Liebe Kollegen, unser Gesundheitssystem - das ist Kern unseres Antrages - gehört endlich einmal allgemein auf den Prüfstand gestellt. Es ist mathematische Gewissheit, dass die Kosten in den nächsten Jahrzehnten nicht sinken, sondern massiv steigen werden. Das ist der fatalen demografischen Familienpolitik der letzten Jahrzehnte geschuldet, dass immer mehr Erkrankte auf immer weniger Gesunde kommen und das volkswirtschaftlich unmöglich zu realisieren ist. Das heißt, wir müssen endlich Einsparpotenziale finden, die nicht zulasten unserer Beitragszahler und auch nicht zulasten der Qualität der Versorgung gehen.
Ein überfälliger und notwendiger Schritt zur Entlastung aller Zahler ist es, endlich diejenigen aus dem System herauszuschmeißen, die darin nichts verloren haben, die ausschließlich wegen dieser Leistungen nach Deutschland gekommen sind, die nie darin einzahlen werden und die noch nie darin eingezahlt haben. Es ist rechtlich von unserem Grundgesetz nicht legitimiert. Dagegen müssen wir uns verwahren. Deshalb sehen wir hier eine massive Einsparmöglichkeit für alle Versicherten.
Wir haben das Problem, dass in Deutschland Einwanderung und Asyl in einen Topf geworfen werden. Doch beides sind, wie wir alle wissen, völlig getrennte Paar Schuhe.
Ja, anerkannte Asylbewerber dürfen natürlich medizinisch auch nicht hängengelassen werden - das möchte ich hier noch einmal unterstreichen -, genauso wenig wie Fachkräfte, die zugewandert sind, die sich in unseren Arbeitsmarkt integriert haben und die bereits heute einen Beitrag zu unserem Wohlstand leisten.
Aber unser Gesundheitssystem ist nicht dafür ausgelegt, alles und jeden in dieser Welt mit zu versorgen, und das soll es auch nicht. Allein 2015 und 2016 - jetzt hören Sie genau zu! - gab die BRD 2,5 Milliarden € nur für die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern aus - eine irre Summe, die natürlich an anderer Stelle fehlt. Woher kommt ein Großteil dieses Geldes?
Jetzt wird es richtig ekelhaft. In den vergangenen Jahren hat unser fleißiger Mittelstand ein für die Zukunft gedachtes Polster erwirtschaftet. Es handelt sich um den mit etwa 10 Milliarden € üppig gefüllten sogenannten Gesundheitsfonds. Dieser Fonds sollte eigentlich die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung für zukünftige und schwierige Zeiten, vor denen wir mit mathematischer Gewissheit stehen, sichern. Das ist eine bei der aktuellen demografischen Situation selbstverständliche Entscheidung.
Genau dieser Fonds, den unsere Generationen über Jahre mit harter Arbeit erwirtschaftet haben, wird jetzt genau für diese Sache geplündert; denn allein im Jahr 2017 wurden aus diesem Fonds 1,5 Milliarden € abgesaugt, um die Asylbewerberleistungen im Gesundheitswesen zu subventionieren, nicht einmal, um sie völlig damit zu bezahlen, sondern um sie zu subventionieren. Das ist meiner Meinung nach einfach nur ein Verbrechen an der harten Arbeit der Menschen in diesem Land.
Da es die wenigsten wissen: Wie läuft denn eigentlich die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern vor allem monetär? - Einmal auf deutschem Boden hat jeder Mensch ein Recht auf Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das heißt, er geht zum Amtsarzt, weil er eine Behandlung benötigt, bekommt dort seinen Behandlungsschein ausgestellt und wird entsprechend behandelt.
Wenn er sich allerdings länger als 15 Monate auf deutschem Boden befindet, dann werden ihm die Türen zu unserem System nahezu völlig geöffnet und er erhält zu 99 % die gleichen Leistungen wie jeder andere Krankenversicherte auch, der dafür aber entsprechend einzahlen muss - je nach Bundesland sogar mit einer Gesundheitskarte, damit es eine Flatrate-Behandlung gibt -, wohlgemerkt aber unabhängig von seinem Anerkennungsstatus. Das heißt, auch wenn er völlig illegal hier ist,
gemacht hat, was er will, dann erhält er die gleichen Leistungen. Das ist so - - mit meinen Worten eigentlich kaum zu definieren, was hier eigentlich gang und gäbe ist.
Es wird aber noch spannender; denn ungefähr nur 3 % der Menschen, die diese Leistungen bekommen, sind nach unserem eigenen Grundgesetz anerkennungswürdig, das heißt legal hier. Was ist mit den anderen 97 %? Und wie versucht überhaupt die Bundesregierung, so eine Rechtsbrechung ihrer Bevölkerung zu verkaufen?
Wenn ich dreimal falsch geparkt habe, dann wird mein Auto - - weiß ich nicht -, dann werde ich rechtlich bis ins letzte Detail belangt, aber hierbei bricht die Bundesregierung in massivem Maße eigenes Recht.
Das große Problem ist, dass Deutschland einfach viel zu viele Fehlanreize in die Welt setzt. Diese Anreize werden auch in den nächsten Jahren natürlich für einen entsprechenden Zustrom sorgen.
