Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich würde Sie nur gern einmal bitten, mir zu sagen, in welchem anderen Land auf der Erde es möglich ist, illegal die Grenze zu übertreten, sich dort weiter Jahr und Tag aufzuhalten, also dort zu bleiben, und dann den vollen Umfang der Krankenversicherungsversorgung dieses anderen Landes zu
Ich würde Sie gern einmal bitten, mir das zu sagen, ob es ein einziges Land auf dieser Erde gibt, in dem das möglich ist, was hier in Deutschland möglich ist, und zwar auf Kosten der deutschen Versicherungszahler, die hart dafür bluten müssen. Das möchte ich gern wissen.
Also, bei den in Ihrem Antrag aufgeführten Personen handelt es sich nicht um sich in diesem Land illegal aufhaltende Menschen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe eine fachliche Frage, und zwar führten Sie gerade an, dass es de facto keine Schlechterstellung der deutschen Versicherten gibt, weil - das war jetzt widersprüchlich - der erweiterte Familienbegriff - ich zitiere - seinerzeit quasi als Deal ausgehandelt wurde. So habe ich es interpretiert.
Das heißt, dafür, dass der Familienbegriff damals auf die Eltern der entsprechenden Versicherten erweitert wurde, wurde verlangt, dass sie dort bleiben müssen. So habe ich es jetzt interpretiert.
„Seinerzeit“ ist mittlerweile fast sechs Jahrzehnte her, oder fünf sind es ungefähr. Warum spielt das heute noch eine Rolle? Ist es aber trotzdem in der praktischen Umsetzung heute nicht so, dass wir eine Schlechterstellung haben? In meiner Familienversicherung zählen die Eltern nicht dazu. In der Türkei ist es heute der Fall. Wir bezahlen es. Das verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht so richtig.
Ich müsste die Rede noch einmal verlesen, weil ich es genau ausgeführt habe, dass wir den Familienbegriff nach dem SGB V erweitert haben, dass auch die Eltern in die Familie mit einbezogen worden sind, aber dass ein Pauschalbetrag gezahlt wird, unabhängig von der Anzahl der Personen, die in dieser Familie leben.
Ich will auch noch einmal deutlich machen - das müsste man in der Historie sehen -, dass wir damals türkische Arbeitnehmer angeworben und gleichzeitig den Familiennachzug geregelt haben, damit nicht alle hierher kommen, die einen Anspruch darauf gehabt hätten, hier zu leben.
Daraufhin hat man sich darauf verständigt. Sie nennen es „Deal“. Ich nenne es ein verantwortungsvolles Abkommen, weil die meisten derjenigen, die hierher gekommen sind, zum Teil immer noch hier leben und auch in unsere Krankenkassen eingezahlt haben, weil die meisten von ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen für Fragen. Dann danke ich der Ministerin für die Ausführungen. - Wir fahren in der Debatte fort. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie ich einer Pressemitteilung der AfD-Landtagsfraktion entnehmen konnte, will sich diese Fraktion jetzt intensiv mit dem Themenkomplex Gesundheitspolitik auseinandersetzen.
denn das, was wir hier hören, sind populistische Forderungen, die, wenn man sich die Zahlen anschaut, jegliche Basis vermissen lassen.
Im ersten Beschlusspunkt wird also gefordert, das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen aufzukündigen bzw. dass sich das Land auf Bundesebene dafür einsetzen soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD! Es ist Ihnen bewusst, dass dieses Sozialversicherungsabkommen ein Vertrag zwischen Staaten und Nationen ist.
Damit ist der Landtag von Sachsen-Anhalt wohl kaum der richtige Platz, um eine solche Forderung aufzumachen.
Sie sind jetzt mit einer Fraktion im Bundestag vertreten. Sie haben die Gelegenheit, einen solchen Antrag, so unsinnig, wie er auch immer sein mag, dort noch einmal zu stellen. Viel Erfolg dabei.
