Protokoll der Sitzung vom 08.03.2018

Der Antrag hatte die Zielstellung, noch vor Jahresende 2017 dem Parlament den Entwurf eines Nachtragshaushaltes für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vorzulegen. Ein sich abzeichnender Jahresüberschuss sollte neben dem Schuldendienst insbesondere für Investitionen bei Krankenhäusern und Uniklinika, einen barrierefreien ÖPNV, schnelleren Breitbandausbau, die Fortführung des Umweltsofortprogramms, Neueinstellungen von Lehrerinnen und Lehrern, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mehr Personal für Kitas, Abbau des Beförderungsstaus im öffentlichen Dienst sowie für die Stärkung der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes verwendet werden.

Die erste Beratung hierzu fand in der 31. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 10. Januar 2018 statt. Nach einer Berichterstattung durch die Landesregierung hat man sich darauf verständigt, auf den Bericht zum vorläufigen Jahresabschluss 2017 in der Februarsitzung 2018 zu warten und über das Thema dann erneut zu beraten.

Diese zweite Beratung wurde in der 32. Sitzung am 14. Februar 2018 durchgeführt. Im Ergebnis der Beratung stellte die antragstellende Fraktion DIE LINKE einen mündlichen Antrag auf Änderung des Antrages, um diesen an die zeitliche Situation anzupassen. Die Fraktion der AfD erklärte in dieser Sitzung, ihren Alternativantrag zurückzuziehen.

Der Ausschuss für Finanzen stimmte daher in seiner 32. Sitzung am 14. Februar 2018 nur über den mündlich geänderten Ursprungsantrag ab und erarbeitete mit 6 : 2 : 3 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Landtag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich daher um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/2465 vorliegenden Beschlussempfehlung und damit um die Ablehnung des zugrunde liegenden Antrages. - Vielen Dank!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Meister.

(Unruhe)

- Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Ich denke, wir kommen viel besser voran, wenn der Geräuschpegel etwas sinkt. Dann können Sie die Dinge auch besser verstehen. Dazu sollten wir uns für die letzten Punkte heute noch, meine ich, entschließen.

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, dass dieser ohne Debatte stattfinden wird. Wir würden somit in das Abstimmungsverfahren eintreten.

(Zurufe von der LINKEN: Thomas!)

- Herr Lippmann.

Wir hatten bei der Abstimmung im Ältestenrat signalisiert, dass wir etwas dazu sagen wollen, im Rahmen von drei Minuten.

Okay. Dann werde ich jetzt der Fraktion DIE LINKE die Möglichkeit geben. Wer wird das machen? - Herr Knöchel?

Das wird Herr Knöchel machen.

Herr Knöchel, Sie haben um drei Minuten Redezeit gebeten. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich denke, ein so wichtiges Anliegen bedarf doch einiger Worte. Der Verlauf der Debatte im November machte nämlich noch Hoffnung, dass sich das Hohe Haus sein wichtigstes Recht, nämlich das Budgetrecht, von der Regierung nicht ganz aus der Hand nehmen lassen will.

Doch der Beratungsverlauf im Finanzausschuss war dann ernüchternd. Herr Meister hat es gerade geschildert. Erst gab es eine Verzögerungstaktik, und als der vorläufige Abschluss 2017 auf dem Tisch lag, folgte die schnelle Ablehnung. Dabei macht gerade der Abschluss 2017 deutlich, dass ein Nachjustieren durch das Parlament dringend notwendig und die Vorlage eines Nachtrags durch die Regierung unabdingbar ist.

Der Haushaltsvollzug 2017 war eine Mischung aus Regierungswirrwarr und Exekutionsverweigerung. Viel Gestaltung blieb nicht vom Gestaltungshaushalt. Von ursprünglich geplanten 11,2 Milliarden € Einnahmen blieben 10,8 Milliarden € Einnahmen übrig. Die Planabweichung beträgt 414 Millionen €. Bedenkt man dann noch, dass der Finanzminister 260 Millionen € mehr an Steuern einnahm und 342 Millionen € mehr bei den sonstigen Verwaltungseinnahmen verbuchen

konnte, kommen wir schon bei den Einnahmen zu einer Planabweichung von mehr als 1 Milliarde €.

