Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra GrimmBenne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Frage der Abg. Frau Kristin Heiß für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1. Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sehen eine Evaluierung im Bereich der pauschalierten Festbetragsfinanzierung vor. Im Zuge dessen werden unter anderem auch der Umfang und die Höhe der Förderung für Jugendbildungsreferenten ebenso wie die Möglichkeit der Pauschalierung zuwendungsfähiger Personal- und Sachausgaben in die Gesamtbetrachtung einfließen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, sodass diese Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden kann.
Zudem möchte ich im Hinblick auf die Fragestellung darauf verweisen, dass weder dem Finanzministerium noch meinem Hause bekannt ist, dass eine derartige Aufforderung an die Beauftragten für den Haushalt ergangen sei.
Vermutlich handelt es sich bei dem genannten Papier lediglich um eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnung zwischen der Investitionsbank und dem Landesverwaltungsamt im Rahmen der Vergabe von Fördermitteln. Dies ist auf der Homepage des Finanzministeriums verfügbar und zudem im Ministerialblatt 2016 auf Seite 523 abgedruckt.
Das Finanzministerium teilte ferner mit, dass dies jedoch nicht ohne Weiteres auf Zuwendungsempfänger übertragen werden kann, da eine der Landesverwaltung vergleichbare Kostenstruktur nicht sachgerecht zu unterstellen ist.
Zur zweiten Frage. Unter Bezugnahme auf meine Ausführungen zu Frage 1 ist eine Beantwortung auch hierzu noch nicht möglich.
Die Fragestellerin ist die Abg. Frau Doreen Hildebrandt von der Fraktion DIE LINKE. Frau Hildebrandt, Sie haben das Wort.
Die Bundesagentur für Arbeit plant ein „Kerndatensystem Jugendliche“ aufzubauen, in dem jede Schülerin und jeder Schüler der 7. Klasse mit Namen, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und Daten über die Erziehungsberechtigten gespeichert werden soll.
führung eines solchen Kerndatensystems für Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt der Landesdatenschutzbeauftragte eingebunden?
Für die Landesregierung spricht wieder die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra Grimm-Benne. Frau Ministerin, Sie haben Wort.
Ja, herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antwort auf die Frage der Abg. Frau Hildebrandt stelle ich Folgendes voran:
Eine wesentliche Säule der Ausbildungspolitik dieser Landesregierung ist, dass die systematische und bedarfsgerechte Begleitung von Jugendlichen am Übergang von der Schule in den Beruf verbessert werden soll. Dazu wird gemeinsam mit den regionalen Akteuren vor Ort im Rahmen der Landesinitiative Rümsa in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes am Aufbau und der Verstetigung von funktionierenden Kooperations- und Arbeitsbündnissen zwischen Schulen, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe gearbeitet.
Gemeinsamer Leitgedanke ist dabei: Niemand soll verloren gehen. Eine wesentliche Erkenntnis aus der verstärkten Zusammenarbeit vor Ort ist aber, dass ohne das Wissen, wie viele Schülerinnen ganz konkret von der Schule abgehen, eine bedarfsgerechte Maßnahmeplanung und eine gut abgestimmte und kontinuierliche Begleitung nicht möglich ist. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein unkoordinierter Übergangsdschungel entsteht und oft gerade Jugendliche mit Unterstützungsbedarf verloren gehen.
Vor diesem Hintergrund wäre es durchaus zweckmäßig, wenn die Schulen bestimmte Daten ihrer Schulabgängerinnen weitergeben könnten. Dies ist nach geltender Rechtlage in Sachsen-Anhalt bisher nicht möglich. Ich begrüße daher die Idee der Bundesagentur für Arbeit, ein trägerübergreifendes IT-Verfahren zur Unterstützung junger Menschen am Übergang Schule - Beruf zu entwickeln und zu erproben. Nach den Vorstellungen der Bundesagentur für Arbeit soll dieses zunächst in Modellländern pilotiert und erst langfristig bundesweit umgesetzt werden. Dazu finden derzeit mit allen Ländern Informationsgespräche statt.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen der Abg. Hildebrandt für die Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Bisher ist noch keine Entscheidung getroffen worden, ob Sachsen-Anhalt als Pilotregion an der Entwicklung und Erprobung des Kerndatensystems teilnimmt. Nach einem ersten Informationsgespräch beim Ministerpräsidenten im September 2017 wurden mein Kollege Minister Tullner und ich gebeten, den Vorschlag und die daraus möglicherweise erwachsenden schulgesetzlichen Änderungsbedarfe zu prüfen. Eine Beteiligung des Landesdatenschutzbeauftragten ist im weiteren Prüfverfahren selbstverständlich vorgesehen.
