Die Fraktion DIE LINKE sieht nunmehr erneut Handlungsbedarf bezüglich der schulischen Bildung für langwierig erkrankte Kinder und Jugendliche und möchte die Landesregierung beauftragen, das Konzept zum Unterrichtsangebot in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrien in Sachsen-Anhalt/Sonderunterricht für psychischpsychiatrisch kranke Kinder und Jugendliche im Schulpflichtalter aus dem Jahr 2014 mit allen Beteiligten zu diskutieren und umzusetzen.
dass ich an dieser Stelle noch einmal die Rahmenbedingungen für den Krankenhausunterricht benennen möchte.
- Ich habe irgendwie die Wahrnehmung, dass ich Ihnen dieses komplexe Thema heute unter erschwerten Bedingungen nahebringen soll. Aber auch hier ist alles gut gegangen. Hoffen wir, dass es weiterhin so bleibt.
Also: Erstens. Der Krankenhausunterricht ist in Sachsen-Anhalt im Schulgesetz im § 39 als Sonderunterricht geregelt.
Viertens. Die Kinder und Jugendlichen sind krankgeschrieben. Krankenhausunterricht unterstützt den Behandlungsplan während des stationären Aufenthalts und soll ebenso das Weiterlernen nach dem Klinikaufenthalt ermöglichen.
Fünftens. Krankenhausunterricht hat sich dahin gehend verändert, dass er vor allem in den Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie bei onkologisch erkrankten Kindern und Jugendlichen vorgehalten wird.
Sechstens. Haus- und Einzelunterricht als weitere Formen des Sonderunterrichts können den Übergang von der stationären Behandlung in den regulären Schulalltag nach langem Klinikaufenthalt sinnvoll ergänzen oder unterstützen.
Siebentens. Für die Organisation des Krankenhausunterrichts gibt es Regelungen über einen Erlass aus dem Jahr 2015.
Und achtens und letztens: Für die im Krankenhausunterricht tätigen Lehrkräfte bestehen Fortbildungsangebote. Diese gehören auch weiterhin zum Angebot des Lisa. Darüber hinaus binden die klinischen Einrichtungen die dort tätigen Lehrkräfte in die Fortbildungsangebote der Kliniken ein.
Der 23. Tätigkeitsbericht des „Ausschusses für die Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung“ vom Oktober 2016 erkennt die getroffenen Regelungen und die zugewiesenen Ressourcen für den Sonderunterricht an und bewertet die Neuausrichtung des Sonderunterrichts als positiv, meine Damen und Herren.
Die Rahmenbedingungen haben sich bis heute nicht verändert, sodass die geübte Kritik des besagten Ausschusses im 24. Tätigkeitsbericht vom Herbst 2017 nicht nachzuvollziehen ist. Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, sind die in den Punkten 1 und 2 formulierten Forderungen der Fraktion DIE LINKE durch das Ministerium für Bildung mithin bereits umgesetzt.
Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch einige abschließende Bemerkungen zu Punkt 3 des Antrages, weil ich spüre, dass die Frau Präsidentin mich von hinten etwas mahnt. Hier wird Bezug genommen auf eine Fachpetition der regionalen Fachgruppe „Kinder- und Jugendpsychiatrie“ der Psycho-Sozialen Arbeitsgruppe PSAG der Stadt Magdeburg. Diese Petition äußert sich unter anderem zu Fragen der pädagogischen Diagnostik an Grundschulen und zum Verfahren der Feststellung eines sonderpädagogischen
Herr Poggenburg, es wäre schön, wenn Sie vielleicht nicht ganz so laut reden. Dann hätte ich es hier vorn leichter.
Dazu möchte ich Folgendes klarstellen: Das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Schülerinnen und Schülern regelt § 4 der „Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf“ vom 8. August 2013. Vor Inkraftsetzung dieser Verordnung wurden die Fachverbände und Gremien angehört.
In das Fördergutachten als Grundlage für die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs fließen alle Erkenntnisse und Angaben, das Kind betreffend, ein, gegebenenfalls auch medizinische Gutachten. Die Angaben der Sorgeberechtigten sind hierzu freiwillig.
Lernprozesse des Kindes ermittelt und analysiert sowie Lernergebnisse festgestellt, um den Lernentwicklungsstand zu definieren und daraus pädagogische Unterstützungsmaßnahmen abzuleiten. Dieses Vorgehen ist grundsätzlicher Bestandteil des pädagogischen Handelns aller Lehrkräfte, unabhängig von einer Begriffszuordnung.
Beides wiederum ist von medizinischer, psychiatrischer Diagnostik, therapeutischen Möglichkeiten und medizinischen therapeutischen Leistungen abzugrenzen, die einem völlig anderen Leistungsträger zuzuordnen sind.
Der Antrag vermischt die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch Lehrkräfte und Landesschulamt und andererseits die Erteilung von Sonderunterricht für Schülerinnen und Schüler, beispielsweise an Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie auf der Grundlage einer indizierten Diagnose. Ein Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht Voraussetzung für einen Klinikaufenthalt bei Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel im Zuge einer Behandlung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie. Insofern gibt es hier keinen Zusammenhang.
