Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Hohen Hause liegt ein Antrag zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vor. Gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Landesverfassung hat der Landtag das Recht und auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Den Antrag Drs. 7/3002 haben 22 Mitglieder des Landtages unterzeichnet. Damit hat der Landtag die Pflicht, den Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode sieht die AfD-Fraktion die
Im Jahr 2016 war es die illegale Vergabe von Beraterverträgen, vorbei am Finanzausschuss. Diese führte schließlich zum Rücktritt des SPD-Wirtschaftsministers Felgner. Jetzt geht es um Spekulationsgeschäfte von Abwasserzweckverbänden und Kommunen im Land Sachsen-Anhalt mit Verlusten bis hin zum unteren dreistelligen Millionenbereich.
Untersuchungsausschüsse sind bekanntlich das schärfste Schwert der Opposition. Wir haben uns die Entscheidung, erneut einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, nicht leicht gemacht. Nach sorgfältiger Abwägung und Sichtung der vorliegenden Fakten sind wir aber einstimmig zu der Entscheidung gekommen, dass wir keine andere Möglichkeit sehen, wenn wir als größte Oppositionsfraktion im Landtag den Interessen der Bürger unseres Landes gerecht werden wollen.
Geprüft werden sollen erstens die konkreten Vorgänge, also die riskanten und verbotenen Zinswetten von Abwasserzweckverbänden und Kommunen, zweitens die nachfolgenden Auswirkungen sowie die absolute Höhe der Verluste und drittens die Frage nach der politischen Verantwortung für dieses Desaster auf Kosten der Bürger.
Bislang wissen wir, dass der Landesrechnungshof problematische Finanzgeschäfte bei den AZV mit einem Volumen von mindestens 1,2 Milliarden € entdeckt hat. Sicher ist zudem, dass in mindestens 267 Fällen Derivategeschäfte abgeschlossen wurden. Betroffen sind mindestens drei Landkreise, zwölf Städte mit über 25 000 Einwohnern sowie 25 Abwasserzweckverbände. Betroffen sind aber auch zahlreiche Kommunen unterhalb der 25 000-Einwohner-Grenze mit bereits erheblichen Summen.
Auch deshalb muss die Prüfungsmöglichkeit für den Landesrechnungshof in diesem Bereich weiter ausgedehnt werden.
Die AfD-Fraktion geht davon aus, dass es sich hierbei lediglich um die Spitze des Eisberges handelt. Es zeichnet sich im Finanzgebaren des Landes ein Bild ab, das in den Augen der Öffentlichkeit verheerend ist.
Erinnern wir uns: Die Investitionsbeteiligungsgesellschaft IBG hat vor mehreren Jahren mehr als 80 Millionen € Risikokapital verbrannt. Wir wissen, dass millionenschwere Beraterverträge illegal am Parlament vorbeigeschleust wurden
und in der laufenden Praxis auch weiterhin sinnlose Beraterverträge abgeschlossen werden. Jetzt kommt erschwerend hinzu, dass bei den AZV und
Daher hält es die AfD für eine ihrer Hauptaufgaben, dafür zu sorgen, dass diese Fragen transparent und für die Bürger nachvollziehbar aufgeklärt werden, um die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen, damit dies für die Zukunft beendet wird.
Dass es mit dem Aufklärungswillen einiger Parteien nicht weit her ist, zeigt deren Agieren hinsichtlich des aktuellen Skandals. Die GRÜNEN haben zwar eine Aktuelle Debatte beantragt, doch dabei kommt sicher nicht viel heraus, weil dann ein Thema kurzfristig aufploppt und dann wieder vergessen wird.
Wir aber, meine Damen und Herren, wir wollen nicht reden, wir wollen handeln und wir wollen das tun, indem wir den Untersuchungsausschuss einrichten und die Sache für die Öffentlichkeit transparent aufklären.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE hält die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - ich zitiere - „für idiotisch“. Äußerungen wie diese belegen, dass die Linkspartei schon seit Langem nicht mehr an Transparenz und Aufklärung zum Wohle der Bürger dieses Landes interessiert ist.
Rüdiger Erben von der SPD hält den von uns beantragten Untersuchungsausschuss für unnötig und mutmaßt, dass dieser keine neuen Erkenntnisse bringen werde, und das, obwohl der PUA seine Arbeit überhaupt noch nicht aufgenommen hat.
