Wir haben verstreuten Besitz, teilweise sachsenanhalt-weit. Dann müssen wir schon aufpassen, wie wir das machen. Fördern einer Professionalisierung ja, aber wie wir die umsetzen, darüber wird im Detail zu reden sein. Wir haben die groben Rahmenpunkte. Wir haben lange darum gerungen, dass wir das hinkriegen. Das ist der grobe Rahmen. Wie das im Detail umzusetzen ist, darüber werden wir noch sehr viel zu reden haben.
Dass wir sie dann natürlich bei der Professionalisierung begleiten müssen und wo die genauen Grenzen sind, dazu wird es noch viele Einzelfälle geben. Das ist dann wirklich exekutiver Vollzug. Die Rahmenbedingungen setzen wir hier, auch im Rahmen des Haushaltes.
Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Den Wunsch nach einer Überweisung in einen Ausschuss konnte ich nicht wahrnehmen. Damit stimmen wir direkt über den Änderungsantrag in Drs. 7/2756 ab, das ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Koalition. Wer enthält sich der Stimme?
- Es ist der Antrag gestellt worden, auszuzählen. Dann bitte ich die beiden Zähler links und rechts darum, in Aktion zu treten. - Ich stelle nochmals die Frage: Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind 19 und zwölf, also 31 Stimmen. Wer stimmt dagegen?
Wenn die Auszählung jetzt richtig war, haben 35 Abgeordnete dagegen und 33 Abgeordnete dafür gestimmt. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Nun stimmen wir über den Antrag in Drs. 7/2710 ab. Das ist der Antrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Somit hat
Danke. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte über den Verlauf der Beratungen. Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1749 neu mit dem Titel „Haushaltsklarheit bei der Arbeit mit Vollzeitäquivalenten“ in der 31. Sitzung am 24. August 2017 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.
Die Fraktion DIE LINKE möchte mit dem Antrag erreichen, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, im Haushaltsjahr 2018 die Maßgaben für die Personalbewirtschaftung durch die Fachressorts im Rahmen der vereinbarten Vollzeitäquivalentziele auf die aktiven Beschäftigten, für die Personalkosten entstehen, zu beschränken und diesen dadurch die Möglichkeit zu geben, im Rahmen der Vollzeitäquivalente unbefristete Ersatzeinstellungen vornehmen zu können.
Die Fraktion DIE LINKE strebt mit ihrem Antrag außerdem an, alle Beschäftigten, die sich in der Freistellungsphase in Altersteilzeit befinden, bei Haushaltsplan 13 zu führen. Außerdem sollen alle Beschäftigten, die länger als sechs Monate in andere Bereiche abgeordnet werden, mit den entsprechenden Stellenanteilen auf Stellen und im Rahmen der Vollzeitäquivalentziele der Einsatzbereiche geführt werden.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 28. Sitzung am 8. November 2017 erstmals mit diesem Antrag. Sowohl der Landesrechnungshof als auch die Landesregierung äußerten sich zu dem Antrag. Im Ergebnis der Beratung gab es eine Verständigung, sich Ende des ersten Quartals 2018 erneut mit dem Thema zu befassen.
Diese Beratung fand dann in der 33. Sitzung am 21. März 2018 statt. Zur Beratung stellte das Ministerium der Finanzen dem Ausschuss den Bericht zur Evaluierung der Personalkostenbudgets zur Verfügung. Im Verlauf der Beratung fasste der Minister der Finanzen anhand einer Powerpoint-Präsentation die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation zusammen. In diesem Zusammenhang teilte er mit, im Rahmen der Haushaltsaufstellung weitere konkrete Vorschläge zu unterbreiten.
Eine abschließende Beratung zu diesem Antrag fand in der 34. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 11. April 2018 statt. Nach einer kurzen Aussprache wurde der Antrag zur Abstimmung gestellt und bei 7 : 1 : 3 Stimmen abgelehnt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen in der Drs. 7/2703 vor. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Finanzen um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Ich danke Herrn Meister für die Ausführungen. - Es ist keine Debatte vorgesehen, aber Herr Abg. Lippmann hat Redebedarf angemeldet. Herr Lippmann, ich erteile Ihnen somit das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorherigen Tagesordnungspunkt haben wir in den Ausführungen von Herrn Heuer unter anderem gehört, wie schwierig es immer wieder ist und welche Probleme es mit der Umsetzung der Vollzeitäquivalentziele und der Ausgestaltung mit Personal gibt. Ich habe mich deshalb noch einmal zu Wort gemeldet. Auch wenn die Koalition dieses Thema ohne Debatte abräumen wollte, bedeutet das nicht, dass die damit aufgezeigten Probleme weg sind. Sie werden uns weiter beschäftigen, und ich möchte für die weitere Arbeit deshalb noch auf drei Sachverhalte bzw. Zusammenhänge hinweisen.
