Protokoll der Sitzung vom 26.10.2017

(Tobias Rausch, AfD, lacht - Unruhe)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte darum, den Geräuschpegel zu senken.

Wir steigen nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß § 39b Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages gilt die Volksinitiative mit Abschluss der ersten Beratung als an den Ausschuss für Petitionen überwiesen. Hierüber brauchen wir nicht abzustimmen.

Wir müssen aber über den Antrag abstimmen, die Volksinitiative auch in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu überweisen. - Herr Lippmann, bitte.

Die Überweisung in den Petitionsausschuss erfolgt, wie Sie richtig gesagt haben, gesetzmäßig. Die Geschäftsordnung sieht vor, auch Überweisungen in andere Ausschüsse vornehmen zu können. Eine Überweisung in den Bildungsausschuss ist offensichtlich. Eine Überweisung in den Finanzausschuss ist doch aber auch offensichtlich. Wenn es bei dieser Geschichte nicht um Geld geht, worum denn dann? Warum nur in den Bildungsausschuss? - Ich hielte das für ein falsches Signal.

Sie haben damit den Antrag auf eine Überweisung in den Finanzausschuss gestellt? - Ja. Dass die Überweisung in den Petitionsausschuss automatisch laut Geschäftsordnung erfolgt, habe ich bereits erwähnt. Ich habe einen Antrag auf Überweisung auch in den Ausschuss für Bildung und Kultur vernommen, der um den Antrag, eine Überweisung in den Finanzausschuss vorzunehmen, erweitert wurde. Soll ich darüber gemeinsam abstimmen lassen oder eher einzeln?

(André Poggenburg, AfD: Gemeinsam!)

- Einzeln, okay. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer damit einverstanden, dass dieser Gegenstand zur Beratung auch in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen werden soll, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Es gibt keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Volksinitiative zur Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen worden.

Es wurde zudem der Antrag gestellt, die Volksinitiative zur Beratung auch an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Auch hier ist die Zustimmung Fraktionen übergreifend. Wer stimmt dagegen. - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Vielen Dank. Somit ist die Volksinitiative zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen worden.

Damit ist die erste Beratung der Volksinitiative abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt 1 ist

beendet. Vielen Dank insbesondere den Vertrauenspersonen der Volksinitiative.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der AfD)

An dieser Stelle würde ich Sie bitten, den Plenarsaal wieder zu verlassen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 2

Erste Beratung

Hände weg vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1985

Einbringer des Antrages wird der Abg. Herr Gebhardt sein. Herr Gebhardt, Sie haben gleich das Wort. Bitte.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist regelmäßig Thema im Landtag, und zwar mit allem, was dazugehört. In gewisser Regelmäßigkeit besprechen und beschließen wir hier die Höhe des Rundfunkbeitrags, die Barrierefreiheit, die Rundfunkstaatsverträge mit ihren Programmaufträgen an die öffentlich-rechtlichen Anstalten, oder wir befassen uns mit den Leistungen, die wir von unserer Anstalt, dem MDR, in Sachsen-Anhalt erwarten.

Am 17. Oktober dieses Jahres, also einen Tag vor der Tagung der Ministerpräsidenten, probte der Staatsminister Rainer Robra in einem ganzseitigen Zeitungsinterview mit der „Mitteldeutschen Zeitung“ mal den medienpolitischen Aufstand, indem er forderte, das Erste Deutsche Fernsehen in seiner jetzigen Form abzuschaffen.

Der Staatsminister scheute sich als Mitglied des ZDF-Fernsehrats auch nicht, gleich noch LobbyArbeit für seinen Sender, also das ZDF, zu machen, indem wörtlich sagte - ich zitiere -:

„Wir sollten das System zeitgemäß ausgestalten, indem wir das Zweite Deutsche Fernsehen als den nationalen Player betrachten. […] Das Erste wäre dann mittelfristig kein nationaler Sender mehr, sondern das Schaufenster der Regionen.“

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das ist schon bemerkenswert!)

Sehr geehrter Herr Minister Robra, ich will gleich auf den Punkt kommen: Sie haben sich mit Ihrem Interview nicht nur einfach mächtig vergaloppiert.

Ihre Aussagen sind aus unserer Sicht kreuzgefährlich; denn Sie sagen damit nicht weniger, als dass Sie das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem für überholt halten.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Sie sagen damit, dass Sie in Zeiten von Fake News und des um sich greifenden Rechtspopulismus ein demokratisch verfasstes Rundfunksystem für überflüssig halten. Deshalb müssen Sie sich auch den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie fahrlässig die Axt an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angelegt haben, der für eine demokratische Meinungsbildung in Deutschland unerlässlich ist. Wer sich hieran vergreift, vergreift sich an der Demokratie, Herr Minister.

(Zustimmung bei der LINKEN - Lachen bei der AfD)

Wie sonst soll man Ihre Aussage, dass die „Tagesschau“ in ihrer jetzigen Form überflüssig sei, verstehen? - Herr Minister, die „Tagesschau“ ist mit großem Abstand die meistgesehene Nachrichtensendung in Deutschland. Und das ist auch gut so!

