Protokoll der Sitzung vom 24.08.2017

Außerdem soll mit der Gesetzesänderung die Verpflichtung zur Förderung des Familienpasses durch das Land gestrichen werden.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich mit dem Gesetzentwurf erstmals in der 12. Sitzung am 26. April 2017

befasst. Auf die Bitte der Koalitionsfraktionen hin hat er sich einvernehmlich darauf verständigt, den Gesetzentwurf aufgrund der bestehenden Dringlichkeit den mitberatenden Ausschüssen in unveränderter Fassung als vorläufige Beschlussempfehlung zur Beratung zuzuleiten. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 9 : 0 : 3 Stimmen verabschiedet.

Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat über den Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung in der 10. Sitzung am 4. Mai 2017 beraten. Im Ergebnis seiner Beratung hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 3 Stimmen angeschlossen.

Gleichzeitig bat er, im weiteren Beratungsverlauf die kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen, insbesondere zur Frage der durch das Gesetz zu erwartenden Mehrkosten und die in diesem Zusammenhang bestehenden unterschiedlichen Annahmen in Bezug auf deren Höhe.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen beabsichtigte zunächst, über den Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung in der 22. Sitzung am 17. Mai 2017 zu beraten. Weil der Bund die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes noch nicht verabschiedet hatte, vertagte er die Beratung.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration führte die nächste Beratung in der 13. Sitzung am 24. Mai 2017 durch. Hier fand die vom Innenausschuss angeregte Anhörung der kommunalen Spitzenverbände statt.

Zu dieser Sitzung lag dem Ausschuss auch ein Schreiben des GBD mit einer Synopse vor. Diese enthielt die mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einvernehmlich abgestimmten Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf.

Außerdem lag dem Ausschuss als Tischvorlage die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vor.

Der anwesende Vertreter des Landkreistages gab zu bedenken, dass es zu den finanziellen Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes noch erhebliche Prognoseunsicherheiten gebe. Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände würden infolge der Novelle des Unterhaltsvorschussgesetzes deutliche Mehrbelastungen für die Landkreise und kreisfreien Städte erwartet, insbesondere höhere Zweck- und Verwaltungsaufwendungen sowie ein höherer Personalmehrbedarf als vom Land angenommen.

Die kommunalen Spitzenverbände regten in Bezug auf § 24 Abs. 1 des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes an, die Höhe der nach § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes eingezogenen Beträge, welche durch die kommunalen Gebietskörperschaften an das Land abzuführen sind,

von 70 v. H. auf 40 v. H. zu verringern, um den Unterhaltsrückgriff personell und fachlich zu stärken.

Des Weiteren baten die kommunalen Spitzenverbände um eine möglichst zeitnahe Revision des Familienfördergesetzes als Landesausführungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz. Sie plädierten für eine Vorverlegung der Frist vom 31. Juli 2018 auf den 31. März 2018.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration bat das zuständige Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme zu den in der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände aufgeworfenen Fragen.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen führte seine Beratung zum Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 23. Sitzung am 7. Juni 2017 durch. Dafür wurde die Synopse des GBD zur Beratungsgrundlage erklärt. Der Ausschuss erörterte insbesondere die Frage der prognostizierten Kosten. Die Koalitionsfraktionen griffen die Bitte der kommunalen Spitzenverbände auf und beantragten, den Evaluierungszeitraum um drei Monate, das heißt, auf den 31. März 2018, vorzuziehen.

Auf einen Hinweis des Landesrechnungshofes hin beantragten die Koalitionsfraktionen des Weiteren, den Stichtag, bis zu dem der schriftliche Bericht dem Landtag zu übermitteln sei, vom 1. April 2019 auf den 1. September 2018 vorzuziehen. Der Ausschuss für Finanzen folgte diesem Änderungsantrag zur Vorverlegung der Fristen für die Evaluierung und für die Berichterstattung gegenüber dem Landtag mit 8 : 0 : 1 Stimmen. Daraufhin wurde dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung mit 8 : 0 : 2 Stimmen zugestimmt.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration führte seine abschließende Beratung in der 14. Sitzung am 16. August 2017 durch. Dazu lagen ihm die Beschlussempfehlungen der beiden mitberatenden Ausschüsse sowie die erbetene schriftliche Stellungnahme der Landesregierung zur Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vor.

Dem Ausschuss lag zudem ein weiteres Schreiben des GBD mit einer neuen Synopse vor. Die inzwischen erfolgte Beschlussfassung des Bundesgesetzgebers zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes hatte die Änderung der Synopse erforderlich gemacht. Darin berücksichtigt wurden aber auch bereits die vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Änderungen.

Die Fraktion DIE LINKE sprach, wie bereits in der ersten Beratung des Ausschusses, den Wegfall des Familienpasses an und hinterfragte, was die Landesregierung stattdessen plane. Dem Ausschuss wurde durch die Landesregierung zuge

sagt, den entsprechenden Sachstand dahin gehend zu prüfen und den Ausschuss nachträglich informieren zu wollen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde daraufhin vom federführenden Ausschuss in der vom GBD vorgelegten geänderten Fassung mit 10 : 0 : 2 Stimmen beschlossen.

Jedoch wurde in § 1 Nr. 4 Buchstabe a die aktuelle Zitierung des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundes noch offen gelassen, da die Verkündung der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundes zum Zeitpunkt der abschließenden Beratung des federführenden Ausschusses noch nicht erfolgt war.

