- Entschuldigung. Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Überweisung zugestimmt worden. Ich musste hier kurzfristig einspringen. Daher musste ich mich zunächst etwas sortieren.
Umsetzung der Konzeption zum Krankenhausunterricht für Kinder mit langwierigen psychischen Erkrankungen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie ist die Situation der Unterrichtsversorgung immer noch unbefriedigend. Der vor zwei Jahren angestoßene Prozess der Verbesserung in quantitativer und qualitativer Hinsicht ist ins Stocken geraten.
erfordert unter anderem die Einbeziehung der am Klinikunterricht beteiligten Pädagogen in den therapeutischen Prozess, was nur mit ausreichenden Wochenstundenkontingenten und personeller Kontinuität gelingen kann.“
Diese von mir zitierte Stellungnahme stammt aus dem 19. Bericht, also von vor genau fünf Jahren, des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung, bekannt auch als Psychiatriebericht, der uns im Januar eines jeden Jahres im Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgestellt wird.
Meine Fraktion wurde daraufhin mehrmals parlamentarisch tätig. Wir führten ein Expertengespräch zum Krankenhausunterricht durch, betrachteten dabei auch die Situation in den anderen Bundesländern und konnten am Ende des Prozesses ein tragfähiges Konzept der Landesregierung zur Verbesserung des Krankenhausunterrichtes verabschieden.
Das nunmehr vorliegende Konzept zur Beschulung in psychiatrischen Einrichtungen ist eine qualitative Steigerung gegenüber dem vorher geltenden Maßnahmenplan des damaligen Kultusministeriums.
Sehr geehrte Damen und Herren! Nun möchte man meinen, damit wäre alles geregelt. Doch das ist leider nicht so. Ich erwähnte bereits die JanuarSitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration. Nachdem das aus unserer Sicht sehr gute Konzept vorliegt, gab es dennoch erhebliche Probleme.
So wurden uns bereits bei der Vorstellung des 21. Tätigkeitsberichts des Psychiatrieausschusses des Landes am 14. Januar 2015 erneut Unzulänglichkeiten aufgezeigt. Für den Bereich des Krankenhausunterrichts wurde angemerkt, dass die Situation der Beschulung weiterhin kompliziert sei und die Umsetzung des Konzeptes noch andauere. Bis dahin war noch keine deutliche Verbesserung erkennbar. Ebenfalls wurde kritisiert, dass das vorliegende Papier nicht mit dem Psychiatrieausschuss abgestimmt sei und man nur auf Umwegen Kenntnis davon erhalten habe.
Im 22. Tätigkeitsbericht, der am 13. Januar 2016 im Fachausschuss behandelt wurde, konnte abermals festgestellt werden, dass es zwar Gespräche mit dem Kultusministerium zur Änderung der Beschulungssituation gegeben habe, doch es musste resümiert werden, dass die Kernprobleme, die bereits im letzten Bericht angesprochen worden waren, nicht behoben wurden, obwohl inzwischen ein neues Konzept vorlag. Ebenfalls gestaltete sich die Umsetzung damals mangelhaft.
Im vergangenen Jahr gab es dann für uns hat alle einen Hoffnungsschimmer. Erstmals wurde berichtet, dass eine signifikante Verbesserung der Unterrichtsversorgung möglich wäre,
da es eine erhöhte Stundenzuweisung gab. Was daraus geworden ist und wie sich die Maßnahmen ausgewirkt haben, können wir im vorliegenden 24. Tätigkeitsbericht lesen
Sehr geehrte Damen und Herren! Warum habe ich diese Situation so ausführlich dargestellt? - Unsere Aufgabe ist es, nach den Empfehlungen der KMK den Krankenhausunterricht so zu gestalten, dass er dazu beiträgt,
erstens Befürchtungen der Schülerinnen und Schüler zu vermindern, in den schulischen Leistungen in Rückstand zu geraten,
zweitens die physische und psychische Situation der kranken Schülerinnen und Schüler zu erleichtern,
drittens die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, mit der Krankheit besser umzugehen und den Willen zur Genesung zu stärken,
Wir haben in Sachsen-Anhalt derzeit jährlich rund 3 000 bis 3 750 Patienten-Schülerinnen und -Schüler in unseren Kliniken. Dies stellt uns vor hohe Herausforderungen.
