Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

Frau Ministerin, antworten Sie bitte.

Ich habe mit Ja geantwortet.

(Dagmar Zoschke, DIE LINKE: Es war ein eindeutiges Ja!)

Entschuldigung! Dann danke ich der Frau Ministerin für die Ausführungen.

Wir kommen zu

Frage 2 Unterrichtsausfall in der Südstadt Grundschule Halle

Fragesteller ist der Abg. Swen Knöchel von der Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Laut Berichten von Eltern gibt es an der Südstadt-Grundschule in Halle seit mehreren Wochen massiven Unterrichtsausfall. In einem Schreiben der Schule an die Eltern heißt es, man könne aufgrund der personellen Probleme nur noch nach einem Notfallplan arbeiten. Musikunterricht würde im kompletten Schuljahr ausfallen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ursachen liegen den massiven perso

nellen Problemen an der Grundschule Südstadt Halle zugrunde?

2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die

Situation an der Südstadt-Grundschule zügig zu verbessern?

Ich danke dem Abg. Herrn Knöchel für die Ausführungen. - Für die Landesregierung spricht Minister Marco Tullner. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! - Ist das mein Wasser hier? Ich glaube.

(Minister Marco Tullner greift nach dem Wasserglas auf dem Rednerpult - Heiterkeit bei allen Fraktionen - Dr. Katja Pähle, SPD: Jetzt schon!)

Gut. Ich beantworte die Frage des Abg. Swen Knöchel namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Die Grundschule Südstadt Halle ist laut jüngstem Datenmonitoring mit 95 % versorgt, was einem Defizit von 23 Wochenstunden entspricht. Eine Lehrkraft hatte die Verlängerung der Inanspruchnahme ihrer Elternzeit bis weit über das laufende Schuljahr hinaus angekündigt, sodass nach einer anderen Lösung gesucht werden musste. Für den Monat August bestand ein unerwartet hoher Bedarf an Vertretungsreserven, der trotz Ausschöpfung des schulorganisatorischen Instrumentariums zu besagten personellen Problemen führte.

Es ist festzuhalten, dass es sich um einen Einzelfall handelt; denn die überwiegende Mehrheit der Grundschule der Stadt Halle zeigte für den Monat August sogar eine überaus geringe Ausfallquote von weniger als 1 %. Der Mittelwert aller Grundschulen in Halle liegt bei 1,8 %.

Zu 2: Für die Erteilung des Musikunterrichts konnte im Rahmen einer befristeten Stellenausschreibung eine Lehrkraft gewonnen werden, die ihren Dienst am 16. Oktober aufnehmen wird. Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt wird der Schule eine weitere Lehrkraft in vollem Stundenumfang für die Erteilung des Unterrichts in den Fächern Deutsch und Mathematik befristet zur Verfügung stehen, während für die inklusive Förderung eine Zuführung im Umfang von zwölf Wochenstunden auf Abordnungsbasis vorgesehen ist.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Gut, dass ich gefragt habe!)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Minister Tullner für die Ausführungen.

Wir kommen zu

Frage 3 Unterrichtsausfall in der Grundschule „Wolfgang Borchert“

Fragestellerin ist die Abg. Frau Henriette Quade von der Fraktion DIE LINKE. Frau Quade, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Den Eltern der Schüler der Grundschule „Wolfgang Borchert“ in Halle wurde mitgeteilt, dass aufgrund einer generellen Unterversorgung mit Unterrichtsstunden kein regulärer Unter

richt erteilt werden könne. Ihnen wurde schriftlich angeraten, ihre Kinder bis auf Widerruf zu Hause zu betreuen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ursachen liegen den personellen Pro

blemen an der Grundschule Wolfgang Borchert zugrunde?

2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den

massiven Lehrermangel an der Grundschule Wolfgang Borchert zu beheben?

Die Beantwortung erfolgt durch den Minister für Bildung Marco Tullner. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Es ist immer noch mein Wasser, ja? Dann kann ich gleich noch einmal zugreifen.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Liebe Kollegin Quade, ich beantworte Ihre Kleine Anfrage wie folgt.