(Zustimmung bei der LINKEN)

Solche öffentlich-rechtlichen Angebote gehören aus der Sicht meiner Fraktion eher ausgebaut als abgeschafft.

Aus der CDU höre ich immer wieder, der Öffentlich-Rechtliche solle sich auf die Grundversorgung und seine Kernkompetenz konzentrieren. - Was, bitte schön, ist die Grundversorgung und die Kernkompetenz des Öffentlich-Rechtlichen, wenn nicht die „Tagesschau“, die täglich von zehn Millionen Leuten gesehen wird, meine Damen und Herren? - Ich kann es mir nicht erklären.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Minister Robra, Sie forderten im Interview mit der „Mitteldeutschen Zeitung“, dass das Erste kein nationaler Sender mehr sein soll, sondern ein - Zitat - „Schaufenster der Regionen“. Sie sagten weiterhin - ich zitiere -:

„Es soll das Beste aus Mitteldeutschland zeigen, aus dem Norden, aus allen Ländern.“

Mit Verlaub, Herr Minister, was soll dieser Unsinn? - Das Beste aus Mitteldeutschland zeigt der Mitteldeutsche Rundfunk, das Beste aus dem Norden der Norddeutsche Rundfunk und das Beste aus Bayern der Bayerische Rundfunk. Wir haben sieben dritte Programme, die alle bundesweit empfangbar sind. Die Leute haben eine Fernbedienung. Ich gehe davon aus, dass Sie auch eine besitzen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Mit einer solchen Fernbedienung kann man umschalten. Wenn Sie das Beste aus dem Norden sehen wollen, dann schalten Sie den NDR ein usw.

Meine Damen und Herren! Wir können ja auch ein bisschen stolz darauf sein, dass der MDR seit einer gefühlten Ewigkeit das mit Abstand meistgesehene dritte Programm bundesweit ist, nicht nur im Sendegebiet, sondern bundesweit. Das heißt doch, dass man auch außerhalb von Mitteldeutschland den MDR beachtet und zu schätzen weiß. Das MDR-Programm muss also auch eine gewisse Attraktivität außerhalb Mitteldeutschlands haben.

Was soll dann ein Zusammenschnitt, wo ich die Angebote der bisherigen dritten Programme auf einem Kanal abspiele? - So etwas ist überflüssig. Es sei denn, man will, dass der publizistische Wettbewerb innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems abgeschafft wird und wir ein Meinungsmonopol mit dem von Herrn Robra favorisierten ZDF aufbauen. Solche Gedankenspiele sind in der Politik nicht neu, aber - das will ich klar sagen - mit meiner Fraktion nicht zu machen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wir sind klar der Auffassung, dass ein publizistischer Wettbewerb, ja, auch ein Wettbewerb um das bessere oder attraktivere Programm, gut und richtig ist, auch innerhalb des öffentlich-rechtlichen Systems. Wohin Meinungsmonopole in der Geschichte bisher geführt haben, will ich hier gar nicht weiter darstellen; das dürfte jedem bekannt sein.

Sehr geehrter Herr Minister Robra, bisher waren Sie dafür bekannt, ein leidenschaftlicher Streiter auch für das Produktions- und Filmland SachsenAnhalt zu sein. - Bis jetzt! Sie wiesen sogar einmal Ihren Ministerkollegen Herrn Tullner in die Schranken, als der sagte, dass die Zorn-Filmreihe im Ersten kein Mensch brauche, obwohl sie von Millionen Leuten bundesweit gesehen wurde.

Nun aber forderten Sie mit Ihrer Aussage, das Erste Deutsche Fernsehen abzuschaffen. Es soll zu einem Regionalschaufenster umgestaltet werden. Ja, damit hätten sich auch die großen Filmproduktionen logischerweise erledigt. Sie würden dann aus dem Programm verschwinden oder künftig ausschließlich im ZDF laufen.

Wie, bitte schön, wollen Sie denn künftig erfolgreich dafür streiten, dass Filme aus SachsenAnhalt in der Primetime im Ersten laufen? Jeder Programmverantwortliche muss Ihnen doch künftig sagen: Herr Robra, einen Film im Ersten aus Sachsen-Anhalt, in dem Sender, den Sie abschaffen wollen? - Herr Minister, Sie haben mit Ihrem

Interview, mit Ihren Aussagen Sachsen-Anhalt einen Bärendienst erwiesen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Durch Ihre Aussagen hat auch das Filmland Sachsen-Anhalt Schaden genommen. Das ist auch deshalb tragisch, weil Sie sich beim Aufbau und der Weiterentwicklung tatsächlich große Verdienste zuschreiben können. Tragisch, wenn das Ganze dann so endet!

Auf einen weiteren Punkt will ich noch eingehen, den Herr Robra im „MZ“-Interview erwähnte. Es geht um das Bereitstellen von Textangeboten im Onlinebereich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie sagten gegenüber der „MZ“ doch tatsächlich - ich zitiere -:

„Ich bin für ein konsequentes Verbot presseähnlicher Textproduktionen im öffentlichrechtlichen System.“