Für die Durchführung von Volksbegehren mit anschließendem Volksentscheid liegt die Hürde gegenwärtig noch bei neun von hundert. Mit unserem Gesetzentwurf wären dann nur noch drei von hundert der Wahlberechtigten gefordert. Das ist eine entscheidende Absenkung, eine Drittelung zur gegenwärtigen Anzahl, und markiert die Wende hin zu einer wirklichen direktdemokratischen Verfassungsreform, für die unsere AfD steht.
der Wahlberechtigten für die Gültigkeit der Volksabstimmung erforderlich sein, sondern nur noch zehn von hundert der Wahlberechtigten zustimmen müssen. Sollte der Volksentscheid auf eine Änderung der Landesverfassung gerichtet sein, dann sollen künftig für die Zustimmung 25 von 100 der wahlberechtigten Bürger ausreichen. Gegenwärtig sind noch 50 von 100 der Wahlberechtigten erforderlich. Wir möchten diese hohe, unrealistische Hürde praktisch halbieren.
Wenn wir zurückschauen, stellen wir fest, dass die Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen im Land Sachsen-Anhalt gerade einmal bei etwas über 50 % lag. Damit sehen wir, dass es eine unerreichbare Hürde ist. Dank der AfD hat sich die Wahlbeteiligung in den letzten Jahren wieder nach oben bewegt.
Wenn argumentiert wird, dass niedrige Quoren durch politisch aktive Minderheiten später missbraucht werden könnten, dann stimmt das so nicht. Es ist immer eine kleine Interessengruppe, die mit der Unterschriftensammlung irgendwo beginnt und dann Leute mobilisiert, und wenn sie damit Erfolg hat, dann hat sie eben erfolgreich mobilisiert. So einfach ist die Kiste. Das ist lebendige Demokratie und kein Missbrauch.
Dagegen ist die Forderung, eine relativ hohe oder gar absolute Mehrheit der Wahlberechtigten für die Wirksamkeit eines Volksentscheids zusammenzubekommen, volksfern und erstickt lebendige Demokratie im Keim.
Die AfD-Fraktion steht für eine Abstimmungsmehrheit bei niedrigen Quoren. Wir wollen die Volksgesetzgebung gleichberechtigt und ergänzend neben die des Parlamentes stellen. Wir wollen, dass auch die Auflösung des Landtages durch das Volk im Wege des Volksbegehrens und Volksentscheids in Zukunft möglich wird. Das kann man als Wähler einfach verlangen und ist bei zu viel volksfernem Murks im Parlament und in der Politik durchaus auch mal angebracht.
Wir wollen auch daran erinnern, dass das Volk der eigentliche Souverän ist, von dem sich alle Staatsgewalt ableitet und vor dem sich alle Staatsgewalt in letzter Instanz zu rechtfertigen hat. Aufgrund der Tragweite einer solchen Entscheidung haben wir auch hier das Quorum des Volksentscheides an das für die Änderung der Landesverfassung orientierte Quorum angelehnt, nämlich bei 25 von 100.
Ebenso ist es an der Zeit, liebe Abgeordnete, dass die Wahl des Ministerpräsidenten direkt durch das Volk erfolgen sollte. In unserem Bundesprogramm fordert die AfD bereits die Wahl des
Bundespräsidenten direkt durch das Volk. Denn wenn wir einmal auf das letzte Jahr in Berlin schauen und den vom Volk entkoppelten Zirkus der Bundesversammlung sehen, hält sich das Verständnis der AfD-Fraktion wirklich in Grenzen. Das sollte Ihnen allen bekannt sein.
Es ist daher nur konsequent, dass der Ministerpräsident eines Landes ebenso vom Volk gewählt werden sollte wie zukünftig auch der Bundespräsident.
Diese Direktwahl verleiht auch dem Ministerpräsidenten eine über den Parteien stehende Legitimität. Im Übrigen haben wir uns dieses Wahlverfahren nicht selbst ausgedacht, sondern uns mit zwei Wahlgängen am französischen Vorbild orientiert.
Mit Transparenz und Respekt vor dem Souverän machen wir jetzt gleich weiter; denn wir haben eine weitere Forderung, die wir erheben, und zwar ist das die Schaffung von Öffentlichkeit in nahezu allen Gremien des Landtages. Wir wollen, dass die Öffentlichkeit die Regel wird und für Ausnahmen ein strenger Maßstab gilt. Gegenwärtig ist es genau umgekehrt der Fall. Das sehen wir an den verschiedenen Ausschüssen.
Frau Buchheim von den LINKEN berichtete neulich nach einer Dienstreise des Petitionsausschusses nach Bayern, wie dort mit der Öffentlichkeit, beispielsweise bei Petitionen, umgegangen wird. Das zeigt, dass andere Bundesländer in Bezug auf die Einbeziehung der Öffentlichkeit weiter sind als wir hier und sich von Entscheidungsfindungen im stillen Kämmerlein bereits verabschiedet haben.