Zu 2: Die Bundesagentur für Arbeit plant, eine erste Version des „Kerndatensystems Jugendliche“ im Rahmen der Pilotierung bis Ende 2018 bereitzustellen. Konkretere Planungen vonseiten des Landes gibt es dazu noch nicht.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie haben in Ihrer Vorbemerkung richtig gesagt, dass es wichtig ist, zu wissen, wie viele Schüler abgehen. Glauben Sie, dass es für die Berufsorientierung, also wenn ich mich vor Schüler stelle und sage, wann sie sich bewerben müssen, welche Noten wichtig sind, wichtig ist, so konkrete Daten wie den Ge
Frau Hildebrandt, Sie gehen jetzt damit schon in eine Bewertung dessen, was in diesem „Kerndatensystem Jugendliche“ tatsächlich da sein soll. Nach meinem Stand geht es Kay Senius - der hat das mit vorgestellt - und der Bundesagentur nicht um einen so ausführlichen Kerndatensatz. Es geht ihm eher darum, dass man verfolgen kann, in welchen Systemen verbleiben bestimmte Schülerinnen und Schüler.
Aber das, denke ich, könnte man in einer weiteren Debatte klären. Das kann man nicht in einer Fragestunde hier klären, sondern das müsste man wirklich ausdiskutieren. Ich denke, wenn man das im Rahmen des Schulgesetzes tut, ist man auf dem richtigen Weg. Das wird novelliert. Da ist die Frage richtig: Gibt man da so eine Öffnungsmöglichkeit hinein?
Ich denke, es sollte wirklich in den Ausschüssen darüber debattiert werden, was man hier im Lande als sachdienlich ansieht. Dazu sollen wir, wie ich es Ihnen vorgetragen habe, erst noch einen Vorschlag unterbreiten.
Danke. - Seit Mitte 2016 gab es in Wittenberg einen muslimischen Gebetsraum in der „PhönixTheaterwelt“, der für das Freitagsgebet genutzt wurde. Ohne dass die Öffentlichkeit darüber Kenntnis erlangte, soll sich irgendwann in den letzten Monaten ein Wechsel der Lokalität vollzogen haben. Seit einiger Zeit sollen die Freitagsgebete in der „Jahnturnhalle“ in der Pfaffengasse stattfinden.
Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt.
Zu 1: Die Landesregierung hatte bis zum Zeitpunkt der Übermittlung der Kleinen Anfrage keine Kenntnisse von einem solchen Wechsel. Es ist lediglich bekannt ist, dass die Nutzung eines Raumes der Phönix-Theaterwelt als Gebetsraum aufgegeben wurde, nachdem der Landkreis Wittenberg als untere Bauaufsichtsbehörde den Eigentümer des Gebäudes aufgefordert hatte, einen entsprechenden Bauantrag zu stellen. Der Bauantrag ist jedoch nicht gestellt worden.
Die Eigentümerin der in der Fragestellung genannten Jahnturnhalle ist die Lutherstadt Wittenberg. Ein Antrag der Eigentümerin zur Nutzungsänderung der Jahnturnhalle als Versammlungsraum oder als Versammlungsstätte liegt dem Landkreis Wittenberg als untere Bauaufsichtsbehörde nicht vor. Die Bauaufsichtsbehörde hatte bis zur Fragestellung keine Kenntnis von einer etwaigen Nutzung als Versammlungsraum oder Versammlungsstätte.