Protokoll der Sitzung vom 19.04.2018

Herr Kohl, das ist der letzte Satz.

gegenüber der freiwilligen Feuerwehr direkt in Gesetzesform gießen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. Es gibt keine Anfragen hierzu. - Der nächste Debattenredner ist Herr Erben für die SPD-Fraktion. Sie haben das Wort, Herr Erben.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man in die Geschichte dieses Gesetzentwurfes einsteigen will, was ich jetzt nicht unbedingt tun werde, müsste man genau genommen in den November 2014 zurückgehen. Ich sehe jetzt den Finanzminister zwar nicht, aber ich wollte zumindest - - Wo ist er? - Ach, hier ist er. Aber er hört mich nicht. - Ich will zumindest darauf hinweisen, dass wir, wenn wir uns auf die Regelung zur besonderen Altersgrenze, die wir heute beschließen werden, im Jahr 2014 geeinigt hätten, uns wahrscheinlich in dieser Wahlperiode mit dem Thema nicht hätten beschäftigen können.

Ich will nur kurz auf das eingehen, was an Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung erfolgt ist. Dabei liegt es uns besonders an der Regelung, dass es bei den Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren tätig sind, bei einer einheitlichen Altersgrenze von 60 Jahren bleibt; denn durch die Änderung der Rentenversicherungsaltersgrenze ist kein Feuerwehrmann in diesem Lande gesünder und leistungsfähiger geworden. Deshalb sind wir gern dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände und der Träger der Berufsfeuerwehren nachgekommen und belassen es bei 60 Jahren.

Es gab eine weitere wesentliche Änderung, nämlich die einheitliche besondere Altersgrenze für Polizei und Justizvollzug, die schrittweise zur allgemeinen Altersgrenze auf 62 Jahre angehoben wird, wobei aber besonders belastende Dienste von mehr als sieben Jahren zu einer entsprechenden Rückrechnung führen. Das wird dazu

führen, dass die große Masse der Polizei- und Justizvollzugsbeamten vor allem in den nächsten Jahren weiterhin mit 60 Jahren auf Antrag ohne Kürzung in den Ruhestand eintreten kann.

Ich will auf den Punkt hinweisen, der die Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes am IBK Heyrothsberge betrifft. Wenn diese mindestens sieben Jahre lang im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren waren, können sie auch mit 62 Jahren in Pension gehen. Voraussetzung ist auch hier, dass sie einen Antrag stellen. Das soll insbesondere für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, die schon Vorerfahrungen in den Berufsfeuerwehren haben, die Attraktivität steigern, als Ausbilder an das Institut für Brand- und Katastrophenschutz zu wechseln.

Schließlich und endlich geht es um die Einmalzahlung von 4 091 € für diejenigen, die aufgrund einer besonderen Altersgrenze in Pension gehen. Die war zunächst zur Streichung vorgesehen. Wir haben uns als Koalitionsfraktionen im Gesetzgebungsverfahren auf eine andere Regelung verständigt, nämlich auf die Fortschreibung dieser Einmalzahlung, aber nur für diejenigen, die tatsächlich mit der Pensionierung einen Einkommensverlust hinnehmen müssen, und dass wir sie zielgerichtet an den Mann oder die Frau bringen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abg. Erben. - Der nächste Debattenredner ist für die Fraktion DIE LINKE der Abg. Herr Knöchel. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen! Meine Herren! Ein Gesetz, das die Grundlagen für die mehr als 25 000 Beamtinnen und Beamten in unserem Land regelt, das mehr als 100 Paragrafen umfasst, in einer Dreiminutendebatte abzuhandeln, wird den Beschäftigten, wird dem Thema nicht gerecht.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich danke der Landesregierung, die mir wenigstens eine Minute länger Redezeit gegeben hat; denn dieses Gesetz hätte es tatsächlich verdient, hier in diesem Landtag intensiv behandelt zu werden. Es ist gar nicht so schlecht. Viele der Vorschriften finden unsere Zustimmung. Das Gesetz ist durch das Gesetzgebungsverfahren - nicht so sehr durch das MF - sogar noch besser geworden.

(Minister André Schröder: Hört, hört!)

Gerade bei der Frage der Altersbegrenzung bei der Polizei hat die Koalition einen Vorschlag, den unsere Fraktion in der letzten Legislaturperiode gemacht hat, aufgegriffen und ins Gesetz geschrieben. Wir erkennen also an, dass es für Feuerwehrleute, für Polizisten und auch für Justizbedienstete besondere dienstliche Belastungen gibt, die zu einem früheren Ruhestandseintritt führen. Das ist wichtig. Aber warum mit Recht nur Polizisten? Was ist mit der Krankenschwester? Was ist mit dem Bauarbeiter?

(Beifall bei der LINKEN)

Ich glaube, hieran erkennen Sie den Irrsinn Ihrer Rente mit 67 Jahren, meine Damen, meine Herren. Sie sollten eine Bundesratsinitiative starten und diese Erkenntnis auf das Renteneintrittsalter übertragen.

Ebenfalls vernünftig ist, dass das Besoldungsunrecht im Lehrerbereich nun endlich beendet wird. Die sogenannten Ein-Fach-Lehrer werden gleichgestellt.

