Protokoll der Sitzung vom 19.04.2018

- Nicht unter Schmerzen, unter Freude, Herr Finanzminister. - Also, der Finanzminister hat eben noch einmal kundgetan, dass die 31 Millionen € aus dem Einzelplan 13 kommen und nicht den Einzelplan 14 belasten werden. Er folgt damit auch einer Kabinettsvorlage aus dem November des vorigen Jahres. Uns freut es und wir sind schon wieder ein Stückchen weiter, Herr Henke.

Aber natürlich, aus der kuscheligen Oppositionsecke macht es sich immer leicht, einmal zu sticheln. Sie sticheln aber gut. - Danke.

Vielen Dank, Herr Scheurell. - Wir kommen zum letzten Debattenredner. Und zwar spricht für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Büttner. Sie haben das Wort, bitte.

Danke. Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD begrüßt die Entfristung der Landesmittel, weil sie ein wichtiger

Schritt für die finanzielle Entlastung der Kommunen ist. Aber zunächst muss man an dieser Stelle erwähnen, dass die Negativentwicklung im Schulwesen auch auf die massiven Schulschließungen im ländlichen Raum zurückzuführen ist. Die Schulwege sind durch diese Schließungen oft unzumutbar lang geworden, und das mit Blick auf den Weg sowie auf die Zeit.

Trotzdem verlangt das Land von den Trägern der Schulbeförderung, zunächst eigene Mittel zur Finanzierung einzusetzen. Das ist inakzeptabel. Darum sage ich noch einmal, wie auch schon in meiner letzten Rede zu dem Thema: Wer durch Gesetz oder Verordnung eine Leistung bestellt, der muss auch zu 100 % die Kosten übernehmen.

Ich habe in der letzten Rede auch schon darauf hingewiesen, welche Änderungen wir im ÖPNVGesetz noch als erforderlich ansehen. Diesbezüglich ist leider auch nichts passiert. Darum werden wir uns nicht zum Handlanger Ihrer Politik machen. Wir werden Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Danke.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage. Möchten Sie sie beantworten, Herr Büttner? - Herr Abg. Scheurell.

Sehr geehrter Herr Kollege Büttner, dann müssen Sie natürlich auch beim Kommunalwahlkampf allen Ihren vielleicht potenziellen Wählern rüberbringen, dass Sie heute hier dagegen stimmen. Herr Büttner, überlegen Sie es sich ganz genau, was Sie hier tun! Das ist nicht zu verstehen. Das ist vollkommen diametral zu dem, was Sie ansonsten im Parteiprogramm stehen haben.

(Oliver Kirchner, AfD: Das hat er gar nicht gesagt!)

Sie können natürlich erwidern.

Herr Scheurell, ich habe gesagt: Wir stimmen nicht zu. Ich habe nicht gesagt: Wir stimmen dagegen. Es gibt ja auch noch die Möglichkeit der Enthaltung.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Bei einer Enthaltung kommt aber auch kein Geld!)

Ich denke, Herr Büttner hat darauf geantwortet. Es gibt keine weiteren Fragen.

Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 7/2658 ein. Wir stimmen als Erstes über die selbstständigen Bestimmungen ab. In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages an einer Stelle getrennte Abstimmung? - Das sehe ich nicht. Dann lasse ich darüber abstimmen.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD.

Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Diese lautet: „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt“. Wer dieser Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Offensichtlich stimmen nicht alle mit. Aber das ist so.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer diesem Gesetz seine Stimme gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die gesamte Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist erledigt.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/1824

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/2675

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2746

Änderungsanträge Fraktion AfD - Drs. 7/2747 und Drs. 7/2748

(Erste Beratung in der 33. Sitzung des Landtages am 27.09.2017)

Berichterstatter des Ausschusses wird der Abg. Herr Olaf Meister sein. Bevor ich Herrn Abg. Meister das Wort erteile, darf ich hier im Hohen Hause

Damen und Herren der Städtischen Volkshochschule Magdeburg recht herzlich begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Abg. Meister, Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erstatte Bericht über den Lauf der Beratungen zum Gesetzentwurf.

Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in der Drs. 7/1824 überwies der Landtag in der 33. Sitzung am 27. September 2017 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Inneres und Sport beteiligt.

Der Gesetzentwurf umfasst verschiedene Aspekte des Dienstrechtes für Beamte und Richter in Sachsen-Anhalt. Das sind unter anderem

 die Anhebung der Lebensarbeitszeit von Beamten und Richtern schrittweise von 65 auf 67 Jahre,

 eine Erhöhung der Entgelte von Beamten und Richtern um 2 % - mindestens 75 € - zum 1. Januar 2017 und ab 2018 eine weitere Erhöhung um 2,35 %,

 die Einführung einer Jahressonderzahlung ab 2017,

 die Verbesserung der Vergütung von Lehrern mit einem Abschluss nach DDR-Recht und

 ein Wechsel von der Besoldungsgruppe A 12 in die Besoldungsgruppe A 13 für Schulleiter und stellvertretende Schulleiter an Grundschulen, um einen ausreichenden Abstand zu den sonstigen Lehrern an Grundschulen zu erreichen.

Eine gesetzliche Regelung zur Anpassung der Regelungen für eine jährliche Sonderzahlung wurde im Beratungsverfahren herausgelöst und trat bereits im Jahr 2017 in Kraft. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Debatte in der 38. Sitzung des Landtages verweisen und auf weitere Ausführungen verzichten.

Der weitere Beratungsverlauf des Gesetzesentwurfes stellte sich wie folgt dar:

Der Ausschuss für Finanzen hat sich in einer öffentlichen Anhörung am 8. November 2017 mit dem Gesetzentwurf befasst.

Gegenstand der Anhörung war auch ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Neuregelung des Besoldungsrechts und ein Antrag zur Höhergruppierung von DDR-Lehrern.

Im Großen und Ganzen begrüßten alle Anzuhörenden die umfangreichen Vorschläge zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, insbesondere die Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Deutliche Kritik gab es von den Polizeigewerkschaften und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit, da es sich um psychisch und körperlich sehr belastende Tätigkeiten handele.

Die Verbände der Richter und Staatsanwälte beklagten, dass sich die neue Besoldungsregelung erneut nur haarscharf an der untersten Grenze zur Verfassungskonformität befände. Dies sei aus ihrer Sicht nicht akzeptabel.

Die Kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt begrüßten die qualitativen und quantitativen Verbesserungen des Beamtenstatus.

Der Landkreistag fügte hinzu, dass sich mit der Anhebung der Altersgrenzen auch die bereits getroffenen Altersteilzeiten nach hinten verlängern würden, und warb dafür, von der geltenden Rechtslage abzuweichen und nicht in bereits bestehende Altersteilzeiten einzugreifen, zumindest für die Beamten der Kommunen. Daneben sprach sich der Landkreistag dafür aus, die Versorgungslücke der kommunalen Wahlbeamten der ersten Stunde vollständig zu schließen.

Der Philologenverband Sachsen-Anhalt begrüßte den geplanten Abbau des Beförderungsstaus im Land, sah jedoch in Bezug auf die geplante Erhöhung der Alterszeitregelung eine „bittere Pille“ für die verbeamteten Lehrer. Für die überschaubare Gruppe der Ein-Fach-Lehrer aus DDR-Zeiten wünschte er sich eine finanzielle Gleichstellung.