Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Lüddemann, ich beantworte Ihre Frage wie folgt.
Zu 1. Gegenstand der Informationssammlung der Landesregierung sind mit Blick auf die Fragestellung insbesondere extremistische Bestrebungen, das heißt, diejenigen politischen, auf bestimmte Ziele und Zwecke gerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die sich gegen die in § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land SachsenAnhalt normierten Schutzgüter richten, oder Verhaltensweisen von Einzelpersonen, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind.
Insofern stehen nicht Versammlungen in ihrer Gesamtheit im Fokus der Informationssammlung, sondern ausschließlich die Beobachtung extremistischer Bestrebungen und Aktivitäten.
schlüsse, das heißt Parteien, Vereine oder andere Gruppierungen, zu denen konkrete Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, Gegenstand der Beobachtung.
Deshalb werden auch Aktivitäten von Rechtsextremisten beobachtet. Bei dieser Beobachtung werden auch Informationen darüber erlangt, ob Mitglieder der rechtsextremistischen Szene an Versammlungen teilnehmen.
Der Landesregierung ist bekannt, dass am 3. März 2018 in Merseburg eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes stattfand, die die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen im Saalekreis thematisch zum Gegenstand hatte. Veranstalter waren der AfD-Kreisverband Saalekreis und die Bürgerbewegung Merseburg.
Nach derzeit der Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen nahmen ca. 270 Personen teil, von denen 40 bis 50 der rechtsextremistischen Szene aus dem südlichen Sachsen-Anhalt zugerechnet werden.
Die Mitteilung weiterer Informationen ist an dieser Stelle aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Ich weise aber darauf hin, dass Teile der Antwort der Landesregierung als Verschlusssache
„VS vertraulich“ eingestuft werden müssen. Diese Verschlusssache kann demnächst bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. Diese stellen wir zur Verfügung.
Selbstverständlich ist mir bekannt, dass der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt ist. Die Landesregierung trifft aber in diesem Fall eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen.
Die Einstufung als Verschlusssache ist deshalb im Hinblick auf das Wohl des Landes SachsenAnhalt und der schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen.
Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen 1 und 2 würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen, für ihre Funktionsfähigkeit existenziell.
Die öffentliche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen, würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen.
Zu Ihrer zweiten Frage. Die im Rahmen der Versammlung aufgetretenen Redner sind der Landesregierung bekannt. Es handelt sich um Sven L., Thomas H. und Hendrik G. Die entsprechenden Redebeiträge liegen der Landesregierung vor und wurden hinsichtlich möglicher extremistischer Inhalte ausgewertet.
Der erste Redebeitrag von etwa zwei Minuten Dauer wurde vom Versammlungsleiter Thomas H. gehalten. Der Beitrag richtete sich gegen die Informationspolitik des Landkreises Saalekreis in
Herr G. sprach ausweislich eines im Internet veröffentlichten Videos etwa drei Minuten. Er sprach über den Zuzug von Flüchtlingen in dem betroffenen Stadtteil von Merseburg. Zudem wurde auf das Wirken der Bürgerbewegung Merseburg-West verwiesen, welche bereits in der Vergangenheit einen Zuzug von Flüchtlingen nach Merseburg verhindert hätte.
Der Landkreis Saalekreis und die Wohnungsbaugenossenschaft wurden für ihre Informationspolitik kritisiert. Hendrik G. regte weitere regelmäßige Versammlungen der Betroffenen an, um den Anfängen zu wehren.
Die etwa halbstündige Rede des als rechtsextremistisch einzuschätzenden Sven L. schließt inhaltlich an seine vornehmlich im Internet getätigten Bekundungen an. Sie ist in toto fremdenfeindlich und pauschalisiert das Verhalten von Flüchtlingen als kriminell.
Darüber hinaus wurden etablierte Parteien beschimpft, beleidigt und verunglimpft. So sprach er zum Beispiel von - ich zitiere - „Verrat der Altparteien“ und Politiker wurden als „Vereinsmaden“ bezeichnet.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Ausführungen war eine fundamentale Kritik am Sozialstaat, die er im Kontext zur Flüchtlingspolitik stellte.
Zudem erfolgten wiederholt Drohungen gegen ein Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er kündigte an, den Abgeordneten entweder in dessen Wohnung oder im Bürgerbüro besuchen zu wollen.
Zumindest der fremdenfeindlich und von Äußerungen gegen demokratische Institutionen und deren Akteure geprägte Redebeitrag von Sven L. enthält extremistische Bezüge.
Die Mitteilung weiterer Informationen ist an dieser Stelle, wie bereits ausgeführt, aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Aber Sie können das demnächst in der Geschäftsstelle als Verschlusssache einsehen. - Herzlichen Dank.
Entsprechend dem Bericht der „Volksstimme“ vom 3. März 2018 gibt es weitere Verzögerungen bei der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes. Laut CDU-Modell soll das Land pauschal sechs Stunden der gesamten Personalkosten übernehmen. Für jede darüber hinaus gehende Betreuungsstunde sollen die Eltern in Absprache mit Gemeinden und Trägern aufkommen.
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch Frau Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra Grimm-Benne. Sie haben das Wort. Bitte.
Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich beantworte die Frage der Abg. Monika Hohmann namens der Landesregierung wie folgt.
Zur ersten Frage. Die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes soll nach wie vor zeitnah erfolgen. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf wird derzeit durch unser Haus vorbereitet.
Die Koalitionsfraktionen haben hierbei um eine enge Abstimmung gebeten. Ich gehe nach Rücksprache mit den Regierungsfraktionen davon aus, dass eine Einigung noch im ersten Halbjahr 2018 stattfinden wird.
Der Prozess wurde bisher auch dadurch gehemmt - das stand nicht in der „Volksstimme“ -, dass weiterhin unklar ist, wie und in welcher Höhe Sachsen-Anhalt von den Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden € profitieren wird, die ab 2019 den Ländern für eine bessere Kinderbetreuung und zur Entlastung der Eltern zur Verfügung gestellt werden sollen.
pe, Kindergarten und Hort sind im Rahmen der Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes erhoben und bereits entsprechend veröffentlicht worden.
Auf der Basis dieser Werte aus dem Jahr 2016 betragen die Kosten pro Betreuungsstunde unter Berücksichtigung einer jährlichen Personalkostensteigerung von 1,5 % etwa für das Jahr 2018 in der Krippe 5,70 €, im Kindergarten 2,88 € und im Hort 2,44 €.
Frau Ministerin, es sind eineinhalb Nachfragen. Sie nannten eben die Kosten für Krippe, Kita und Hort.