Protokoll der Sitzung vom 20.12.2017

Das Rebhuhn unterliegt dem Jagdrecht. Unter diesem Aspekt möchte ich darauf hinweisen, dass auch auf der Ebene der jagdlichen Verbände eine Reihe von Initiativen laufen, die der Förderung des Niederwildes dienen. Dort laufen sie unter den Stichwörtern „Wildäcker“, „niederwildfreundliche Saatmischungen“, „Schutz vor Fressfeinden“ oder „Netzwerk Feldflur“.

Inhaltlich gehen sie in die gleiche Richtung wie die Agrarumweltmaßnahmen, nämlich in Richtung der Schaffung entsprechender Habitatstrukturen, und flankieren die Bemühungen um eine Verbesserung der Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft. - Herzlichen Dank.

Ich sehe keine Nachfragen. Dann danke ich der Ministerin für die Ausführungen.

Wir kommen nunmehr zu

Frage 5 Verschlechterung der Gewässer- und Grundwasserqualität um Zielitz

Sie wird von der Abg. Doreen Hildebrandt, DIE LINKE, gestellt. Frau Hildebrandt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Die beabsichtigte Erweiterung der Abraumhalde in Zielitz in Verbindung mit lang anhaltenden Feuchteperioden hat Expertinnen und Experten zufolge dazu geführt, dass sich Salze und andere Reststoffe (Kalium, Ammonium) in umliegenden Gewässern konzentriert haben und damit zu einer Verschlechterung der Gewässer- und Grundwasserqualität führen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Stoffe sind in welcher Konzentration

durch den Betrieb des Düngemittelherstellers K+S in Zielitz und die beabsichtigte Erweiterung der Abraumhalde in umliegende Grund- und Oberflächengewässer gelangt?

2. Hat sich in den zurückliegenden zwölf Mona

ten daraus die Gewässer- und Grundwasserqualität verschlechtert?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Herr Prof. Dr. Armin Willingmann. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Schönen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Kleine Anfrage der Abg. Doreen Hildebrandt beantworte ich namens der Regierung wie folgt.

In der Frage wird unterstellt, dass die beabsichtigte Erweiterung der Abraumhalde in Verbindung mit lang anhaltenden Feuchteperioden Expertinnen und Experten zufolge bereits dazu geführt

habe, dass sich Salze und andere Reststoffe in den umliegenden Gewässern konzentriert haben und damit zu einer Verschlechterung der Gewässer und Grundwasserqualität führen. Dies kann mit großer Gewissheit ausgeschlossen werden.

Der Betriebsplanantrag zur Erweiterung der Haldenkapazität wurde dem LAGB am 9. Oktober dieses Jahres vorgelegt. Das LAGB ist gegenwärtig damit beschäftigt, die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Das für das Vorhaben notwendige bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist auszuschließen, dass das beantragte Vorhaben bereits zu einer Verschlechterung der Gewässer- und Grundwasserqualität um Zielitz geführt haben kann.

Dies vorausgeschickt zu Ihrer Frage 1. Da sich die beabsichtigte Erweiterung der Abraumhalde gegenwärtig praktisch noch im Planungsstadium befindet, sind mit Sicherheit keine Stoffe aus diesem Vorhaben in die umliegenden Grund- und Oberflächengewässer gelangt.

Für den gegenwärtigen Fabrik- und Haldenbetrieb verfügt der Bergbauunternehmer über eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von salzhaltigen Abwässern in die Elbe und zur Benutzung des Grundwassers durch den Eintrag von salzhaltigem Haldenwasser.

Verbunden damit sind die Kriterien nach dem Wasserhaushaltsgesetz und den einschlägigen Verordnungen für das Abschlagen der Prozess- und Haldengewässer in die Elbe und die Benutzung des Grundwassers geregelt. Die festgelegten Anforderungen und Überwachungswerte werden dabei bislang nachweislich eingehalten.

Im Rahmen der geplanten Kapazitätserweiterung der Halde ist unter anderem vorgesehen, die Einleitkriterien für die Einleitung in die Elbe neu zu fassen. Maßstab sind dabei in erster Linie die Regelungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes zum Verschlechterungsverbot und zum Zielerreichungsgebot. Damit kann bereits perspektivisch ausgeschlossen werden, dass es im Fall eines positiven Planfeststellungsbeschlusses zu der unterstellten Verschlechterung der Gewässerqualität kommen wird.

