Protokoll der Sitzung vom 20.06.2018

Meine Bitte ist: Setzen Sie sich damit richtig auseinander. Wir sind bereit, uns mit Ihnen zu unterhalten. Wenn Sie etwas gut finden, dann machen Sie das mit uns zusammen. Aber einfach zu sagen, das sei alles Quatsch, das ist zu primitiv. Das stimmt einfach nicht, es ist einfach falsch. - Aber Sie können ja noch einmal antworten. - Entschuldigung, das macht Frau Präsidentin.

(Beifall bei der AfD)

Ja, immer noch ich, das stimmt. - Herr Hövelmann, Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Farle, Sie haben hoffentlich gemerkt, dass der Vorwurf zu

meiner Frage nicht berechtigt ist, ich würde das pauschal ablehnen.

Ich versuche zu hinterfragen, was Sie vorhaben. Sie müssen tatsächlich beides sehen: den positiven wie den negativen Fall, der eintreten kann, wenn Ihre Idee Rechtskraft in Sachsen-Anhalt bekommt. Ich will jedenfalls, dass wir uns im Vorfeld darüber im Klaren sind, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur erzählen können, wenn sie möglicherweise weniger für die Entsorgung ihrer Abwässer aufwenden müssen, sondern auch, wenn sie mehr ausgeben müssen. Auch das gehört zur Wahrheit, und ich fordere Sie auf, den Bürgerinnen und Bürgern diese Wahrheit genau so zu sagen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Darf ich etwas dazu sagen?

Dann möchte ich zunächst einmal dazu sagen: Ich finde es erfreulich, wenn man in die sachliche Ebene einsteigt.

Das Zweite, das ich dazu sagen möchte, ist: Wenn man diese Sache längerfristig denkt, dann wird man darauf kommen, dass wir in Zukunft sehr viel flexiblere Lösungen brauchen, als es gegenwärtig der Fall ist. Denn was ich aus den Gesprächen mit den Bürgern mitbekommen habe, ist, dass diese Situation in einigen Dörfern besteht, in denen nur noch sehr wenige Menschen wohnen und wo es Überkapazitäten in der Versorgung gibt, die zum Teil sehr teuer sind und zu höheren Gebühren führen, da sehr lange Kanäle verlegt werden müssen, um dort Entsorgungsleistungen zu erbringen. Dies treibt die Gebühren wahnsinnig nach oben.

Die gleiche Situation gibt es bei Überkapazitäten. Man muss vor Ort flexible Lösungen finden können. Diese Flexibilisierung haben wir in unseren Gesetzentwurf eingebaut. Das wollte ich nur noch einmal klären. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Farle. Ich sehe keine weiteren Anfragen. - Somit steigen wir in das Abstim

mungsverfahren zu Drs. 7/2978 ein. Den Wunsch auf eine Überweisung habe ich nicht vernommen. Wir werden damit direkt abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Somit ist dieser Gesetzentwurf, die Drs. 7/2978, abgelehnt worden. - Wir werden hier vorn noch einen kleinen Wechsel vornehmen.

(Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU)

Bevor Herr Vizepräsident Mittelstädt hier vorn ist, möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Wir hatten eigentlich geplant, um 20 Uhr das Sommerfest zu beginnen. - Bitte?

Frau Präsidentin, Sie haben mich jetzt kurz verwirrt; denn wir haben über einen Gesetzentwurf abgestimmt. Nach meiner Einschätzung - vielleicht liege ich falsch - hätten wir über die Frage abstimmen müssen: Wird er in einen Ausschuss verwiesen? Aber vielleicht bin ich jetzt auch einfach nur in der Geschäftsordnung nicht firm genug. Deshalb nochmals meine Frage: Lagen wir richtig?

Sie lagen richtig. Ich habe eben von hinten die Anweisung bekommen: Es bezieht sich nur auf die Überweisung. Aber ich werde, damit es aktenkundig ist, die Abstimmung wiederholen.

Wer einer Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Antragsteller, die AfD-Fraktion. Wer lehnt eine Überweisung ab? - Das sind, wie gehabt, die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE.

(Die Präsidentin spricht mit den im Präsi- dium sitzenden Vertretern der Landtagsver- waltung)

Ich muss trotzdem noch fragen: Gibt es Stimmenthaltungen? - Nein, diese gibt es nicht. Trotzdem wurde die Überweisung abgelehnt, da keine 24 Stimmen hierzu bereit waren.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Ein kleiner Hinweis von mir: Wir wollten das Sommerfest um 20 Uhr beginnen. Da wir aber jetzt etwas Vorlauf haben, möchte ich Ihnen sagen, dass wir uns schon um 19:30 Uhr dort einfinden können. Es wird garantiert schon ein paar Getränke geben und kurze Zeit später sicher auch das Essen. Ich freue mich auf das Sommerfest nachher.