Ein solcher Fehlanreiz ist beispielsweise die bekannte Mär von einer Gratis-Rundum-Versorgung, deren wir uns heute hier annehmen wollen. Das heißt, die Beschränkung der medizinischen Leistungsansprüche auf ein ethisch vertretbares Mindestmaß ist unserer Meinung nach ein geeignetes Instrument zur Anreizvermeidung; denn nur anerkannte Asylbewerber dürfen Anspruch auf mit den für die deutschen Versicherten vergleichbare medizinische Leistungen haben.
Wer als ausreisepflichtig eingestuft wird und aus einem sicheren Drittland zu uns kommt, darf kein Anrecht auf den gleichen Leistungsumfang wie gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland haben. Punkt.
Liebe Kollegen! Das waren nur zwei Beispiele, wie sich die Kosten für unser Gesundheitswesen in nur wenigen Tagen massiv senken ließen. Unser Antrag unterbreitet konkrete Maßnahmen, welche die Beitragszahler sofort entlasten würden. Sie hätten mehr Netto vom Brutto.
Es sind Maßnahmen, die gegen kein Recht verstoßen, die moralisch und ethisch zu vertreten sind und die eigentlich eine Selbstverständlichkeit für uns alle sein sollten, nämlich Handeln zum Wohle unserer Bevölkerung. - Danke schön.
gen. - In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Ministerin Frau Grimm-Benne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Antrag wird offensichtlich - das konnte man jetzt in dem Redebeitrag hören - wieder einmal versucht, Ausländer - dieses Mal werden insbesondere türkische Menschen in den Blick genommen - und Flüchtlinge unter den Generalverdacht des Missbrauchs des deutschen Gesundheitssystems zu stellen.
rungsabkommen erhoben, der seit einigen Jahren immer einmal wieder vorgebracht wird. Es wird behauptet, dass dieses Sozialversicherungsabkommen Türken gegenüber Deutschen bevorteile und letztlich auch Ursache für die steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen sei. Das ist falsch, und das ist nachweisbar falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das wissen Sie auch.
Nach diesem Sozialversicherungsabkommen erhalten in der Türkei lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers, mithin eines Beitragszahlers, im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates.
Die der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu erstatten.
Dieses Verfahren ist kostengünstig, weil Gesundheitskosten in der Türkei sehr viel niedriger als in Deutschland sind. Die Abrechnung der Kosten in Bezug auf die Türkei erfolgt durch kalenderjährlich zu vereinbarende Monatspauschalbeträge je Familie, wobei auf das Kostenniveau der Türkei abgestellt wird.
Der vereinbarte Monatspauschalbetrag wird je Familie unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen gezahlt.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das pauschalierte Abrechnungsverfahren den Verwaltungsaufwand wesentlich verringert und daher auch im Interesse der deutschen Krankenkassen liegt.
Die Kosten betrugen im Jahr 2014 weniger als 0,01 % der Gesamtausgaben der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.
Für das Jahr 2014 belief sich nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beispielsweise der vereinbarte vorläufige Monatspauschalbetrag für die Betreuung einer gesamten Familie in der Türkei auf umgerechnet 55,80 €. Pro Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind es übrigens rund 243 €.
Als Besserstellung gegenüber deutschen Versicherten wird vom Antragsteller gesehen, dass der Familienbegriff des Abkommens etwas weiter geht als der nach SGB V; denn unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass nicht nur Ehegatten und Kinder, sondern auch Eltern in die Familienversicherung einbezogen werden. Lassen Sie mich hierzu Folgendes sagen.
Die Familienversicherung der in der Türkei und auch in anderen Abkommenstaaten lebenden Familienmitglieder ist eine sinnvolle Einrichtung, weil sie dazu beiträgt, dass sich seinerzeit ein Teil der aus diesen Ländern von uns angeworbenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dafür entschieden hat, ihre Familienangehörigen nicht mit nach Deutschland zu nehmen.
Nur als Ergänzung möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass natürlich über das Sozialversicherungsabkommen keine Behandlung der Familienangehörigen in Deutschland erstattet werden kann.
Der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entsteht durch diese Regelung keine Mehrbelastung. Die Ausgaben der Krankenkassen wären sogar deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht, nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen. Das wollten sie aber nicht.
Zu dem zweiten Punkt Ihres Antrags kann ich nur auf die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen verweisen.
Der Leistungsanspruch bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die weniger als 15 Monate im Land leben, bestimmt sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Danach haben die Leistungsberechtigten einen gegenüber GKVVersicherten eingeschränkten Leistungsanspruch, der sich im Wesentlichen auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt. Das wissen Sie alles.
Für Asylbewerberleistungsberechtigte, die länger als 15 Monate in Deutschland leben und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich
selbst beeinflusst haben, sowie für Leistungsberechtigte nach dem SGB VIII wird die Krankenbehandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die 15-Monate-Regelung für diejenigen, die ihren Aufenthalt hier in diesem Land nicht rechtsmissbräuchlich beeinflussen, halte ich für richtig. Ich finde, jeder Mensch hat dann auch einen Anspruch auf medizinische Versorgung hier im Land. - Herzlichen Dank.