Ich gehe davon aus, dass hinter dieser Abwehrhaltung die Angst steht, dass eine eingehende Untersuchung der im Raum stehenden Vorfälle und Vorwürfe vieles ans Licht der Öffentlichkeit bringen wird, was einigen Vertretern der Altparteien, der GRÜNEN und der LINKEN bis hin zu einigen Landtagsabgeordneten hier im Hohen Hause in den Verbandsversammlungen der AZV und in den Kommunen nicht gefallen wird.
Wir werden sehen, wer in welchem Abwasserzweckverband welche unzulässigen Derivategeschäfte mit abgesegnet hat.
Im Fokus der Untersuchungen steht auch die Kommunalaufsicht, die bekanntlich dem Innenminister Stahlknecht unterstellt ist. Der Untersuchungsausschuss wird prüfen müssen, ob hier ein Kontrollversagen vorliegt.
„Innenminister Holger Stahlknecht hatte nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe Anfang Mai unter anderem angekündigt, dass künftig eine Genehmigungspflicht für alle Derivategeschäfte gelten sollte.“
Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass eine solche Genehmigungspflicht in der Vergangenheit nicht bestanden hat, und das war falsch.
An dieser Stelle komme ich auf die Frage zurück, weshalb die AfD-Fraktion die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses für zwingend notwendig hält. Ein Untersuchungsausschuss dient immer der Wahrheitsfindung. Im Gegensatz zum Landesrechnungshof oder gewöhnlichen Ausschüssen können geladene Zeugen vereidigt werden. Außerdem tagen Untersuchungsausschüsse öffentlich.
Unser Ziel besteht darin, größtmögliche Öffentlichkeit herzustellen, auch damit die Verantwortlichen benannt und bei künftig anstehenden Wahlen zur Rechenschaft gezogen werden können, das heißt, abgewählt werden können.
Selbstverständlich leistet der Landesrechnungshof die entscheidende Arbeit bei der Aufklärung. Dafür bedanken wir uns sehr. In zahlreichen Fällen werden die Prüfungsergebnisse des Landesrechnungshofes allerdings anschließend in den zuständigen Ausschüssen behandelt und landen oftmals still und leise in der Schublade, weil diese Ausschüsse eben nicht öffentlich tagen, obwohl die AfD das bereits bei einer Verfassungsänderung beantragt hatte.
Bestenfalls entsteht dann ein großflächiges Medienecho, das nach wenigen Tagen wieder abebbt. Genau das wollen wir dieses Mal nicht erleben. Wir wollen, dass diese Sache aufgeklärt wird und dass dieses Thema aktuell bleibt, weil wir die Verhältnisse in unserem Land zum Besseren verändern wollen.
Zum Ablauf der Untersuchung. Als Ausgangspunkt beginnen wir mit den Zweckverbänden Köthen, Bad Dürrenberg und Saale-Fuhne-Ziethe aus folgenden Gründen: Zu Bad Dürrenberg liegt der Prüfbericht des Landesrechnungshofes bereits vor. Beim WZV Saale-Fuhne-Ziethe ist es so, dass jährlich um die 3 Millionen € Spekulations
verluste eingefahren werden und dass ein rund 90 Millionen € schweres Swap-Paket mit einer aberwitzigen Laufzeit bis 2052 vor sich hergeschoben wird.
Köthen dient nach unseren aktuellen Erkenntnissen als ein Musterbeispiel für alles, was schief läuft. Es wurde verbotenerweise spekuliert. Entscheidungsträger handelten rechtswidrig auf eigene Faust und umgingen die Verbandsversammlungen. Verluste in Millionenhöhe wurden eingefahren, und statt sich gerade zu machen und für Schadensbegrenzung zu sorgen, indem man vor Gericht zieht und die Bank wegen offensichtlicher Falschberatung zu einem Vergleich zwingt, wurde verschleiert und wurden die Verluste in die Zukunft verschoben.
Anhand dieser drei Zweckverbände soll Folgendes systematisch aufgearbeitet werden: Erstens. Wir wollen herausfinden, wie viel Geld für Derivate insgesamt verzockt wurde. Dann müssen wir die jeweiligen Derivate ihrer Zielstellung nach voneinander trennen,