Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abg. Krull. Ich habe eine Wortmeldung gesehen, und zwar von Herrn Abg. Büttner. - Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine erste Frage, Herr Krull: Sind Sie wie die Ministerin auch der Meinung, dass man innerhalb von fünf Minuten eine Entscheidung darüber treffen kann, ob jemand Arzt ist oder nicht und dieser anschließend aufgrund dieser Entscheidung in Sachsen-Anhalt in Krankenhäusern praktizieren kann?

Herr Abg. Krull, bitte.

Herr Kollege, ich weiß nicht, ob Sie die Ministerin absichtlich falsch verstanden haben. Die Ministerin hat Aussagen von Ärzten zitiert, die natürlich

die Prüfung abnehmen, aber sagen, dass man nach fünf Minuten einen menschlichen Eindruck davon hat, ob jemand tatsächlich den Beruf schon einmal ausgeübt hat oder ob er vielleicht nur ein guter Schauspieler ist. Das war die Aussage der Ministerin. Ich war bei diesem Gespräch nicht dabei, aber ich glaube, dass Ärztinnen und Ärzte durchaus erkennen, ob es wirklich ein Kollege ist oder er bloß ein Zeugnis gefälscht hat.

(Zustimmung von Dr. Verena Späthe, SPD)

Vielen Dank. - Eine weitere kurze Nachfrage.

Meine Frage war, ob Sie der Meinung sind, dass das in fünf Minuten möglich ist. Ob die Ministerin das gesagt hat oder nicht, spielt dabei nur nebensächlich eine Rolle. Sind Sie auch der Meinung?

Ich bin kein Mediziner, daher würde ich mich fachlich nicht daran beteiligen.

Gut. Eine weitere Frage hätte ich noch. Sie haben vorhin von Herrn Postel gesprochen, der als Betrüger verurteilt worden ist und der sich fälschlicherweise als Arzt ausgegeben hat. Könnten Sie mir bitte noch einmal den Zusammenhang erklären zwischen einem solchen Herrn und den Menschen, um die es in unserem Antrag geht und die ja teilweise in unseren Krankenhäusern praktizieren? Sind das auch Betrüger oder können darunter welche sein? Wie kommen Sie zu diesem Zusammenhang?

Der Zusammenhang wurde durch meine Person hergestellt. Herr Siegmund hat Beispiele dafür genannt, wie sich Personen mit Migrationshintergrund als Arzt ausgegeben haben. Ich wollte deutlich machen, dass es auch Deutsche gibt, die sich als Arzt oder Ärztin ausgeben. Das ist also kein Phänomen der Nationalität, sondern es sind einfach Menschen, die betrügen wollen und ein Verbrechen begehen und dafür natürlich verurteilt werden müssen.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von André Poggenburg, AfD, und von Cornelia Lüd- demann, GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Krull. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Wir kommen nunmehr zur nächsten Debattenrednerin. Für die Fraktion DIE LINKE

spricht die Abg. Frau Zoschke. Sie haben das Wort.

Danke schön. - Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich gibt es nichts, was Mensch nicht noch besser machen kann. Allerdings empfinden wir es als sehr unseriös zu suggerieren, dass die bisherige Praxis der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen bei Ärztinnen und Ärzten - auch und besonders aus Nicht-EU-Ländern - nicht geeignet sei, nicht ausreichend sei sowie die Patientinnen und Patienten in unserem Land gefährdend erfolgt sei.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich will es an dieser Stelle klar und deutlich formulieren: Ohne die Ärztinnen und Ärzte, die im Ausland ihr Studium begonnen und/oder abgeschlossen haben, sich dem deutschen Anerkennungsverfahren unterzogen haben und in unseren Krankenhäusern oder in einer eigenen Niederlassung arbeiten, wären die medizinische Versorgung, die wir immer wieder loben, qualitativ und quantitativ so schon lange nicht mehr möglich.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der SPD)

Und - der kleine Schlenker sei mir auch erlaubt - wir dürfen auch nicht den Einsatz von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischen Wurzeln in der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge verkennen. Hierbei war besonders von Vorteil, dass sie mit der Kenntnis ihrer Muttersprache helfen konnten.

Die Zielrichtung „Herkunftsländer“ ist durch den Antragsteller hinlänglich erklärt worden. Wir fragen uns an dieser Stelle: Wo soll die Beschränkung auf Nicht-EU-Staaten hinführen? Was wird mit der deutschen Absolventin der Harvard-Universität in Boston, die zurückkehren möchte, um zu arbeiten, zu forschen und zu leben? Muss sie nach diesem Abschluss noch einen deutschen Abschluss erwerben?

