nem Unwort wird. Wir sollten dringend das Signal geben, dass unsere Beschäftigten für ihre qualifizierte Arbeit auch die ihnen zustehende Bezahlung erhalten.
Es muss aufhören, dass es in unserem öffentlichen Dienst für normal gehalten wird, wenn Beschäftigten über Monate und Jahre hinweg die ihnen aufgrund ihrer Tätigkeit zustehende Bezahlung verwehrt wird. Das betrifft neben regelhaften Beförderungen und Höhergruppierungen insbesondere auch die angemessene Bezahlung für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir rufen in diesem Paket auch erneut das Thema einer zügigen Angleichung der Jahressonderzahlung für unsere Landesbeamten an die Regelungen des TV-L auf. Es war falsch, das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld seinerzeit zu streichen.
Es ist jetzt Ausdruck einer Krämerseele, wenn die Wiederherstellung als Jahressonderzahlung auf dem Niveau des TV-L wieder mit kleinsten Trippelschritten auf eine viel zu lange Bank geschoben wird. Es muss mehr getan werden, wenn die Arbeit und das Engagement der Beschäftigten wieder die gebotene Wertschätzung erfahren soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antragspaket wollen wir außerdem das letzte Kapitel in der langen Geschichte einer gerechten Bezahlung unserer Lehrkräfte einleiten. Ganz allgemein sind Beschäftigte, die eine wissenschaftliche Hochschulausbildung haben und eine entsprechende Tätigkeit ausüben, in die Besoldungsgruppe A 13 einzugruppieren. Nach der Korrektur bei unseren Sekundarschullehrkräften vor mehr als zwei Jahren trifft das inzwischen auch auf alle Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen zu.
Ausgenommen sind aber noch die Lehrkräfte an unseren Grundschulen. Hier besteht noch immer das alte Besoldungsrelikt fort, nach dem für größere Kinder ein größeres Gehalt und für kleinere Kinder ein kleineres Gehalt gezahlt wird.
Die GEW fordert seit Jahren in bundesweiten Aktionen eine gerechte Bezahlung für die Grundschullehrkräfte ein. Aktuell gibt es auch verstärkte Aktivitäten in Sachsen-Anhalt. Ich werbe dafür, dass wir in Sachsen-Anhalt nicht wieder einmal die Letzten sind, die die Tür zur Besoldungsgruppe A 13 auch für die Grundschullehrkräfte öffnen. Denn immer mehr unserer Nachbarländer haben sich längst auf diesen Weg begeben.
Es ist dann nämlich nicht mehr nur die Frage einer ungerechten Bezahlung. Es wird auch schnell zu einem schwerwiegenden Nachteil in der Konkurrenz um neue Lehrkräfte. Wir schlagen selbstverständlich vor, nicht nur künftige Grundschullehrkräfte nach A 13 zu besolden, sondern in
einem überschaubaren Stufenplan auch alle anderen Grundschullehrkräfte, die heute in den Grundschulen eingesetzt sind und nach A 12 bzw. nach E 11 bezahlt werden.
Nicht zuletzt geht es in mehreren Punkten unseres Antrags um eine gerechte, aber auch um eine sinnvolle Bezahlung für Schulleitungen. Es gibt seit Jahren jede Menge Probleme bei der Besetzung von Schulleiterstellen. Gerade erst ärgern wir uns zum Beispiel massiv damit herum, dass Schulleiterstellen neu ausgeschrieben und aufwendige Besetzungsverfahren durchgeführt werden oder Schulleiter an andere Schulen versetzt werden, nur weil sich die Schülerzahl an ihrer Schule etwas verändert hat.
Die Schulleiterbezahlung von der Schülerzahl abhängig zu machen, ist ein sachwidriges Kriterium für die Bewertung der Tätigkeit, auch wenn diese Systematik eine lange Tradition hat und weit verbreitet ist.
Auch bei den Schulleitungen gilt das alte Besoldungsrelikt, dass diejenigen, die für die kleinen Kinder Verantwortung tragen, viel weniger für diese Tätigkeit erhalten als die, die für die größeren verantwortlich sind. Damit müssen wir endlich aufhören.
