Die Landesregierung hat in der Fünfminutendebatte, die nun folgt, angekündigt, auf einen Redebeitrag zu verzichten. - Offensichtlich bleibt das auch so. Dann spricht für die SPD-Fraktion als Erster der Abg. Herr Hövelmann. Bitte sehr.
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich für die SPD zunächst feststellen: Parteien wirken nach unserem Grundgesetz und unserer Rechtsordnung an der Willensbildung des Volkes mit. Sie erfüllen damit eine unverzichtbare Aufgabe zur Funktionsfähigkeit unseres demokratischen Gemeinwesens. Wenn Personen oder Unternehmen Parteien bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe durch Spenden unterstützen, dann ist das ausdrücklich zu begrüßen. Hierzu bedarf es klarer Regeln. Politik darf nicht käuflich sein, nicht einmal im Anschein.
Ich möchte auf die drei Punkte des Antrags der Fraktion DIE LINKE im Einzelnen eingehen, weil sie von sehr unterschiedlicher Qualität sind und weil sie meine Fraktion auch unterschiedlich beurteilt.
In Punkt 1 Ihres Antrages geht es ganz offensichtlich - Ihr Fraktionsvorsitzender hat das in seiner Einbringungsrede noch einmal deutlich gemacht - um Spenden an zwei Ortsvereine der SPD, die im 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bekannt geworden sind. Zu diesen Spenden hat der Landesvorsitzende meiner Partei, unser Abgeordnetenkollege Burkhard Lischka unmissverständlich erklärt, dass sie jedenfalls der SPD geschadet haben; dieser Einschätzung will ich mich ausdrücklich anschließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem Dr. Schädlich im 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss angekündigt hatte, eine Liste der Spenden des ISW an verschiedene Parteien vorzulegen, hat die SPD unmittelbar und umgehend die sie betreffenden Spenden offengelegt. Denn es liegt im Interesse meiner Partei,
alle im Zusammenhang mit dem Untersuchungsaustrag des Ausschusses stehenden Vorgänge umfassend aufzuklären.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erwarten von jeder und jedem, die oder der ein Mandat, ein politisches Amt oder eine Parteifunktion ausübt, nicht nur, jeden Versuch der Einflussnahme auf politische Entscheidungen zurückzuweisen, sondern auch jeden bösen Anschein zu vermeiden. Das gilt insbesondere für die Annahme von Spenden oder geldwerter Unterstützung im Wahlkampf.
Punkt 2 des vorliegenden Antrages ist schon aus formalen Gründen nicht tragfähig, weil der Landtag nicht für die hier vertretenen Parteien eine Selbstverpflichtung beschließen kann. Aber wir sind auch inhaltlich anderer Auffassung. Wir gehören - das ist deutlich geworden - nun wahrlich nicht zu den hauptsächlichen Spendenempfängern in unserem Land, aber wir halten es wohl für möglich, Spenden nach klaren rechtlichen und ethischen Maßstäben anzunehmen.
Auch für einen generellen Verzicht von Spenden von Auftragnehmern des Landes sehen wir keinen Anlass. Die in Ihrem Antrag enthaltene Unterstellung will ich ausdrücklich zurückweisen. Denn Sie unterstellen nicht nur den Spendern, dass sie für ihre Zahlung eine Gegenleistung erwarten. Sie unterstellen auch den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien und der Landesverwaltung, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge betraut sind, dass sie sich darauf einlassen würden, sachfremde Kriterien in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und sich womöglich sogar der Untreue schuldig zu machen.
Das ist nicht nur ungerecht, das ist - lassen Sie mich das aus eigener Erfahrung aus meiner Tätigkeit an der Spitze eines Ministeriums sagen - auch völlig lebensfremd.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die in Rede stehenden Spenden des ISW fallen ja nicht dadurch auf, dass die spendende Institution Landesaufträge erhalten hat. Nein, sie fallen auf, weil das Vergabeverfahren nicht korrekt gelaufen ist, und sie fallen auf, weil nicht allgemein an eine Partei gespendet wurde, sondern nahezu exklusiv
Ja, diese Auffälligkeiten gehören weiter aufgeklärt. Aber sie rechtfertigen es nicht, alle Spender unter Generalsverdacht zu stellen, die Aufgaben für unser Land erledigen.