Zu 1: Der Sachstand, dass die Schulleitung einen Elternbrief aufgesetzt und die Betreuung der Schülerinnen und Schüler bis auf Widerruf zu Hause angeraten hat, wird seitens des Ministeriums kritisch bewertet. Ein solches Verhalten widerspricht dem Bildungsauftrag gemäß § 1 des Schulgesetzes.

Ich will an dieser Stelle aber ausdrücklich hinzufügen, dass die Kollegin dies vielleicht etwas unglücklich formuliert hat. Deswegen auch unsere kritische Betrachtungsweise. Aber es ist natürlich so, dass wir bemüht sind, diese klarstellenden - -

(Henriette Quade, DIE LINKE: Ich? Ich habe es unglücklich formuliert?)

- Entschuldigung, das war jetzt nonverbal. Das müssen wir noch üben. - Wir sind also bemüht, die sprachliche Hilfestellung so zu leisten, dass an dieser Stelle nicht ein falscher Eindruck entsteht; denn dies würde dem § 1 des Schulgesetzes entgegenstehen. Hierzu hat es unmittelbar eine Auswertung durch das Landesschulamt und durch die Schulleitung gegeben.

Die Grundschule „Wolfgang Borchert“ ist laut jüngstem Datenmonitoring mit 94,5 % versorgt, was einem Defizit von 20 Wochenstunden entspricht. Eine Lehrkraft sollte ursprünglich am 4. Oktober 2017 ihren Dienst wieder antreten, hat aber zwischenzeitlich die Verlängerung der Inanspruchnahme ihrer Elternzeit bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres angekündigt.

Zu 2: Für die Gewährleistung einer auskömmlichen Unterrichtsversorgung wurde im Rahmen der aktuellen Stellenausschreibung, für die die Bewerbungsfrist am Freitag, also übermorgen,

endet, eine unbefristete Stelle - jetzt kommt ein Zahlenkonvolut - (17-5-GS-081Z-S) für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt an Grundschulen für die Fächer Deutsch oder Mathematik beliebig ausgeschrieben.

Herr Minister Tullner, es gibt zwei Fragen. - Frau Quade, Sie haben das Wort.

Herr Minister, jetzt interessiert mich doch noch einmal Ihre Antwort auf die Frage, was daran unglücklich formuliert war. Wie ließe sich denn eine Nichtversorgung mit Lehrern auf Empfehlung des Ministeriums besser oder glücklicher formulieren?

Herr Minister, Sie können antworten.

Das Problem an diesen konkreten Tagesbetrachtungen ist ja immer dieses: An einem konkreten Tag haben sich drei Kollegen krankgemeldet. Dadurch gab es ein akutes Problem. Wir haben dann gegengesteuert, und nach drei Tagen waren die ersten Kollegen wieder da, sodass diese Maßnahme an dieser Stelle auch gegriffen hat.

Wenn eine Direktorin dann vor dem Problem steht, dass sich drei Kollegen von heute auf morgen krankmelden, und einen Brief an die Eltern schreibt, in dem etwas steht, was mit § 1 des Schulgesetzes, wenn man sich die Regeln anschaut, nicht richtig in Übereinstimmung steht, dann will ich der Kollegin daraus keinen Vorwurf machen; denn sie hat schnell und zügig reagiert.

Ein kluger, juristisch findiger Mensch wird natürlich sagen, da habe die Kollegin aber etwas geschrieben, was § 1 des Schulgesetzes widerspreche. Deshalb wollten wir an dieser Stelle eine Hilfestellung geben, damit auf der einen Seite flexibel und adäquat reagiert werden kann, auf der anderen Seite aber nicht der Eindruck erweckt wird, wir würden das Schulgesetz brechen. Dazu hat es diese Auswertung gegeben. Das war aber kein Gespräch, bei dem eine Kommission anrückt und die arme Kollegin einen Kopf kürzer macht, sondern dies war wirklich im beratenden Sinne gemeint.

Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen, damit hier nicht der Eindruck entsteht, wir würden zusätzlich zu den Problemen, die wir eben manchmal haben, Furcht und Schrecken an den Schulen verbreiten.