europäische Grundverordnung ersetzt wird.

Unsere nationale Gesetzgebung wird beschnitten. Wir, die AfD-Fraktion, verurteilen die ständige Einflussnahme der EU auf unsere nationale Gesetzgebung. Dabei sollten doch Verordnungen der EU nur im Einzelfall die nationalen Gesetze verdrängen, was schon schlimm genug ist. Hier greift die EU mittlerweile aber unser Bundesdatenschutzgesetz im Gesamten an - für uns ein untragbarer Zustand. Wir stehen für ein Europa souveräner Vaterländer und Nationalstaaten,

(Zustimmung bei der AfD)

vor allem aber auch für einen souveränen deutschen Staat, und das ohne Gängelung durch die EU. Wir alle wissen doch, dass unser Datenschutzgesetz im Grunde genommen schon sehr streng ausgelegt worden ist. Also, was soll das? - Die Europäische Union sorgt dafür, dass sich alle Landtage mit diesem Thema beschäftigen müssen.

Hier in Sachsen-Anhalt wurde das versucht, allerdings nicht ausreichend. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz soll ab dem Haushaltsjahr 2018 aus dem Einzelplan des Landtages herausgelöst werden und einen eigenen Einzelplan erhalten. - Schön und gut. Aber welche Auswirkungen hat das und welche Kosten entstehen? - Dies alles ist ungeklärt.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

- Das ist völlig ungeklärt, Herr Striegel. Wir haben aktuell noch Zeit, um dies ausführlich und sachlich zu klären. Vorher gehört dieser Tagesordnungspunkt in meinen Augen nicht hierher. Und, wie es Herr Stahlknecht richtig sagte, in den Ausschüssen sollte besprochen werden, welche Auswirkungen diese Änderung auf Personal und Finanzen hat, welche rechtlichen Aspekte hier wirklich beachtet werden müssen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Es gibt auch hierzu keine Fragen. Dann fahren wir fort. Für die SPD spricht die Abg. Frau Schindler. Frau Schindler, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute das Gesetz zur Fortentwicklung der Stellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in erster Lesung vorliegen. Der Minister hat bereits ausgeführt, dass das auf eine Regelung der Europäischen Union zurückgeht, die dem Landesbeauftragten eine gesonderte Stellung vorgibt.

Wir beziehen uns hier natürlich auf den Beschluss, den wir in unserem Haus gefasst haben. Im Mai dieses Jahr beschlossen wir im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten, dass dieses Gesetz vorzulegen ist.

An der Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass es in dem Beschluss um noch weitere Bereiche geht und dass diese Teile in der parlamentarischen Beratung vielleicht auch mit aufgegriffen werden sollten. Ich meine unter anderem den Punkt 5 des Beschlusses vom 4. Mai 2017, in dem es heißt, dass wir bis zum 31. Dezember 2017 die Gebührenobergrenze für den Informationszugang in Sachsen-Anhalt senken möchten und dass eine Geringwertigkeitsgrenze in Höhe von 50 € einzuführen ist.

Vielleicht ist es machbar, über dieses zusammen mit diesem Gesetz zu beraten, es zu verabschieden und zu verwirklichen, weil wir den Gesetzesgang ansonsten nicht mehr beeinflussen können.

Aber jetzt zu dem vorliegenden Gesetz. Manche Länder haben hier die Konstruktion einer öffentlichen Anstalt gewählt. Wir haben in diesem Gesetzentwurf die Behördenlösung gewählt.

Wir haben auch schon mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2017/2018 den Vorgriff für die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten geschaffen

und setzen damit den gesetzlichen Rahmen für die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einen Gedanken äußern, den ich in die Beratung einfließen lassen möchte. Wir haben 16 Landesbeauftragte in der Bundesrepublik, und die Vielzahl der Aufgaben, die den Datenschutzbeauftragten zukommt, ist groß.

