Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

(Minister Marco Tullner: Oh!)

Herr Aldag, der Abg. Loth hat eine Frage. Würden Sie sie beantworten? - Herr Loth, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Kollege Aldag! Sie haben sich gerade dazu bekannt, dass die GRÜNEN in unserem Lande keine neuen Deponien der Klassen I und 0 zulassen wollen. Deshalb frage ich Sie: Wissen Sie, wie weit diese Beantragung der Deponien der Klas

sen I und 0 in Roitzsch ist bzw. ob der Antrag gestellt worden ist oder nicht? Einen Scoping-Termin, um das alles ein wenig vorzuplanen, hat es ja bereits gegeben.

Nach dem, was ich weiß, ist derzeit noch keine Genehmigung erteilt worden. Ich kann Ihnen leider nicht beantworten, wie weit das Verfahren gediehen ist, weil ich nicht genau weiß, ob die Genehmigung schon erteilt ist. Diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

Herr Aldag, es gibt keine weiteren Fragen. Ich danke Ihnen für die Ausführungen. - Für die AfDFraktion erteile ich abschließend dem Abg. Olenicak das Wort. - Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe jetzt keine 15 Minuten Redezeit mehr; das wird den einen oder anderen sicherlich erfreuen.

Eine wichtige Frage ist, um auf die Frage von Herrn Loth zurückzukommen, wie die Kommune diesen ordnungsgemäßen Antrag ablehnen kann, wenn der Antrag für eine Deponie der Klassen I und 0 gestellt ist. Das ist doch die Frage. Wie schaffen wir es, den rechtlichen Rahmen so zu setzen, dass die Kommune sagen kann: Nein, wir möchten diese Deponien nicht, auch wenn sie korrekt beantragt sind. Diese Frage ist zu klären und sie ist extrem wichtig.

Ich will jetzt nicht weiter auf die Aussage eingehen, dass der Standort geeignet sei usw. Der Standort ist wahrscheinlich nicht geeignet. Dies wurde nicht näher beleuchtet, weil die natürliche geologische Barriere mit der Gesetzesänderung nicht mehr vorhanden sein muss. Damit hat sich das erübrigt.

Wir können heutzutage eine solche Deponie an jedem Standort eröffnen, weil wir die Vorgaben mit einer künstlichen Barriere herstellen können. Ich glaube, dass mit dieser Gesetzesänderung, die wahrscheinlich EU-Recht abbildet, unsere deutschen Standards verschlechtert worden sind und dass die Bürger schlechtergestellt worden sind. Das kann nicht in unserem Interesse sein.

Fazit: Ich habe die Hoffnung - das hat sich heute so ergeben -, dass wir diesbezüglich tatsächlich fraktionsübergreifend eine gemeinsame Lösung finden. Unsere grüne Umweltministerin - so stellt es sich mir jedenfalls dar - und die Politik der GRÜNEN insgesamt hätte ich mir grüner vorgestellt. Vielleicht ist sie doch mehr ideologisiert, als ich hoffte und dachte. Ich kann mir nur wünschen, dass Sie mithelfen, dieses Problem im Land zu

lösen, und dass wir vielleicht einmal ideologiefrei an die Sache herangehen. - Danke schön.

(Zustimmung bei der AfD)

Die Aussprache zur Großen Anfrage ist damit beendet und der Tagesordnungspunkt 9 abgeschlossen.

Wir kommen, wie bereits angekündigt, zum

Tagesordnungspunkt 11

Beratung

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 16. Sitzungsperiode des Landtages von SachsenAnhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 7/1904

Gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 7/1904 neun Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.

Ich rufe die

Frage 1 Verordnung zur Durchführung des Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskon

fliktgesetz

auf. Frau Abg. Zoschke, Sie haben das Wort.

Die Landesregierung erstattete zuletzt auf Anfrage meiner Fraktion im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration am 24. Mai 2017 Bericht über den Stand der Neufassung der Verordnung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Verordnung, wie im Mai 2017 geäußert,

mittlerweile geändert worden?

2. Haben Träger von Schwangerschaftskonflikt

beratungsstellen erhöhten Aufwand/erhöhte Kosten gemeldet und sind diese erstattet worden?

Ich danke für die Frage. - Für die Landesregierung antwortet Ministerin Frau Grimm-Benne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Frage

der Abg. Dagmar Zoschke für die Landesregierung wie folgt.

Zur ersten Frage. Es wurde ein Entwurf zur Änderung der besagten Verordnung erarbeitet, der sich derzeit noch immer in der Abstimmung befindet. Gleichwohl ist beabsichtigt, diese Verordnung rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten zu lassen.

