Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein umfangreiches Gesetzeswerk vor, bei dem im Wesentlichen drei Punkte zu benennen sind.

Erstens die Vollregelungen im Bereich des Versorgungsrechtes, die wir bisher nicht hatten und die letztlich die Konsequenzen der Föderalismusreform sind. Zweitens die statusrechtlichen Regelungen, die neu zu treffen sind, damit vor allem die allgemeine und die besondere Altersgrenze Berücksichtigung finden. Drittens geht es um die Neuregelung im Besoldungsrecht, insbesondere um die Übernahme der Tarifergebnisse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Wiedereinführung der jährlichen Sonderzuwendungen, gemeinhin als Weihnachtsgeld bezeichnet.

Das umfassende Gesetzeswerk in der ersten Beratung in fünf Minuten zu beackern, ist sicherlich ein unmögliches Unterfangen, deswegen will ich es gar nicht erst versuchen.

Ich will zwei Aspekte herausgreifen, bei denen ich in den nächsten Wochen Diskussionsbedarf sehe. Dafür sind die Ausschussberatungen da. Ich gehe davon aus, dass es hierzu eine umfängliche Anhörung im Finanzausschuss geben wird.

Über die Frage, ob uns als Koalitionsfraktionen die Abstufung bei der besonderen Altersgrenze technisch besonders gelungen ist, müssen wir sicherlich noch einmal sprechen.

Ich will auf die Frage der besoldungsrechtlichen Regelungen zurückkommen. Es hat eine Weile gedauert, bis der Gesetzentwurf den Landtag erreicht hat. Deswegen stimme ich dem Herrn Minister ausdrücklich darin zu, dass wir in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses zügig beschließen müssen, dass es eine „Vorwegregelung“ gibt, sodass mit den November-Bezügen eine Nachzahlung erfolgt, die auf der Umsetzung des Tarifergebnisses rückwirkend zum 1. Januar 2017 beruht. Ich glaube, im November ist es dann wirklich an der Zeit, den Beamtinnen und Beamten das Geld auszuzahlen, das ihre tarifbeschäf

tigten Kollegen bereits seit Anfang des Jahres bekommen.

Ich halte es zudem für erforderlich, dass sichergestellt wird, dass mit den Dezember-Bezügen auch das sogenannte Weihnachtsgeld zur Auszahlung kommt, und zwar unabhängig davon, ob das Gesetz dann bereits in Kraft getreten ist.

Als Koalitionsfraktionen werden wir uns im Finanzausschuss dafür verwenden, dass es eine solche Regelung gibt. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abg. Erben. Ich sehe keine Anfragen. - Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Knöchel. Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Wenn der Herr Finanzminister Schröder hier zum Besten gibt, dass man es sich mit Beamten nicht verscherzen sollte, und ich an die vielen Zuschriften, Anrufe und Gespräche der letzten Wochen denke, dann sind Sie ganz hart an der Grenze des Verscherzens.

Sie haben in einem Koalitionsvertrag miteinander ausgemacht, Tarifergebnisse zeit- und wirkungsgleich umzusetzen.

(Minister André Schröder: Das machen wir auch!)

Die Bediensteten in unserem Land haben Sie beim Wort genommen und haben auf den Zeitfaktor Februar bis Oktober geachtet. Sie haben festgestellt, dass Sie doch ein bisschen sehr auf Zeit gespielt haben. Dies hat vielleicht etwas mit dem Bild, das Sie von öffentlich Bediensteten in unserem Land haben, zu tun.

Nun gut, der Gesetzentwurf ist schwerwiegend und sehr dick. Ich habe überlegt, ob ich zu seiner Einbringung die Rede heraushole, die ich im Jahr 2014 gehalten habe, bei der es um ein ähnliches Gesetzgebungsvorhaben der Landesregierung

ging und das am Ende der Diskontinuität anheimgefallen ist, weil Sie sich bezüglich der Altersgrenze für eine bestimmte Berufsgruppe nicht einigen konnten.

Ich habe aber festgestellt, dass in dem neuen Gesetzentwurf Regelungen enthalten sind, löbliche Regelungen, die in dem alten Gesetzentwurf nicht enthalten waren.

Ich möchte zum Beispiel die Familienpflegezeit hervorheben. Diesbezüglich werden Sie unsere Unterstützung finden.

In Bezug auf die Anhebung der Altersgrenze wissen Sie, dass meine Partei ein Problem damit hat,

dass man sagt, wir verschieben die Altersgrenze immer weiter nach oben. An dieser Stelle schlagen zwei Herzen in unserer Brust, allerdings muss man natürlich auf die Gleichbehandlung aller Beschäftigten achten. Das wäre eine Regelung, zu der wir eine grundsätzliche Kritik haben, aber zu der wir uns der Stimme enthalten würden.

