Die Geheimhaltung dient im Gesellschaftsrecht nur der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, um sich mit einem Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu behaupten. Konkurrenz ist, wenn ich etwa an die Wasserbetriebe denke, vor Ort überhaupt nicht gegeben. Es bestehen lokale Monopole. Die Geheimhaltung dient damit lediglich der Verschleierung von Misswirtschaft und Kungelei sowie dem Schutz der dafür persönlich
Mitverantwortlichen. Wir dagegen wollen durch die hier beantragte Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes einer effektiven Kontrolle auch durch Ratsminderheiten gegenüber einer sinnlosen Geheimniskrämerei den Vorrang geben.
Wir haben dieses Problem nicht erfunden, sondern wir greifen hierbei Erkenntnisse aus der von uns beantragten Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ auf.
Ich habe dort in der 3. Sitzung namens der AfD einen gesetzlich verankerten Anspruch der Bürger auf Transparenz bei Gebührenkalkulation und Preisbildung gefordert. Wenn das aus gesellschaftsrechtlichen Gründen bei einer GmbH nicht möglich ist, dann ist aber bitte wenigstens eine lückenlose Kontrolle über die Gemeindevertreter gesetzlich zu verankern.
Gänzlich unverständlich wird die Geheimniskrämerei bei privatrechtlichen Betrieben, die 100-prozentige Tochtergesellschaften der Kommunen sind. Dort wird die Geheimhaltung vorgeschoben, um die Opposition in den Räten auszuschalten.
Unser Antrag auf Gesetzesänderung folgt der Erkenntnis, dass die Kontroll- und Weisungsrechte von Räten auch in den Satzungen der Kommunen festgelegt werden können. Leider ist das aber nur bei wenigen Satzungen der Fall.
Außerdem fehlt oft das, was die Experten Beteiligungsmanagement nennen. Dazu sorgt die Auswertung der wirtschaftlichen Informationen aus den Gesellschaften, eine Art Frühwarnsystem, dafür, ob sich das Unternehmen noch auf dem richtigen Weg befindet.
Auch das ist mit einer Kungelrunde der etablierten Kräfte in Räten und Verwaltungen nicht zu leisten. Deswegen reicht die Information von Fraktionen allein nicht aus; vielmehr muss jedes einzelne Ratsmitglied in die Lage versetzt werden, der Geschäftsleitung die richtigen Fragen zu stellen.
Ich habe bisher als häufigste privatrechtliche Rechtsform die GmbH im Blick gehabt. Spannend wird es besonders beim Blick auf die Aktiengesellschaft. Die Aufsichtsratsmitglieder der Aktiengesellschaft sind nicht per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet, sondern nur dann, wenn es gemäß §§ 394 und 395 des Aktiengesetzes eine rechtliche Ermächtigung zur Information der Gesellschafter gibt. Diese fehlt in unserem KVG bis jetzt und unser Antrag will dem abhelfen.
Dabei muss ich sagen, dass das nicht eine Erfindung von uns ist, sondern das von einem der Sachverständigen in der Enquete-Kommission vorgeschlagen worden ist. Das ist ein sehr sinn
Dass unser Antrag auch umsetzbar ist und die privatwirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinden nicht wegen Verrats von Betriebsgeheimnissen reihenweise Insolvenz beantragen müssen, beweist die Gemeindeordnung für NordrheinWestfalen. Dort finden Sie in § 113 Abs. 5 eine analoge Regelung, die wir in unserem Antrag vorgeschlagen haben. Dementsprechend haben wir unsere Ergänzung des § 131 Abs. 1 nachgebildet.
Wichtig ist - darauf kommt es an -: In NRW wurde eine Regelung gefunden, die der Information der Kommunen und der Abgeordneten den Vorrang vor der gesellschaftsrechtlich begründeten Geheimhaltung gibt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Noch kurz zu unserem Abstimmungsverhalten. Klar ist, wir haben einen sehr guten Antrag gestellt, dem Sie zustimmen könnten. Der Antrag hat nur ein Problem: Er kommt von der AfD.
Unser Antrag ist machbar. Er entspricht der Auffassung eines Sachverständigen, der das auch sehr gut begründet hat. Er müsste auch allen in Ihren Fraktionen bekannt sein.
- ich erinnere mich noch daran, dass Herr Haseloff heute Nachmittag in Richtung der CDU geschaut hat und André Poggenburg auf einem Ihrer Plätze gewildert hat -,
kann ich nur sagen: Es ist klar, Sie werden unserem Antrag nicht zustimmen. Aber Sie haben einen Alternativantrag gestellt, mit dem die Landesregierung gebeten werden soll, die Sache zu prüfen, sodass ich davon ausgehe, dass wir darauf in dem zuständigen Ausschuss noch einmal zu sprechen kommen.
