Es gibt keine Nachfragen. Dann danke ich Frau Schindler für die Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Buchheim. Frau Buchheim, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt heute ein Antrag vor, der nur in zwei Punkten das Kommunalverfassungsgesetz ändern will. Mit ihrem Antrag platzt die Antragstellerin in den laufenden Diskussionsprozess hinsichtlich möglicher und nötiger Änderungen dieses Gesetzes hinein, obwohl in der Sache kein Zeitdruck besteht. Offensichtlich beabsichtigt die AfD-Fraktion, uns zukünftig mit fortlaufenden Anträgen zum Kommunalverfassungsgesetz zu beschäftigen, anstatt hier anständige Arbeit abzuliefern und einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen.
dass er aus der Enquete-Kommission Ausführungen der Sachverständigen aufgegriffen und diese hier einfach mal so als Antrag eingebracht hat.
Dann frage ich mich wirklich, wie Sie die Arbeit der Enquete-Kommission fortsetzen wollen, wenn Sie hier fortlaufend irgendwelche Anträge einbringen werden.
Wie der Innenminister schon ausgeführt hat, ist der Landtagsbeschluss „Mehr Demokratie wagen“ derzeit noch durch die Landesregierung umzusetzen. Im Herbst ist im Ausschuss für Inneres und Sport sowie im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung über Untersuchungsergebnisse zu unterrichten.
Nötige kommunalverfassungsrechtliche Änderungen waren zugleich der zentrale Gegenstand der Fachgespräche in der Enquete-Kommission „Stär
kung der Demokratie“, deren Bericht bis zum 1. Dezember 2017 fertiggestellt und im Anschluss im Landtag diskutiert werden wird. Der Prozess zur Reform des Kommunalverfassungsgesetzes ist also noch in vollem Gange.
Nach der Auffassung der Fraktion DIE LINKE ist das Kommunalverfassungsgesetz an vielen Stellen weiterzuentwickeln. Nötige Veränderungen sollen in einem Zug vorgenommen werden. Dies erfordert die Vorlage eines Gesetzentwurfes, an dem unsere Fraktion schon seit geraumer Zeit arbeitet. Wir lehnen deshalb den Antrag in der Drs. 7/1860 ab.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen deckt sich mit unserem Ansatz und ist deutlich wirkungsvoller als der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion. Wir stimmen diesem deshalb zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt keine Nachfragen. Ich danke Frau Buchheim für die Ausführungen. - Für die GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Danke schön. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag thematisiert die Situation von Aufsichtsratsmitgliedern in kommunalen Unternehmen. Für sie besteht die Problematik, dass sie einerseits im Aufsichtsrat Informationen erhalten, die ihren Wert zum Teil aber erst dann entfalten, wenn sie der Kommune auch mitgeteilt werden können, andererseits bestehen gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflichten.
Tatsächlich erlebe ich im kommunalen Bereich recht häufig, wie kommunale Aufsichtsräte unsicher und geheimnisvoll raunend gegenüber ihren Kommunen Bericht aus dem Aufsichtsrat erstatten. Wir haben in § 394 des Aktiengesetzes und in § 52 Abs. 1 des GmbH-Gesetzes entsprechende Regelungen, die die zulässige Berichterstattung aus diesem Gremium heraus regeln.
Allerdings, um die Rechtslage klarzustellen und den Mandatsträgerrinnen und -trägern Rechtssicherheit zu geben, steht eine klarstellende und klärende Regelung zu dieser Thematik im KVG auch auf dem bündnisgrünen Wunschzettel für die anstehende Evaluierung des Kommunalverfassungsgesetzes.
das, woran wir jetzt alle arbeiten. Wir warten auf die Vorlage. Ich reise ständig durch die Gegend und sammele die Wünsche insbesondere von grünen Kommunalos in Bezug auf die Dinge ein, die wir tatsächlich ändern wollen.
Es macht daher keinen Sinn, uns monatlich mit Vorschlägen aus der Enquete-Kommission zu beglücken. Ich weiß nicht, ob Sie das vorhaben. Das alles müsste zusammengefasst werden und gehört dann in die entsprechende Gesetzesvorlage. Diese wird ja auch bald kommen; der Minister hat dazu bereits Konkreteres gesagt.
Wir haben aber die Situation, dass wir im Koalitionsvertrag festgelegt haben, bestimmte Dinge im KVG zu ändern. Diese müssen wir vor der nächsten Kommunalwahl ändern, beispielsweise mit Blick auf die Ortschaftsräte in Orten mit 300 Einwohnern. Das kommt auf jeden Fall im Jahr 2018; da gehört es hin. Insofern stimmen Sie bitte dem Alternativantrag zu. Dann kann man sich tatsächlich den inhaltlichen Problemen widmen. - Danke.
Ich danke Herrn Meister für die Ausführungen. Fragen gibt es, wie ich sehe, keine. - Wir fahren fort. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Szarata. Herr Szarata, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich den Antrag der AfD-Fraktion zum ersten Mal gelesen habe, konnte ich nur mit dem Kopf schütteln. Nicht unbedingt wegen des Inhaltes, wie bei so manch anderem Antrag, sondern weil die AfD nach über einem Jahr immer noch nicht die Funktionsweise des Parlamentes verstanden hat. Mittlerweile überholt sie sich sogar schon selbst.
Liebe AfD-Fraktion, in einer gerade auch von Ihnen immer wieder beschworenen Demokratie, die von Diskussionen, dem Austausch und dem daraus resultierenden bestmöglichen mehrheitsfähigen Ergebnis lebt,
kann Ihr kopfloses Vorpreschen nur Ablehnung oder, wie in diesem Fall, einen entschärften Alternativantrag zur Folge haben.
Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Nachdem man sich ja laut Aussage auf den Wahlplakaten mit Ihnen unser Land zurückholen kann,
hatte ich die Hoffnung, dass Sie wenigstens verstehen würden, wie man einen Antrag ins Parlament einbringt, der zumindest eine Chance hat, eine Mehrheit zu bekommen.
Wenn Ihre Kollegen im Bundestag genauso agieren wie Sie, dann - das muss ich Ihnen sagen - werden Sie Ihre Wähler enttäuschen;
denn so holt man sich nichts zurück, was, nebenbei gesagt, sowieso nicht verloren ist, solange eine Regierung nicht an der CDU vorbei gebildet werden kann,
Seit dem 1. März dieses Jahres beschäftigt sich die - ich erinnere nochmals daran - von Ihnen gewünschte Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ unter anderem mit diesem Thema, Herr Farle.
Darüber hinaus baten wir im Landtagsbeschluss „Mehr Demokratie wagen“ am 27. Oktober die Landesregierung darum, diesen Punkt bei der Novellierung mit zu betrachten und am Ende des ersten Quartals 2018, also bald, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.