chend mit finanziellen Mitteln auszustatten; denn dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden Sie auch nicht mehr von Ihren eigenen Bürgermeistern verklagt.
Wir haben in unserem Antrag den Auftrag formuliert - Frau Späthe hat darauf hingewiesen -, eine klare Forderung in Richtung Berlin aufzumachen, und das aus zwei Gründen: erstens weil wir mittelfristig die Kita-Gebühren abschaffen wollen, zweitens weil der sich in Berlin bildende Machterhaltungspakt der großen Koalition wieder keine nennenswerten Signale erkennen lässt, um Familien deutlich zu entlasten. Außer einer üppigen Diätenerhöhung wurde im Bundestag seit der Wahl noch nichts beschlossen.
Das Perfide daran ist, dass man sich diesbezüglich fraktionsübergreifend einig war. Wenn es darum geht, Familien zu entlasten, bleibt die Initiative in Deutschland aus. Das ist eigentlich beschämend für die deutsche Politik. Es ist im Übrigen auch verantwortungslos und im hohen Maße moralisch verwerflich, Herr Heuer.
Die Steuermehreinnahmen sollen laut dem superglaubwürdigen Gottkanzler Martin Schulz lieber in die EU fließen und in Brüssel versenkt werden und die CDU macht bei diesem Wahnsinn mit.
Wenn sich dieser EU-Schulz, wie ich ihn nenne, immer mehr zum Liquidator der SPD entwickelt, hilft das den Familien trotzdem nicht. Solange wir keine Neuwahlen durchführen und die AfD die SPD als Volkspartei ablösen kann, damit Deutschland endlich wieder eine Politik bekommt, die die Familien stärkt - -
Liebe Kenia-Koalition, Sie haben seit Ihrem Amtsantritt in den letzten Jahren immer wieder verkündet, was Sie alles machen wollen. Letztes Jahr im Mai hieß es in der „Volksstimme“, wir werden in den nächsten Wochen beraten, wie wir die Elternbeiträge begrenzen.
Aktuell stehen wir wieder vor der Situation, dass die Beiträge steigen. Beinahe alle Kommunen mussten den letzten Jahren die Beiträge erhöhen. Es ist weder eine Obergrenze festgelegt noch eine Deckelung vorgenommen worden, was die SPD noch im Wahlkampf gefordert hat.
Martin Schulz stand auf dem Alten Markt und hat gesagt, die Kita müsse kostenlos werden, während Ihre Stadträte bei der namentlichen Abstimmung in Köthen für höhere Kita-Gebühren sorgen.
Der AfD-Antrag hingegen beinhaltet klare Forderungen, die wir brauchen, um berechenbare KitaGebühren zu bekommen, Planungssicherheit für unsere Kommunen zu bekommen und die Eltern schrittweise zu entlasten, bis zur vollständigen Kostenbefreiung der Kita. Das muss das politische Ziel aller Parteien sein. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Nachfragen. Demzufolge sind wir am Ende der Debatte angekommen und können jetzt in das Abstimmungsverfahren eintreten.
- Offensichtlich nicht. Dann stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer dem Antrag der AfDFraktion in der Drs. 7/2340 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist erwartungsgemäß die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE.
Gibt es Stimmenthaltungen? - Die gibt es nicht. Demzufolge ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden und wir beenden damit den Tagesordnungspunkt 21.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Verehrte Abgeordnete! „Meinungsfreiheit gewährleisten - Netzwerkdurchsetzungsgesetz abschaffen“, so lautet der Antrag der AfD-Fraktion; denn seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt das Netzwerkdurch
setzungsgesetz uneingeschränkt. Die Übergangsfrist ist abgelaufen, das ist sicherlich allgemein bekannt.
Dieses Gesetz, auch NetzDG genannt, stellt einen absoluten parlamentarischen Tiefpunkt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland dar. Ein Gesetz, das die Meinungsfreiheit in Deutschland derart einschränkt, wie dies in den letzten Jahrzehnten wohl kaum irgendwie der Fall gewesen ist. Ein Gesetz, das private Sachbearbeiter von Telemedienanbietern in gewisser Weise zu Richtern ernennt. Ein Gesetz, das von dem Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen, vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, von verschiedenen Stiftungen, von unzähligen teils sehr bekannten Juristen und auch von den Medien äußerst scharf kritisiert, als rechtswidrig beanstandet worden ist und doch im alten Bundestag einfach mal so über alle Bedenken hinweg verabschiedet wurde.
