Natürlich werden auch weiterhin Mittel im Rahmen der Städtebauförderung für die Stadtentwicklungskonzepte bereitgestellt, beispielsweise wenn Plätze oder Gebäude saniert werden sollen.
Herr Minister, ich gebe zu, dass Sie mich erst auf diese Frage gebracht haben. Wie groß ist Ihre Bereitschaft, bei unseren Nachbarn, beispielsweise beim Freistaat Sachsen, nachzufragen, wie das Projekt „Lieblingsplätze“ gestrickt ist, und es auch bei uns in Erwägung zu ziehen?
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keine weiteren Anfragen. - Somit kann Frau Dr. Späthe endlich ihren Redebeitrag halten. Sie steht schon eine ganze Weile. Ich denke aber, das liegt sicherlich daran, dass sie vielleicht gar nicht mehr sitzen kann. Die Signale habe ich zumindest so gedeutet. Sie können jetzt zum Rednerpult kommen. Sie sprechen für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Die Senioren im Parlament. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE stellt im Ergebnis des Fachgesprächs mit den Vertretern des Kompetenz
zentrums am 13. September im Sozialausschuss diesen Antrag. Der Antrag fordert, dass eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit, angesiedelt beim Behindertenbeauftragten und gut ausgestattet mit hauptamtlichem Personal, geschaffen werden soll. Dazu hat Frau Zoschke umfänglich ausgeführt und auch für die bisherige Arbeit des Kompetenzzentrums gedankt. Diesem Dank schließen wir uns vollumfänglich an.
Prinzipiell ist das eine gute Idee. Sie ist so gut, dass auch wir sie schon hatten, und zwar bereits bei der Erarbeitung des Koalitionsvertrages dieser Landesregierung. Dort heißt es auf der Seite 52 unter dem Punkt „Chancengleichheit“ - ich zitiere -:
„Der Wegweiser für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Wir werden diese weiterhin konsequent umsetzen. Partner für Maßnahmen zur Inklusion sind dabei die vielen Selbsthilfeorganisationen und Interessenvertretungen. Gemeinsam wollen wir das Prinzip ‚nichts über uns ohne uns‘ weiter stärken. Entsprechend werden wir den Landesaktionsplan ‚einfach machen‘ - unser Weg in eine inklusive Gesellschaft konsequent weiterführen und fortentwickeln.“
„Eine Voraussetzung für die Teilhabe ist der Abbau von Barrieren. Dazu soll eine Initiative ‚Barrierefreies Sachsen-Anhalt‘ gestartet werden. Grundlage ist der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.“
Genau das habe ich während des oben genannten Fachgesprächs wiederholt und angekündigt, nämlich dass wir in Vorbereitung der Haushaltsplanungen für das Jahr 2019 gemeinsam mit den Interessenverbänden und Betroffenen eine Konzeption für die Initiative erarbeiten. Dabei wollen wir auch prüfen, was für gute Ideen es in anderen Bundesländern gibt und welche Fehler anderer Sachsen-Anhalt vielleicht nicht wiederholen muss. Damit gehen wir eine Forderung an, die auch der Landesbehindertenbeirat erhoben hat, in dem ich ebenfalls mitarbeite. Aber das alles wissen Sie selbst, liebe Frau Zoschke. Insofern hält sich das Verständnis für den Antrag bei mir in der Tat in Grenzen.
In den nächsten Monaten wird es dazu ausführliche Gespräche und Beratungen geben, weshalb ich um Überweisung des Antrags zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr bitte.
Auf Ihren ersten Antrag will ich ebenfalls noch ganz kurz eingehen. Der Wettbewerb „Barrierefreie Kommune“ fand erstmals im Jahr 2003 und letztmals im Jahr 2015 statt. Die Preisträger der letzten Auflage waren Güsten, Klötze und Osterburg, die Lutherstadt Wittenberg sowie Schönebeck. Nach dieser Zeit und einer ganzen Reihe verschiedener und mehrfacher Preisträger, wie zum Beispiel Wittenberg oder Klötze, quer durch unser Bundesland, gehört dieser Wettbewerb erst einmal auf den Prüfstand. Der Minister hat dies gesagt.
Einzelne Projekte in der Gemeinde zu prämiieren und die Umsetzung mit Fördermitteln zu unterstützen, ist eine gute Sache, hilft aber allen, die von Barrierefreiheit profitieren, manchmal nur wenig. Denn wenn ein barrierefreier Bahnhof mit speziellen Fußwegen für Menschen mit Sehbehinderungen in einer Insel der Glückseligen steht und in der Stadt das Leitsystem am nächsten Parkplatz oder der nächsten Kreuzung zu Ende ist, dann hat das eben wenig Sinn.