Zur zweiten Frage. Es liegen von einzelnen Trägern bislang keine Meldungen für einen erhöhten finanziellen Aufwand vor. Genauso wie ich es in der Sozialausschusssitzung am 24. Mai 2017 angesprochen habe, gibt es keinen Träger, der seine erhöhten, unabweisbaren finanziellen Kosten mitgeteilt hat.

Allerdings hat sich die Liga der freien Wohlfahrtspflege als Vertreterin der Träger mit Schreiben vom 27. Juni 2017 an das Sozialministerium gewandt. In diesem Schreiben wurden für das erste Halbjahr 2017 erhöhte Personalkosten durch Tarifanpassungen sowie erhöhte Sachkosten global geltend gemacht. Eine Erstattung dieser Mehrkosten kann erst nach Anpassung der Pauschalen erfolgen.

Auch um dem Ansinnen der Liga so weit wie möglich nachzukommen, finden immer noch Gespräche zur konkreten Ausgestaltung einer möglichen Kostenerstattung zwischen der Liga und meinem Haus statt. Letztmalig war das am 24. August 2017der Fall.

Ich gehe davon aus - so ist es mir von der Arbeitsebene mitgeteilt worden -, dass immer noch eine angemessene Lösung für den Bereich rückwirkend zum 1. Juli 2017 gefunden werden kann.

Bei meinen Besuchen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ist mir mittlerweile aber deutlich geworden, dass bisher kein einzelner Träger seine erhöhten Kosten darstellen kann, weil er den Wirtschaftsplan immer mit dem Budget aufstellt, das sich aus den Pauschalen ergeben hat, sodass er eben keine Personalkostenerhöhung oder tarifliche Anpassung vornehmen konnte. Deswegen kann es auch nicht konkretisiert werden, weil es bisher kein erhöhter Bedarf ist. Mir ist kein Träger bekannt, der schon vor einer Erhöhung der Pauschalen seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend tariflich entlohnt und die Sachkosten angepasst hat.

Ich danke der Frau Ministerin. Es gibt zwei Nachfragen. Die erste ist von Frau Hohmann. - Frau Hohmann, ich erteile Ihnen das Wort.

Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Meine erste Frage ist: Woran hapert es, dass

die Abstimmung im Haus noch immer nicht abgeschlossen ist? Wir wissen seit Beginn der Haushaltsaufstellung bzw. seit der Verabschiedung des Haushaltsplans, dass die Pauschalen angehoben werden und die Verordnung geändert werden müssen. Deshalb meine Frage, woran es hapert.

Die zweite Frage, die ich hinterherschieben möchte, lautet: Wie gehen die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen damit um, wenn sie ihren Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 aufstellen? Können sie dann erhöhte Personalkosten veranschlagen, obwohl sie jetzt noch nichts haben, oder müssen sie das Ganze noch mit den alten Zahlen aus dem letzten Jahr machen?

Aufgrund der Anfrage im Rahmen der Fragestunde habe ich im Haus verfügt, dass wir die Verordnung jetzt schnell erarbeiten und in Kraft setzen. Die Arbeitsebene ist bisher davon ausgegangen, dass es noch eine Verständigung mit der Liga geben würde. Die sehe ich aus den Gründen, die ich vorhin dargestellt habe, nicht, weil die Liga das, was wir von ihr gefordert haben, dass nämlich die einzelnen Träger ihre tatsächlichen Kosten benennen, nicht darstellen kann. Dann hätten wir es als unabweisbar finanziert.

Deswegen werde ich, wie ich es in der Ausschusssitzung am 24. Mai 2017 zugesichert habe, die Verordnung rückwirkend zum 1. Juli 2017 umsetzen, damit jetzt auch wirklich für das Jahr 2018 geplant werden kann.

(Monika Hohmann, DIE LINKE: Der Wirt- schaftsplan mit den neuen Zahlen?)

- Ja, natürlich mit den neuen Zahlen. Die neuen Sätze sind dann über die Verordnung in Kraft gesetzt.

Frau Ministerin, Frau Abg. Zoschke hat noch eine Frage. - Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin, ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass wir uns beide darin einig waren, dass für gute Arbeit tatsächlich auch ein guter Lohn gezahlt wird, das heißt, dass auch im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung nach Tarif bezahlt werden muss.

Ich will deshalb einmal nachfragen: Wenn die Träger in der Lage sind, diese erhöhten Kosten für eine gute tarifliche Bezahlung nachzuweisen - das ist in der Schwangerschaftskonfliktberatung bisher nicht der Fall gewesen -, sind wir dann auch in der Lage, dieses zu begleichen?