Ich erinnere nur an die Aufforderung des Journalistenverbandes vom 8. Januar dieses Jahres an den Deutschen Bundestag, das Gesetz so schnell wie möglich wieder abzuschaffen.
Überhaupt ist es doch kaum jemandem zu erklären, wie bei einem sensiblen Grundrecht, nämlich der Meinungsfreiheit, eine entgegenwirkende Rechtsdurchsetzung in private Hände gelegt wurde. Wo bitte soll so etwas irgendwann einmal enden? - Vielleicht beim Entzug des grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechtes der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit aufgrund einer Beurteilung eines privaten Gremiums oder einer Einzelperson. Dazu kann man nur sagen: Wehret den Anfängen!
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist eben ein solcher Anfang, dessen wir uns ganz klar erwehren müssen, sehr geehrte Damen und Herren.
Es liegt doch klar auf der Hand, dass hier etwas ganz gewaltig faul ist und eher der gezielte politische Druck des Bundesjustizministeriums mit seinem maßlosen Minister und nicht das Wohl unserer freiheitlichen Gesellschaft ausschlaggebend für dieses Meinungsbeschneidungsgesetz war.
Das NetzDG stellt ganz zweifelsfrei einen Frontalangriff auf unsere Meinungsfreiheit dar. Ich kann nicht nachvollziehen, wie das gerade in Deutschland, mit der Erfahrung, die wir aus zwei Diktaturen und gelebtem Diktat ziehen konnten, überhaupt möglich war.
Der damalige Abstimmungsvorgang zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz spottet ebenfalls jeglicher Beschreibung. Am 30. Juli 2017 stimmten keine 60 Bundestagsabgeordneten, also noch nicht einmal 10 % des Bundestages, über ein
Gesetz ab, das derart umfänglich und nachhaltig einen unserer gesellschaftlichen Grundpfeiler, nämlich die Meinungsfreiheit, einschränkt.
316 Bundestagsabgeordnete hätten für eine Beschlussfähigkeit anwesend sein müssen, ca. 55 Abgeordnete waren tatsächlich anwesend. Allein es fehlte ein Antrag zur Feststellung der Beschlussfähigkeit oder Beschlussunfähigkeit. Ein Treppenwitz deutscher Parlamentsgeschichte.
An diesem Tag hat Deutschland aller Welt das Versagen seines parlamentarischen Systems eingestanden. An diesem Tag wurde von den gewählten Volksvertretern das eigene Volk in einer beschämenden und wirklich traurigen Posse vorgeführt. Nicht anders kann man das beschreiben.
Ein Ermächtigungsgesetz könnte die hastige Verabschiedung neuer einschränkender Gesetze kaum drastischer zentralisieren, als das an diesem Tag vor aller Welt Augen im Deutschen Bundestag geschehen ist. Wie kann man nur derart unverantwortlich mit dem Vertrauen seiner Bürger in das bestehende parlamentarische System umgehen? Diese Frage stellt sich.
Wir können festhalten: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist inhaltlich und auch hinsichtlich seines Zustandekommens, seines Beschlusses eine Schande und ein schwarzer Tag des deutschen Parlamentarismus.
Dies sollte man, nein, dies muss man mit einem klaren Zeichen, mit Einsicht und Neubesinnung korrigieren. An dieser Stelle kann nur die vollständige Aufhebung dieses teuflischen Gesetzes stehen, auch aus einer gewissen symbolischen Notwendigkeit heraus.
Dass Bundesjustizminister Maas sogar selbst durch das NetzDG eingeholt und getroffen und als Verfasser von Hassbotschaften oder Fake-News entlarvt wurde, entbehrt einer gewissen Ironie nicht, passt aber in den ganzen bizarren Rahmen der Gesamtvorführung. Halb Deutschland wusste an diesem Tag wahrscheinlich nicht, ob es lachen oder weinen sollte.