Protokoll der Sitzung vom 20.06.2018

(Zuruf von der AfD: Nein!)

und die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und GRÜNEN zeitlich vor den Anträgen hier im Landtag der siebenten Wahlperiode liegen?

Ja, da gebe ich Ihnen recht. Und?

Wunderbar. Dann empfehle ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal den Blick in den Koalitionsvertrag und lege Ihnen die Seiten, die sich mit dem Thema „direkte Demokratie“ beschäftigen, ans Herz. Dort werden Sie nachvollziehen können, dass es die AfD war, die geradezu in infamer Weise von den Koalitionspartnern abgeschrieben hat, als Sie die Enquete-Kommission eingesetzt hat. Also, die Frage, wer hier kopiert hat, ist ziemlich zweifelsfrei geklärt. - Herzlichen Dank.

(Unruhe)

Vielen Dank für diese Frage oder Intervention, was auch immer das war. Herr Striegel, erst einmal gilt in einem Bundesland und auch in Deutschland nicht etwas, was in irgendwelchen Koalitionsverträgen steht.

(Andreas Steppuhn, SPD: Nee?)

Es gilt das für unsere Bürger - - Dann wären wir ja schon viel weiter, Herr Steppuhn. Wir wissen ja von der SPD, was Sie alles in Koalitionsverträge reinschreiben, keine Rüstungsexporte usw. Schauen Sie sich mal an, was Herr Gabriel alles unterschrieben hat. Das ist ja lächerlich.

(Heiterkeit bei der AfD)

Also, das ist jetzt wirklich lächerlich.

Aus dem Grund, dass Koalitionsverträge für unsere Bürger, für die wir Politik machen, nicht rechtlich bindend sind, brauchen wir Gesetze. Und über ein solches Gesetz reden wir heute. Bevor es die Enquete-Kommission gab, sehr geehrter Herr Striegel - ich habe das auch schon einmal Frau Schindler erklärt -, hat die AfD-Fraktion einen Antrag auf Einrichtung einer Expertengruppe eingebracht, die hinausgehen sollte in das Land, um das Kommunalverfassungsgesetz ganzheitlich zu reformieren. Diesen Antrag haben Sie abgelehnt, Herr Striegel. Das ist die Wahrheit.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜ- NEN)

Verstehen Sie das endlich! - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herr Kurze, Sie haben ebenfalls eine Wortmeldung abgegeben. Deswegen haben Sie jetzt das Wort.

Danke schön, Herr Präsident. - Es ist eine Intervention, keine Frage.

(Heiterkeit)

- Ja, es kann ja auch von uns mal eine Intervention geben.

In Burg war es so, Herr Roi, dass die Bürgerinitiative das Votum mit den Unterschriften erreicht hat. Man muss dazu aber auch sagen, dass 600 Unterschriften ungültig waren. Dann gab es den Bürgerentscheid. Als man sich den Bürgerentscheid ganz genau ansah, konnte man ganz klar sehen, dass die übergroße Mehrheit in der Stadt Burg - Sie haben versucht, die Zahlen darzustellen -, also knapp 77 %, nicht dafür war, diesen Beschluss rückgängig zu machen.

Wenn 77 % in der Stadt sagen, dieses Thema interessiert uns nicht bzw. wenn 77 % der Bürger zu der Frage Stellung nehmen sollen, dieses Thema rückgängig zu machen - es ging nämlich um eine Platzbenennung nach unserem Altkanzler Dr. Helmut Kohl -, aber die restlichen Bürger sagen, wir wollen, dass es so bleibt, wie es ist, dann können sich nicht 23 % der Gegner hinstellen und sagen, die Meinung für sich gepachtet zu haben.

(Zustimmung bei der CDU)

Es bringt auch nichts, wenn man im Nachhinein immer versucht, die Zahlen nur aus seiner Sicht zu interpretieren. Die Mehrheit der Burger Bevölkerung war nicht gegen diese Platzbenennung, und das muss man hier heute ganz deutlich festhalten.

(Zustimmung bei der CDU)

Das hat nichts mit dem Kommunalverfassungsgesetz zu tun.

Sie haben das Wort, Herr Roi.

Vielen Dank, Herr Kurze, für Ihre Intervention. Ich möchte darauf reagieren, weil Sie natürlich einen zentralen Punkt ansprechen, der der Kern der Debatte ist. Das ist vollkommen klar. Wir hatten so etwas schon einmal in Bayern beim Rauchergesetz, wo sich dann plötzlich diejenigen gewundert haben, die nicht zur Wahl gegangen sind.