Von Punkt 3 Ihres Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, wissen Sie selbst, dass das gar nicht umsetzbar ist. Wir können mit einem Landtagsbeschluss nicht die Regelungen des Parteiengesetzes aushebeln. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind gern bereit, über eine Fortentwicklung des Parteiengesetzes und des Spendenrechtes hin zu mehr Transparenz zu sprechen. Der Ort, darüber zu entscheiden, ist nicht unser Landtag, sondern der Deutsche Bundestag.
Mein letzter Satz: Weil aber der Anlass so ernst ist und deshalb jeder Vorschlag diskussionswürdig ist, plädieren wir für die Überweisung des Antrages in den Finanzausschuss. - Herzlichen Dank.
Ich sehe keine Nachfragen. Herr Büttner hat für die AfD-Fraktion das Wort. Bevor Herr Büttner zu reden anfängt, begrüßen wir ganz herzlich auf unserer Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Trudeau-Gymnasiums in Barleben.
Danke. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Antrag der LINKEN „Transparenz im Umgang mit Parteispenden“. Wir müssen erst einmal schauen, warum wir eigentlich heute über dieses Thema sprechen.
Die AfD hat sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird. Die AfD hat diesen Untersuchungsausschuss durchgesetzt, und zwar ganz ohne Hilfe anderer Abgeordneter in diesem Parlament, weil wir aufgrund der Mitgliederstärke die Kraft hatten, einen Minderheitenuntersuchungsaus
Nun hat dieser Minderheitenuntersuchungsausschuss einige Ungereimtheiten zutage gebracht. Zum Beispiel ist in der letzten Sitzung dieses Ausschusses zutage getreten, dass ein Auftragnehmer des Landes, das ISW, große Summen an
die SPD gespendet hat, und zwar ausgerechnet an die Ortsverbände, in denen der zu der Zeit zuständige Staatssekretär für Finanzen und der zuständige Finanzminister Mitglieder sind.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass mir dafür fast die Worte fehlen; denn dieses Verhalten ist Filz und Mauschelei auf höchster Ebene, meine Damen und Herren.
Wenn man sich mit dem Parteiengesetz beschäftigt und einen Blick hineinwirft, dann werden zwei Dinge deutlich. Zum einen haben Sie für diese Spenden, liebe SPD, zusätzlich noch 45 Cent Parteienfinanzierung vom Staat erhalten. Das heißt also, Sie kassieren doppelt ab. Und das ist doppelt unmoralisch, meine Damen und Herren.
Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden;“
Das heißt also, Sie haben gegen das Parteiengesetz verstoßen, meine Damen und Herren. Darum prüfen wir das zurzeit auch in der Fraktion. Aber Sie wissen selbst, dass, um diese Sache strafrechtlich zu behandeln, ein Vorsatz nachgewiesen werden muss. Das ist das große Problem. Darum haben Sie bewusst so agiert, dass Sie diese Spenden angenommen haben. Deshalb sage ich noch einmal: Das ist abzulehnen, weil das genau das ist, gegen das wir in diesem Parlament angetreten sind, nämlich gegen Filz und Mauschelei. Wir werden weiter kämpfen, um das zu verhindern, meine Damen und Herren.
Um nun einmal auf den Antrag der LINKEN zu sprechen zu kommen. Das ist zwar lieb gemeint, liebe LINKE. Sie wollten hier wieder einen Schaufensterantrag stellen, wie so oft. Doch leider muss ich Herrn Hövelmann recht geben: Dieser Antrag ist gar nicht umsetzbar. Das wussten Sie auch schon, bevor Sie ihn eingebracht haben. Darum wundert es mich, dass Sie ihn überhaupt eingebracht haben. Unter Punkt 2 heißt es:
„Die im Landtag vertretenen Parteien verpflichten sich daher, künftig keine Spenden von unmittelbaren sowie mittelbaren Auftragnehmern des Landes anzunehmen.“
Das funktioniert so gar nicht. Das können Sie nur auf Parteienebene beschließen, zum Beispiel beim Parteitag. Das heißt, Sie versuchen hier wissentlich, undemokratisch vorzugehen. Dazu sage ich Ihnen ganz deutlich: Wir sind hier nicht mehr in der DDR. So etwas werden wir hier nicht zustimmen; das werden wir nicht dulden, meine Damen und Herren.