Protokoll der Sitzung vom 20.06.2018

Die Krankenhausplanung ist die Aufgabe der Exekutive. Die rechtlichen Grundlagen sind im Krankenhausgesetz bestimmt. Das liegt auf der Hand. An dieser Stelle beneide ich die Gesundheitsministerin wirklich nicht; denn bei dieser Planung muss ein gerechter Ausgleich von Interessen gefunden werden. Dabei geht es um die wirtschaftlichen Interessen der Krankenhäuser und um die berechtigten Interessen der Patientinnen und Patienten an einer ortsnahen umfassenden Versorgung. Diesen Interessen muss man gerecht werden.

An dieser Stelle ist Frau Ministerin Grimm-Benne tatsächlich nicht zu beneiden. Sie befindet sich mit der Planung im Rückstand. Die überarbeitete Fassung hätte bereits vor zwei Jahren vorliegen müssen. Wir wollen mit der Ministerin in der Enquete-Kommission erörtern, ob bei diesem Anliegen gesetzliche Änderungen hilfreich sein könnten.

(Beifall bei der LINKEN)

Kinder sind unsere Zukunft. Diesen Satz unterschreiben in diesem Hause fast alle. Doch wenn schon die Geburt zu einem Problem wird, läuft etwas falsch. Die Schließung in Zerbst ist nicht die erste und wird wohl nicht die letzte sein. Es besteht vielfältiger Handlungsbedarf. Wir müssen klären, worin der Beitrag des Landes bestehen könnte, um die wohnortnahe Begleitung von Schwangerschaft und Geburt zu ermöglichen.

(Beifall bei der LINKEN)

Einigkeit besteht ebenso darüber, dass im ländlichen Raum auch in Zukunft eine adäquate Versorgung gewährleistet sein muss. Dieses Thema in der Enquete-Kommission aufzurufen ist uns ebenfalls wichtig. Wir wissen, dass bereits heute erhebliche Probleme bei der Facharztversorgung und bei der Praxisnachfolge bestehen. Die Sorgen der Menschen im Land haben ihre Berechtigung und eine Grundlage; sie erfordern auch eine Antwort der Politik. Ansätze gibt es hier und auch anderenorts. Lassen Sie uns diese prüfen und Handlungsempfehlungen für Landtag und Landesregierung erarbeiten.

(Beifall bei der LINKEN)

Richtig ist, dass die hier aufgeworfenen Fragen teilweise im Ausschuss für Arbeit und Soziales, teilweise im Ausschuss für Landesentwicklung und oft auch im Finanzausschuss behandelt wer

den. Unser Vorschlag ist, diese Beratungen in der Enquete-Kommission zu bündeln und über die jeweiligen Tagesfragen hinaus Lösungen zu entwickeln.

Gesundheitsversorgung ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen. Lassen Sie es uns angemessen behandeln. Das ist in dieser Komplexität aus unserer Sicht am besten in der Enquete-Kommission möglich. Ich bitte Sie, lassen Sie uns den Antrag im Ausschuss beraten und eine vom gesamten Haus getragene Enquete-Kommission einsetzen. - Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe, dass es keine Nachfragen gibt. Dann danke ich Herrn Knöchel für die Einbringung des Antrages. - Bevor wir die Debatte fortführen, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren des Erstorientierungskurses der Johanniter-UnfallHilfe Magdeburg in unserem Hohen Hause begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der CDU, bei der AfD, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

In der Debatte sind fünf Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Die Landesregierung hat auf einen Beitrag verzichtet. Für die CDU spricht der Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Die Fraktion DIE LINKE beantragt die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema der Gesundheitsversorgung in unserem Bundesland. Niemand wird in Abrede stellen, dass dieses Thema sehr wichtig ist. Ich verweise auf eine Umfrage, die in der vorletzten Ausgabe des „Focus“ erschienen ist. Aus dieser Umfrage ging hervor, dass 89 % der Befragten als Aufgabe von der neuen Bundesregierung verlangen, den Bereich Gesundheit und Pflege stärker in den Fokus zu nehmen.

Sollte aber mit dem Antrag der Eindruck erweckt werden, dass sich die Kenia-Koalition bisher nicht mit diesem Themenkomplex beschäftigt hat, ist dies selbstverständlich nachweislich falsch.