Erhebliche Vollzugsprobleme tun sich bei der Umsetzung der Mittel der europäischen Fonds auf. Ein Umsteuern ist hier zwingend erforderlich. Ein Nachtragshaushalt würde die parlamentarische Beteiligung sichern.

Das Umsteuern beim Personal durch die Landesregierung erweist sich als schwierig. Die zur Verfügung stehenden Vollzeitäquivalente, die auf den Iststand Februar 2016 zurückgehenden Personalkostenbudgets, sind nicht hinreichend untersetzt und werden damit zur kritischen Stelle im Haushaltsvollzug.

570 Millionen €, also mehr als eine halbe Milliarde Euro Planabweichung, sind bei den Bau- und Investitionsausgaben zu verzeichnen. Sicher, die Ursachen sind verschieden, teils auch nachvollziehbar. Aber sie machen eben auch deutlich, dass der hier beschlossene Plan eben nicht mehr Gegenstand des Handelns der Landesregierung ist, dass die Vorlage eines Nachtragshaushaltes das Gebot der Stunde wäre.

Mit der Drs. 7/2547 legt die Landesregierung eine umfassende Liste notwendiger über- und außerplanmäßiger Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen vor. Sie sind notwendig, aber mit einem Nachtragshaushalt könnte über sie besser beraten werden. Auch bei den Ausgaben des Jahres 2017 ist der Zusammenhang zu dem hier verabschiedeten Haushaltsgesetz kaum noch herzustellen. Sie enthalten zudem eine nicht veranschlagte Zuführung zur Rücklage für Regionalisierungsmittel und Wohnraumförderung von immerhin 80 Millionen €. Das ist zu begrüßen, war aber ursprünglich nicht geplant. Also ist es eine Planabweichung.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Der im Jahr 2017 vollzogene Haushalt hat nur wenig mit dem hier beschlossen zu tun. Für das Jahr 2018 stehen die Signale bei der Regierung auf „Weiter so“. Das hätten Sie, meine Damen und Herren, mit der Zustimmung zu unserem Antrag verhindern können.

In der letzten Sitzung haben Sie sich zum Ziel, mehr Lehrerinnen und Lehrer einzustellen, bekannt. Heute weigern Sie sich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Erinnern Sie sich noch an Ihre Kleinkrämerei, als es um die Mittel für die Universitätsklinika ging, 10 Millionen € für dringende Ersatzinvestitionen?

Sehr geehrter Herr Knöchel, Sie haben sich selbst drei Minuten Redezeit gegeben. Die sind abgelaufen.

Letzter Satz, Frau Präsidentin?

Um den letzten Satz würde ich jetzt bitten.

(Zustimmung bei der CDU)

Also, erinnern Sie sich noch an Ihre Kleinkrämerei bei den Universitätsklinika. Es ging um 10 Millionen € für dringende Erneuerungsinvestitionen, und die waren aus der Sicht der Regierenden nicht finanzierbar. Jetzt kommt der Finanzminister mit 570 Millionen € nicht ausgegebenen Investmitteln des Weges.

Ich denke, Sie merken, dass Sie sich mit der Ablehnung unseres Antrags eines wichtigen Korrekturmittels berauben. - Schade, meine Damen, meine Herren von der Koalition.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Knöchel. Es waren aber schon vier Sätze und nicht ein Satz. - Okay.

Wir steigen somit in das Abstimmungsverfahren ein; denn ich habe keine Signale, dass die anderen Fraktionen auch noch das Wort wünschen. Vielleicht noch ein Hinweis: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 7/2465 lautet, der Antrag soll abgelehnt werden.

Wer dieser Beschlussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. - Ach so, ja. Das ist auch - - Das war jetzt ein bisschen irreführend. Die Stimme gehört noch zu den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt diesen ab? - Das

ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Somit ist der Tagesordnungspunkt 15 erledigt. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt.

Das ist

Tagesordnungspunkt 16

Beratung

Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr

Antrag Ministerium der Finanzen - Drs. 7/772

Jahresbericht des Landesrechnungshofes

2016 - Teil 1 - vertraulicher Teil

Unterrichtung Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt - Drs. 7/518

Jahresbericht des Landesrechnungshofes

2016 - Teil 1

Unterrichtung Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt - Drs. 7/519

Jahresbericht 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2015 - Teil 2

Unterrichtung Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt - Drs. 7/1617