Wir wollen daher diesen Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überweisen. Dann kann das Fachministerium über die bisherigen Erfahrungen berichten und Anregungen - wie zum Beispiel von Ihnen - prüfen. Wir möchten, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration mitberatend tätig wird, damit dieser Antrag und der Wettbewerb in die Initiative „Barrierefreies SachsenAnhalt“ einfließen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. Es gibt eine Wortmeldung von Frau Hohmann. Möchten Sie sie beantworten? - Ja. Frau Hohmann, bitte.
Frau Dr. Späthe, Sie wissen ja, ich schätze Sie sehr. Sie wissen auch, dass es in der letzten Sitzung des Sozialausschusses, nachdem wir den Selbstbefassungsantrag gerade auch zu dem Fachgespräch gestellt hatten, eine Art - so kam es jedenfalls mir vor - Hilfslosigkeit seitens der Koalition gab, wie wir mit dem Selbstbefassungsantrag und dem ganzen Thema weiter umgehen. Dazu hörten wir von Ihrer Seite überhaupt nichts. Daraufhin habe ich gesagt - Sie werden sich sicherlich erinnern -, dass, wenn Sie nichts machen, zumindest ich genau weiß, was wir machen, damit wir bei diesem Thema wirklich weiterkommen.
Die Staatssekretärin hatte auch erwähnt, sie müsse bis zum Frühjahr nächsten Jahres etwas haben, damit sie es in die Haushaltsberatungen einbringen kann. Deshalb haben wir jetzt diese Anträge gestellt. Wenn wir darauf warten, bis Sie
Ihren Koalitionsvertrag umsetzen, dann können wir natürlich länger warten. Sie haben beispielsweise nicht so klar gesagt, dass Sie das so machen möchten. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht. Ich wollte das nur zur Klarstellung sagen.
Ich denke, ich habe das so gesagt, dass wir das Jahr 2018 nutzen müssen, damit wir in den Beratungen für das Haushaltsjahr 2019 genau wissen, was wo an welcher Stelle eingebracht werden muss. Wir können gern auf das Protokoll warten. Aber eines ist klar: Dies ist Bestandteil des Koalitionsvertrags. Damit haben Sie uns quasi aufgefordert, den Vertrag weiter umzusetzen. Das machen wir mit ganzer Kraft. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. Es gibt keine weiteren Anfragen. - Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Mittelstädt. Sie haben das Wort. Bitte.
Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Anträgen, die sich in a) und b) gliedern, beziehen wir wie folgt Stellung:
Im Wesentlichen geht es ja darum, wie es der Herr Minister bereits gesagt hat, den Wettbewerb auf dem Weg zu barrierefreien Kommunen, der eingestellt wurde, weiterzuführen und - unter b) - zusätzliche Planstellen vorzusehen.
Ohne Zweifel ist es wichtig und unbedingt erforderlich, Bürgerinnen und Bürgern für ihre aufopferungsvolle ehrenamtliche Arbeit zu danken. Es ist eine großartige Sache, wenn Menschen in ihrer Freizeit für bedürftige und kranke Menschen ehrenamtliche Arbeit erbringen.
Vielleicht sollten wir im Parlament mit Nachdruck die zukünftige Bundesregierung dazu auffordern, die Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, durch Zusatzpunkte bei der Rentenbewertung zu belohnen. Dies würde auch zu einer Nachhaltigkeit der Anerkennung dieser Bürgerinnen und Bürger führen. Dies gilt übrigens auch für andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Ich denke dabei auch an den Sport, worüber wir heute viel diskutiert haben.
Den Wettbewerb auf dem Weg zu barrierefreien Kommunen weiterzuführen, sehen wir nicht als sinnvoll an. Herr Minister Webel hat schon ausführlich berichtet, warum der Wettbewerb eingestellt wurde. Auch ich bin der Auffassung: Die
Organisation solcher Wettbewerbe erfordert eine große Anstrengung, bedarf eines riesigen Zeitaufwands und bringt außer Bürokratie kaum Nutzeffekte. Diese Kraft sollten wir besser dazu nutzen, um direkte Maßnahmen in den Kommunen und Städten zur Schaffung von Barrierefreiheit umzusetzen.
Der Oberbürgermeister von Magdeburg hat in einer Fachtagung einmal zum Ausdruck gebracht, er brauche ca. 60 Millionen €, um ein barrierefreies Magdeburg zu schaffen. Wenn wir davon ausgehen, dass eine Straßenbahnhaltestelle ca. 1 Million € kostet, dann können wir erahnen, welcher Kraftaufwand notwendig ist. Geben wir dem Oberbürgermeister dieses Geld, so bin ich überzeugt, Magdeburg ist in ein paar Jahren barrierefrei, auch ohne Wettbewerb.
Daran, wie Wettbewerbe schon gelaufen sind - ich bin ja ein Kind der DDR -, werden sich viele erinnern: Es ging im Kreis. Jeden hat es einmal erwischt. Wer den spitzen Bleistift hatte, den hat es zweimal erwischt. Dann hat er zweimal eine Auszeichnung erhalten. Deswegen bin ich aus der alten Geschichte heraus etwas negativ zu solchen Wettbewerben eingestellt.
