(Unruhe bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Er möchte gern die Auflösung wis- sen, wer war es denn nun!)
Für die SPD-Fraktion spricht nachher Frau Schindler. Vielleicht kann Frau Schindler den Kollegen der LINKEN-Fraktion weiterhelfen.
(Daniel Roi, AfD: Das ist das Gleiche wie die kostenlosen Kita-Gebühren überall! Das ist genau das Gleiche!)
Herr Lippmann, jetzt haben wir die Debatte zu Herrn Poggenburg bereits abgeschlossen. - Frau Schindler, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um jetzt vielleicht Ruhe zu bekommen und um die Nachfrage zu beantworten: Es war natürlich ein Gesetzentwurf der SPD. Dieser Gesetzentwurf, auch wenn er nicht beschlossen worden ist, hat Niederschlag im Wahlprogramm zur Bundestagswahl gefunden. Also in dieser Hinsicht noch einmal Aufklärung.
Zurück zu unserer Enquete-Kommission, die im letzten halben Jahr hier im Landtag beraten hat. Die Kommission hat eine wirklich sachliche Debatte geführt. Ich bin allen, die daran mitgewirkt haben, außerordentlich dankbar.
Wir haben die Enquete-Kommission natürlich auf der Grundlage des Koalitionsvertrages gehabt, in dem wir auch schon Hinweise gegeben haben, wie wir uns Änderungen an der Kommunalverfassung und zur Stärkung der direkten Demokratie vorstellen.
Über diese Punkte haben wir in der EnqueteKommission zusammen mit Experten, Praktikern und Wissenschaftlern beraten. Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich allen Dank sagen, die uns Rede und Antwort gestanden und viele Hinweise gegeben haben, die jetzt, wie es schon angekündigt worden ist und was auch das Ziel der Enquete-Kommission war, in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung einfließen sollen.
Die uns vorgelegten Hinweise und die Ergebnisse der Beratung gehen eben auch über diese Vorschläge, die wir bereits im Koalitionsvertrag gemacht haben, hinaus. Deshalb ausdrücklich mein Dank dafür, weil wir eben auch noch weitere Hinweise bekommen haben, die wir jetzt in unsere Beratung aufnehmen können.
Wir haben uns natürlich auch damit befasst, worüber vorhin schon diskutiert worden ist, dass uns die Experten gesagt haben - zu Recht -, dass wir auch in den Ortschaften mit weniger als 300 Einwohnern weiterhin die Einrichtung eines Ortschaftsrates ermöglichen wollen, dass vor Ort entschieden werden soll, ob ein Ortschaftsrat oder ein Ortsvorsteher gewählt wird.
Die Enquete-Kommission hat sich auch noch einmal damit befasst, was schon das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden hat, dass Bürgerfragestunden auch in nicht beschließenden Ausschüssen durchzuführen sind. Das ist in vielen Gemeinden schon umgesetzt worden. Viele Gemeinden haben daraufhin auch schon ihre Geschäftsordnung verändert. Aber wir werden es dementsprechend auch aufnehmen.
Wir haben uns sehr intensiv - wie es schon gesagt worden ist - mit dem Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide befasst. Dies ist im Bericht der Enquete-Kommission zu lesen. Die Parteien haben unterschiedliche Ergebnisse vorgeschlagen. Die Koalitionsfraktionen haben hierzu vorgeschlagen, das Quorum von 25 % auf 20 % abzusenken.
Aber ich sage es auch an der Stelle noch einmal: Die Quoren der Abstimmung allein sind es eben nicht. Deshalb haben wir in der Enquete-Kommission auch viele Hinweise bekommen, dass es vordergründig nicht nur um die Quoren geht, sondern auch um die Vereinfachung des Verfahrens, wie ein Bürgerentscheid, ein Bürgerbegehren zustande kommt.
Es ist in vielen Aussagen und Beratungen deutlich geworden, auch mir immer wieder bewusst geworden, dass es vordergründig um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, um ein vertrauensvolles Miteinander von Behörde, Bürger und Rat geht. Das ist an vielen Stellen verloren gegangen.
Deshalb hat die Enquete-Kommission in dem Abschlussbericht vorgeschlagen, dass es Vereinfachungen im Verfahren für Bürgerentscheide geben soll, dass wir wegkommen von dem Kostendeckungsvorschlag, hin zu einer anwendungsfreundlichen Kostenschätzung. Wir haben empfohlen, dass diese Kostenschätzung von der Verwaltung vorzulegen ist und dass diejenigen, die ein Bürgerbegehren beantragen, auch in der Sitzung dazu Auskunft geben können und sollen.
Wir haben darauf hingewiesen, dass bei den erforderlichen Unterschriften für Einwohnereinträge das Quorum gesenkt wird.
Insgesamt Erleichterungen, die eben wirklich dem gerecht werden, was die Überschrift der EnqueteKommission ist: Mehr Demokratie wagen, mehr Demokratie geben.
Wir haben uns in der letzten Sitzung auch damit befasst, dass kommunale Vertreter in privat organisierten Unternehmen in besonderen Fällen Auskunft geben sollen. Dabei ist es nicht so einfach, wie Sie jetzt den Vorschlag vorgetragen haben, die Änderungen des § 131. Da müssen wir vielmehr im Gesetzgebungsverfahren zur Kommunalverfassung eine rechtlich saubere Regelung finden, die auch den Anforderungen des Aktiengesetzes Rechnung trägt.
Insgesamt begrüßen wir ausdrücklich die Ergebnisse der Enquete-Kommission und werden diese in die Beratung der Kommunalverfassung mit aufnehmen. - Vielen Dank.