Erstens. Mit der Ablehnung unseres Antrages wird unter anderem abgelehnt, dass die Fachressorts die Möglichkeit haben, für Beschäftigte in Elternzeit und für Langzeiterkrankte unbefristete Ersatzeinstellungen vornehmen zu können. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass dieser Landtag im Januar im Zusammenhang mit der Volksinitiative beschlossen hat, dass der Landtag die Landesregierung bittet, das Arbeitsvermögen, das durch Langzeiterkrankungen oder die Nutzung von Elternzeit für schulische Zwecke nicht zur Verfügung steht, durch
Ich will darauf hinweisen, dass die Landesregierung dieser Bitte bisher nicht nachgekommen ist, sie ignoriert hat und der Landtag mit der Ablehnung dieses Beschlusses im Prinzip das Signal gibt, dass diese Ignoranz gegenüber dem Beschluss legitimiert wird. Ich sage deutlich, dass das eine Täuschung der Volksinitiative ist, die diesen Beschluss natürlich anders aufgefasst hat, eine Täuschung durch die Landesregierung und auch eine Täuschung durch das Parlament. Sie können davon ausgehen, dass das sicherlich Konsequenzen haben wird, insbesondere da auch andere Teile des Beschlusses, wie etwa das Versprechen, in diesem Jahr 1 000 Lehrkräfte einzustellen, nicht umgesetzt werden.
Zweitens weise ich darauf hin, dass der Finanzminister sowohl bei der Einbringung als auch bei der Debatte im Ausschuss immer wieder gefragt hat, was man eigentlich wolle; denn in den VZÄZielen seien ja die Elternzeit, die Langzeiterkrankungen und die anderen Dinge bereits eingepreist, sonst hätten die VZÄ-Ziele ja niedriger sein müssen.
Herr Minister, natürlich kann nur eingepreist sein, was zu dem betreffenden Zeitpunkt bekannt war, nämlich wohl der Stand von Ende 2015, als die Haushaltsberatungen stattfanden. Wenn das unverändert geblieben wäre, könnte man ja darüber sprechen. Aber wir wissen ja, dass es nicht unverändert geblieben ist. Von dieser Seite her ist eben heute nicht mehr das eingepreist, was vor zwei Jahren eingepreist war. Wir erwarten von den Haushaltsberatungen, dass dieses Einpreisen, dieses Nachjustieren erfolgt und man entweder diese Sachverhalte aus den VZÄ-Zielen herausnimmt und diese daraufhin neu justiert oder aber, dass man dieses Einpreisen nachvollziehbar und belastbar darstellt, auch in der Entwicklung, die inzwischen stattgefunden hat.
Last, but not least: Der dritte Punkt, auf den ich hinweisen will, ist, dass in den Ausschussberatungen deutlich geworden ist, dass der große Streitpunkt, den wir nach wie vor haben und auf den wir in den Haushaltsberatungen natürlich noch einmal in besonderer Weise schauen werden, der ist, ob die VZÄ-Ziele ausfinanziert sind. Dazu sage ich noch einmal deutlich: Wenn die Personalkostenbudgets auf den Punkt, nämlich zu 99 %, ausgeschöpft sind und gleichzeitig von den VZÄ 1 300 ungenutzt sind und dazu noch mehrere hundert VZÄ kommen, die durch Elternzeit und Langzeiterkrankte im Delta verursacht
dann waren bis zu 2 000 Vollzeiteinheiten nicht ausfinanziert. Wir hätten bis zu 100 Millionen € oder möglicherweise darüber hinaus mehr an Personalkosten haben müssen, wenn wir über das ganze Jahr 2017 hinweg die VZÄ-Ziele hätten ausschöpfen wollen. Wir werden dort noch schärfer nachfragen und hinschauen, ob die VZÄ-Ziele und die Personalkostenbudgets auskömmlich sind, damit wir solche Debatten, wie wir sie gerade eben und heute früh hatten, in der Zukunft so nicht mehr führen müssen.
Ich danke Herrn Lippmann für die Ausführungen. - Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drs. 7/2703. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme?- Das ist die AfD-Fraktion. Somit hat die Beschlussempfehlung die Mehrheit erhalten und der Tagesordnungspunkt 13 ist erledigt.
Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union; COM(2017) 772 final
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! In der 16. Sitzung am 2. März 2018 befasste sich der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien mit dem Kommissionsvorschlag zur Neuordnung und Erweiterung des EU-Katastrophenschutzverfahrens.
Im Ergebnis wurde er als kritisch hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes eingestuft und die Ihnen vorliegende Beschlussempfeh
lung erarbeitet. Grundlage dieser Beratung war die durch die Informations- und Kontaktstelle in Brüssel vorgelegte Stellungnahme im Rahmen des monatlichen Berichtes an den Ausschuss.
In der 17. Sitzung am 13. April 2018 befasste sich der Ausschuss erneut mit der Thematik und kam überein, die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung noch einmal im Ausschuss zu behandeln.