In Bezug auf die Polizei und die Feuerwehr war im letzten Gesetzentwurf nur das Hochschieben der Altersgrenze vorgesehen. Jetzt haben Sie es differenziert. Für bestimmte Besoldungsgruppen ist es nach einem Jahr vorgesehen. Dies ist mit der Annahme verbunden, dass die Belastung in den unteren Besoldungsgruppen besonders hoch sei.

Wir glauben aber, dass die innere Begründung für eine frühere Pensionierung von Polizisten als die Regelpensionszeit nur eine dienstliche Belastung sein kann. Wir wollen in den Ausschussberatungen das Thema Belastung aus Wechselschichtdiensten ins Gespräch bringen, weil die Begründung für die frühere Pensionierung, wie bereits gesagt, die hohe dienstliche Belastung ist. Eine hohe dienstliche Belastung drückt sich nun einmal in bestimmten Dienstarten aus. Wir sehen gerade in dem Wechselschichtdienst eine solche Belastung.

Mit Blick auf diese Frage möchte ich einen weiteren Punkt nennen, nämlich dass immer mehr Bedienstete, also Fachleute, aus dem Polizeidienst gern länger dienen wollen und es auch können, weil sie in bestimmten Fachdiensten arbeiten. An dieser Stelle denken wir darüber nach, dies vielleicht sogar gesetzlich festzuschreiben. Es ist zudem eine reizvolle Möglichkeit, Herr Minister.

Wir haben im Moment einen akuten Personalmangel bei der Polizei. Die Leute wollen nicht 100 Jahre länger arbeiten, sondern sie wollen zwei oder drei Jahre länger arbeiten. Diese zwei bzw. drei Jahre sind genau der Zeitraum, den Sie brauchen, um die Mangelsituation, die vorherrscht, bis die Auszubildenden eingesetzt werden können, zu beseitigen.

Aus diesem Grunde sind wir der Auffassung, dass das Land an dieser Stelle deutlich großzügiger auf die Bediensteten zugehen muss. An dieser Stelle sehen wir die Notwendigkeit, die Verlängerung der Dienstzeit gesetzlich mit einer Regelung zu versehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir bitten darum, dass dieser Gesetzentwurf in den Ausschüssen für Finanzen, für Inneres und Sport und für Bildung und Kultur behandelt wird.

Herr Minister, Ihnen ist sicherlich nicht entgangen, dass in der Drs. 7/261 ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zu einem sachgleichen Thema vorliegt, nämlich zum Besoldungsrecht, und zwar für die sogenannten Ein-Fach-Lehrer.

Wir würden gern hierzu eine Regelung in dieses Gesetz aufnehmen. Über diese beiden Gesetzentwürfe muss dann wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beraten werden. Dies muss man dann in dem Fachausschuss machen.

Wir finden, es ist ein Skandal, dass es immer noch Lehrkräfte gibt - dafür gibt es keine wirkliche innere Begründung -, die niedriger besoldet werden. Sie werden mit A 12 besoldet, weil sie nur ein Fach studiert haben, allerdings geben sie den gleichen Unterricht, und sie geben ihn in diesem einen Fach mit der gleichen Qualifikation. Dies wollen wir gern dazu aufrufen und wollen diesen Gesetzentwurf ebenfalls beraten. Deswegen

sehen wir die Notwendigkeit, diesen Ausschuss daran zu beteiligen.

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist bereits überschritten.

Frau Präsidentin! Ich komme damit zum Schluss. Der Gesetzentwurf findet an vielen Stellen unsere Zustimmung. An vielen Stellen müssen wir darüber noch reden. Es macht in diesem Fall Sinn, eine Anhörung durchzuführen. Wir fordern die Abtrennung des Besoldungsrechtes von den übrigen Regelungen im Gesetzgebungsverfahren, damit für die Bediensteten schnell Rechtssicherheit geschaffen werden kann und die anderen Fragen mit der notwendigen Sorgfalt behandelt werden können. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abg. Knöchel. Es gibt keine Anfragen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Meister. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aus dem Koalitionsvertrag ergeben sich Änderungsbedarfe im öffentlichen Dienstrecht des Landes. Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl von Änderungen vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet von den Betroffenen zum Teil wahrscheinlich eher skeptisch betrachtete Punkte, wie die Übertragung der Altersgrenzen aus dem allgemeinen Rentenrecht in das Beamten- und Richterrecht des Landes.