Vielleicht ist es ratsam, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder einmal darüber nachdenken, inwieweit eine Aufgabenaufteilung bzw. Spezialisierung in den einzelnen Ländern möglich wäre, um nicht die Behörden der einzelnen Datenschutzbeauftragten in den Ländern zu groß

aufwachsen zu lassen, damit nicht in jedem Land überall das Gleiche gemacht wird. Vielleicht ist dies ein Gedanke, den wir in die Beratungen in den Ausschüssen einbringen können.

(Zustimmung von Minister Marco Tullner)

Ich beantrage die Überweisung in den Innenausschuss zur federführenden Beratung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich danke Frau Abg. Schindler für die Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Höhn. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In drei Minuten drei Dinge, die ich sagen möchte. Zum einen: Es ist auf den Anlass für diesen Gesetzentwurf hingewiesen worden. Das sind die Datenschutz-Grundverordnung und die entsprechende Richtlinie. Ich möchte dies für meine Fraktion ausdrücklich begrüßen - erstens weil - darüber wird zu sprechen sein - damit eine Stärkung der Rolle der Datenschutzbeauftragten bzw. der Datenschutzbehörden in den Mitgliedsländern verbunden ist, etwas, das wir ausdrücklich begrüßen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens ist damit für alle, die es noch nicht verstanden haben, deutlich, dass Datenschutz im Jahr 2017 und auch in den kommenden Jahren natürlich nicht allein im nationalstaatlichen Rahmen gelöst werden kann.

(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD)

Wenn die AfD meint, sie könne das Thema Datenschutz in Zeiten der Digitalisierung in ihrem Vaterland allein lösen, dann ist sie eine Partei von gestern, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN - André Poggen- burg, AfD: Und ihr seid von vorgestern!)

Zweiter Punkt. Es gibt eine Reihe von Details, die wir zum Gesetzentwurf im Fachausschuss miteinander zu diskutieren haben: wie wir die Behörde ausgestalten und im Detail ausstatten.

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass damit auch eine Aufgabenerweiterung verbunden ist. Deshalb wird uns zum Beispiel auch die Frage der personellen Ausstattung der Datenschutzbehörde und des Landesbeauftragten für den Datenschutz weiter begleiten. Dies hat uns in den letzten Jahren schon das eine oder andere Mal

beschäftigt, und es wird uns weiter beschäftigen müssen, da es keinen Sinn macht, Aufgaben zu definieren, die gut und richtig sind, aber nicht die notwendigen sächlichen Voraussetzungen dafür schaffen.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Dritter und damit letzter Punkt: Ich möchte die Debatte für die Fragestellung nutzen: Was ist eigentlich mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz?

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Wir wissen alle miteinander, dass wir hiermit eine ungelöste Personalie im Land haben. Ich möchte für meine Fraktion feststellen, dass wir es - erstens - bei diesem Thema für unangemessen halten, dass diese wichtige Personalie nach wie vor ungeklärt im Raum steht.

Zweitens will ich der Koalition nochmals mit auf dem Weg geben, was ich an dieser Stelle schon einmal gesagt habe: Wenn Sie die notwendige Mehrheit im Hause nicht dem Zufall überlassen wollen, dann kann ich Ihnen nur raten, dass Sie rechtzeitig mit uns dazu ins Gespräch kommen. Gehen Sie nicht davon aus, dass wir jedem Vorschlag, den Sie machen, im Plenum einfach so zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächster spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Herr Striegel. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Höhn hat es schon deutlich gemacht: Wer heute noch glaubt, Datenschutz in nationalen Grenzen machen zu können, der hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden; denn Digitalisierung ist das Zukunftsthema, und in einer digitalisierten Welt werden quasi nebenbei von öffentlichen Stellen, Sicherheitsbehörden, vor allem aber von privaten Unternehmen Datenbestände und privateste Informationen angehäuft. Die können Sie nicht einfach an der Grenze stoppen und sagen: Nein, die wollen wir nicht haben. Sie sind da, Sie müssen damit umgehen, und Sie werden damit nur im europäischen und im internationalen Rahmen umgehen können, meine Herren und Damen von der AfD.