Gleiches gilt für die Grundwasserqualität, die durch die Haldenerweiterung ebenfalls nicht verschlechtert werden darf. Hier gilt es, durch geeignete technische Konzepte wie eine entsprechende Basisabdichtung und Maßnahmen zur Haldenabdichtung ein unkontrolliertes Versickern von Haldenwässern für die Zukunft zu vermeiden.

Auch hierbei gilt, dass es eine Genehmigung für das Vorhaben nur dann geben wird, wenn für die erforderliche Nachweisführung im Planfeststellungsverfahren belegt werden kann, dass die Anforderungen der geltenden gesetzlichen Regelungen zum Erreichen der Umweltziele eingehalten werden.

Zu Frage 2. Hat sich in den zurückliegenden zwölf Monaten infolge dessen die Gewässer- und Grundwasserqualität verschlechtert? - Nein, dies ist, wie vorstehend dargestellt, nicht möglich. - Vielen Dank.

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich dem Minister Prof. Dr. Willingmann für die Ausführungen.

Wir kommen nunmehr zur

Frage 6 Ausführungen des Innenministers zum Projekt „Hasi“

Sie wird von der Abg. Henriette Quade von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Frau Quade, Sie haben das Wort.

Am 2. Dezember 2017 zitiert die „Mitteldeutsche Zeitung“ Innenminister Stahlknecht zum Projekt „Hasi“ mit den Worten: „Es ist ein ultralinkes Zentrum, das von linksextremistischen Gruppen unterstützt wird.“

(Beifall bei der AfD)

In der „Volksstimme“ vom 18. November 2017 bewertet der Innenminister das Projekt als „linksextremistische Keimzelle“ und fordert, die staatliche Unterstützung dafür zu stoppen.

(Beifall bei der AfD)

Er führte weiter aus, es würden dort „Pläne geschmiedet, wo man das nächste Trafohäuschen sprengen kann“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Quellen oder Belege führt der Innen

minister für die Aussage an, dass in der „Hasi“ „Pläne geschmiedet werden, wo man das nächste Trafohäuschen sprengen kann“?

2. Wie viele politisch links motivierte Brandan

schläge wurden im Jahr 2017 bis zum 1. Dezember 2017 in Sachsen-Anhalt festgestellt?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Quade, zum Objekt Hafenstraße 7 in Halle, das sogenannte „Hasi“, habe ich schon am 27. Oktober Ausführungen gemacht. Ich werde das heute gern noch einmal mit Blick auf die aktuelle Frage von Ihnen ergänzen.

Der Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt sammelt Informationen, insbesondere über Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben.

Mithin sind regelmäßig Personenzusammen

schlüsse, das heißt, Parteien, Vereine oder andere Gruppierungen, zu denen konkrete Anhaltspunkte für extremistische Bestrebung vorliegen, Gegenstand der Beobachtung. Deshalb werden auch Aktivitäten von Linksextremisten beobachtet.

Bei dieser Beobachtung werden auch Informationen darüber erlangt, ob sich Mitglieder der linksextremistischen Szene im Objekt in der Hafenstraße 7 aufhalten. So ist zum einen gang und gäbe, dass linksextremistische Gruppierungen wie das Offene Antifaplenum, die Rote Hilfe e. V. und die Interventionistische Linke Halle das Objekt in der Hafenstraße 7 unterstützen.

Zum anderen liegen Erkenntnisse darüber vor, dass in der Hafenstraße 7 auch dem Verfassungsschutz bekannte Linksextremisten verkehren.

(Oh! bei der AfD - Zuruf: Was?)

Linksextremisten zielen auf die Abschaffung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung und damit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ab.

(Zuruf von der AfD)

Linksextremisten streben die Errichtung eines sozialistischen bzw. kommunistischen Systems oder einer herrschaftsfreien anarchistischen Gesellschaft an. Damit stellen sie eine Gefahr für die demokratische Gesellschaft dar.