Unser Antrag zur Änderung der Landesverfassung beruht auf dem Auftrag der Enquete-Kommission - in der auch mein Kollege Robert Farle sehr aktiv war - zur Stärkung der Demokratie,
- Ich weiß nicht, ob das lustig ist, wenn man so über Demokratie lacht. Da sind Sie fehl am Platz, glaube ich.
Die Landesverfassung sollte auch dort ein Thema werden. Als Vergleich siehe den Einsetzungsbeschluss zur Enquete-Kommission, Drs. 7/768.
Dazu kam es aber nicht; denn dort wurde die Tagesordnung so beschnitten, dass von der Landesverfassung fast gar keine Rede mehr war und keine Spur davon davon übrig blieb. Insgesamt bewertet die AfD-Fraktion diese Enquete-Kommission nicht nur als vertane Chance, sondern auch als eine Missachtung des Parlamentes.
Dieses Ergebnis wundert die AfD-Fraktion nicht im Geringsten. Im Bericht der Landesregierung zur direkten Demokratie, Drs. 7/514, wird ausgeführt, dass in Sachsen-Anhalt alles ganz toll sei und alles so bleiben könne, wie es ist. Die Landesregierung sehe nur einen leichten Nachhol- und Korrekturbedarf im kommunalen Bereich.
Auf der „Spielfläche“ der Landespolitik möchte man anscheinend gern wieder und weiter ohne Volksbeteiligung spielen und unter sich bleiben. Das Land Sachsen-Anhalt hat aber nun die Chance, sich mit dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Verfassungsreform an die Spitze der demokratischen Erneuerung in Deutschland zu stellen, nämlich einer Entwicklung hin zu einer neuen Identität zwischen unserem Volk und seinen Repräsentanten durch ein Wechselspiel von Transparenz und Kontrolle. Dadurch wird Vertrauen begründet und nicht zerstört.
Das ist auch seit Jahrhunderten in der Schweiz der Fall - das können wir tagtäglich beobachten -; denn dort funktioniert die direkte Demokratie. Die Schweiz hat eine alte intakte, lebendige und föderalistische Demokratie, von der wir alle nur lernen können.
Egal wie heute die Abstimmung über unseren Gesetzentwurf ausfallen wird: Die AfD-Fraktion bleibt der Anwalt des Volkes gegenüber den etablierten Apparaten, den alten Bürokratien und gegenüber der verkrusteten Struktur, die wir hier haben, die ein schweres Gift für unsere Demokratie darstellt.
In diesem Sinn, liebe Abgeordnete, stoßen Sie mit uns das Fenster für frischen Wind im Parlament auf. Seien Sie aufgeschlossen gegenüber unserem Gesetzentwurf und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich dem Abg. Lehmann für seine Ausführungen. - Die Landesregierung hat auf einen Redebeitrag verzichtet. In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Werte Antragsteller, da Sie immer wieder von Transparenz sprechen, fällt mir der Begriff des Glashauses ein, nämlich: Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen!
der muss den anderen hier nicht irgendetwas von Transparenz erzählen. Beginnen Sie bei Ihren Parteitagen,
Das Einzige, was im Gesetzentwurf der AfD-Fraktion neu ist, ist die Direktwahl des Ministerpräsidenten. Sie geben vor, dass Sie auf diese Weise einen starken Ministerpräsidenten erreichen würden.
Das werden Sie nicht erreichen. Ein Ministerpräsident, der möglicherweise ohne Mehrheit in einem Parlament dasteht: Was ist das für ein starker Ministerpräsident? Es gibt genügend Beispiele, wie man auf der ganzen Welt sehen kann, wie man über Monate - in dem Fall ein Jahr - an Steuergesetzen herumbastelt - Amerika offensichtlich als großes Vorbild für einige von Ihnen -, die man am Ende nicht beschlossen bekommt oder Wahlversprechen nicht einlösen kann.
Was Sie aber in jedem Fall schaffen werden, wenn mit diesem Gesetzentwurf die Verfassung geändert werden würde, ist, dass Sie dieses Haus schwächen. Was Sie mit diesem Gesetzentwurf bezwecken wollen, ist eine Schwächung des Parlaments.
Abschließend noch ein Wort. Es fiel in diesem Zusammenhang mehrfach der Begriff „Murks“. Wenn Sie von „Murks“ sprechen, fallen mir zwei Dinge ein: Murks ist, eine Enquete-Kommission einzusetzen und anschließend zu kritisieren, dass der Enquete-Auftrag der falsche gewesen sei.
Gesetzentwürfe oder das, was Sie als solche bezeichnen, die Sie in den letzten Wochen und Monaten hier eingereicht haben. - Herzlichen Dank.