Zu den erklärten Zielen einer solchen Sicherheitskooperation gehört unter anderem, den Informationsaustausch zu verbessern, schwere Straftaten sowie politische und organisierte Kriminalität effektiver bekämpfen zu können und Synergieeffekte zu erzielen. Das gemeinsame Zentrum der Polizei in den Ländern Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen schafft die Möglichkeit zu effizienter Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Heute ist bereits deutlich geworden: Es geht um die Polizei, nicht um den Verfassungsschutz.
Ein Mehr an Überwachung - das ist uns GRÜNEN wichtig - ist mit ihm nicht verbunden. Es gibt durch das Zentrum keine Kompetenzerweiterung - im Übrigen bereits im Koalitionsvertrag entsprechend geregelt. Die Maßnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen. Wir bündeln technische Kompetenzen der beteiligten Länder, um gemeinsam im Rahmen der bestehenden Regeln der Strafprozessordnung und der Polizeigesetze zusammenarbeiten zu können.
Für uns GRÜNE ist klar: Der Austausch von Daten, auch wenn dort mehrere Länder zusammenarbeiten, um technische Lösungen zu entwickeln, darf nicht über das gesetzliche Maß hinausgehen. Unser Ja zum Staatsvertrag steht unter der Bedingung, dass die jeweiligen Länder nur Zugriff auf i h r e ganz spezifischen Telekommunikationsüberwachungsdaten haben und ein Zugriff anderer Bundesländer genauso wirksam ausgeschlossen ist wie eine mögliche, über die Ländergesetzgebung hinausreichende Erweiterung von Befugnissen.
Wir betonen auch die Notwendigkeit parlamentarischer Kontrolle, die Einhaltung weitgehender Kontrollrechte der Landesdatenschutzbeauftragten aufgrund der jeweiligen Landesdatenschutzgesetze und die Gewährleistung des verfassungsrechtlichen Schutzes des Kernbereiches privater Lebensgestaltung. In Übrigen weise ich darauf hin, dass auf Initiative aus Sachsen-Anhalt das Recht der Datenschutzbeauftragten im Rahmen der Verhandlungen zum Staatsvertrag noch einmal gestärkt worden ist. Es ist uns ein Anliegen, klar zu sagen: Hier muss ein hoher Datenschutzstandard gewährleistet werden.
Deshalb sagen wir: Die Rahmenbedingungen für diesen Staatsvertrag stimmen. Wir werden ihm deshalb zustimmen. Ich bin froh, dass wir damit zu einer vernünftigen Lösung kommen, damit in Sachsen-Anhalt nicht dieselbe Technik doppelt oder in den anderen Bundesländern drei-, vier-
oder fünffach angeschafft werden muss. Es erscheint mir hilfreich, dass wir dies gemeinsam in einer ostdeutschen Sicherheitskooperation tun können. - Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt zur abschließenden Beratung der Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag vor. Wir halten diese Kooperation für äußerst sinnvoll, da die technischen Voraussetzungen aufgrund der zunehmenden Datenmenge bei der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung immer anspruchsvoller werden.
Durch ein gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum können leistungsfähige Informationstechnik unter den beteiligten Bundesländern geteilt und langfristig Kosten für Personal und Technik optimiert werden. Durch das Gemeinsame Zentrum sollen weder Kompetenzen der Länder abgegeben noch Informationen oder dergleichen unter den Bundesländern ausgetauscht werden. Das Zentrum hat einzig die Aufgabe, die durch richterlichen Beschluss angeforderten
Daten zu erheben; die Auswertung erfolgt weiterhin in den jeweiligen Bundesländern durch eigene Ermittlungsbehörden.
Die Bedenken der Linksfraktion hinsichtlich des Datenschutzes teilen wir nicht. Regelungen zum Datenschutz haben in umfangreicher Form Eingang in den Staatsvertrag gefunden. Auch die Europäische Datenschutzgrundverordnung wurde berücksichtigt, sodass ein datenschutzrechtlich hoher Standard im Umgang mit personenbezogenen Daten durch das Zentrum besteht.
Werden personenbezogene Daten im Auftrag eines Bundeslandes verarbeitet, gelten die Vorschriften über den Datenschutz des auftraggebenden Landes. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt dem Landesdatenschutzbeauftragten, der neben einem Beratungs- und Betreuungsrecht auch ein Betretungsrecht gegenüber der Anstalt hat.
Den Entschließungsantrag der LINKEN lehnen wir deshalb ab. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Ich sehe auch hierzu keine Nachfragen. Zum Abschluss der Debatte spricht Herr Kohl von der AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Errichtung des Gemeinsamen Dienstleistungs- und Kompetenzzentrums sollen die Effizienz gesteigert und die Sicherstellung einer bedarfsgerechten sowie an der technischen und rechtlichen Entwicklung ausgerichteten Telekommunikationsüberwachungspraxis erzielt werden. Zudem sollen aus den Länderkooperationen Synergieeffekte erwachsen.