(Zustimmung von Dr. Verena Späthe, SPD)

Bereits in unserem Koalitionsvertrag sind entsprechende Formulierungen enthalten. Die Vereinbarungen werden umgesetzt; wir beschäftigen uns dauerhaft damit. Ich verweise nur auf den Runden Tisch „Geburt und Familie“, der ins Leben gerufen worden ist. Dieser tagt intensiv, auch in

Unterarbeitsgruppen, und hat eine Studie zur Situation der Hebammen in unserem Bundesland in Auftrag gegeben. Die Situation der Krankenhäuser haben wir in der letzten Plenarsitzung intensiv erörtert. Ich denke, es ist klar geworden, wie komplex auch dieses Thema ist.

Bei der Überarbeitung des Krankenhausgesetzes werden wir uns auch mit dem Thema der Sanktionsmöglichkeiten auseinandersetzen, die gegenüber Krankenhausbetreibern ergriffen werden müssen, wenn diese ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen. Aber auch hierbei werden wir selbstverständlich genau prüfen müssen, worin die jeweilige Ursache liegt. Es wird ebenfalls zu prüfen sein, welche Auswirkungen der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses bezüglich der Finanzierung der Notaufnahmen auch auf unser Bundesland haben wird.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal hervorheben, dass sich die CDU Sachsen-Anhalt sowie auch die CDU-Landtagsfraktion zur Trägervielfalt in der Krankenhauslandschaft bekennen - auch zu privaten Trägern.

Nicht zu Unrecht wird von den Kostenträgern festgestellt, dass sie einen erheblichen Anteil ihres Budgets auch für Leistungserbringer außerhalb der Landesgrenzen aufwenden. Das ist nicht immer medizinisch begründet. Auch im Sinne unserer eigenen Volkswirtschaft sollten wir nach Maßnahmen suchen, um die Abwanderung von Patienten in andere Bundesländer zu minimieren.

Mit dem Thema Pflege beschäftigt sich nicht nur der gleichnamige Runde Tisch, der in allen Landesteilen tagt und noch in diesem Jahr seinen Bericht vorlegen wird. Als regierungstragende Fraktionen haben wir in der Plenarsitzung im Mai unseren Antrag zum Thema „Pflegende Angehörige stärken“ eingebracht.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Immer wie- der!)

Ich denke, bei 100 000 Pflegebedürftigen in unserem Bundesland ist die Dimension für jeden deutlich erkennbar. Diese Menschen haben Aufmerksamkeit verdient, ebenso das Personal in den Pflegeeinrichtungen und in den ambulanten Pflegediensten. Welcher Bedarf an Informationen diesbezüglich besteht, konnte man nicht zuletzt beim Tag der Pflegeberufe im Magdeburger Rathaus sehen, der vor wenigen Wochen stattgefunden hat. Dort haben sich nicht nur potenzielle Arbeitgeber vorgestellt, sondern auch entsprechende Ausbildungseinrichtungen.

Im Rahmen des Schulgesetzes werden wir heute auch die Schulgeldfreiheit für diese Ausbildung sicherstellen, bevor dies der Bund ab 2020 ohnehin gesetzlich regelt. An dieser Stelle kann ich in Richtung Berlin nur nachdrücklich den Wunsch

äußern, die entsprechenden Ausbildungsrichtlinien tatsächlich bald verbindlich vorzulegen. Darauf warten wir schon zu lange.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das Thema Personalmangel betrifft den gesamten medizinischen Bereich, insbesondere der gefühlte Arztmangel. In einem Fachgespräch im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration haben wir uns bereits mit den unterschiedlichen Akteuren darüber verständigt. Dabei wurde aus meiner Sicht sehr deutlich, dass es keine Generallösung gibt.

Ein Part der Lösung kann die im Kabinett bereits besprochene Landarztquote sein. Wir brauchen aber eine rechtssichere Lösung; denn wir wollen in ein paar Jahren diesbezüglich sicherlich keine böse oder unangenehme Überraschung erleben.

Auch diskutieren wir immer wieder darüber, ob die Anzahl der Medizinstudienplätze ausreicht. Bei den Kosten, die ein solcher Studienplatz verursacht, ca. 200 000 €, müssen wir aber vor allem auch darauf schauen, wie wir die Medizinerinnen und Mediziner, die hier, in diesem Land, ausgebildet worden sind, möglichst auch in diesem Land halten. Das wird bestimmt nicht in jedem Fall klappen. Wir müssen es aber in jedem Fall probieren.

