Jetzt haben wir ein Programm für Menschen aufgelegt, die es besonders schwer auf dem Arbeitsmarkt haben, um überhaupt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu gelangen. Das war der Ansatz der Arbeitsmarktpolitik.
Dass die Bescheide nun teilweise verteilt worden sind, ist gut. Wir hören aus den Landkreisen, dass die Programme alle gut angenommen werden. Daher, so glaube ich, wird die Landesregierung den Beweis erbringen, dass das ein sehr gutes Programm war, das auch sehr erfolgreich sein wird. Daher freue ich mich schon darauf, wenn wir die Debatte in Auswertung eines Programmes führen und wenn die Landesregierung auch Zahlen vorlegen kann, die wir dann hier diskutieren können. Im Ausschuss werden wir das ohnehin tun.
Ich denke, das neue Programm baut genau auf dem auf, was in der Vergangenheit stattgefunden hat. Daher kann man das an dieser Stelle noch nicht schlechtreden; denn es wird etwas Gutes werden. Wir werden uns damit sicherlich im Hohen Haus noch einmal beschäftigen.
Es ist keine Frage, sondern nur eine Bitte. - Herr Steppuhn, hören Sie auf, Bundesprogramme, wie SOTA, mit Landesprogrammen in einen Topf zu werfen. - Danke.
Dann sind wir offensichtlich am Ende der Debatte angelangt und können nunmehr zum Abstimmungsverfahren kommen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/1998 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind erwartungsgemäß die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Demzufolge ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 14 schließen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Landtag ist ein kein Gerichtssaal und keine Staatsanwaltschaft.
Ein Landtag hat keine Verfahrensherrschaft in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Ihm obliegt nicht die rechtliche Würdigung des ermittelten Sachverhaltes. Er entscheidet auch nicht über den Ausgang eines Ermittlungsverfahrens. Ein Landtag kann kein Verfahren einstellen und auch keine Anklage erheben und er kann auch niemanden beauftragen, dies zu tun. Ein Landtag kann der Justiz keine Weisungen erteilen. Das ist gut so; denn das Prinzip der Gewaltenteilung gehört zu den unantastbaren Prinzipien unserer Demokratie.
Darum geht es meiner Fraktion auch ausdrücklich nicht, weder mit dem Antrag, den wir in der letzten Plenarsitzung debattiert haben, noch mit dem heutigen. Worum es aber geht, ist, dass ein Landtag eben auch nicht so tun kann, als könne bzw. dürfe er sich mit den Entscheidungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht auseinandersetzen und als ginge ihn das alles nichts an, als sei die Verantwortung für einen funktionierenden Rechtsstaat gleichsam an die Justiz abgegeben.
Meine Damen und Herren! Über die Verantwortung Sachsen-Anhalts für die Aufklärung des Todes von Oury Jalloh habe ich vor vier Wochen an dieser Stelle gesprochen, auch über die Notwendigkeit, alles zu unternehmen, was möglich ist, um zu klären, wie Oury Jalloh starb. Ich sprach auch über die Signalwirkung, die mit allem, was mit dem Verfahren um seinen Tod in einer Dessauer Polizeizelle im Zusammenhang steht, verbunden ist.
Nun zeigt sich, dass die von meiner Fraktion beantragte Unterstützung für die Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission aktueller und notwendiger denn je ist. Denn am 12. Oktober 2017 teilte die leitende Oberstaatsanwältin in Halle mit, dass das Verfahren zur Ermittlung der To
Mit dieser Entscheidung bleiben nach mehr als zwölf Jahren alle zentralen Fragen offen. Es bleiben Zweifel und Verdacht. Das zentrale Versprechen des Rechtsstaates bleibt unerfüllt, nämlich die juristische Aufklärung und Ahndung von Verbrechen. Das ist eine Entscheidung, die schwer zu verstehen ist.
Meine Fraktion beabsichtigt deshalb, Akteneinsicht im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu beantragen, um die Argumentation und die Sachlage so detailliert wie möglich nachvollziehen zu können.
(Eva Feußner, CDU: Wollen Sie auch in die Entscheidung eingreifen? - Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)
Es ist angesichts der jetzt öffentlich gewordenen Entscheidung der Staatsanwaltschaft besonders bedauerlich, meine Damen und Herren, und es spricht zugleich Bände,
(Eva Feußner, CDU: Wollen Sie die Staats- anwaltschaft beeinflussen? Interessant! - Zuruf von Jens Kolze, CDU)
dass die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses erst im November stattfindet, weil CDU, SPD und GRÜNE die von unserer Fraktion geforderte Sondersitzung abgelehnt haben.
Aufklärung über das Schicksal Oury Jallohs bleibt notwendig. Ein Mensch ist in staatlicher Obhut gestorben und es ist der Justiz nicht möglich, die Umstände aufzuklären. Das bleibt schwer erträglich.
Politik muss deshalb alles tun, um Aufklärungswillen nicht nur symbolisch zu zeigen, sondern auch konkret umzusetzen.