Die Verkündung sollte am Vormittag des nächsten Tages erfolgen. Deshalb hat der Ausschuss den GBD ermächtigt, nach Verkündung des Bundesgesetzes die Synopse dahin gehend zu korrigieren, dass in § 1 Nr. 4 Buchstabe a die aktuelle Zitierung des Unterhaltsvorschussgesetzes aufgenommen wird. Dies ist erfolgt und die Beschlussempfehlung mit der Synopse konnte dem Ältestenrat in seiner Sitzung am 17. August 2017 vollständig vorgelegt werden.

Liebe Kollegen! Dem Plenum liegt heute in der Drs. 7/1761 die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Dies war die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Wir kommen hier nunmehr zum Abstimmungsverfahren.

(Monika Hohmann, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

- Da gibt es doch noch eine Wortmeldung von der Fraktion DIE LINKE. Bei mir ist das nicht vermerkt worden. Aber natürlich sind wir in der Lage, auch eine Debatte dazu zu führen. - Dann hat jetzt Frau Hohmann für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

(Robert Farle, AfD: Muss das sein?)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, um unser Abstimmungsverhalten zum vorliegenden Gesetz zu begründen.

Als positiv ist erst einmal festzustellen, dass die Entfristung des Unterhaltsvorschusses ein richtiger und wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern ist. Dennoch müssen wir kritisch anmerken, dass

die anteilige Bereitstellung der Verwaltungskosten des Landes für uns viel zu gering bemessen wurde. Bereits die Zahlen zu den Mehrkosten in der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom Januar dieses Jahres und auch die vorgelegten Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände wurden erneut durch das Schreiben der Landesregierung verkannt.

Vielmehr bezieht sich die Landesregierung bei ihren Berechnungen auf die dem Bundesgesetz entnommene Kostenkalkulation von 215 € pro Fall. Bereits jetzt gibt es schon Signale aus den Landkreisen, die besagen, dass eine Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Antragstellungen zu verzeichnen ist. Der Landrat des Harzkreises informierte den Kreistag darüber, dass gegenwärtig drei neue Mitarbeiter zunächst zur Bewältigung der Arbeiten eingesetzt wurden und zusätzlich noch weitere Mitarbeiter eingearbeitet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute das Familienfördergesetz ändern, ändern wir nicht nur die Paragrafen zum Unterhaltsvorschussgesetz, sondern auch § 9 Abs. 2. Dieser regelt die Finanzierung des Familienpasses durch das Land. Er soll nun komplett gestrichen werden. Das kann man natürlich machen, wenn sich herausstellt, dass er seine Wirksamkeit nicht entfaltet und nicht nachgefragt wird. Dennoch - wir haben uns gerade über die Kinderarmut im Land ausgetauscht - hätte ich erwartet, dass es diesbezüglich Überlegungen gibt, um Alternativen zu finden.

Ministerin Frau Grimm-Benne sicherte uns im Sozialausschuss zwar Prüfungen von Alternativen zu. Doch dies hätte meiner Auffassung nach schon vorher erfolgen sollen, nämlich schon zum Zeitpunkt der Erkenntnis von einer geringen Inanspruchnahme des Passes und der Absicht, diesen zu streichen.

Deshalb können wir uns bei der Änderung dieses Gesetzes nur der Stimme enthalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine Anfragen. Ich frage aber jetzt, ob es in den anderen Fraktionen noch Debattenbedarf gibt. - Dies scheint nicht so zu sein.

Dann können wir wieder so verfahren. Wir haben die zweite Beratung über einen Gesetzentwurf. Er liegt uns in Form der der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/1761 vor. Erhebt sich dagegen Widerspruch, dass ich über diesen Gesetzentwurf in Gänze abstimmen lasse?

(Zuruf von der AfD: Nein!)

- Das ist nicht so. Dann frage ich: Wer stimmt der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/1761 zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Demzufolge ist dieses Gesetz mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen worden.

Wir sind jetzt am Ende des Tagesordnungspunktes 10. Es gab eine Verständigung zwischen den parlamentarischen Geschäftsführern, die besagt, den Tagesordnungspunkt 11 vor die Mittagspause vorzuziehen. Wir machen hier vorn noch kurz eine Pause, wechseln noch einmal das Tagungspräsidium, machen dann aber weiter.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 11

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Organisationsfortentwicklung des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/1736

Der Einbringer ist der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht. Für die Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten für jede Fraktion vorgesehen worden. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Anlass für das vorliegende Gesetz ist das Inkrafttreten der DatenschutzGrundverordnung der Europäischen Union und der Datenschutz-Richtlinie Justiz und Polizei im Mai des Jahres 2016. Beide Rechtsakte gelten ab Mai des nächsten Jahres und führen zu einer weiteren Europäisierung des Datenschutzrechtes. In der Folge müssen die nationalen Datenschutzgesetze, die bisher die alte europäische Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995 umsetzen, an das neue europäische Datenschutzrecht angepasst werden.

Dies betrifft dementsprechend auch unser Datenschutzgesetz. Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der dezidierten rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union für die Organisation von unabhängigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden durch die Organisationsfortent

wicklung des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Das Gesetz, das Ihnen jetzt vorliegt, umfasst deshalb folgende Änderungen.

Erstens. Die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird als Behörde eigener Art sowie generell verselbstständigt. Bisher ist die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Präsidentin des Landtages eingerichtet.