Außerdem, denke ich, ist fast allen hier klar, dass der Arzt oder die Ärztin, die gefühlt 80 Stunden pro Woche in der Praxis oder bei Hausbesuchen verbringen, langsam im Aussterben begriffen ist. Selbstverständlich gehört heute in der Ärzteschaft die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einem entsprechenden Lebensentwurf.

Die medizinischen Versorgungszentren bieten einen guten Lösungsansatz und haben sich in der Praxis auch schon bewährt.

Weitere Gesundheitsthemen, die wir im Ausschuss schon behandelt haben, waren zum Beispiel unser Antrag zu frühkindlicher Karies und zu deren negativen Folgen oder zu den unterschiedlichen Vergütungssätzen im Pflegebereich oder zur Finanzierung der Hochschulambulanzen.

Wir haben als Land Sachsen-Anhalt das Krebsregister erfolgreich auf den Weg gebracht. Auch die Herzwoche, die vor Kurzem stattgefunden hat, kann ich nur als Erfolg bezeichnen.

Ich könnte auf Hunderte Termine hinweisen, die in diesem Bereich stattgefunden haben und immer wieder sehr lehrreich sind. Ich könnte auch noch einmal auf die Bundesebene eingehen. Das wäre aber wahrscheinlich zu komplex. Ich hätte dann zehn Minuten Redezeit gebraucht.

Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich es noch einmal ausdrücklich un

terstreichen, dass wir uns diesem Themenkomplex nicht verschließen. Wir hätten es aber für ausreichend erachtet, darüber im Ausschuss, der dafür zuständig ist, zu beraten. Wir werden dem Antrag auf Überweisung aber folgen, weil wir darin noch eine Qualifizierung vornehmen wollen, damit wir gemeinsam über die wichtigen Themenkomplexe beraten können. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und von Minis- terpräsident Dr. Reiner Haseloff)

Ich sehe auch hierzu keine Nachfragen. Dann danke ich dem Abg. Herrn Krull für die Ausführungen. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Siegmund. Herr Siegmund, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Bürger! Heute wird wieder einmal besonders gut klar, wie sonderbar doch die Arbeitsweise der Fraktion der LINKEN sein kann.

Seit Jahrzehnten - so lange sitzt die LINKE hier schon - ist natürlich klar, dass die medizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt gegen den Baum fahren wird. Immer weniger junge Menschen müssen immer mehr ältere versorgen.

Jetzt hatten wir als AfD-Fraktion in der letzten Plenarsitzung konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Situation beantragt. Wir wir wollten durch nachhaltig veränderte Vergabeprinzipien für Studenten oder durch Änderungen innerhalb des Studiums für mehr und besseren Nachwuchs sorgen. Dies hat die Fraktion der LINKEN damals übrigens abgelehnt.

Nach der damaligen Sitzung ist man bei Ihnen aber scheinbar auf den Gedanken gekommen, die AfD könnte sich dauerhaft als soziale Alternative bei den Bürgern etablieren, was wir übrigens schon längst getan haben; denn wir sind genau das geworden, was Sie immer sein wollten, aber nie geschafft haben, nämlich die Partei, die nah am Volk ist und die wirklichen Probleme offen und ehrlich benennt.

(Beifall bei der AfD)

Also musste inflationär etwas her, was Schlagzeilen machen könnte und sich gut verkaufen ließe; eine Enquete-Kommission zum Gesundheitswesen wurde geboren.

Grundsätzlich macht eine Enquete - das haben wir auch auf dem Schirm; wir haben es schon selbst eingebracht - schon Sinn - das muss ich in

dem Fall sagen -, die Frage ist allerdings, inwieweit die erarbeiteten Maßnahmen später Einzug in die Praxis finden.

Das laste ich übrigens nicht nur Ihnen an. Sie haben es beim letzten Plenum oder fast bei jedem Plenum gesehen: Wenn hier sinnvolle Anträge kommen, dann gehen die Reden bei der Landesregierung in das eine Ohr hinein und kommen aus dem anderen Ohr wieder heraus. Die Umsetzung ist doch die Frage.

Es muss dazu gesagt werden: Bei diesem Spiel, liebe Fraktion der LINKEN, haben Sie allzu oft mitgespielt.

Was nun aber die Wirkungsweise einer Enquete angeht, schießen Sie einfach über das Ziel hinaus. Nach dem Gießkannenprinzip wird versucht, alles mitzunehmen, was sich irgendwie schön anhört und gut verkaufen lässt. Es werden Ärzte benannt und Krankenhäuser. Über die Pflege geht es zu den Hebammen und über den Haushaltsplan zum Krankenhausgesetz.