Protokoll der Sitzung vom 29.09.2017

Weiterhin sollte im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr im Zusammenhang mit dem zweiten Antrag der LINKEN zum Wettbewerb „Barrierefreie Kommune“ erörtert werden, ob Barrierefreiheit in der Landesbauordnung verankert werden kann und inwieweit Barrierefreiheit schon jetzt in den entsprechenden Förderprogrammen - wie energetische und altersgerechte Sanierung - verankert ist.

Zu dem Wettbewerb bzw. zu dem Preis auf dem Weg zur barrierefreien Kommune möchte ich anmerken, dass wir das als gute Maßnahme ansehen, um ein Thema regelmäßig in die Öffentlichkeit zu tragen. Schaut man sich im Netz unter dem Stichwort „Barrierefreie Kommune“ um, dann stößt man schnell auf Zeitungsartikel, die über die Preisträger und ihre Projekte berichten und allgemein über Barrierefreiheit informieren.

Außerdem ist es zu begrüßen, dass die prämierten Kommunen mit dem Preisgeld ihre Projekte zur Barrierefreiheit besser umsetzen können, wie etwa die Stadt Güsten als Preisträgerin im Jahr 2015. Sie hatte ihr prämiertes Haus der Begegnung als barrierefreies Bildungs- und Familienzentrum einschließlich Tagespflege umgebaut und dafür ein Preisgeld von 150 000 € bekommen.

Eine Ausschussbefassung ist sinnvoll, um über die Zukunft des Preises und seine Attraktivität ab dem Jahr 2019 fachlich zu befinden. Herr Minister Webel hat ja auch ausgeführt, dass der Preis in den vergangenen Jahren nicht so nachgefragt wurde.

Die Leitfrage ist sicherlich: Was können wir als Land machen, um Barrierefreiheit in den Kommunen ideell und finanziell optimal zu fördern? - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Frederking. Es gibt keine Nachfragen. - Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Krull. Sie haben das Wort, Herr Krull.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit den beiden Anträgen der Fraktion DIE LINKE, die aus dem Fachgespräch vom 13. September 2017 resultieren. Deswegen gleich mein erster Einwurf: 13. September; die nächste Sitzung ist am 18. Oktober, Frau Zoschke. Wir hätten Ihnen als Koalitionsfraktionen vielleicht noch eine Verständigung dazu mitgeteilt. Aber offensichtlich bestand ein wenig Druck, die Anträge schon so früh zu stellen.

Bevor ich einige inhaltliche Ausführungen mache, möchte ich mich dem bereits hier mehrfach geäußerten Dankeschön anschließen, das wir als Abgeordnete den Ehrenamtlichen des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit aus meiner Sicht schulden.

Es ist schon beeindruckend, was hier durch ehrenamtlich Tätige, die teilweise selbst Betroffene sind, geleistet wird bzw. auch durch die Träger des Kompetenzzentrums. Und es freut mich umso mehr, dass dieses Dankeschön auf eine deutlich breitere Resonanz im Haus trifft als andere Dankesworte, die in dieser Plenumwoche hier in diesem Landtag gefallen sind.

Ich selbst kannte die Arbeit des Kompetenzzentrums bereits. Aber das bereits erläuterte Fachgespräch verschaffte mir natürlich noch einmal vertiefende Einblicke. Dabei wurden viele positive Tatsachen deutlich, aber auch einige Punkte, die noch einmal deutlich machen, wie wichtig die Arbeit dieses Kompetenzzentrums ist, zum Beispiel, dass das Kompetenzzentrum einer Kommune erst einmal die betreffenden DIN-Vorschriften zum Thema Barrierefreiheit zur Verfügung stellen musste, weil diese dort nicht vorhanden waren. Dies macht deutlich: Auch auf kommunaler Ebene besteht hier noch erheblicher Nachholbedarf bzw. ein Informationsbedürfnis.

Doch nun zu den einzelnen Anträgen. Zuerst zum Antrag mit dem Titel „Barrierefreiheit in SachsenAnhalt weiter voranbringen - Wettbewerb auf dem Weg zu barrierefreien Kommunen neu gestalten“.

Hier fordert der Antragsteller, dass der Wettbewerb wiederbelebt werden soll. Dazu werden in drei Beschlusspunkten konkrete Rahmenbedingungen vorgeschlagen.

Dann taucht in der Begründung des Antrags neben dem Wettbewerb das schon mehrfach erwähnte Programm aus Sachsen auf. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll gewesen, diesen Vorschlag in den Antragstext aufzunehmen; denn das geschilderte Beispielprogramm scheint mir zumindest prüfenswert zu sein. Man sollte also prüfen, ob es auch in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden kann. Über die Gründe, warum der Wettbewerb in Sachsen-Anhalt zurzeit nicht durchgeführt wird, hat der Minister bereits ausführlich gesprochen.

