Protokoll der Sitzung vom 26.01.2018

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich Gremien und Programmverantwortliche des Hessischen Rundfunks, der den Beitrag produzierte, bereits mit der eingegangenen Kritik befasst haben.

Der Antrag der AfD-Fraktion ist daher abzulehnen. Ich bitte um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister. Herr Raue hat eine Nachfrage - diese kann er jetzt stellen - oder eine Intervention.

Herr Robra, der Kollege Tobias Rausch sprach gerade das auf kika.de zu sehende sogenannte Tittenmemory-Spiel an. Dort können Sie sozusagen weibliche Brüste

Ich habe es verstanden.

hin- und herschieben und sozusagen Memory spielen. Jetzt frage ich Sie: Wie wollen Sie verhindern, dass sich junge Muslime dadurch zum Grapschen animiert fühlen? Wie stehen Sie selbst zu Inhalten solcher Qualität?

Ich stehe hier, wie Sie wissen, als Mitglied einer Landesregierung, der Exekutive. Von Verfassungs wegen befasse ich mich in dieser Funktion nicht mit Programminhalten. Meine private Meinung spielt in diesem Kontext überhaupt keine Rolle.

Auch das ist ein Thema, das die AfD über ihren Vertreter im MDR-Rundfunkrat thematisieren

kann. Auch das, was in den Telemedien geschieht, ist in den Rundfunkräten zu behandeln. Ich weiß nicht, ob er es schon getan hat. Dann mag das in diesem zuständigen Kreis erörtert werden.

Ich habe noch eine Nachfrage, Herr Gallert.

Eine kurze.

Herr Staatsminister, Sie müssen aber dazu eine offizielle Meinung haben, und nach dieser fragte ich und nicht, ob Sie sich privat - -

Ich muss dazu gar keine offizielle Meinung haben; denn - -

Doch. Sie vertreten doch Sachsen-Anhalt ebenfalls im - -

Herr Raue, lassen Sie ihn jetzt antworten.

Entschuldigung, ich bin kein Mitglied des MDRRundfunkrates.

Okay. Die Staatsverträge haben Sie mit - -

Herr Raue, es ist gut. - Danke, Herr Minister.

Ich möchte es noch einmal sagen: Wir haben bei der Befragung der Mitglieder der Landesregierung besondere Regeln. Die Regeln besagen, sie sind auskunftspflichtig. Das bedeutet: Fakten! Meinungen von Regierungsmitgliedern sind über eine solche Befragung nicht zu erzwingen. Sie können diese äußern, müssen es aber nicht.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Jetzt kommen wir zu der Dreiminutendebatte der Fraktionen. Als erster Redner spricht für die SPDFraktion Herr Abg. Hövelmann. Bitte sehr.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mancher „Tatort“ gefällt mir, mancher „Tatort“ gefällt mir auch nicht. Es gibt Alternativen. Manchmal kann man auch ein gutes Buch lesen.

Ich empfehle Ihnen zum Beispiel das Buch von Janne Teller „Krieg: Stell dir vor, er wäre hier“. Dieses Buch beschreibt die Geschichte eines 14-jährigen deutschen Jungen, der mit seiner Familie aus Europa nach Ägypten flieht und dort als Flüchtling aufgenommen wird. Übrigens hat die Autorin dieses Buch nicht aktuell geschrieben, sondern es ist schon über zehn Jahre alt, also

lange vor der aktuellen Situation geschrieben worden.

Ich nutze dieses Buch gern, um es in Schulen vorzulesen. Sie glauben nicht, wie die Reaktionen der Kinder und Jugendlichen darauf sind, wenn sie das Gefühl vermittelt bekommen: Mensch, das könnte ja sogar bei uns ein Problem sein. Es ist gut, wenn sie die Dinge nicht nur durch eine „Brille“, sondern auch aus einer anderen Perspektive heraus betrachten. Das wäre vielleicht eine Anregung als Alternativprogramm, wenn Ihnen das öffentlich-rechtliche Fernsehen manchmal nicht gefällt.