Wir streben daher eine einheitliche Bezahlung unserer Schulleiterinnen und Schulleiter an, unabhängig von der Schulform und von der Schülerzahl.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die für die Debatte verkürzte Redezeit reicht nicht, um unser ganzes Paket heute vorzustellen. Ich habe meine Ausführungen deshalb nur auf die Teile beschränkt, die in der unmittelbaren Zuständigkeit der Landesregierung und des Landtags liegen. Es gibt aber auch Sachverhalte, wo wir darüber hinaus Partner sind, etwa in der Mitgliederversammlung der TdL, und natürlich in diesem Zusammenhang auch Tarifpartner und nicht nur Besoldungsgesetzgeber.
Ich hoffe, dass wir uns in den Ausschussberatungen mehr Zeit für die Beratungen nehmen, uns aber auf der anderen Seite auch nicht zu viel Zeit lassen, um die angesprochenen Probleme tatsächlich zu lösen. Wir beantragen eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und vor allem wegen der beantragten Regelungen zur Bezahlung von Lehrkräften und Schulleitungen zur Mitberatung in den Bildungsausschuss. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE legt einen umfassenden Maßnahmenkatalog für die Tarifangestellten und die Beamten dieses Land vor und nennt ihn „Gerechte Bezahlung im Landesdienst schaffen“, als wäre sie jetzt nicht gerecht. Natürlich muss ich das im Namen der Landesregierung zurückweisen.
Für diese Zurückweisung gibt es gute Gründe. Es ist nicht einmal zwei Monate her, da haben wir die Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Zum Beispiel haben wir für die Lehrerinnen und Lehrer - auch eine Personengruppe, die von Ihnen wieder besonders gewürdigt worden ist - spürbar mehr Geld bereitgestellt, und das wissen Sie auch.
Ich will versuchen, einzelne Punkte herauszugreifen, um darzustellen, wie schwierig das mit Ihren Vorschlägen ist.
Erstens die Beförderung aller beförderungsreifen Beamten zum 1. Juli 2018. Das sind schlappe 7,5 Millionen € zusätzliche Kosten. Die jährlichen Folgekosten beliefen sich auf 15 Millionen € aufwachsend. Ein solches Vorhaben ist haushalterisch einfach nicht umsetzbar; das wissen Sie auch. Aber in Ihrer Verantwortungsfreiheit als Opposition gehen Sie gelegentlich darüber hinweg.
Sie kennen im Übrigen auch die Antwort der Landesregierung. Die Antwort der Landesregierung ist die Bereitstellung eines kontinuierlichen Beförderungsbudgets von jährlich mindestens 5 Millionen € und damit auch die weitgehende Abarbeitung des Beförderungsstaus, die ebenfalls kontinuierlich erfolgen soll.
Nr. 2 Buchst. a Ihres Antrags. Sie wollen die weitestgehende Anerkennung von Berufserfahrung. Wir haben durch Tarifrecht und Rechtsprechung etliche Möglichkeiten der Anerkennung von Berufserfahrung für die Stufenzuordnung. Eine generelle Berücksichtigung sämtlicher Berufserfahrung ist aber durch kein Mitgliedsland der Tarifgemeinschaft der Länder geltend gemacht worden. Auch die Gewerkschaften haben eine derartige Forderung nicht erhoben. Die stufengleiche Höhergruppierung im Tarifbereich wurde als Thema für die nächste Tarifrunde 2019 angekündigt. Die interne Bewertung der TdL dazu steht noch aus.
Nr. 2 Buchst. c des Antrags. Zum 1. Januar wird die in den Entgeltgruppen 9 bis 15 neu eingeführte Erfahrungsstufe 6 - das wissen Sie - im Oktober nochmals erhöht. Das heißt, die Beschäftigten bekommen dann in diesen Entgeltgruppen unabhängig von den Tariferhöhungen nochmals ein erhöhtes Tabellenentgelt. Noch weitergehende Erhöhungen, völlig losgelöst von der dynamischen Erhöhung aufgrund der Tarifeinigung, die schon im nächsten Frühjahr wieder ansteht, werden nicht gesehen.
