Protokoll der Sitzung vom 20.06.2018

Am Ende der Debatte kommen wir nun zum Redner der AfD-Fraktion. Der Abg. Herr Roi hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Kommunalverfassungsgesetz regelt die zentralen Rechte unserer Bürger und die Rechte der gewählten Vertreter in den Kommunalparlamenten. Als basisdemokratische Partei, die sich für die Rechte der Bürger in der Fläche einsetzt, war es uns deshalb auch ein Anliegen, dieses Thema besonders vehement voranzutreiben.

Wir alle wissen, unter dem Stichwort „direkte Demokratie“ laufen bekanntlich seit vielen Jahren Diskussionen. Es ist von den Vorrednern auf das Ranking abgestellt worden. Man diskutiert immer wieder darüber, was man alles verändern könnte, um die Mitbestimmung der Bürger zu erhöhen und Politikverdrossenheit zurückzudrängen. Konkrete Taten blieben allerdings jahrelang aus, wie bei so vielen Themen.

Mit dem Einzug der AfD änderte sich das allerdings.

(Zuruf von der AfD: Ja!)

Es kam endlich Bewegung in die Diskussion.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Nein, nein! Mit dem Einzug der GRÜNEN in die Lan- desregierung!)

- Ja, doch, schauen Sie sich doch an, was Sie davor gemacht haben. Es kam endlich Bewegung rein und es war dann auch die AfD, die mit ihrer Stärke hier im Hohen Haus und mit dem Auftrag der Wähler im Rücken, Herr Striegel, dieses Parlament dazu zwang, endlich konkret zu werden.

(Beifall bei der AfD)

Wir zwangen den Landtag nämlich in eine viel besprochene Enquete-Kommission zum Thema „Mehr direkte Demokratie auf kommunaler Ebene“.

(Unruhe bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Sebastian Striegel, GRÜNE: Wo Sie von der Koalition abge- schrieben haben!)

- Jetzt grölen Sie wieder rum, weil Sie das bis heute natürlich - -

(Matthias Büttner, AfD: Nicht überwunden haben!)

- Ja, es ist nicht zu überwinden, richtig. Das hätten Sie gern gemacht. Aber wir waren diejenigen, die sie eingesetzt haben.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie haben abgeschrieben!)

Nachdem die Landesregierung die groß angekündigte Reform achtzehn Monate nach der Wahl nicht vorgelegt hatte, hatte die AfD-Fraktion schon

im November 2017 einen eigenen Gesetzentwurf zum Kommunalverfassungsgesetz eingebracht. Erinnern Sie sich einmal daran.

Und das Kartell, das sich jetzt hier wieder so aufregt, angefangen bei der LINKEN bis hin zur CDU, lehnte alle Vorschläge der AfD ab, genauso wie Sie unseren Antrag auf Öffentlichkeit der Ausschüsse hier im Landtag abgelehnt haben, meine Damen und Herren!

(Zustimmung bei der AfD)

Nun haben Sie es - -

(Zuruf von Ulrich Thomas, CDU)

- Es ist gut so. Ja, Sie stehen wenigstens dazu, Herr Thomas.

(Ulrich Thomas, CDU: Das sind Schaufens- terreden!)

Nun haben Sie es nach zwei Jahren endlich geschafft, einen Gesetzentwurf vorzulegen, und in einigen wenigen Punkten folgen Sie den Forderungen der AfD. Wir begrüßen die Möglichkeit, auch zukünftig in kleinen Ortschaften Ortsräte zu bilden. Außerdem senken Sie die Hürden für die erforderlichen Unterschriften für den Einwohnerantrag leicht ab. Das, im Übrigen, Herr Krull, hatten wir in unserem Papier in der Enquete-Kommission bereits enthalten. Ich weiß deshalb nicht, wie Sie auf die Idee kommen, zu fragen, wer hier von wem abgeschrieben haben soll. Das haben Sie aus unserem Papier abgeschrieben.

(Zustimmung bei der AfD)

Die Hürden für das Bürgerbegehren bleiben allerdings nach wie vor sehr hoch. Das ist ein Problem. Den Passus zur Kostenschätzung, den Sie nun eingebaut haben, begrüßen wir ausdrücklich und freuen uns, dass Sie auch hierbei von der Enquete-Kommission gelernt haben und auch hierbei bei der AfD abgeschrieben haben. Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Oh! bei der CDU)

Die LINKEN stellen zum Thema Bürgerbegehren einen Vorschlag vor, den ich bis heute nicht nachvollziehen kann. Das wird auch der Grund dafür sein, dass wir den Punkt 8 ablehnen. Sie fordern für den Bürgerentscheid unterschiedliche Quoren. In Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern soll das Quorum bei 10 % sein; in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern soll es bei 20 % sein. Mir stellt sich jetzt die Frage: Warum stellen Sie den ländlichen Raum schlechter als die Großstädte? Das verstehe ich nicht. Liegt es vielleicht daran, dass Ihre Klientel sich zunehmend in den Großstädten befindet und nicht mehr im ländlichen Raum?