(Zustimmung von der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass der Antrag der AfD-Fraktion ein bisschen aus dem Rahmen fällt, zeigt auch der Titel. Die GEZ gibt es seit dem Jahr 2013 nicht mehr.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Aber es ist halt so: Nicht alles ist immer aktuell. Dafür habe ich Verständnis.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Wir haben als Landtag - das ist wiederum sehr aktuell; das haben Sie in diesem Parlament mit beschlossen, Sie haben es auch initiiert -

(Zuruf von Daniel Roi, AfD)

bereits im Dezember 2016 - es ist also nicht so lange her - Beschlüsse gefasst zur Beitragsstabilität und zu den Anforderungen, die wir als sachsen-anhaltisches Parlament an die Rundfunkanstalten und an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellen, um die Beitragsstabilität zu gewährleisten. Denn auch wir wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, das öffentlich-rechtliche Fernsehen bezahlbar bleibt und in guter und hoher Qualität zur Verfügung gestellt werden kann.

Ihr Antrag ist nur scheinbar ein Antrag zur Beitragsstabilität. Sie wollen eigentlich etwas anderes. Das, was Sie eigentlich wollen, haben Sie mit Ihrem Antrag in Drs. 7/699 vom 7. Dezember 2016 dargestellt. Darin ging es Ihnen um die Kündigung aller Rundfunkstaatsverträge, die das Land Sachsen-Anhalt geschlossen hat. Auch im Deutschen Bundestag sind Sie diesbezüglich bereits aktiv geworden. Ich darf Herrn Brandner von der AfD-Fraktion des Bundestages zitieren:

„Sobald die AfD in nur einer Landesregierung vertreten ist, wird das sogenannte GEZ-System zusammenbrechen. Wir werden nämlich dann dafür sorgen, dass die dem System des Zwanges zugrunde liegenden Staatsverträge gekündigt werden.“

(Beifall bei der AfD)

Das ist Ihr eigentliches Ziel. Deshalb heucheln Sie bitte nicht mit Ihrem heutigen Antrag, den wir selbstverständlich ablehnen werden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Ich sehe, dass es hierzu keine Nachfrage gibt. Als Nächster hat der Abg. Herr Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im ersten Satz des Antrages der AfD-Fraktion heißt es: „Der Landtag bekräftigt, dass der vordergründige Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach …“ usw. Dazu kann man nur feststellen: Es gibt keinen vordergründigen Auftrag, es gibt auch keinen hintergründigen Auftrag. Es gibt einen Programmauftrag, der im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben ist. Herr Robra hat ihn dankenswerterweise völlig korrekt zitiert, und er hat auch die Stellen genannt, die hier offenbar bewusst weggelassen worden sind.

Wenn Sie eine Änderung des Programmauftrages möchten, müssen Sie das, bitte schön, auch so beantragen. So, wie Sie es aufgeführt haben, auch mit den Aufträgen, die von der Politik an die Rundfunkräte gestellt werden sollen, geht es nicht. Rundfunkräte sind frei und nicht an politische Anweisungen gebunden. Das ist auch gut so. Sonst hätten wir den Staatsrundfunk in Deutschland etabliert.

Ihr Antrag ist deshalb medienrechtlich grober Unfug und für uns keineswegs zustimmungsfähig.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Punkt 4 des Antrages enthält eine gewisse amüsante Formulierung. Sie haben geschrieben: „Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf, sich bei den gesetzgebenden Organen der Bundesrepublik …“ - also bei uns - „einzusetzen.“ Also, der Landtag soll die Landesregierung auffordern, dass sie sich bei uns einsetzt. Was Sie hier aufschreiben, ist an der Stelle wirklich Unsinn und nicht abstimmungsfähig; denn ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll.

Was sich die Koalitionsfraktionen allerdings dabei gedacht haben, noch einmal die Gesetzeslage aufzuschreiben, verstehe ich auch nicht so richtig. Ich meine, wir müssen nicht ständig, bloß weil die AfD Unfug aufschreibt, noch einmal das aufschreiben, was wir hier schon beschlossen haben. Es ist schade um die Zeit - und an die GRÜNEN: schade ums Papier! Wir werden uns deshalb bei

der Abstimmung über den Koalitionsantrag der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Frederking.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gemäß den Staatsverträgen haben Rundfunkräte schon heute die Aufgabe, die Einhaltung des Programmauftrages und der für die Programme geltenden Grundsätze zu überwachen und sich bei einem Verstoß bei der Intendantin oder beim Intendanten zu melden. Darüber hinaus bearbeiten die Rundfunkanstalten die an sie von unterschiedlichen Seiten herangetragenen Programmbeschwerden. Herr Robra ist bereits auf diesen konkreten Kika-Fall eingegangen.