Der zweite Antrag mit dem Titel „Schaffung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit in SachsenAnhalt“ ist ebenfalls ein Ergebnis des entsprechenden Fachgesprächs. Bei diesem Gespräch wurde deutlich, dass die bisherige ehrenamtliche Struktur an ihre Grenzen gestoßen ist. So wurde ein wesentlicher Teil der Projekte im Süden unseres Bundeslandes organisiert und realisiert, weil es logistisch und finanziell nur eingeschränkt möglich war, Projekte zum Beispiel auch mehr im nördlichen Landesteil durchzuführen.

Ich vermute, fehlende Ressourcen sind auch daran schuld, dass viele Kommunen in unserem Bundesland nicht einmal von der Existenz des Kompetenzzentrums wussten. So war dort zumindest der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zu entnehmen.

Sowohl in den Beiträgen des Allgemeinen Behindertenverbandes in Sachsen-Anhalt, des Landesbehindertenbeirates als auch von weiteren Anwesenden wurde die Forderung erhoben, die entsprechende Arbeit zu professionalisieren. Dazu gehört die Bildung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit analog zu der entsprechenden Einrichtung auf Bundesebene. Diese soll mit mindestens vier Personalstellen und mit entsprechendem Fachpersonal ausgestattet werden. Darüber hinaus soll sie eine Geschäftsstelle inklusive administrativer Unterstützung haben. Außerdem soll durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage abgesichert werden, dass Aufgaben, Kompetenzen und Rechte sichergestellt werden. Man kann dieses Anliegen sicherlich politisch unterschiedlich beurteilen.

Man darf aber die daraus resultierenden Folgewirkungen nicht unberücksichtigt lassen. Daher soll auch, wie es meine Kollegin Frau Dr. Späthe schon gesagt hat, eine entsprechende Überweisung in die Ausschüsse stattfinden, nämlich in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration. Dort können wir gern die inhaltliche Debatte weiterführen, auch über die Rah

menbedingungen, die wir als Land setzen müssen, damit die Arbeit fortgeführt werden kann; denn darüber, dass sie in einem bestimmten Rahmen fortgeführt werden muss, sind wir uns sicherlich alle hier in diesem Haus einig. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Krull. - Ist das eine Wortmeldung, Herr Schulenburg?

(Chris Schulenburg, CDU, winkt ab)

- Nein, das ist keine. - Jetzt hat Frau Zoschke noch einmal das Wort.

(Dagmar Zoschke, DIE LINKE, winkt ab)

- Frau Zoschke möchte auch nicht mehr sprechen.

(Heiterkeit - Dagmar Zoschke, DIE LINKE: Ich habe genug vernommen!)

- Sie hat genug gehört.

(Zuruf von der CDU)

Wir steigen somit in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe vernommen, dass beide Anträge in die Ausschüsse überwiesen werden sollen. Jetzt unterstützen Sie mich noch einmal. Ich habe es so verstanden, dass der Antrag zu Punkt a in der Drs. 7/1883 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen werden soll.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Nein, LEV! - Zurufe: LEV!)

- Also in den LEV zur Federführung

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ja!)

- okay - und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration.

Soll mit dem Antrag zu Punkt b genauso oder umgedreht verfahren werden?

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Umgedreht!)

- Okay. Dann werden wir mit dieser Maßgabe in die Abstimmung eintreten. Ich lasse somit jetzt über die Drs. 7/1883 abstimmen. Das ist der Antrag mit dem Titel „Barrierefreiheit in SachsenAnhalt weiter voranbringen - Wettbewerb auf dem Weg zur barrierefreien Kommune neu gestalten“.

Dieser Antrag soll zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der

Stimme? - Auch niemand. Somit ist dieses Begehren einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zum Antrag zu Punkt b in der Drs. 7/1884. Hier soll die Überweisung genau umgedreht geschehen. Das ist der Antrag mit dem Titel „Schaffung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt“. Dieser Antrag soll zur Federführung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen werden sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr.

Wer hiermit einverstanden ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Auch hier sehe ich Übereinstimmung in allen Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stim

me? - Auch niemand. Somit sind diese beiden Anträge überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 32 ist erledigt.

Schlussbemerkungen

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind am Ende der 16. Sitzungsperiode des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 17. Sitzungsperiode für den 26. und 27. Oktober 2017 ein und wünsche Ihnen allen ein angenehmes und hoffentlich sonniges Wochenende.

(Beifall - Zurufe: Bravo!)

Schluss der Sitzung: 15:03 Uhr.