Sicherlich bestehen Schnittstellen zwischen den Bereichen Bildung und der Sozialgesetzgebung sowie der Jugendhilfe und somit eine gemeinsame Verantwortung, jedoch bei sehr unterschiedlichen Zuständigkeiten. Diese Trennung haben die Arbeits- und Sozialministerkonferenz - Frau Grimm-Benne ist gerade nicht hier -, die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz in der gemeinsamen Empfehlung mit dem Titel „Gemeinsame Verantwortung, unterschiedliche Zuständigkeiten, schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung“ klar definiert. Da alle Beteiligten in einem regelmäßigen Austausch stehen, bedarf es der Einrichtung einer Arbeitsgruppe nicht.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE kann somit in Gänze abgelehnt werden, und das garniere ich mit der Entschuldigung, dass es etwas ausführlicher geworden ist. Aber das Thema ist sehr komplex. Deshalb habe ich mir erlaubt, Ihnen das in der gesamten Breite darzustellen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Sie können gleich vorn bleiben. Frau Zoschke hat noch eine Anfrage. Aber vorher eine Information: Frau GrimmBenne sitzt dort oben. Sie ist also anwesend.
Danke, Frau Präsidentin. - Herr Minister, da Sie meinen Kollegen Herrn Lange auf das verstehende Zuhören hinwiesen, will ich gleich einmal sagen, dass ich Ihren Ausführungen sehr intensiv zugehört habe. Sie verwiesen darauf, dass sich der Ausschuss in der letzten Legislaturperiode sehr lange mit diesem Konzept befasst hat. Sowohl Frau Hohmann als auch der Ausschuss damals und heute stimmen diesem Konzept zu. Wir haben keine Kritik am Konzept, sondern unsere Kritik richtet sich vor allen Dingen gegen die Umsetzung.
Meine Frage ist: Warum sehen Sie den Handlungsbedarf nicht, den Praktikerinnen und Praktiker in den Krankenhäusern, in denen psychisch kranke Kinder und Jugendliche behandelt werden, die beschult werden sollen, tatsächlich erleben, und zwar tagtäglich?
Vielen Dank. Frau Zoschke, ich habe mir diese Bemerkung mit dem Zuhören auch nur deshalb erlaubt, weil Herr Lange vorhin gemahnt hat. Ansonsten ist es bei Ihnen der Regelfall, dass Sie zuhören. Daran habe ich keinen Zweifel.
Zum Kern Ihrer Frage: Wir sehen mit einer gewissen Verwunderung, dass es binnen eines Jahres, in dem wir nichts geändert haben, in einem Bericht eine hohe Zustimmung gibt und mit einem Mal etwas überraschend eine kritische Reflexion über uns in dem Bericht kommt, die wir nicht nachvollziehen können.
Ich bin nun wirklich nicht der Experte. Ich vermute, dass Sie bei dem Thema, bei dem Sie anerkanntermaßen seit Jahren unterwegs sind, sehr viel profunder über die Dinge urteilen können, will aber dezidiert zugestehen, dass wir am Ende über hochkomplexe Einzelfälle reden. Natürlich muss man diese Einzelfälle mit einer gewissen Sensibilität und Sorgsamkeit in den Blick nehmen. Im Austausch, den wir mit allen Beteiligten führen, werden solche Dinge immer wieder einmal reflektiert. Natürlich schauen wir, ob es bestimmte Nachsteuerungsbedarfe gibt.
Im Moment ist unsere Wahrnehmung eindeutig die, dass die Wahrnehmungen des Berichtes - und die von Ihnen angesprochenen Problemlagen deuten in eine ähnliche Richtung - nicht richtig dargestellt worden sind. Aus unserer Sicht haben wir ein gut ausgewogenes Konzept, das in der Praxis funktioniert - bei allen Konkretheiten, die das im Einzelfall an Problemlagen mit sich bringen kann. Es geht am Ende um einzelne Menschen und konkrete Problemlagen bei den Kindern und Jugendlichen und um Menschen, die in der Schulbildung verortet sind.
Herr Minister, ich denke, es wäre gut, wenn Sie in die Mikrofone sprechen; denn ich merke, dass es etwas schwierig zu verstehen ist. Ich merke auch, dass Frau Zoschke noch eine Nachfrage hat oder etwas richtigstellen möchte. Bitte, Frau Zoschke.
Herr Minister, noch einmal: Es geht nicht um das Konzept. Das aufgestellte Konzept ist gut. Es harrt der Umsetzung! Das ist unser Problem. Ich bitte Sie, wenn wir im Januar im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration mit den Praktikerinnen und Praktikern vor Ort diskutieren, was den Krankenhausunterricht betrifft, nach Möglichkeit an dieser Beratung teilzunehmen und einmal mit den Praktikern über die Umsetzungsstrategie zu diskutieren. Die merken doch, was fehlt. Wir müssen nachsteuern, weil das unsere Bediensteten sind.
Frau Zoschke, wenn es mein Zeitplan zulässt, nehme ich die Einladung gern an. Dann können wir im Ausschuss noch einmal sehr viel vertiefter und profunder über die Themen debattieren, als es hier angesichts der späten Stunde möglich ist. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Tullner. - Wir treten nunmehr in die Dreiminutendebatte ein. Ich hoffe, dass die Kolleginnen und Kollegen des Landtages solidarisch sind und Ihre Minuten, Herr Tullner, wieder hereinholen, weil Herr Tullner doch immer etwas mehr Zeit benötigt. Bitte, Frau Abg. Prof. KolbJanssen.
DIE LINKE aus dem Jahr 2013 zum Krankenhausunterricht für Kinder mit langwierigen psychischen Erkrankungen eine Erfolgsgeschichte, weil das damalige Kultusministerium ein Konzept entwickelt hat, das auch umgesetzt worden ist. Darüber hinaus gibt es einen überarbeiteten Erlass für die Organisation des Sonderunterrichts. Beides stammt aus dem Jahr 2014.
Im 23. Psychiatriebericht, der ursprünglich Ausgangspunkt für den Antrag war, wird auch noch festgestellt, dass es wirklich ein gutes Konzept ist, dass das Konzept auch anfängt zu wirken, sodass man den Eindruck hat, alle sind zufrieden.