Das Signal der aufgegebenen Aufklärung steht im Raum und es braucht eine politische Antwort. Ein Teil dessen könnte und müsste der Einsatz für die Untersuchung des Falls Oury Jalloh durch eine unabhängige internationale Expertenkommission sein. Aber darum geht es im heute hier zur Debatte stehenden Antrag ausdrücklich nicht. Worum es aber geht, ist Folgendes:
Wir erlebten in diesem Hause in der letzten Debatte zu diesem Thema eine Justizministerin, die den Eindruck erweckte, das Verfahren laufe, die Ergebnisse seien offen und der Verfahrensausgang sei damit ebenso offen. Sie verwies in ihrer
Rede ausdrücklich auf die Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Eva von Angern und mir, die nach wie vor Gültigkeit habe. Darin heißt es - ich zitiere -:
„Es ist nunmehr Aufgabe der Staatsanwaltschaft, sämtliche im Verfahren gefertigten Gutachten nochmals sorgfältig zu prüfen, abzugleichen und sodann zu entscheiden, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einem bestimmten Geschehensablauf ausgegangen werden kann und ob dieser Ablauf weitere strafrechtliche Ermittlungen rechtfertigt.“
„Dementsprechend wird die mit den Ermittlungen beauftragte Staatsanwaltschaft Halle nach Abschluss der Ermittlungen zu entscheiden haben, ob und in welcher Weise die Öffentlichkeit über die maßgeblichen Gründe ihrer Entscheidung unterrichtet wird. Wird dabei die Verantwortlichkeit einer bestimmten Person für den Tod Oury Jallohs ermittelt, gehört zu den dann zu treffenden Entscheidungen auch die über eine Entschädigung der Hinterbliebenen für das von ihm erlittene Leid.“
Was die von meiner Fraktion geforderte unabhängige Kommission leisten könne, was die Justiz in Sachsen-Anhalt nicht zu leisten vermag, sei daher nicht ersichtlich, so die Ministerin.
Am 12. Oktober 2017, also nur zwei Wochen nach diesen Aussagen der Ministerin zum aktuellen Verfahrensstand, teilte die Staatsanwaltschaft Halle mit, dass das Verfahren eingestellt wird. Kurz darauf stellte sich jedoch heraus, dass diese Entscheidung schon am 30. August 2017 begründet wurde, also zwei Wochen vor der erwähnten Antwort auf unsere Kleine Anfrage und vier Wochen vor der Debatte hier im Hohen Haus, aus der ich eben zitierte. Das geht aus einem Fax der Staatsanwaltschaft an die Nebenklage hervor. Darin ist ein Verweis auf einen Vermerk vom 30. August 2017 enthalten, in dem die Gründe für die abschließende Entscheidung dargelegt werden.
Am 30. August 2017 begründete die Staatsanwaltschaft Halle also bereits, warum sie beabsichtigt, das Verfahren einzustellen. Das geht nicht, ohne die Entscheidung bereits getroffen zu haben.
Sowohl zum Zeitpunkt der Antwort auf unsere Kleine Anfrage als auch zum Zeitpunkt der Debatte hier im Landtag entsprach also die Aussage, der Ausgang der Ermittlungen und Prüfungen der Staatsanwaltschaft sei offen, nicht den Tatsachen. In beiden Fällen hat also die Ministerin dem Parlament und der Öffentlichkeit zentrale und ent
scheidende Informationen über den tatsächlichen Stand des Verfahrens vorenthalten und wider besseren Wissens darüber geschwiegen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits abgeschlossen hat bzw. abzuschließen gedenkt.
(Eva Feußner, CDU: Das meinen Sie! - Siegfried Borgwardt, CDU: Vermeintlich! - Zurufe von Jens Kolze, CDU, und von Da- niel Roi, AfD)
- Ja, das meine ich, Frau Feußner. - Denn das Verfahren ist zwar offiziell mit der Mitteilung der leitenden Oberstaatsanwältin vom 12. Oktober 2017 eingestellt worden. Auch hat diese, so teilte sie es ja auch mit, natürlich das Prüfungsrecht und könnte theoretisch zu einem anderen Schluss kommen als der mit der eigentlichen tiefgründigen Prüfung beauftragte Dezernent. Die Entscheidung in der Sache trifft aber gemäß Geschäftsverteilungsplan der beauftragte Dezernent in eigener Zuständigkeit.
Eine andere Entscheidung der leitenden Oberstaatsanwältin als die des bearbeitenden Dezernenten wäre zwar theoretisch möglich, aber mehr als ungewöhnlich und dürfte mit Fug und Recht als unüblich für das Arbeiten der Justiz nicht nur in Sachsen-Anhalt angesehen werden.
Aber auch unter Beachtung dieser Möglichkeit wäre eine andere Auskunft der Justizministerin, die dem tatsächlichen Verfahrensstand entspricht, möglich und vor allem nötig gewesen.
Dass Sie dem Parlament nicht den tatsächlichen Verfahrensstand mitgeteilt haben, Frau Ministerin, ist nicht hinnehmbar und deshalb haben wir die Missbilligung dieses Nichtinformationsverhaltens beantragt.
Das ist die Fortsetzung der seit mehr als zwölf Jahren betriebenen Nichtaufklärung. Es ist eine weitere Spirale des Schweigens und des Vorenthaltens von Informationen und es ist auch eine Missachtung des Parlamentes und des Rechtes der Öffentlichkeit auf wahrheitsgemäße und vollständige Information. Denn, nein, der letzte Vorgang ist eben nicht der einzige fragwürdige; er setzt dem Ganzen nur die Krone auf.