Die Verfahrensweisen sind hinlänglich erklärt worden. Das will ich mir und uns jetzt ersparen. Ich möchte noch feststellen: Auch wir haben die Kritik, was die Deutschkenntnisse unserer ausländischen Ärztinnen und Ärzte betrifft, vernommen.

Selbstverständlich müssen wir - das ist unsere Forderung im Alternativantrag - die Inhalte dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anpassen, und zwar müssen wir das immer wieder machen. Die Bundesärztekammer und die

Landesärztekammern werden das bei den Prüfungen mit Sicherheit tun. Erforderlich ist daneben auch, dass wir nach der einmaligen Feststellung der Sprachkenntnisse Möglichkeiten vor Ort schaffen, damit diese Deutschkenntnisse immer wieder abgefordert werden, sie qualifiziert werden und sie angewendet werden.

Ich will noch einmal dafür werben, dass wir sowohl die Ausbildungskapazitäten als auch die Zugangsvoraussetzungen progressiv nach oben verändern. Das ist zwar Bundesgesetzgebung, aber das sollte unser aller Ziel sein. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Zoschke. Es gibt eine Wortmeldung. Möchten Sie diese beantworten? Herr Abg. Büttner hat sich zu Wort gemeldet.

Na, ob ich das kann?

Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Danke, Frau Präsidentin. - Frau Zoschke, Sie haben gerade ausgeführt, dass die medizinische Versorgung in unserem Land so gar nicht mehr möglich wäre, wenn wir nicht so viele ausländische Ärzte hätten. Sind Sie der Meinung, dass zu wenige Ärzte in Sachsen-Anhalt ausgebildet werden, und wissen Sie, wie der Numerus clausus aktuell ist, um in Sachsen-Anhalt Medizin zu studieren?

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ja!)

Frau Zoschke, bitte.

Auf die erste Frage: ja. Und auch auf die zweite Frage: ja.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN - Hei- terkeit bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Gut. Der war gut.

Frau Abg. Zoschke, es gibt eine weitere Wortmeldung. - Ich sehe, dass sie keine Antwort mehr

geben möchte. Herr Raue, keine Frage mehr, bitte.

Wir kommen nunmehr zur nächsten Debattenrednerin. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Lüddemann. Frau Lüddemann, Sie sind am Zuge.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ich bin schon dran?)

- Genau.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das ging jetzt aber schnell!)

Sie haben jetzt das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Generell ist die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

kein leichtes Unterfangen. Man tut sich damit auch nicht leicht in diesem Land. Gerade bei Ärztinnen und Ärzten ist abzuwägen.

Auf der einen Seite steht das hohe Gut der Patientensicherheit, auf der anderen Seite stehen das ebenfalls hohe Gut der Berufsfreiheit und ein diskriminierungsfreier Zugang zum Arbeitsmarkt.

Die Brisanz nimmt zu, da auch die Zahl ausländischer Ärztinnen und Ärzte, die bei uns tätig werden wollen, steigt - in den letzten fünf Jahren bundesweit von 28 000 auf ca. 45 000 im Jahr 2017.

Ich kann Ihnen noch ergänzend zu dem, was alles schon Richtiges gesagt wurde, berichten, dass sehr wohl nachgesteuert wurde. So wurde die Zugangsvoraussetzung - bezogen auf die nötigen Sprachkenntnisse - verschärft. Nunmehr ist das Sprachniveau gemäß Stufe C1 die Anforderung, die ausländische Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen. Das ist das zweithöchste von insgesamt sechs Sprachniveaus.

Die Latte hängt somit sehr hoch. Das sieht man auch daran, dass tatsächlich etwa die Hälfte der Bewerberinnen und Bewerber diesen Test beim ersten Mal nicht schafft und noch einmal mit Deutschunterricht nachsteuern muss. Ich konnte mich im vergangenen Jahr in Halle an der Saale selbst davon überzeugen, mit welcher hohen Aufmerksamkeit und mit welcher Intensität diese Prüfungen dort durchgeführt werden.

Die Bundesärztekammer hat nun eine neue Diskussion eröffnet; Montgomery ist zitiert worden. Ich möchte einmal darauf hinweisen, dass es auch noch den Marburger Bund gibt. Auch der ist nicht gering zu schätzen. Er sagt ganz klar, es sei nicht verhältnismäßig, die Qualifikation ausländischer Ärzte generell infrage zu stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kollegin Zoschke hat ein Beispiel aus Harvard genannt. Ehrlich gesagt: Ich finde es schon ein Stück weit arrogant, wenn wir uns als Deutsche hinstellen und sagen: Nur unsere Ausbildung ist richtig. Ich meine schon, dass man international renommierten Universitäten vertrauen kann.