Ich habe zumindest keine Wortmeldung gesehen. Deswegen hat für die Fraktion DIE LINKE die Abg. Frau Buchheim das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Arbeit der EnqueteKommission wurde schon genügend vorgetragen. Die Fraktion DIE LINKE stellt mit ihrem Minderheitenvotum heraus, dass für sie Gerechtigkeit und soziale Teilhabe die Basis der Demokratie bleiben.
Anhand des Fragenkatalogs des Einsetzungsbeschlusses haben wir unser Votum abgegeben, welches sich in einigen Punkten vom Votum der Koalitionsfraktionen unterscheidet.
Hierauf möchte ich kurz eingehen. Wir setzen uns im Gegensatz zu den Koalitionsfraktionen für die Bestimmung einer gesetzlichen Frist von vier Wochen ein, in der die Anfragen kommunaler Mandatsträger zu beantworten sind. Diese Frist soll dem Grundsatz nach gelten, von der im Einzelfall begründet abgewichen werden kann.
Kommunale Mandatsträger sollen regelmäßig durch von den Kommunen zu finanzierende Weiterbildungen geschult werden. Die Vertreter der Kommunen in kommunalen Beteiligungen und Zweckverbänden haben nach unserer Vorstellung zukünftig die Vertretung über alle wichtigen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten und ihr auf Verlangen Auskunft zu erteilen.
Letztlich hat sich auch die Fraktion DIE LINKE dafür ausgesprochen, auf kommunaler Ebene die Hürden für Bürgerentscheide zu senken. Die Absenkung des Quorums in § 27 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes auf 20 %, wie von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen, geht uns nicht weit genug. Wir streben vergleichbare Regelungen wie die in Thüringen an, wonach ein Bürgerentscheid angenommen ist, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt, sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu 10 000 Bürgern 20 %, mit bis zu 50 000 Bürgern 15 % und über 50 000 Bürgern 10 % der Stimmberechtigten beträgt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns als PDS-Fraktion und als Fraktion DIE LINKE seit Beginn der ersten Wahlperiode im Jahr 1990 in zahlreichen parlamentarischen Initiativen für die Stärkung der direkten Demokratie auf Landes- und Kommunalebene starkgemacht.
Und jetzt, Herr Poggenburg, zu Ihnen: Mit Gesetzentwürfen zur Änderung der Landesverfassung und des Volksabstimmungsgesetzes sowie des Kommunalverfassungsgesetzes werden wir erneut aufwarten. Hier haben wir mehr direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Blick, als in dem hier vorliegenden Bericht enthalten ist.
Im Kommunalverfassungsrecht werden wir uns für eine viel deutlichere Senkung des Quorums bei Einwohneranträgen und Bürgerbegehren aussprechen. Wichtig ist auch uns, dass der Kostendeckungsvorschlag in § 26 Abs. 3 KVG durch einen einfachen Kostendeckungsvorschlag, so wie im Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, ersetzt wird.
Die Stärkung des Instruments der Einwohnerversammlung und der Einwohnerfragestunde ist uns genauso wichtig wie die Möglichkeit der Anhörung von Vereinen, Verbänden, Bürgerinitia
Zugleich werden wir uns für die Gewährleistung einer angemessenen finanziellen, personellen und materiellen Ausstattung der Fraktionen einsetzen.
Wie in Thüringen sollen nach unseren Vorstellungen zukünftig auch in Sachsen-Anhalt Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Ortschaften zulässig sein.
Das in § 85 Abs. 5 des Kommunalverfassungsgesetzes für eine Übergangszeit zugelassene Zweitbeschlussverlangen soll nach unserer Auffassung zukünftig als ständiges Instrument zur Verfügung stehen.
Diese und weitere Änderungsvorschläge werden wir mit unserem Gesetzentwurf zum Kommunalverfassungsgesetz in Kürze vorlegen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Anzumerken bleibt noch, dass die Fragestellung des Einsetzungsbeschlusses aus den politischen Zielen der Koalitionsfraktionen abgeleitet wurde, die diese im Jahr 2016 in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Viele Ergebnisse waren daher schon aus dem Bekenntnis ableitbar. Nun ist es an der Zeit, den Absichtserklärungen Taten folgen zu lassen. Mit Spannung sehen wir dem von der Landesregierung angekündigten Evaluierungsbericht entgegen.
In Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Mehr Demokratie wagen“, Drs. 7/514, wollte sie unter anderem die Nutzung direktdemokratischer Instrumente untersuchen und eine Länderumfrage durchführen. Bisher fehlt der Bericht, der für Herbst 2017 eigentlich angekündigt wurde. Wir sehen hierbei die Landesregierung in der Pflicht. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Nachfragen. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abg. Herr Striegel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Krise der Demokratie ist auch eine Krise politischer Repräsentation. Es ist deshalb zu begrüßen, dass sich der Landtag von SachsenAnhalt im Rahmen einer Enquete-Kommission mit der Stärkung direktdemokratischer Instrumente befasst hat.
Bedauerlich dabei war, dass die von der AfD initiierte, mit viel Schwierigkeiten und erst im dritten Anlauf eingesetzte Kommission thematisch viel zu eng geführt war. Es ist schon erwähnt worden, es
ging an der Stelle nur um das, was wir im Koalitionsvertrag bereits aufgeschrieben haben. Mit mehr Zeit und einem umfassenderen Blick hätten wir viel deutlichere Reformvorschläge unterbreiten können. Das war unter dem von Ihnen gesetzten Rahmen nicht möglich.
Mit den Empfehlungen der Koalitionsfraktionen im Abschlussbericht der Enquete-Kommission können wir uns dennoch sehen lassen. Was wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinbart haben, wird nun konkretisiert und mit Leben erfüllt. Wir machen Mitmachen möglich!