Wie auch immer die Antwort auf diese Frage ist, für mich ist klar: Sie haben längst den Kontakt zum ländlich Raum verloren, und hier stoßen Sie

(Beifall bei der AfD)

den ländlichen Raum auch noch vor den Kopf, weil Sie ihn schlechterstellen. Also, die Frage, warum Sie das machen wollen, müssen Sie mir wirklich einmal beantworten.

Im Übrigen muss man sich langsam wirklich die Frage stellen, ob man Sie überhaupt noch ernst nehmen kann. Ich meine, Ihre Klientel in den Großstädten, also Ihre Parteijugend, knickt gerade Deutschland-Fahnen ab, schreibt auf Demos „Nie wieder Deutschland!“ und läuft auf dem Parteitag mit RAF-Trikots herum.

(André Poggenburg, AfD: Die linken Fa- schisten!)

Es gibt einen Grund dafür, dass ich darüber jetzt hier spreche. Denn Sie haben eine Frau, nämlich Frau Wagenknecht, die Sie hier im Osten präsentieren. Das Problem ist, diese Frau sagt genau das Gegenteil von dem, was Sie hier im Landtag erzählen. Uns liegt daran, dass das mal klar wird;

(Zustimmung bei der AfD)

denn Sie wollen nicht nur jeden hier ins Land hineinlassen, Sie wollen auch noch jedem illegal Eingereisten das gleiche Recht geben wie einem ordentlichen Staatsbürger. Das lehnen wir ab, und das ist auch der Grund dafür, dass wir Ihren Antrag ablehnen. Das geht nicht.

(Beifall bei der AfD)

Wir fordern Sie im Übrigen auf, dass Sie Ihren Wählern vor Ort an den Info-Ständen auch mal sagen, was Sie da eigentlich fordern. Plakatieren Sie nicht nur Frau Wagenknecht, sondern sagen Sie das den Wählern in Sachsen-Anhalt auch mal. Die würden sich, glaube ich, verwundert von Ihnen abwenden, die restlichen, die noch da sind.

(Beifall bei der AfD)

Zum Schluss noch eine Bemerkung, warum wir auch die - - Also, ich habe ja vorhin schon gesagt, dass wir einiges begrüßen. Allerdings geht uns der Gesetzentwurf nicht weit genug. Die Quorenabsenkung bei dem Bürgerentscheid von 25 auf 20 % ist aus unserer Sicht nicht einmal ein Reförmchen.

Das Pikante daran ist, dass die CDU das nicht ernst meint. Das sehen wir an dem Bürgerentscheid in Burg. Dort haben wir vor Kurzem einen Bürgerentscheid gehabt, bei dem sich 90 % der Leute für eine Sache ausgesprochen haben. Allerdings lag die Wahlbeteiligung nur bei 23,3 % und erreichte damit nicht das aktuell geltende Quorum von 25 %. Vielleicht ist das auch der

Grund dafür, dass Sie den Gesetzentwurf so weit wie möglich hinausgeschoben haben;

(Heiterkeit und Zurufe bei der CDU)

denn wenn das schon gegolten hätte - ja, man weiß es nicht -, dann hätte der Stadtrat auch nicht mehr anders entscheiden können.

Aber was ich Ihnen vorwerfe, ist, dass sich die CDU dort vor Ort gegen das Votum der Bürger gestellt hat. Das zeigt, dass Sie das nicht ernst nehmen. Sie wollen die Mehrheit der Bürger bei Volksentscheiden überhaupt nicht akzeptieren, und das ist ein Problem, das wir sehen.

(Zurufe)

Mit diesem Reförmchen hier werden Sie das auch nicht ändern. In Burg hat sich wirklich gezeigt, wie ernst Sie es meinen. Sie meinen nicht einmal diese 20 % ernst. Aus diesem Grunde werden wir auch Ihrem Antrag nicht zustimmen; denn wir fordern, dass mehr direkte Demokratie ermöglicht wird und durch Absenkung der Quoren endlich dem Bürgerwillen auch mehr Respekt entgegengebracht wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von Andreas Steppuhn, SPD)

Herr Striegel hat sich zu einer Nachfrage gemeldet. - Herr Striegel, jetzt.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Roi, geben Sie mir recht, dass die Unterschriften unter dem Koalitionsvertrag