Die Frage stellt Frau Abg. Christina Buchheim von der Fraktion DIE LINKE. Frau Buchheim, Sie haben das Wort.
Die „MZ“ berichtete am 18. Dezember 2017 unter der vorgenannten Überschrift von illegal installierten Kameras und verwanzten Telefonen in zwei Büros der Gemeindeverwaltung Teutschenthal. Viele Fragen blieben offen.
dass seitens des Bürgermeisters offensichtlich keine Strafanzeige gestellt wurde und keine amtlichen Sachverhaltsermittlungen betrieben wurden?
Für die Landesregierung erfolgt die Stellungnahme durch den Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Zu Ihrer ersten Frage. Am Freitag, dem 15. Dezember 2017, wurde in zwei Büros der Gemeindeverwaltung Teutschenthal illegal installierte Ab
hörtechnik festgestellt. Der Bürgermeister der Gemeinde Teutschenthal hat unmittelbar nach dieser Feststellung Sicherungsmaßnahmen ergriffen.
Am 18. Dezember 2017 hat eine von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwältin Kontakt zu der zuständigen Staatsanwaltschaft aufgenommen.
Ebenfalls am 18. Dezember 2017 hat die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd nach einer Rücksprache mit dem Bürgermeister ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen eingeleitet und die erforderlichen polizeilichen Erstmaßnahmen durchgeführt. Eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht noch aus.
Zu Ihrer zweiten Frage. Die Landesregierung respektiert die kommunale Selbstverwaltung. Soweit Rechtsverstöße der Kommunalverwaltung festgestellt werden sollten, sind der Bürgermeister als Dienstvorgesetzter der betreffenden Gemeindebediensteten und der Gemeinderat als Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters für die weiteren Schritte zuständig.
Den zuständigen Gemeindeorganen sollte erst einmal die Zeit gegeben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können. Die Kommunalaufsicht - das ist der Landkreis - wird die Angelegenheit weiter verfolgen. Dabei wird auch das Ergebnis der Ermittlungen berücksichtigt werden. Es besteht derzeit aber noch kein Anlass für ein kommunalaufsichtliches Tätigwerden.
Aussetzen. - Ich mache es auch ganz schnell. - Externe Evaluationen an den Schulen des Landes sichern Bildungsqualität, nationale und internationale Vergleichbarkeit durch zentrale Leistungserhebungen. Das Bildungsministerium plant zum 1. Februar 2018 die zweijährige Aussetzung der externen Evaluation am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung zur Sicherung der Unterrichtsversorgung. Das Aussetzen würde dies zunächst beenden.
die den Fachbereich betreffenden Personalvertretungen informiert und gegebenenfalls Versetzungsmaßnahmen besprochen?
Ich danke. - Die Antwort erfolgt für die Landesregierung durch den Minister für Bildung Marco Tullner. Herr Minister, Sie haben das Wort.
- Minus? Oh Gott! - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie lautet die Formulierung? - Ich beantworte die Frage der Abg. Frau Dr. Pähle im Namen der Landesregierung wie folgt.
Mit Blick auf die erheblichen Herausforderungen in der Arbeit des Landeschulamtes zur Sicherung der Unterrichtsversorgung habe ich entschieden, vorübergehend geeignetes Personal zur Unterstützung der Arbeit des Landesschulamtes zur Verfügung zu stellen.
Nach einem längeren Abwägungsprozess habe ich mich dafür entschieden, den Arbeitsschwerpunkt „Externe Evaluation durch Schulbesuch“ temporär auszusetzen.
Die weiteren Maßnahmen der Qualitätssicherung wie die externe Evaluation durch zentrale Leistungserhebungen von den zentralen Klassenarbeiten über Vergleichsarbeiten bis hin zu den schriftlichen Prüfungen und deren jeweilige Auswertung sowie die Durchführung von nationalen und internationalen Studien sowie die interne Evaluation bleiben als Arbeitsaufgabe des Lisa erhalten und sind gemäß Geschäftsverteilung insbesondere Arbeitsgegenstand des Fachbereichs 2 des Lisa.
Zentrale Prüfungen, bundesweite Vergleichsarbeiten und externe Evaluationen werden somit unverändert entsprechend der Zielstellung des Koalitionsvertrages beibehalten und fortlaufend weiterentwickelt.
Netz zur Verfügung. Das für eine Abordnung verfügbare Personal des Fachbereichs I des Lisa soll für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Unterstützung in das Landesschulamt abgeordnet werden. Es sind damit also keine Versetzungsmaßnahmen vorgesehen.
Im Rahmen einer Amtshilfe sollen diese Bediensteten im Landesschulamt qualifikations- und tarifgerecht zur Unterstützung eingesetzt werden. Einer Veränderung des Dienstortes für die Betroffenen ist nicht vorgesehen. Die personalrechtlichen Regelungen werden beachtet. Schwerbehinderte und gleichgestellt behinderte Personen werden nur einbezogen, soweit sie es selbst wünschen. Personen, die bis Juli 2018 vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen, verbleiben im Lisa.
Die Maßnahmen sollen - das hat Frau Dr. Pähle auch in ihrer Frage formuliert - zum 1. Februar 2018 umgesetzt werden.
Zu 1: Nach derzeitigem Stand sollen drei bis vier der sechs Bürosachbearbeiterinnen und sieben bis neun der elf Referentinnen und Referenten abgeordnet werden. Die abschließende Zahl hängt davon ab, ob die Schwerbehinderten und die ihnen gleichgestellten Personen einbezogen werden möchten.
Zu 2: Ja, alle von den geplanten Maßnahmen Betroffenen sind informiert worden. Die konkreten Aufgaben im Landesschulamt werden ab 8. Januar 2018 mit den Betroffenen besprochen. Vorinformationen wurden den Personalvertretungen zugeleitet. Das personalrechtliche Mitbestimmungsverfahren wird unmittelbar nach den Gesprächen mit den Betroffenen durchgeführt.
Ich sehe keine Wortmeldungen zu Fragen. Doch, einen Moment. Herr Tullner, Frau Dr. Pähle hat eine Frage.
Nur die Nachfrage, Herr Minister: Ist schon klar, in welchen Bereichen im Landesschulamt das Personal dann eingesetzt werden soll? Denn zur Sicherung der Unterrichtsabdeckung stellt sich mir jetzt die Frage, ob es schon eine konkrete Vorstellung davon gibt, wo sie dann eingesetzt werden.
Wenn Sie mir die Gelegenheit geben, das im Einzelfall noch einmal im Detail nachzuvollziehen, würde ich das gern tun. Vom Grundsatz her geht es darum, das gesamte Einstellungsprozedere,