Da ich die Sache nicht sehr verbissen sehe - Sie wissen, wie meine Mentalität aussieht -, sage ich zu unserem Abstimmungsverhalten, damit wir bei der Abstimmung nicht wieder einen Fehler machen, ganz deutlich:
Erstens. Wir stimmen natürlich dem weitaus besseren Antrag der AfD-Fraktion zu, der schon heute eine Lösung ermöglicht.
Zweitens. Wenn Sie diesen ablehnen, dann werden wir dem Alternativantrag zustimmen; denn wir gehen fest davon aus, dass Sie nicht so falsch liegen wollen und der AfD zusätzliche Argumente verschaffen, um ihr bei der nächsten Kommunalwahl noch höhere Wahlergebnisse zu ermöglichen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Ich sehe keine Nachfragen. Daher danke ich Herrn Farle für die Ausführungen. - In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Stahlknecht. Herr Minister Stahlknecht, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, ich fasse mich kurz. - Das Hohe Haus hat in der 11. Sitzung unter der Überschrift „Mehr Demokratie wagen“ einen Beschluss gefasst. Das war am 3. November. Bereits damals sind wir als Landesregierung darum gebeten worden, die Kontroll- und Informationsrechte kommunaler Mandatsrechte in Bezug auf kommunale Beteiligungen und Zweckverbände zu stärken.
Dieser Bitte kommen wir nach. Wir erarbeiten gerade eine Novelle zum Kommunalverfassungsgesetz, die den Landtag im Jahr 2018 erreichen wird. Darin werden auch die Fragen, die hier angesprochen wurden, von uns umgesetzt. Wir befinden uns in der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und werden höchstwahrscheinlich im Dezember, spätestens im Januar damit ins Kabinett gehen.
Daher bin ich für den Antrag der regierungstragenden Fraktionen, weil wir dann, wenn wir Ihrem Antrag zustimmen würden, mitten in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren ein zusätzliches Verfahren antizipieren würden. - Vielen Dank.
Ich danke Herrn Minister Stahlknecht für die Ausführungen. - Wir fahren fort. Für die SPD spricht die Abg. Frau Schindler. Frau Schindler, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon bezeichnend, wie die AfD-Fraktion die Entscheidungen des Hohen Hauses teilweise ignoriert. Wir haben, wie der Minister gerade ausgeführt hat, im vorigen Jahr einen Beschluss gefasst, in dem wir die Landesregierung bereits beauftragt haben, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Auch in der von Ihnen selbst eingesetzten Enquete-Kommission mussten wir erleben, dass die AfD-Fraktion noch vor der Sitzung, in der wir die Experten angehört haben, Entscheidungsvorschläge vorgelegt hatte. Ich betone: ohne die Experten vorher zu hören.
(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD, und von Sebastian Striegel, GRÜNE - André Poggenburg, AfD: Doch!)
und den jetzt vorgesehenen Abschlussbericht nicht abwarten. Wir sind derzeit dabei, den Abschlussbericht zu erstellen. Vielleicht hätte dann auch diese Regelung aufgenommen werden können, und zwar in Ihrem Sinne, aber nicht genau so, wie Sie sie vorgeschlagen haben.
Ich muss Sie an der Stelle enttäuschen; denn die Regelung, die Sie vorschlagen, ist falsch. Deshalb haben wir einen Alternativantrag vorgelegt. Es ist nämlich nicht so, wie Sie es sagen, dass dieses Recht auf Mitteilung, diese Berichtspflicht auf Antrag der Mitglieder im Rat durchgesetzt werden kann; vielmehr ist es ein Aktivrecht der Vertreter in den Aufsichtsräten. Nur von ihnen kann das wahrgenommen werden.
Die Lücke zwischen dem § 394 des Aktiengesetzes und unserer Kommunalverfassung, die Sie beschreiben, muss dadurch geschlossen werden, dass eine Möglichkeit zum Bericht gegeben wird. Aber es geht nicht, dass aktiv zur Berichterstattung aufgefordert wird. Und genau das haben wir vor.
Wir haben Herrn Tegtmeier vor 14 Tagen nochmals in unsere Fraktion eingeladen, haben mit ihm über diese Problematik diskutiert und diesen Vorschlag vorgelegt. Daraus ergab sich, dass Ihr Vorschlag falsch ist. Deshalb haben wir gesagt, wir beauftragen die Landesregierung, einen Ge