Meine Fraktion fordert deshalb, dass sich alle Beteiligten diesem Anliegen stellen und sich gemeinsam mit dem Beschulungskonzept auseinandersetzen sollen, damit es endlich im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen zum Tragen kommt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Punkt 3 unseres Antrages fordern wir die Landesregierung auf, sich mit der Fachpetition der PSAG Magdeburg zur Förderbedarfsermittlung auseinanderzusetzen. Wir reden sehr oft von multiprofessionellen Teams, sowohl im Kita- als auch im Schulbereich, um für Kinder die optimalen Lernvoraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört für mich auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit an den Schnittstellen von Medizin, Psychologie, Jugendhilfe und Schule. Es kann doch nicht sein, dass wir Kinder in den Frühförderstellen unterstützen, und sobald sie dann in die Schule eintreten, bedarf es dieser Förderung auf einmal nicht mehr.
Genauso sehe ich das bei der Rückkehr von Kindern und Jugendlichen aus den Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie an ihre Heimatschulen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte das Glück, in der sechsten Wahlperiode mit dem Bildungsausschuss nach Südtirol fahren zu dürfen. Dort haben wir uns das Gelingen von Inklusion an den Schulen angeschaut. Was sich bei mir sehr stark einprägte - sicherlich geschuldet durch meine berufliche Herkunft -, war die Tatsache, dass Kinder mit Förderbedarf schon sehr zeitig diagnostiziert wurden, nicht etwa, weil man sie in Förderschulen schicken wollte - was übrigens nicht möglich gewesen wäre, da es dort keine gibt -,
sondern damit sie sehr zeitig unterstützende Hilfsangebote erhalten. Diese Vorgehensweise halte ich auch an unseren Schulen für äußerst wichtig. Zwar finden pädagogische Diagnostiken statt,
doch bei den oft vielfältigen multiplen Problemlagen der Schülerinnen und Schüler fehlen oft die medizinisch-psychologischen und sonderpädagogischen Einschätzungen. Ich bin mir sicher, wenn wir uns dieser Aufgabe stellen, können wir gerade in der Schuleingangsphase Schülerinnen und Schülern manchen Misserfolg ersparen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie auch im Interesse unserer erkrankten Kinder und Jugendlichen um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abg. Hohmann. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Somit spricht für die Landesregierung Herr Minister Tullner. Sie haben das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE greift mit ihrem Landtagsantrag das Thema Krankenhausunterricht auf, das schon in der letzten Legislaturperiode in den Ausschüssen Bildung und Kultur sowie Soziales - -
(Hendrik Lange, DIE LINKE: Es ist nicht das erste Mal, dass wir das ansprechen müssen, Herr Minister!)
- Lieber Kollege Lange, Sie haben sicher nachher Gelegenheit, mir eine Frage zu stellen. Aber geben Sie mir erst einmal die Chance, Ihnen meinen Redebeitrag zu Gehör zu bringen. So, wie Sie vorhin das Hohe Haus ermahnt haben, dass man die Kulturtechniken des Zuhörens und Verstehens anwenden sollte, würde ich das gern auch in Ihre Richtung formulieren.
Ich versuche jetzt, den Bogen wieder zu meinem Redemanuskript zurückzuschlagen. - Der Antrag wurde in den Ausschüssen Bildung, Kultur und Soziales in der letzten Wahlperiode breit diskutiert. Grundlage der Diskussion war ein Konzept des damaligen Kultusministeriums aus dem Jahr 2014, das die Kritikpunkte aus den Berichten des Psychiatrieausschusses aufgriff und entsprechende Maßnahmen ableitete.
Die Konzeptvorstellungen wurden vorher ausführlich mit unterschiedlichen Personengruppen, unter anderem Vertretern des Psychiatrieausschusses, des damaligen Sozialministeriums, des Verbandes Sonderpädagogik und Lehrkräften, die im Krankenhausunterricht eingesetzt sind, diskutiert.
In den beiden besagten Ausschüssen fand dieses Konzept Zustimmung. Diese Konzeptüberlegungen mündeten dann in einen Erlass „Hinweise zur Organisation des Sonderunterrichts“ vom Frühjahr 2015 ein.