Sie sollten bitte darauf achten, von wem Sie Ihre Anträge abschreiben. Einen Antrag aus dem NPD-Bundestagswahlprogramm abzuschreiben
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Hintergrund des Abkommens, immerhin im Jahr 1964 abgeschlossen, wurde schon einiges gesagt. Es ging darum, auch den Familienangehörigen von Gastarbeitern einen Zugang zum Sozialversicherungssystem zu ermöglichen, auch wenn die Angehörigen im Heimatland verbleiben. Das Prinzip nennt sich Familienversicherung und gilt auch für Deutsche.
Der einzige Unterschied ist, dass in der Türkei auch die Eltern mitzählen, wenn sie nicht erwerbstätig sind.
Es wird suggeriert, dass Unsummen aus der deutschen Krankenversicherung in Richtung Türkei fließen. Setzen wir aber einmal reale Zahlen gegen das Bauchgefühl.
Über die Abrechnung des Pauschalbetrages wurde schon gesprochen. Vor einigen Jahren betrug er ungefähr 10 Millionen €. Inzwischen beträgt er nur noch 8 Millionen €. Das sind nicht einmal 0,01 % der Gesundheitsausgaben der Bundesrepublik Deutschland.
Sie werden jetzt sagen, unsere Krankenkassen haben ja gar kein Geld. Ich verweise auf eine Rücklage im Fonds von 25 Milliarden €.
Außerdem würde die Kündigung des entsprechenden Abkommens auch dazu führen, dass deutsche Touristen oder Rentner, die in der Türkei leben, dort nicht mehr krankenversichert wären. Vielleicht haben Sie diese Gruppe vergessen, als Sie Ihren Antrag formuliert haben.
Die Zeit wird knapp. Deswegen noch schnell zum zweiten Beschlusspunkt Ihres Antrags. Sie möchten, dass nicht anerkannte Asylbewerber medizinische Leistungen nur noch in einem ethisch vertretbaren Mindestmaß erhalten. Wer soll das bitte im Allgemeinen und im Konkreten festlegen?
Bereits in dem Antrag „Kommunen entlasten, gesundheitliche Versorgung von Migrantinnen und Migranten entbürokratisieren und verbessern“, den wir hier erst vor Kurzem beschlossen haben, haben wir uns mit diesem Thema auseinandergesetzt. Bereits damals wurde deutlich, dass die bisherige Leistungsgewährung vielleicht nicht ganz ohne Schwierigkeiten und Herausforderungen ist, aber vom Grundsatz her funktioniert. Verbesserungsvorschläge haben wir damals unterbreitet.
Also, meine sehr geehrten Damen und meine Herren von der AfD, wenn es darum geht, über medizinische Leistungen zu diskutieren, wie mit Ihrem Selbstbefassungsantrag in dem zuständigen Ausschuss zum Thema ärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt, dann ist meine Fraktion dazu gern bereit. Aber mit dem Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, haben Sie sich leider disqualifiziert. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und ich sehe schon, es gibt Fragen.
Herr Krull, ich habe tatsächlich eine Nachfrage. Sie sagten gerade, dass dann, wenn wir das Abkommen mit der Türkei kündigen würden,
die deutschen Rentner, die Senioren, die dort leben, von der Rentenversicherung ausgeschlossen wären. Ich kann mir das ganz und gar nicht vorstellen; denn die Senioren und die Touristen, die dort leben, auch während des deutschen Winters - ich kenne insoweit auch persönlich einige Leute -, sind überhaupt nicht von der Deutschen Rentenversicherung ausgeschlossen. Denn die Rentenansprüche - das haben auch Sie gesagt - haben sie in Deutschland erworben und die werden überall dahin transferiert, wo die Senioren leben. Und das ist auch ihr gutes Recht.
Argumentieren Sie also nicht mit Sachen, die Sie hier durcheinanderwerfen. So ist es also nicht, Herr Krull. Sie müssen hier nicht so altklug auftreten!