Mit den jetzt hier angesprochenen 77 % meinen Sie die, die nicht zur Wahl gegangen sind.

(Zuruf: Richtig!)

Es ist auch bei der Bundestagswahl und bei der Landtagswahl so: Wenn ich nicht zur Wahl gehe, dann habe ich Pech. Dann kann ich mich nicht beschweren. Das ist das Problem. Wir wollen aber, dass die Leute an der Meinungsbildung teilnehmen in der Form, dass sie zur Wahl gehen.

Und wenn, wie Sie sagen, 77 % angeblich dagegen sind, dann müssen diese 77 % auch zur Wahl gehen. Das ist auch nur Ihre Interpretation. Es kann ja auch Leute geben, die dafür waren und nicht zur Wahl gegangen sind. Das können wir doch überhaupt nicht feststellen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Sie wollen also eine Wahlpflicht!)

- Nein, keine Wahlpflicht. Aber ich sage Ihnen, wenn der erste Bürgerentscheid aus diesem Grund, den Sie genannt haben, scheitert, dann werden Sie ein Umdenken in der Bevölkerung mit

erleben; denn dann werden die Leute nämlich sehen, wie wichtig Wahlen sind.

Aber jetzt ist es so, dass die Leute sagen: Warum soll ich denn zum Bürgerentscheid gehen? Da gibt es doch eh wieder ein Quorum. Die Leute gehen dann alle nicht zur Wahl; das ist doch sinnlos, ich gebe meine Stimme nicht ab.

(Zurufe)

- Natürlich, so ist es doch in Wolfen. Da haben wir doch das Gleiche gehabt.

(Zuruf von Lars-Jörn Zimmer, CDU)

- Das können Sie sich doch anschauen. Nachdem der Bürgerentscheid an der Frage gescheitert war, sind die Leute nicht mehr zur Wahl gegangen, weil sie gesagt haben, es ist sinnlos, unsere Stimme hat keinen Wert. Aus dem Grund muss dieses Quorum weiter herabgesenkt werden.

Ich habe es Ihnen schon einmal gesagt: Ein Landrat, der mit einem 10%-Quorum gewählt wird, ist für sieben Jahre im Amt. Aber ein Bürgerentscheid scheitert mit 23 %. Das können Sie niemandem erklären. Dabei bleiben wir auch, und deswegen wollen wir die Absenkung, Herr Kurze.

(Beifall bei der AfD)

Herr Kurze, noch eine kurze Nachbemerkung?

Eine kurze Nachbemerkung. - Herr Roi, was mir wichtig war, das waren die Zahlen für das Protokoll. Es waren 23 % dafür und 77 % dagegen, 77 %! Es wurde geworben bis zum Gehtnichtmehr in Zeitungen, Medien usw. usf. Alle Bürger wurden mit einer Wahlbenachrichtigung angeschrieben. Da können Sie doch nicht sagen, dieses Votum könne man ignorieren. Es war ein ganz klares Votum der Befürworter, und das wollte ich einfach noch einmal herausstellen.

(Beifall bei der CDU - Zuruf: Jawohl!)

Gut, dann haben wir das jetzt festgestellt, und nun sind wir durch.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der SPD)

Nun können wir zur Abstimmung schreiten. Noch einmal zur Klarheit: Grundlage für unsere heutige Abstimmung ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/3018. Dazu gibt es zwei Änderungsanträge, nämlich erstens den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/3051 - über diesen würde ich zuerst abstimmen lassen - und zweitens

den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3054. Dazu habe ich den Antrag auf eine namentliche Abstimmung gehört. Soll sich diese namentliche Abstimmung auf den gesamten Änderungsantrag beziehen? - Der Kollege parlamentarischer Geschäftsführer wird mir die Frage jetzt beantworten. Sie haben das Wort, Herr Gebhardt.

Herr Präsident, die namentliche Abstimmung bezieht sich auf Nr. 8 unseres Änderungsantrages; das ist die Nr. 8 zu Artikel 1, in dem es um die Prüfungskompetenzen des Landesrechnungshofes geht.

Gut, in Ordnung. Dann werden wir jetzt so verfahren. - Wie gesagt, stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/3051 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist erwartungsgemäß die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Änderungsantrag in Drs. 7/3051 abgelehnt worden.

Damit kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Da ich nichts anderes gehört habe, würde ich zunächst über die Nrn. 1 bis 7 zu Artikel 1 abstimmen lassen.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Getrennt!)