Nr. 3 Buchst. a - Jahressonderzahlung. Sie wissen, dass dies nicht unterstützt wird, weil die Übertragung in den Besoldungsbereich dann nicht erfolgen kann, wenn Sie die unterschiedlichen Prozentsätze berücksichtigen. Wir haben das Abstandsgebot, und deswegen ist das aus verfassungsrechtlichen Gründen umstritten.
Wir haben viele andere Fragen. Laufbahngruppenwechsel, die befristete Ausübung von höherwertigen Funktionen, tarifliche Zulagen, kommissarische Übertragung. Alles das kann ich auch nicht ansprechen. Ich habe das alles vorbereitet. Aber die Zeit reicht nicht.
Allein die Zuordnung von Grundschullehrkräften, wo Sie wissen, dass divergierende Lerninhalte an Grund- und weiterführenden Schulen es rechtlich zulässig gestalten, Unterschiede in der Bezahlung zu machen, zur Besoldungsgruppe A 13 hätte Folgekosten von 25 bis 30 Millionen € zur Folge.
Nr. 7 - Teilzeit- und Vollzeitarbeitsplätze. Durch Erlass sollen wir die Kommunen zwingen. Auch Sie wissen, dass ein solcher Erlass gar keinen rechtsbindenden Charakter hat, weil die Kommunalaufsicht nur Pflichtverletzungen der Kommunen beanstanden könnte.
Also: Zu teuer, rechtlich umstritten und inhaltlich nicht zwingend! Meine sehr verehrten Damen und Herren, die von Ihnen beklagte Schieflage entsteht nicht durch die Praxis in Sachsen-Anhalt, sondern sie würde dadurch entstehen, dass wir Ihren Vorschlägen folgen. In diesem Sinne empfehle ich dem Hohen Haus die Ablehnung des Antrags.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Finanzminister! Gestern bestand ja leider nicht mehr die Möglichkeit, deswegen nutze ich diesen Tagesordnungspunkt, um zu fragen, wann das Beförderungsbudget im Kabinett beschlossen wird und woran es liegt, dass man sich bislang
Gehen Sie davon aus, dass der Vorschlag des Finanzministeriums in Kürze im Kabinett verabschiedet wird. Ich hatte schon zu einer früheren Anfrage gesagt, dass ein Vorschlag seit Mai 2018 vorliegt. Wir haben eine erste Befassung im Kabinett gehabt. Mit der zweiten Befassung wird auch die Beschlussfassung erfolgen.
Aber das, was eigentlich Hintergrund der übrigens berechtigten Frage ist, ist: Können kontinuierliche Beförderungen und Höhergruppierungen stattfinden, ja oder nein? Denn das ist gebunden an das Beförderungskonzept. Da habe ich gesagt: Wir haben die nicht abgeflossenen Beförderungsmittel des Jahres 2017 übertragen. Dadurch stehen sie in vollem Umfang auch 2018 zur Verfügung. Obwohl das neue Beförderungskonzept für 2018 noch nicht beschlossen ist, haben wir einen Abschlag von einer halben Million Euro auf diese Beförderungsmittel 2018 gewährt, sodass für eine kontinuierliche Beförderungspraxis Luft besteht.
Ein Hinweis vielleicht, weil die Beförderungsmittel 2018 nicht übertragbar sein werden und die Kollegen in den Dienststellen natürlich die Beförderungen vorbereiten müssen. Das ist mitunter ein langwieriger Prozess, und dann kommen noch Klagen hinzu. Ich würde mich persönlich auch im Namen der Kollegen freuen, wenn das Beförderungsbudget demnächst festgelegt wird und umgehend an die Dienststellen gesteuert wird. - Vielen Dank.
Der erste Debattenredner wird hierbei für die SPD-Fraktion der Abg. Herr Dr. Schmidt sein. Sie haben das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gar nicht alles schlecht, was Sie vorschlagen, lieber Herr Lippmann. Es sind ein paar Themen dabei, mit denen werden wir uns in der Zukunft auseinandersetzen müssen. Wenn die Sachsen anfangen, die Grundschullehrer anders zu bezahlen, wird das nicht so ohne Weiteres an uns vorbeigehen. Aber was einen schon ein bisschen wundern kann, ist: Sie kommen mit der gesamten Mannschaft in schönen Trikots in der 124. Minute aufs Feld und fragen: „Warum spielt keiner mehr?“