Zwei Tagesordnungspunkte haben wir noch abzuarbeiten.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 18

Erste Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/2990

Einbringer ist Herr Minister Schröder. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mit einer Bitte um Verständnis beginnen. Ich habe Ihnen schon Ende 2017 gesagt, dass wir mit einem eigenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personalvertretungsrechts hier im Plenum auf Sie zukommen werden. Es hat etwas länger gedauert. Das große Werk der Änderung der dienstrechtlichen Vorschriften, das Sie im Landtag erst kürzlich verabschiedet haben, hat Zeit und natürlich auch Kraft und Ressourcen gekostet. Aber nun liegt der Gesetzentwurf für ein neues Personalvertretungsrecht vor. Die Modernisierung haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen.

Die konkreten Vorgaben der Koalitionsvereinbarung werden umgesetzt: die Herabsetzung der Freistellungsgrenze für die Mitglieder des Personalrates von bisher 300 Beschäftigten auf 250, die Verankerung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte als Beratungsgremium im Gesetz und schließlich die gerechtere Ausgestaltung der Wahl des Vorstandes des Personalrates, indem alle im Personalrat vertretenen Gruppen chancengleich berücksichtigt werden. Diese Vorgaben wurden im Gesetzentwurf umgesetzt.

Die Herabsetzung der Freistellungsgrenze - ein klassischer Kompromiss -: 300 waren es im Ländervergleich, wie bei uns vorher, 200 lautete die Forderung der Gewerkschaften. Wir haben uns auf 250 geeinigt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte ist in den Gesetzentwurf aufgenommen worden, allerdings ganz bewusst als reines Abstimmungsgremium ohne neue Befugnisse; diese sollen bei den gewählten Personalvertretungen bleiben.

Was die gerechtere Ausgestaltung der Vorstandswahlen betrifft, so hat das bisherige Verfahren insbesondere im Schulbereich für Unfrieden ge

sorgt, wo nicht nach dem allgemeinen Gruppenprinzip, sondern nach Fachgruppen gewählt wird.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Was? - Tho- mas Lippmann, DIE LINKE: Wann soll das gewesen sein? Können Sie das mal sa- gen?)

Wir haben daher für diesen Bereich eine Vorschrift geschaffen, die vorsieht, dass die Vorstandsmitglieder innerhalb der nach Schulformen zusammengesetzten Gruppen gewählt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die ausdrücklichen Vorgaben des Koalitionsvertrages hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Regelungen, die das Ergebnis einer politischen Verständigung auch mit Vertretern der Koalitionsfraktionen waren, mit denen wir im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfes natürlich auch erörternd gesprochen haben:

erstens die Erweiterung der Freistellungsmöglichkeiten auf vier Vollzeitstellen für Dienststellen mit mehr als 2 000 Beschäftigten,

zweitens die Ausdehnung der Mitbestimmungstatbestände um die Ablehnung eines Antrages auf Tele- und Heimarbeit, sofern nicht durch Dienstvereinbarungen geregelt, und schließlich

drittens das uneingeschränkte Teilnahmerecht für die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten an den regelmäßigen Gesprächen des Personalrates mit der Dienststellenleitung.

Meine Damen und Herren! Ich habe eingangs noch nicht von einem Pflegerückstand gesprochen, aber ich möchte deutlich zum Ausdruck bringen: Viele mögen diesen Gesetzentwurf möglicherweise nicht als den großen Wurf bezeichnen. Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass all jene, die vielen Landesregierungen bzw. die Koalitionsfraktionen, die gesagt haben, wir wollen einen großen Wurf, auch für einen Pflegerückstand des Personalvertretungsrechtes verantwortlich sind; denn seit nunmehr 15 Jahren gibt es keine Änderung und Fortschreibung des Personalvertretungsrechtes, und diesen Pflegerückstand wollen wir mit diesem Gesetzentwurf bereinigen.

Wir haben Gesetzespflege betrieben, viele redaktionelle Änderungen vorgenommen: bei Korrekturbedarfen in Sachfragen, bei der Nachvollziehung der Rechtsprechung, aber auch bei ganz praktischen Änderungsbedarfen, die sich aus den Personalratswahlen 2010 und 2015 ergeben haben, und bei Folgeänderungen aufgrund der Wechselwirkung mit anderen Gesetzen, die in der Zwischenzeit geändert wurden.

Ich möchte auch erwähnen, dass mit dem Gesetzentwurf unter anderem eine Anpassung der Mitbestimmungstatbestände an das neue Neben

tätigkeitsrecht sowie an den Tarifvertrag der Länder und an den TVöD erfolgt ist. Wie gesagt, wir arbeiten damit den Pflegerückstand ein wenig ab. Wir haben geschafft, worauf sich trotz verschiedener Anläufe in den letzten 15 Jahren keine Landesregierung einigen konnte. Mir ist besonders wichtig, dass wir diesen angestauten Änderungsbedarf jetzt abbauen werden. Deshalb freue ich mich auf eine konstruktive Beratung in den Ausschüssen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, haben Sie einen Vorschlag - es ist die erste Beratung -, in welchen Ausschuss er eventuell zu überweisen ist?

Zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie in den Ausschuss für Inneres und Sport.