Dazu sage ich: So wie zwei magere Schweine zusammen kein fettes ergeben, führt die Zentralisierung von Aufgaben nicht automatisch zu Kosteneinsparungen oder Synergien.
Um das nachzuweisen, braucht man erst einmal eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Diese wurde im Auftrag der Länder von der Firma ESG erstellt. Das Problem ist nur, dass es sich hierbei mehr um ein Auftragswerk als um eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung handelt, nicht nur weil darin mit Annahmen, Vermutungen und Schätzungen gearbeitet wird, sondern weil dort auch ein desaströses Bild vom Zustand der TKÜ-Stellen gezeichnet wird. Auch lässt sich aus jeder Zeile in diesem Gutachten das gewünschte Ergebnis der Auftraggeber herauslesen.
Zudem ist fraglich, warum die Daten von einer externen Firma erhoben wurden. Das hätten meiner Meinung nach auch Fachleute der Länder erledigen können. Soweit es die TKÜ-Stelle hier im Land betrifft, befindet sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand und ist auch ohne großartige Investition technisch in der Lage, in den nächsten Jahren TKÜ-Maßnahmen abzusichern.
Im Übrigen verbleibt auch nach der Einrichtung des GKDZ ein Großteil der Aufgaben bei den jetzigen TKÜ-Stellen. Eine Personaleinsparung wird also nicht stattfinden.
Wir werden diesem Gesetz und damit dem Staatsvertrag nicht zustimmen, weil wir die Kosten für die Anschubfinanzierung für viel zu niedrig angesetzt halten. Die Schätzungen stammen aus dem Jahr 2013. Sie alle wissen, was das bedeutet. Da muss man kein Hellseher sein, um zu erkennen, dass spätestens im Jahr 2020 die Anstalt von den Ländern mit zusätzlichen Geldern versorgt werden muss. Das sollte Ihnen allen klar sein.
Wenngleich wir das Projekt unter wirtschaftlicher Betrachtung für fragwürdig erachten, werden wir das Gesetz aber auch nicht ablehnen, weil die Länderpolizeien damit von Aufgaben entlastet werden, die anderswo ebenso gut oder vielleicht - das ist die Hoffnung, die wir haben - sogar noch besser erledigt werden können. Bei der Abstimmung wird sich die AfD-Fraktion der Stimme enthalten.
Ich werde über das Gesetz in der vorliegenden Fassung, also in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 7/2086, in seiner Gesamtheit abstimmen lassen. Erhebt sich dagegen Widerspruch?
- Nein. Dann tue ich das hiermit. Wer für diesen vorgelegten Gesetzentwurf in der Drs. 7/2086 ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung mehrheitlich angenommen worden.
Ich komme zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2093. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und Herr Backhaus. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden. Wir schließen somit den Tagesordnungspunkt 8.
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um ein Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag, der was macht? - Er will Regeln und die Grundlagen dafür schaffen, dass die IT-Verfahrensbetreuung in der Steuerverwaltung auf andere Länder übertragen werden kann bzw. von anderen Ländern übernommen werden kann.
Der Hintergrund ist, dass wir eine Vielzahl neuer Verfahren und Verfahrensteile für die Steuerverwaltung im IT-Bereich haben werden, auch im Zusammenhang mit dem Vorhaben Konsens. Konsens ist die Abkürzung für „Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung“. Ohne eine Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinaus müsste Spezialwissen aufgebaut werden, also Personal aufgebaut werden. Es würde natürlich auch die Arbeitsfähigkeit der Finanzämter betreffen und Personalengpässe wären zu befürchten.
Deswegen wollen wir, also die den Vertrag schließenden Länder, zukünftig arbeitsteilig vorgehen. Nach dem Prinzip „Einer für alle“ soll die Verfahrensbetreuung bewältigt werden. Das wirkt auch dem Personalaufbau entgegen und kann Spezialwissen besser bündeln.
Diese länderübergreifende Bündelung in der Verfahrensbetreuung hat rechtlich einiges zur Folge. Daher gibt es den Staatsvertrag in dieser Ausführung und das Zustimmungsgesetz dazu. Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, bedarf es der Ratifikation durch die Länder. Das Land Niedersachsen hat mit Urkunde vom 28. September 2017 den Staatsvertrag bereits ratifiziert. Die Länder, die noch folgen werden, sind Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und, sofern Sie das wollen, auch das Land Sachsen-Anhalt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag. - Danke schön.
Da es sich hier um eine erste Beratung handelt, ist es sachdienlich, diesen Entwurf in den Ausschuss zu überweisen. Ich habe jetzt beim Minister nichts gehört - das wäre auch unüblich -, dass er den Ausschuss vorgeschlagen hätte. Deswegen tue ich das, und zwar den Finanzausschuss.
Wer für die Überweisung dieses Gesetzentwurfs in der Drs. 7/2046 in den Finanzausschuss zur Beratung ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das dürfte das ganze Haus sein.
Gibt es noch Vorschläge zur Mitberatung? - Das sehe ich nicht. Dann ist dieser Vorgang abgeschlossen und wir können den Tagesordnungspunkt 9 in dieser Art und Weise beenden.