Aber auf der Straße der Erkenntnis, meine Damen und Herren von der Koalition, scheinen Sie wieder abzubiegen. Warum erst zum 1. Januar 2019? - Eigentlich war der 1. Januar 2018 angedacht. Wir schlagen Ihnen mit unserem Änderungsantrag vor, das zum Schuljahresbeginn zu machen. Sie können nachher darüber abstimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

CDU, SPD und GRÜNE haben Probleme in das Gesetz geschrieben, die wir nicht haben. Also, ab morgen werden in diesem Land im öffentlichen Dienst die Hüllen fallen, und die Beamten werden sich zum ersten Mal ins Gesicht blicken, weil die Verschleierung verboten ist. Entschuldigen Sie, so viel Blödsinn habe ich selten erlebt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ja, an den Beamten dieses Landes wird man in Zukunft den Geschmack des Ministers erkennen. Die CDU, die SPD und die GRÜNEN haben einen Antrag eingebracht, wonach die zukünftig Bekleidungsvorschriften machen dürfen. Ziemlich albern. Sie haben also versucht, Probleme zu lösen, die nicht existieren.

Aber ein Problem haben Sie nicht gelöst. Das ist die Frage der jährlichen Sonderzahlung. Was sind die CDU-Abgeordneten während des Wahlkampfes durch das Land gelaufen und haben gesagt, wir setzen uns dafür ein, dass das Weihnachtsgeld wieder eingeführt wird.

(Beifall bei der LINKEN - Minister André Schröder: Das haben wir doch!)

Wieder eingeführt, meine Damen, meine Herren, und nicht als Almosen verteilt. Wahlbetrug, meine

Damen, meine Herren, muss aktenkundig gemacht werden.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Das haben wir doch wieder eingeführt!)

Sie haben einen Änderungsantrag vorliegen, da kann jeder nach freiem Gewissen bei einer namentlichen Abstimmung, die ich hiermit beantrage, zu Abschnitt III unseres Antrages Stellung nehmen. Ich verspreche Ihnen, ich werde dafür sorgen, dass diese Liste in jeder Amtsstube in diesem Land bekannt wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Ebenfalls ungelöst und heute erst wieder von Herrn Thomas in der Debatte aufgerufen ist das Problem des Fachkräftebedarfs. Sie jammern, wir haben keine Fachkräfte.

Sehr geehrter Herr Knöchel, Ihre Redezeit ist schon überschritten.

Um 30 Sekunden, und die Regierung hat vier Minuten gesprochen, Frau Präsidentin.

(Minister André Schröder: Oh!)

Bitte den letzten Satz.

Letzter Satz und eine Geschäftsordnungsdebatte: Der Fachkräftebedarf kann nur dann gesichert werden, wenn wir andere Erwerbsbiografien zulassen. Aus diesem Grunde unser Änderungsantrag zu einem höheren Lebensalterseinstieg in die Beamtenlaufbahn. Auch über den können Sie abstimmen. - Vielen Dank. Jetzt wäre ich bei vier Minuten.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Knöchel. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Philipp. Sie haben das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Knöchel, Sie haben natürlich recht. Die besonderen Belastungen privatwirtschaftlich Angestellter muss man auch bedenken. Aber dieses Gesetz regelt ausschließlich die

Landesbediensteten. Somit wollen wir uns heute auf das Thema Landesbedienstete konzentrieren.

(Zustimmung bei der CDU)

Das vorliegende Artikelgesetz „Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ mit seinen 87 Artikeln und elf Kapiteln ist eine gute, wenn auch leicht überfällige Gesetzesänderung. Zuerst möchte ich aber allen Kolleginnen und Kollegen danken, die in den mitberatenden Ausschüssen und im Finanzausschuss über die letzten acht Monate hinweg intensiv an diesem Gesetz gearbeitet haben. Wir haben kontrovers diskutiert, hart um die eine oder andere Kleinigkeit gerungen. Ich möchte aber ausdrücklich erwähnen, das war verbal, nicht physisch, aber, wie ich meine, mit Erfolg. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf kann sich durchaus sehen lassen.

Natürlich, Herr Knöchel, ist es immer eine besondere Herausforderung, auf die Bedürfnisse der vielen tausend Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und der - so heißt es im Gesetz - sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes Rücksicht zu nehmen und diese zu berücksichtigen. Trotzdem ist es uns gelungen, eine Gesetzesänderung zu erarbeiten, die den demografischen und sozialen Herausforderungen der heutigen Zeit entspricht, eine gesellschaftliche Balance und somit Akzeptanz erzeugt und darüber hinaus auch Wettbewerbsfähigkeit in Bezug auf die Fachkräfte des öffentlichen Sektors ermöglicht.

Damit meine ich nicht ausdrücklich die Wettbewerbsfähigkeit im Sinne des Dienstherren, sondern vor allem die Wettbewerbsfähigkeit im Sinne der Attraktivität und Motivation, generell eine Tätigkeit und zusätzliche Aufgaben im öffentlichen Bereich zu übernehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wesentlichen Aspekte dieser Gesetzesänderung hat der Minister bereits erwähnt. Ich möchte trotzdem noch einmal auf die drei, wie ich denke, wesentlichen Bestandteile eingehen.

Erstens. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze ist eine wichtige und - das wurde bereits von mir angesprochen - gesellschaftlich notwendige Maßnahme, um die Balance zwischen privatrechtlichen und öffentlichen Angestellten zu erzeugen und auch, um den demografischen Herausforderungen unserer heutigen Gesellschaft zu entsprechen. Es war aber auch wichtig und nötig, die unterschiedlichen physischen und psychischen Belastungen für die Beamtinnen und Beamten im Justiz- und Polizeivollzug, aber auch für die Feuerwehrleute im Einsatzdienst zu beachten. Das ist uns gelungen.

Zweitens. Das Verhüllungsverbot für Beschäftige im öffentlichen Dienst ist nötig und wichtig, schon

allein weil viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Land es für wichtig erachten, Herr Knöchel.

(Zustimmung bei der CDU)