Niemand hat etwas dagegen, wenn der Landesbehindertenbeirat in Entscheidungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zu barrierefreien Kommunen einbezogen wird. Das sollte auch die Aufgabe dieses Beirats sein.
Die Schaffung einer Landesfachstelle - ich betone das Wort „Fach“; der Minister hat dazu gesagt, hierfür seien auch Fachleute notwendig - kann von uns nicht nachvollzogen werden. Mit einer Planstelle wäre es nicht getan. Wie üblich, würde sich auch hier bald ein ganzer Stab herausbilden. Die dabei entstehenden Kosten sollten besser in konkreten Maßnahmen eingesetzt werden.
Den Forderungen für ein beschleunigtes barrierefreies Bauen in unseren Kommunen und Städten wird vollumfänglich zugestimmt. Aber wir wissen auch, dass jeder Euro nur einmal zu verteilen ist. Wenn wir diesen Euro für andere Zwecke stärker verteilen, dann werden wir beim barrierefreien Bauen über längere Jahre hinweg Verzögerungen haben.
Wir fordern ebenfalls die Landesregierung dazu auf, mehr finanzielle Mittel für das Land SachsenAnhalt in Bezug auf Barrierefreiheit zur Verfügung zu stellen.
Noch etwas zu der Fachkompetenz dieser Planstelle: Fachkompetenz ist da vorhanden, wo barrierefreies Bauen umgesetzt wird. Hierzu stehen doch genügend Architekten, Planer, Bauämter und Ministerien zur Verfügung. Diesen kompetenten Fachleuten noch einen kompetenteren Fachmann zur Seite zu stellen, dient nicht der Be
schleunigung von solchen Baumaßnahmen, sondern führt nur zu unnötigen Kostensteigerungen. Der Minister hat in dieser Frage ähnlich argumentiert. Ich kann dem nur voll zustimmen. Fachleute sind nun einmal unsere Architekten, Planer und Bauleute.
Die AfD-Fraktion sieht diesen Antrag kritisch. Sie würde aber zustimmen, wenn der Antrag in den zuständigen Fachausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen wird. - Danke.
Vielen Dank, Herr Mittelstädt. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Somit kommen wir zur nächsten Debattenrednerin. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Frederking. Sie haben das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Punkt 1 des Antrags zur Landesfachstelle können wir als grüne Landtagsfraktion voll und ganz unterstützen. Die ausschließlich ehrenamtliche Arbeit des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit verdient großen Dank.
Das Engagement und die Einsatzbereitschaft der dortigen Mitarbeitenden sind alles andere als selbstverständlich. Sie machen eine exzellente fachliche Arbeit mit Beratungen zu baulichen Aspekten bei Gebäuden und zu Ausstattungen, wie zum Beispiel im ÖPNV, und sie führen Schulungen durch. Zudem ist die Arbeit höchst anspruchsvoll. Das Verstehen von Bauzeichnungen setzt erheblichen Sachverstand voraus.
So wertvoll diese Arbeit ist, so sehr können wir nachvollziehen, dass unter den gegebenen Bedingungen die Beteiligten nächstes Jahr ihr Engagement einstellen werden, wie es in dem Fachgespräch im Sozialausschuss im September zu hören war. Zu groß ist die Beanspruchung. Zu umfangreich sind gerade die langfristigen Beratungsprojekte.
Durch das Fachgespräch ist deutlich geworden, dass die derzeitige Struktur für die Ehrenamtlichen inzwischen unzumutbar geworden ist und nicht mehr so bleiben kann.
Im Zusammenhang mit dem Haushalt 2019 stellt sich die Frage, ob entweder ein hauptamtliches Kompetenzzentrum ermöglicht wird, wofür meine Fraktion durchaus offen ist, oder ob wir die finanzielle Landesunterstützung gänzlich aufgeben und andere Wege finden, damit Barrierefreiheit ge
Fakt ist: Wir brauchen hauptamtliche Kompetenzen, die zur Barrierefreiheit umfassend informieren, beraten, umsetzen und auch Multiplikatoren weiterbilden. Barrierefreiheit ist eine Querschnittsaufgabe und betrifft alle Lebensbereiche, seien es Sportvereine, regionale Verkehrsbetriebe, Wahllokale, Arztpraxen oder Krankenhäuser, Museen, Tourismusverbände etc.
Ob mit oder ohne hauptamtlichem Kompetenzzentrum ist auch die öffentliche Verwaltung gefragt. Gerade Bauämter müssen die Kompetenz haben und die Verantwortung wahrnehmen, Barrierefreiheit zum einen stets mitzudenken und zum anderen auch praktisch umzusetzen. Wir müssen dahin kommen, dass Bauämter Barrierefreiheit ebenso kontrollieren wie Statik, Brandschutz oder Fluchtwege. Das könnte zum Beispiel mit einem Erlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr beginnen, der Mitarbeitende der Bauämter zu entsprechenden Schulungen verpflichtet.