Viele andere Punkte enthalten jedoch Besserstellungen, so auch die Wiedereinführung der Jahressonderzahlung, also des Weihnachtsgeldes. Das war schon wiederholt Thema. Das Weihnachtsgeld wurde im Jahr 2005 abgeschafft. Jetzt hat man in den Anhörungen, die nach dem Gesetz

vorgeschrieben sind, gesehen, dass die Höhe, die wir vorschlagen, also die 400 € bzw. 600 €, nicht auf ungeteilte Begeisterung stoßen. Ich kann das nachvollziehen. Man muss dies als Einstieg in die Wiedereinführung der Jahressonderzahlung verstehen. 12 Millionen € kostet auch das; der Minister hat darauf hingewiesen.

Wir wollen einen attraktiveren öffentlichen Dienst. Dazu gehört auch diese entsprechende Regelung, aber es ist ein Prozess.

Da sich dieser Gesetzentwurf in erster Lesung im Haus befindet, ist mit dem Abschluss der zweiten Lesung in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. Daher wird der Finanzausschuss im Vorgriff auf dieses Gesetz in seiner Sitzung im Oktober die Gelder der Jahressonderzahlung per Beschluss zur Auszahlung bringen; zumindest ist das die Hoffnung und es ist ein bisschen so vorbesprochen, dass wir das so machen wollen, damit nämlich die diesjährige Jahressonderzahlung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, an unsere Beamtinnen und Beamten fließen kann.

Ebenso koalitionär vereinbart, wird die von den Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst beschlossene lineare Erhöhung zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes mit diesen Änderungen der dienstrechtlichen Vorschriften umgesetzt. Das war in der Vergangenheit bei Weitem keine Selbstverständlichkeit. An dieser Stelle betreten wir als Koalition Neuland.

Das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst vom Februar 2017 wird damit auf den Besoldungsbereich übertragen. Die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter erhalten rückwirkend ab 1. Januar 2017 eine Besoldungserhöhung von 2 %, mindestens 75 €, sowie eine weitere Erhöhung zum Stichtag 1. August 2018 um 2,35 %.

Auch die ca. 8 500 Versorgungsempfänger profitieren von dieser Regelung genauso wie die 600 Beamtinnen und Beamten, die sich gegenwärtig in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit befinden.

In den Artikeln 1 bis 10 beschäftigt sich der vorliegende Gesetzentwurf mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres im Beamten- und Richterrecht. Im Sinne einer Gleichbehandlung folgen wir damit der geänderten Regelaltersgrenze im SGB IV der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung. Beschlossen ist dafür ein Übergangszeitraum in Zweimonatsschritten, bis die endgültige Anhebung der Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte erreicht ist.

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass es besondere neue Altersgrenzen für den Polizeivollzugs

dienst, für die Feuerwehr und den Justizvollzugsdienst geben soll. Meine Vorredner sind darauf eingegangen. Es gibt unterschiedliche Diskussionen darüber, was man sich vorstellen kann. Das werden wir in den Ausschüssen sehen.

Wir finden im Weiteren Regelungen zur Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand die letzte aller Möglichkeiten ist. Auch die Pflege bzw. Kinderbetreuung wird mit Regelungen zur Beurlaubungs- und Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen und Beamten bei Eintritt eines Pflegefalls bzw. zur Kinderbetreuung geregelt. Vorbild ist das Pflegezeitgesetz, welches sich zum Teil inhaltlich im Beamtenrecht des Landes wiederfindet.

Besonders erfreulich, weil es einen Bereich regelt, der eine besondere Bedeutung hat, ist tatsächlich - der Minister ist darauf eingegangen - die Übernahme von Schmerzensgeldzahlungen, wenn Beamtinnen und Beamte verletzt sind. Das ist, glaube ich, ein wesentlicher Punkt. Er betrifft insbesondere die Polizeibeamten, die natürlich in besondere Weise gefährdet sind, Verletzungen zu erleiden. An dieser Stelle haben wir neue Regelungen vorgesehen, die in die richtige Richtung gehen.

Der Koalitionsvertrag sieht zudem im Schulbereich Besserstellungen vor. Dazu werden Schulleiter und ihre Stellvertreter an Grundschulen aktuell mit der Besoldungsgruppe A 12 plus Amtszulage vergütet. Mit dem Gesetzentwurf werden sie künftig in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet.

Die Einstiegsämter für die Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach DDR-Recht an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Förderschulen werden gestrichen. Die Betroffenen werden von der Besoldungsgruppe A 12 in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet.