Schauen wir uns die Regelung im Gesetz an, zunächst zum Vermögen. Gemäß § 7 Abs. 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes dürfen Leistungsberechtigte und ihre Familienangehörigen jeweils eine Summe von 200 € besitzen. Das, was darüber hinausgeht, wird auf die Leistungen nach diesem Gesetz angerechnet.
Ja, anrechnungsfrei sind auch Gegenstände, die zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Berufsausbildung oder einer Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind. Das wäre beispielsweise ein Auto, das vorhanden sein könnte.
Sie behaupten, dass in Sachsen-Anhalt keine Feststellung zum Vermögen stattfinde. Das müssten Sie besser wissen. Die Ministerin hat es ausgeführt: Die Landesregierung hat Ihnen mitgeteilt, wie der Sachstand ist. Die Kleine Anfrage ist erwähnt worden. Asylsuchende werden in dem von ihnen bei der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung auszufüllenden Antrag auf Asylbewerberleistungen zum vorhandenen Vermögen befragt. Ohne Angaben hierzu wird der Antrag schlichtweg nicht bearbeitet.
Das ist an sich ein ziemlich einfacher Sachverhalt, den auch Sie verstehen könnten, wenn Sie es wollten. Ich glaube, es scheitert am fehlenden Wollen.
Sie behaupten weiterhin, dass es sich um eine Besserstellung gegenüber den Leistungsempfängern gemäß SGB IV handeln würde, die erst einmal ihr Vermögen aufbrauchen müssen, und das trotz aller notwendigen Kritik am Beantragungssystem der Sozialleistungen, der zahlreichen Unzulänglichkeiten und der vielfach unzureichenden Höhen dieser Transferleistungen.
Im Übrigen macht unsere Bundestagsfraktion im Gegensatz zu Ihrer Bundestagsfraktion dazu quasi im Minutentakt Initiativen.
Auch Asylbewerberinnen müssen natürlich - bis auf den genannten Rahmen - zunächst ihr Vermögen aufbrauchen, so sie denn eines haben. Auch in anderen Leistungsbereichen ist es völlig üblich, dass eine Befragung und eine Antragstellung mit Auskunft und Unterschrift funktionieren. Die Ministerin hat die Kontrollinstanzen beschrieben.
Sie wollen mit diesem Antrag erstens bestehende Ressentiments schüren und am liebsten polizeiliche Leib- und Wohnungsvisitationen obligatorisch werden lassen. Das ist genau die Inszenierung eines Pauschalverdachts gegen Menschen, die Sie hier schon hundertfach mit unterschiedlichen Begriffen diffamiert haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Die im vorliegenden Antrag geforderte systematische Befragung der Asylbewerber zu vorhandenem Vermögen geschieht schon längst und ist gängige Praxis. Lesen Sie die Antworten auf Ihre Kleinen Anfragen nicht? Das muss man sich an dieser Stelle schon einmal fragen.
Darin hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass die Antragsteller verpflichtet sind, ein entsprechendes Antragsformular wahrheitsgetreu
auszufüllen. Stellt sich heraus, dass sie entgegen den gemachten Angaben doch Vermögen haben, werden die erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
Die von Ihnen geschilderten, zum Teil von unserem Verfahren abweichenden Verfahrensweisen bei der Ermittlung, ob eigenes Vermögen vorhanden ist oder nicht, hängen damit zusammen, dass die Landesregierungen dies nach § 10 des Asylbewerberleistungsgesetzes selbst regeln können.
Jedes Bundesland regelt zudem den Selbstbehalt. Selbst wenn man Bargeld finden würde, steht den Asylbewerbern ein gewisser Selbstbehalt zu, um die täglichen Dinge des Lebens selbst bezahlen zu können. Das hat einen rein praktischen Hintergrund, um die Bürokratie bei Antragstellungen gering zu halten.
In Bayern ist der Selbstbehalt sogar größer als in Sachsen-Anhalt. - Das zur Information, weil Sie Bayern hier als Vorbild benennen.
Erfahrungen zeigen, dass in den meisten Fällen keine relevanten Wertgegenstände mitgeführt werden und wenn doch, dann nur in untergeordneter Rolle.
Darüber hinaus müssen Nutzen und Aufwand immer in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Sollten Asylbewerber bei der Ankunft gelogen haben oder stellt sich später heraus, dass sie doch über erhebliches Einkommen verfügen, dann werden die Leistungen zurückgefordert.
Wir bitten in unserem Alternativantrag die Landesregierung, im Ausschuss für Inneres und Sport zu berichten. Dort wird dann sicherlich auch die Frage des Nutzens und des Aufwandes eine Rolle spielen.
Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
- Herr Striegel, Entschuldigung. - Herr Büttner, bleiben Sie ganz ruhig. Ich habe Herrn Striegel übersprungen; das geht nicht.
(Gabriele Brakebusch, CDU: Oh! - Siegfried Borgwardt, CDU: In der Koalition sind wir uns so einig! - Zurufe von André Poggen- burg, AfD, und von Mario Lehmann, AfD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer staatliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen will, der muss zunächst die eigenen zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen. Der Grundsatz gilt für alle Menschen; das ist heute hier festgestellt worden und galt auch vorher schon.
Entgegen den Falschbehauptungen der AfD ist dies auch mit Blick auf die Asylbewerberinnen und Asylbewerber bereits geltende Rechtslage und dieses Recht wird in Sachsen-Anhalt - ich glaube, das ist mehr als deutlich geworden - auch durchgesetzt.
Die AfD behauptet in ihrem Antrag, es würden keine Befragungen stattfinden. Diese Behauptung ist falsch. Die AfD weiß das; denn sie hat es erfragt. Aber vielleicht lesen Sie die Ihnen erteilten Auskünfte ja wirklich nicht.
(Tobias Rausch, AfD: Vielleicht lesen Sie mal die Ausarbeitung des Wissenschaft- lichen Dienstes des Bundestages!)
Um Mut zur Wahrheit geht es Ihnen jedenfalls nicht; denn wie so oft ist dieser Antrag nichts weiter als ein Mittel zum Schüren von Ressentiments. Es ist zum einen das von Ihnen so oft bemühte Ressentiment gegen „die da oben“, die angeblich über Ausländerinnen und Ausländern ein Füllhorn der Mildtätigkeit ausschütten, während die einheimische Bevölkerung unter der strengen Knute von Hartz IV gehalten wird.
Dies, meine Damen und Herren, ist ein Zerrbild der Realität; denn wie bereits ausgeführt gilt hier: Gleiches Recht für alle! Auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen ihr eigenes Vermögen einsetzen, bevor sie in den Genuss staatlicher Leistungen kommen. Dieses Recht wird auch durchgesetzt.
Das zweite von Ihnen so leidenschaftlich gepflegte Ressentiment ist das des Ausländers, der nur nach Deutschland gekommen ist, um den hiesigen Sozialstaat auszubeuten.
Doch auch dieses Fantasma hält einer nüchternen Analyse der Fakten nicht stand. Wer flieht, der tut dies in den meisten Fällen unter Zurücklassung seiner Vermögenswerte.